BKPJV Präsidentenkonferenz 25. Februar 2017 Herzlich willkommen
Als Eidg. Schiessoffizier Kreis 20, GR habe ich gemäss der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessanlagen-Verordnung) vom 15.11.2004 - {Stand am 07.12.2004} Art. 12 - sämtliche Schiessanlagen hinsichtlich Sicherheit, Zweckmässigkeit und technischen Anforderungen zu begutachten.
Gestützt auf die Verordnung vom 05. Dezember 2003 über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung) und der Verordnung vom 15. November 2004 über die Schiessanlagen für das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessanlagen-Verordnung) übernehme ich die Pflichten und Aufgaben eines Eidgenössischen Schiessoffiziers.
Ebenfalls stütze ich mich auf die Verfügung vom Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden vom 15. März 2016 bezüglich den örtlichen Jagdschiessanlagen gemäss der Kantonalen Jagdgesetzgebung vom 01. Juli 2007 insbesondere Art. 13a Absatz 2
Meine heutigen Ausführungen gliedere ich in 4 Teile: Sicherheitsaspekte rund um die Schiessanlagen Sektions-Aufgaben / Schützenmeister(in) Künstliche Kugelfangsysteme (KFS) Altlast-Sanierung (Holzstapel / Erdreich)
Sektions-Aufgaben / Schützenmeister(in) Bei der Jahresplanung sind Ort, Datum und Zeit Der Schiesstage genau zu definieren und ich empfehle das Schiessprogramm mit den örtlichen Behörden abzusprechen (Genehmigung) Anschlag am «Schwarzen Brett» und wenn immer möglich Veröffentlichung im Amtsblatt oder dergleichen Publikationsorganen
Für unsere Jäger und Jägerinnen sind optimale Voraussetzung für die Sicherheit zu schaffen. Zutritt in das Schützenhaus Waffenhandhabung (Verschluss) Treffsicherheit (Schiessnachweis) Korrektes Verlassen der Schützenläger Warner und «Zuschauer» in ungefährdetem abgetrennten «Warteraum»
Vor dem Schiessbeginn sind zwingend Absperrungen gemäss Absperrplan vorzunehmen Warn- oder Stopp-Tafeln sind nur während den Schiesszeiten aufzustellen Der Warnsack muss gut einsehbar beim Schützenhaus aufgehängt sein
Wir haben auch andere «Sportler» wir kennen sie auch sie haben ihre Dasein-Berechtigung
Betriebshaftpflichtversicherung Ich erinnere, dass JEDER Jagdschiessanlagen-Betreiber über eine Betriebshaftpflicht-Versicherung verfügt muss
A) Künstliche Kugelfangsysteme (KFS) Kurz um: Ab Ende 2020 darf nicht mehr ins Erdreich geschossen werden. Sämtliche Schiessanlagen sind mit KFS auszurüsten (bauliche Massnahmen) - oder betriebliche Massnahmen z.b. der Betreiber schreibt Munitionssorte (Stahlschrott) vor!
Ich bin positiv überrascht, wie viele Anlagen bereits den Vorschriften entsprechend agiert haben und «umgerüstet» sind. Die Gemeindebehörden sind Mitte Oktober 2016 durch das Amt für Natur und Umwelt, Graubünden, nochmals angeschrieben und aufgerufen worden und mit dem heutigen Tag nehmen wir die Gelegenheit wahr Euch, die Basis ebenfalls zu informieren.
Kosten pro Kugelfangsystem: ca. Fr. 5 000 bis Fr. 5 500. wird gemäss Erfahrung von der Gemeinde übernommen, oder werden % aufgeteilt.
Pflege und Wartung der KFS Bitte - bei der Wartung der Kugelfangkasten entsprechend den Weisungen der Herstellungsfirma vorgehen
B) Altlast-Sanierung (Erdreich / Holzstapel) Hier kann ich lediglich meine Empfehlung aus der Praxis abgeben. Es lohnt sich beim Einbau von KFS auch gleichzeitig die Altlast-Sanierung voranzutreiben. (Baustelle bereits eingerichtet Baumaschinen etc. vor Ort) Bis Ende 2020 sind die VASA-Beiträge vom Bund/Kanton garantiert
Ob der «Topf» auch später noch verfügbar ist, weiss man zur Zeit nicht. Wann, wie und in welcher Form die Altlast- Sanierung des Kugelfanges zu entsorgen ist ist einzig und alleine das Amt für Natur und Umwelt des Kantons Graubünden, Herr Hansueli Aebli (081 257 29 94) zuständig.
Und wenn auch in den aktuellen Weisungen nachzulesen ist, dass Altlast-Sanierungen Sofort - in 5 oder in 10 oder in 25 Jahren zu tätigen sind, liegt unsere Empfehlung auf SOFORT Dadurch leisten wir Jäger einen tollen Beitrag zum Schutze unserer Natur und Umwelt
Es ist nicht Sache des Eidg. Schiessoffizierts, mir obliegt die Angelegenheit bezüglich der Sicherheit, diese Verantwortung übernehme ich zusammen mit euch Präsidenten oder Jagdschützenmeister mit Herzblut bin aber wie bereits erwähnt auch in dieser Hinsicht für Beratungen und Empfehlungen für euch da!
01.03.2017
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und ich wünsche uns allen eine unfallfreie Schiess-Saison auf unseren Jagdschiessanlagen und erfolgreiche Erlebnisse vor-, während und nach der Jagden 2017 in unserem wunderschönen Bergkanton Graubünden viva la Grischa