LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend Qualität für Menschen

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Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

Transkript:

LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend Qualität für Menschen LVR-Landesjugendamt AuftragKindeswohl LVR Dezernat 4 50663 Köln Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Träger, die in Nordrhein-Westfalen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres zugelassen sind Kreise, Städte und Gemeinden jeweils im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland Datum und Zeichen bitte s ets angeben 43.12 10.Jan.20tB Herr Stern Tel 0221 809-6214 Fax 0221 8284-2220 Roland.Stern@lvr.de Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (K FP) hier: Antragstellung zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung der ug ndfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit ge. Pos. 6.2 K FP - Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan vom 04.12.2014- Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Kinder,. Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat gebeten, zur Antragstellung für die Förderposition 6.2 (Qualifizierung der Jugend freiwilligendienste durch Bildungsarbeit) aufzufordern. Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 01.04.2018 festgelegt. Es wird daher gebeten, die Anträge bis zu diesem Termin vorzulegen. Ich weise je doch darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Ausschlussfrist handelt. Aller dings werden Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, nachrangig behandelt. Im Falle einer Bewilligung der Förderanträge ist von einem Maßnahmenbeginn frü hestens ab dem 01.06.2018 auszugehen. Die Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan vom 04.12.2014 beinhalten für die Pos. 6.2 folgenden Zuwendungszweck: EMAS Geprüftes Umweitmanageme t I Mitglied i! 9 im I i Erfolgsfaktor i *: Familie Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anreauna n&ivr. de 40-4000-12.2015 LVR - Landschaftsverband Rheinland Dienstgebäude in Koln-Deutz,.Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln LVR im Internet: www.lvr.de USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr. 214/5811/0027 Bank erbindung: Helaba IBAN: DE84300500000000060061, BIG: WELADEDDXXX Postbank IBAN: DE95370100500000 56 501, BIG: PBNKDEFF370

Seite 2 Die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökolo gisches Jahr (FÖJ) sind Bildu gsjahre für junge Menschen und gehören zu den be sonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Sie schaffen Lern- und Er fahrungsräume für junge Menschen und stärken sie in ihrer Persönlichkeitsentwick lung. Im Rahmen der beiden Jugendfreiwilligendienste erwerben Jugendliche wichti ge soziale und persönliche Kompetenzen, die einen Berufseinstieg erleichtern. Bisher sind jedoch benachteiligte junge Menschen in den beiden Jugendfreiwilligen diensten deutlich unterrepräsentiert. Deshalb sollen die Träger des FSJ und des FÖJ spezielle Angebote für junge Menschen im Rahmen der beiden Jugendfreiwilligen dienste entwickeln, deren Integration als gefährdet gilt. Im Rahmen eines Gesamt konzepts, in das die Einsatzstellen einbezogen werden sollen und das der Erhöhung der Bildungs- und Sozialkompetenz dient, soll neben den traditionellen Zielen der Jugendfreiwilligendie ste insbesondere das Ziel einer besseren Integrationschance auf dem Arbeitsmarkt verfolgt werden. Gefördert werden Maßnahmen, wie z. B. Bildungsangebote, die dazu beitragen be nachteiligten jungen Menschen den Zugang zu FÖJ und FSJ zu ermöglichen. Als benachteiligte junge Menschen gelten Freiwillige, die sozial benachteiligt sind und /oder individuelle Beeinträchtigungen im Sinne von 13 SGB VIII vorweisen. Hierzu zählen z. B. Freiwillige, die keinen Schulabschluss oder einen Förderabschluss haben, und Freiwillige, die zwar über einen Schulabschluss verfügen, gleichzeitig aber mit besonderen individuellen Problemlagen bzw. Förderbedarfen (wie z. B. Sprachvermögen, abweichendem Verhalten, Abbruch einer Lehre) belastet sind, die ihre Chancen auf eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen. Hierzu zählen auch junge Menschen, die aufgrund ihres Migrationshintergrundes benachteiligt sind. Zuwendungsempfänger sind die in Nordrhein-Westfalen anerkannten Träger der Jugendfreiwilligendienste ( 10 Abs. 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz/JFDG) und die in 10 Abs. 1 JFDG aufgeführten Träger. Zur Antragsstellung bis 01.04.2018 übersende ich Ihnen hiermit die entsprechenden Antragsvordrucke zu der Förderung von Einzelprojekten. Ich weise darauf hin, dass aufgrund der Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Ju gendförderplan nur noch diese Vordrucke zu verwenden sind. Grundsätzlich sollen die Projekte im lfd. Haushaltsjahr/Kalenderjahr durchgeführt werden. Sofern Projekte für die Dauer eines Bildungsjahres beantragt werden, kann der entsprechende Antrag einen Durchführungszeitraum bis zum 31.08.2019 vorse-, hen. Maßnahmen zur Vorbereitung und Nachbetreuung der Freiwilligen sind maximal 2 Monate vor Beginn des Bildungsjahres und maximal 2 Monate nach Beendigung

