NABB. Rechtsgrundlagen des NABB. Quellenverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. A Struktur der Rechtsgrundlagen 1

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1 Rechtsgrundlagen des NABB Quellenverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS A Struktur der Rechtsgrundlagen 1 B Archivierung, Publikation und Zugänglichkeit der Rechtsgrundlagen 2 B.1 Verzeichnis der Rechtsgrundlagen an der Universität Bern 2 B.2 Verzeichnis der Rechtsgrundlagen an der Universität Fribourg 3 B.3 Verzeichnis der Rechtsgrundlagen an der Universität Zürich 4 C Übersicht der leading-house-universitäten 5 NABB Präsidium Prof. Dr. Norbert Semmer, Institut für Psychologie der Universität Bern Vizepräsidium Prof. Dr. Petra Klumb Semmer, Departement für Psychologie der Universität Fribourg Studienleitung Benno Stecher, M Sc, Fachpsychologe FSP ConPsy Atelier für Bildung & Beratung Storchengässchen Bern Tel Fax benno.stecher@conpsy.ch

2 Seite 1/5 Rechtsgrundlagen des NABB Quellenverzeichnis A Struktur der Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen der postgradualen Weiterbildung NABB zum «Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management MASP-CC&HRM» der Universitäten Bern, Freiburg und Zürich sind in einer Struktur auf 4 Ebenen gegliedert: I. Die Kooperationsvereinbarung Offizielle Bezeichnung: Kooperationsvereinbarung vom zwischen den Universitäten Bern, Freiburg und Zürich betreffend die postgraduale Weiterbildung NABB zum «Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management MASP-CC&HRM»; abgekürzt: Kooperationsvereinbarung NABB der Universitäten Bern, Freiburg und Zürich vom Die Kooperationsvereinbarung zwischen den drei Universitäten Bern, Freiburg und Zürich regelt die zentralen Belange von Ziel, Aufgaben, Zuständigkeit, Organisation und Finanzen als Vertrag zwischen den drei Universitäten; sie ist von den Rektoren der drei Universitäten unterzeichnet. II. Regelungen auf Universitätsebene Offizielle Bezeichnung: Die Bezeichnungen sind je nach Träger-Universität verschieden; sie können dem Kapitel B. entnommen werden. Die Ebene II. gewährleistet die Einbettung der Vertragsgrundlagen in die Rechtsarchitektur der jeweiligen Universität im Sinne einer Scharnierfunktion. III. Curriculum Offizielle Bezeichnung: Curriculum der postgradualen Weiterbildung NABB zum «Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management MASP-CC&HRM» der Universitäten Bern, Fribourg und Zürich vom / mit Stand am ( ); abgekürzt NABB-Curriculum Das Curriculum regelt im Wesentlichen die zentralen Elemente der Qualifizierung in der postgradualen Weiterbildung: handlungsorientiertes Kompetenzprofil, Studien- bzw. Lernformen, Formalien wie ECTS- Credits, Zuständigkeiten innerhalb des NABB, Fristen, Aufnahmebestimmungen. IV. Ausführungsbestimmungen Offizielle Bezeichnung: Die Dokumente sind für einen einzelnen Studiengang unter der Bezeichnung «Ausführungsbestimmungen nach Art. 9.2 und 9.3 des NABB-Curriculums für den Studiengang NABBxx von JJJJ bis JJJJ» zusammengefasst; abgekürzt Ausführungsbestimmungen NABB-xx. Die Ausführungsbestimmungen für einen konkreten Studiengang gem. Art. 9.2 und 9.3 des Curriculums regeln die operativen Einzelheiten zu den Seminarien, zur Praxiserfahrung, zur Masterarbeit, zur Schlussprüfung usw. in einem Studiengang und werden vom Direktorium jeweils für einen Studiengang in Kraft gesetzt. Die Dokumente der Ebenen I., II., III. und IV. bilden in dieser Struktur die Rechtsgrundlagen für ein Weiterbildungsprogramm als Ganzes ab, wie sie durch die Bestimmungen der Universitäten verlangt werden.

3 Seite 2/5 B Archivierung, Publikation und Zugänglichkeit der Rechtsgrundlagen B.1 Verzeichnis der Rechtsgrundlagen an der Universität Bern Archivierung Publikation Einsichtnahme Kopien Kontakt Der Rechtsdienst der Universität Bern hat die folgenden Rechtsgrundlagen des NABB im Original archiviert: I. Kooperationsvereinbarung vom zwischen den Universitäten Bern, Freiburg und Zürich betreffend die postgraduale Weiterbildung NABB zum «Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management MASP-CC&HRM». II. Reglement der Universität Bern vom über die postgraduale Weiterbildung NABB zum «Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management MASP-CC&HRM». III. Curriculum der postgradualen Weiterbildung NABB zum «Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management MASP- CC&HRM» der Universitäten Bern, Freiburg und Zürich vom / mit Stand am ( ). IV. «Ausführungsbestimmungen nach Art. 9.2 und 9.3 des NABB-Curriculums für die Studiengänge, die unter der Universität Bern als leading-house für das NABB durchgeführt werden. Vgl. dazu die Übersicht der leading-house-zuständigkeit in Kapitel C. Die Universität Bern hat die vorstehend unter den Nummern I., II. und III. aufgeführten Dokumente in der Rechtssammlung der Universität Bern veröffentlicht. Quelle: Rechtssammlung Studium / Weiterbildung Reglemente der Nachdiplomstudien Kapitel Psychologie Die unter der Nummer IV. vorstehend aufgeführten Dokumente hat das NABB-Direktorium veröffentlicht. Quelle: im Kapitel Studium jeweils beim einzelnen Studiengang. Die unter den Nummern I. bis IV. vorstehend aufgeführten Original-Dokumente stehen beim Generalsekretariat/Rechtsdienst der Universität Bern zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die aktuell gültigen Regelungen betreffend Zeit, Ort, Gebühren, Berechtigungsnachweis usw. zur Einsichtnahme können beim Generalsekretariat/Rechtsdienst der Universität Bern erfragt werden. Die unter den Nummern I. bis IV. vorstehend aufgeführten Original-Dokumente stehen beim Generalsekretariat/Rechtsdienst der Universität Bern zur Verfügung. Die aktuell gültigen Regelungen betreffend Zeit, Ort, Gebühren, Berechtigungsnachweis usw. zum Bezug von beglaubigten / nicht-beglaubigten Kopien der Originale können beim Generalsekretariat/Rechtsdienst der Universität Bern erfragt werden. Universität Bern, Generalsekretariat/Rechtsdienst, Hochschulstrasse 4, CH-3012 Bern Die Richtigkeit obenstehender Angaben bestätigt: lic. iur. Franziska Steiger, Fürsprecherin, Mitarbeiterin Rechtsdienst der Universität Bern Bern, 9. Mai 2007

4 Seite 3/5 B.2 Verzeichnis der Rechtsgrundlagen an der Universität Fribourg Archivierung Publikation Einsichtnahme Kopien Kontakt Das Rektorat der Universität Freiburg hat die folgenden Rechtsgrundlagen des NABB im Original archiviert: I. Kooperationsvereinbarung vom zwischen den Universitäten Bern, Freiburg und Zürich betreffend die postgraduale Weiterbildung NABB zum «Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management MASP-CC&HRM». II. [entfällt an der Universität Freiburg] III. Curriculum der postgradualen Weiterbildung NABB zum «Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management MASP- CC&HRM» der Universitäten Bern, Freiburg und Zürich vom / mit Stand am ( ). IV. «Ausführungsbestimmungen nach Art. 9.2 und 9.3 des NABB-Curriculums für die Studiengänge, die unter der Universität Freiburg als leading-house für das NABB durchgeführt werden. Vgl. dazu die Übersicht der leading-house-zuständigkeit in Kapitel C. Die Universität Freiburg hat die vorstehend unter den Nummern I. und III. aufgeführten Dokumente in der Rechtssammlung der Universität Freiburg veröffentlicht. Quelle: unter den Nummern und Die unter der Nummer IV. vorstehend aufgeführten Dokumente hat das NABB-Direktorium veröffentlicht. Quelle: im Kapitel Studium jeweils beim einzelnen Studiengang. Die unter den Nummern I., III. und IV. vorstehend aufgeführten Original-Dokumente stehen für Personen und Behörden gegen den Nachweis von berechtigten Interessen ausschliesslich beim Rektorat der Universität Freiburg zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die aktuell gültigen Regelungen betreffend Zeit, Ort, Gebühren, Berechtigungsnachweis usw. zur Einsichtnahme können beim Rektorat der Universität Freiburg erfragt werden. Die unter den Nummern I., III. und IV. vorstehend aufgeführten Original-Dokumente stehen für Personen und Behörden gegen den Nachweis von berechtigten Interessen ausschliesslich beim Rektorat der Universität Freiburg zur Verfügung. Die aktuell gültigen Regelungen betreffend Zeit, Ort, Gebühren, Berechtigungsnachweis usw. zum Bezug von beglaubigten / nicht-beglaubigten Kopien der Originale können beim Rektorat der Universität Freiburg erfragt werden. Universität Freiburg, Rektorat, Daniel Schönmann, Generalsekretär, Avenue de l'europe 20, CH-1700 Freiburg Die Richtigkeit obenstehender Angaben bestätigt: Daniel Schönmann, Generalsekretär Universität Freiburg Freiburg, 15. Mai 2007