Seite 3 des Bildungsjahres förderfähig. Der Durchführungszeiträum kann in diesen Fällen entsprechend verlängert werden. In diesen Fällen müssen die geplanten Ausgaben und Einnahmen schon bei der An tragstellung dem jeweiligen Kalenderjahr zugeordnet werden. Ein überjähriger An trag beinhaltet deshalb neben dem Muster 1 und der Projektbeschreibung zwei An lagen l, die jeweils die Angaben für die Jahre 2018 und 2019 enthalten. Auf den Anlagen 1 ist das entsprechende Kalenderjahr anzugeben. Eine nachträgliche Ver schiebung der Fördermittel zwischen den Kalenderjahren ist aufgrund der Zuwei sung des Landes und der Regelungen im Bewilligungsbescheid für die einzelnen Ka lenderjahre nicht möglich. Ich weise darauf hin, dass die mögliche Förderung aus Mitteln des Kinder- und Ju gendförderplanes nach den Richtlinien zu Pos. 6.2 KJFP NRW für - Träger der freien Jugendhilfe bis zu 85 %, - Träger der öffentlichen Jugendhilfe 40 bis 80 % der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben be trägt. Dabei ist zu beachten, dass Teilnehmerbeiträge und Leistungen Drit ter (mit Ausnahme öffentlicher Förderung) von den Ausgaben in Abzug zu bringen sind. Ich bitte auch um Beachtung, dass der Einsatz von Eigenmitteln grundsätzlich vo rausgesetzt wird. Diese können auch unbar erbracht werden (s. hierzu die Ausfüh rungen zum bürgerschaftlichen Engagement im beigefügten Merkblatt). Beigefügt ist ebenfalls das Merkblatt der beiden Landesjugendämter, in dem Erfah rungen und Hinweise zur Antragstellung aufgearbeitet wurden. Zudem verweise ich für die öffentlichen Träger auf die Bagatellgrenze (12.500,00 Euro) ge. Ziffer 1.1 der Verwaltungsvorschriften zu 44 Landeshaushaltsordnung (VVG); die Bagatellgrenze für die freien Träger beträgt ge. Ziffer 4.3.2 Allgemei ner Teil der Richtlinien für die Förderung nach dem KJFP RW 1.000,00 Euro (je weils bezogen auf den Zuwendungsbetrag). Dieses Schreiben, die Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugend förderplan sowie die zu verwendenden Vordrucke finden Sie in den nächsten Tagen auch unter: www.lvr.de - Jugend - Jugendförderung - Finanzielle Förderung - Kinder- u. Ju gendförderplan NRW.

Seite 4 Für die Beantwortung weiterer Fragen zur Antragstellung stehe ich gerne zur Verfü gung. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland I ' ' Lorenz-Bahr-Hedemann LVR-Dezernent Jugend Anlagen: Merkblatt der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe Antragsvordrucke Muster 1 und Anlage 1