5 Seite 4/5 B.3 Verzeichnis der Rechtsgrundlagen an der Universität Zürich Archivierung I. Der Rechtsdienst der Universität Zürich hat die folgende Rechtsgrundlage des NABB im Original archiviert: Kooperationsvereinbarung vom zwischen den Universitäten Bern, Freiburg und Zürich betreffend die postgraduale Weiterbildung NABB zum «Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management MASP-CC&HRM». II. Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat im Auftrag des Universitätsrates die folgende Rechtsgrundlage des NABB im Original archiviert: Verordnung vom über die postgraduale Weiterbildung «NABB» zum Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management (MASP-CC&HRM) an der Universität Zürich. III. Der Rechtsdienst der Universität Zürich hat die folgende Rechtsgrundlage des NABB im Original archiviert: Curriculum der postgradualen Weiterbildung NABB zum «Master of Advanced Studies in Psychology of Career Counseling and Human Resources Management MASP-CC&HRM» der Universitäten Bern, Freiburg und Zürich vom / mit Stand am ( ). IV. [entfällt bisher an der Universität Zürich] Publikation Einsichtnahme Das vorstehend unter der Nummer I. aufgeführte Dokument wird von der Universität Zürich nicht veröffentlicht. Das vorstehend unter der Nummer II. aufgeführte Dokument hat die Staatskanzlei des Kantons Zürich im Auftrag des Universitätsrates in der Zürcher Gesetzessammlung ZH-Lex unter der Ordnungsnummer veröffentlicht. Das vorstehend unter der Nummer III. aufgeführte Dokument hat die Universität Zürich in der Rechtssammlung der Universität Zürich veröffentlicht. Quelle: Rechtliche Grundlagen Studiengangverordnungen der Philosophischen Fakultät Die unter den Nummern I. und III. vorstehend aufgeführten Original-Dokumente stehen beim Rechtsdienst der Universität Zürich zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die aktuell gültigen Regelungen betreffend Zeit, Ort, Gebühren, Berechtigungsnachweis usw. zur Einsichtnahme können beim Rechtsdienst der Universität Zürich erfragt werden. Das unter der Nummer II. vorstehend aufgeführte Original-Dokument steht für Personen und Behörden gegen den Nachweis von berechtigten Interessen ausschliesslich bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die aktuell gültigen Regelungen betreffend Zeit, Ort, Gebühren, Berechtigungsnachweis usw. zur Einsichtnahme können bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich erfragt werden.

6 Seite 5/5 Kopien Kontakt Die unter den Nummern I. und III. vorstehend aufgeführten Original-Dokumente stehen beim Rechtsdienst der Universität Zürich zur Verfügung. Die aktuell gültigen Regelungen betreffend Zeit, Ort, Gebühren, Berechtigungsnachweis usw. zum Bezug von beglaubigten / nicht-beglaubigten Kopien der Originale können beim Rechtsdienst der Universität Zürich erfragt werden. Das unter der Nummer II. vorstehend aufgeführte Original-Dokument steht für Personen und Behörden gegen den Nachweis von berechtigten Interessen ausschliesslich bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich zur Verfügung. Die aktuell gültigen Regelungen betreffend Zeit, Ort, Gebühren, Berechtigungsnachweis usw. zum Bezug von beglaubigten / nicht-beglaubigten Kopien der Originale können bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich erfragt werden. Universität Zürich, Rechtsdienst, Myrta Klinkmann, lic.iur., Künstlergasse 15, CH-8001 Zürich Die Richtigkeit obenstehender Angaben bestätigt: Myrta Klinkmann, Rechtsdienst der Universität Zürich Zürich, 3. Juli 2007 C Übersicht der leading-house-universitäten Jahre leading-house Präsident/in Studiengänge Universität Zürich Prof. François Stoll NABB-1 bis NABB Universität Bern Prof. Norbert Semmer NABB-7 bis NABB Universität Freiburg Prof. Petra Klumb NABB-10 ff. Vom NABB-Direktorium an der Sitzung vom 28. September 2007 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Der Präsident signiert: N. Semmer Prof. Dr. Norbert Semmer Die Vize-Präsidentin signiert: P. Klumb Prof. Dr. Petra Klumb Postadressen und Weblinks können ändern. Die in diesem Dokument genannten Postadressen und Weblinks sind im September 2007 auf ihre Aktualität hin geprüft worden. Falls Sie auf ungültige Postadressen bzw. Weblinks stossen sollten, ist die NABB-Administration für eine entsprechende Meldung an nabb-administration@unifr.ch dankbar.

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