Landesjugendamt Rheinland Landesjugendamt Westfalen-Lippe Merkblatt zur Förderung von Anträgen aus der Pos. 6.2 des Kinderund Jugendförderplans NRW im Jahr 2018 Vorschlag zur Gliederung eines Projektantrags Der folgende Gliederungsvorschlag für einen Antrag auf Einzelprojektförderung bietet Ihnen eine mögliche Orientierung. Die vorgeschlagene Antragsgliederung entspricht den Grund prinzipien pädagogischer Planung und Konzeptentwicklung. Dennoch ist sie nicht verbindlich vorgegeben, sondern versteht sich als eine Orientierungshilfe. Wenn Sie Ihr Projekt anders schildern und Ihren Antrag auf andere Weise begründen wollen, können Sie dies selbstver ständlich tun. Gliederungsvorschlag 1. Titel, Inhalt, Zielgruppe Benennen Sie bitte den Titel Ihres Projektes. Beschreiben Sie konkret die geplanten Inhalte und die Zielgruppe. Beschreiben Sie die zukünftigen Freiwilligen im Freiwilli gen ökologischen Jahr (FÖJ) oder im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ), die für das Projekt konkret angelegt wird. 2. Bedarf/Begründung. Unter dieser Rubrik sollte geklärt werden, wie der Bedarf, den Sie mit Ihrem Projekt erfüllen wollen, entsteht und begründet wird. Die Probleme und Potenziale der zu künftigen Freiwilligen sollten erläutert werden, ebenso der Bedarf an spezifischen Förder- und Qualifizierungsangeboten. Bitte werden Sie dabei möglichst konkret und schildern die Zielgruppe, die Sie erreichen wollen oder mit der Sie schon arbeiten. Beziehen Sie sich bitte unmittelbar auf die Beurteilungs- und Förderkriterien in der Ausschreibung zur Position 6.2. 3. Ziele Beschreiben Sie konkret die Zielsetzung der Angebote für die o. g. Zielgruppe. Wählen Sie Zielformulierungen, die möglichst konkret sind und sich auf die Betei ligung am FSJ / FÖJ beziehen. Wir schlagen Ihnen vor, die Ziele eher greifbar und erfüllbar zu formulieren als allzu weitreichend. (Bedenken Sie auch, dass die Ziele so gestellt werden sollen, dass sie in einer möglichen Evaluation reflektierbar sind.). Arbeitsweisen Hierzu gehören eine kurze Schilderung der Inhalte des beabsichtigten Projektes, der geplanten Methoden und der für diese Arbeitsweisen notwendigen Rahmenbedin gungen. Nennen Sie Zeiten, benötigtes Personal, Räume, Materialien usw. Unter dieser Rubrik wird insgesamt geschildert, in welcher Art und Weise Sie die gesetzten Ziele umsetzen wollen. Auch hier ist es hilfreich, wenn Sie möglichst konkret schil dern, was mit den jungen FSJ-lern und FÖJ-lern im Projekt tatsächlich geschehen soll und wie gearbeitet wird. Bitte differenzieren Sie zwischen der Bildungsarbeit, der Arbeit mit einzelnen Jugendlichen / jungen Erwachsenen und Projektbausteinen, die sich auf Personal in Einsatzstellen oder beim Träger selbst beziehen. Bitte beschrei ben Sie auch die beteiligten Kooperationspartner und deren Rolle und Beitrag im Projekt 5. Auswertung Erläutern Sie hier bitte kurz, wie das geplante Projekt ausgewertet und dokumentiert werden soll.

-3- lm Kosten- und Finanzierungsplan werden nicht anerkannt: - Miete und Mietnebenkosten für vorhandene eigene Räume - Sog. Overheadkosten bzw. Venwaltungskostenpauschalen - Investive Kosten. Grundsätzlich sollen die Projekte i lfd. Haushaltsjahr/Kalenderjahr durchgeführt werden. Sofern Projekte für die Dauer eines Bildungsjahres beantragt werden, kann der entsprechende Antrag einen Durchführungszeitraum bis. zum 31.08.2019 vorsehen. Maßnahmen zur Vorbereitung und Nachbetreuung der Freiwilligen sind maximal 2 Monate vor Beginn des Bildungsjahres und maximal 2 Monate nach Beendigung des Bildungsjahres förderfähig. Der Durchführungszeitraum kann in diesen Fällen ent sprechend verlängert werden. In diesen Fällen müssen die geplanten Ausgaben und Einnahmen schon bei Antrag- S ellung dem jeweiligen Kalend rjahr zugeordnet werden. Ein überjähriger Antrag beinhaltet deshalb neben dem Muster 1 und der Projektbeschreibung zwei Anlagen 1, die jeweils die Angaben für die Jahre 2018 und 2019 enthalten. Auf den Anlagen 1 ist das entsprechende Kalenderjahr anzugeben. Eine nachträgliche Verschiebung der Fördermittel zwischen den Kalenderjahren ist aufgrund der Zuweisung des Landes und der Regelungen im Bewilligungsbescheid für die einzelnen Kalenderjahre nicht möglich. Die.Bagatellgrenze für öffentliche Träger beträgt 12.500,-- Euro; die Bagatellgrenze für freie Träger beträgt nach den Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan 1.000,-- Euro (jeweils bezogen auf den Zuwendungsbetrag). Die Landesförderung ersetzt nicht die Mittel des Bundes für das FSJ / FÖJ, wenn diese Mittel vom Träger genutzt werden könnten. Die Nutzung von Bundesmitteln für das FSJ / FÖJ ist anzugeben. Das hier beantragte Projekt ist davon klar abzugrenzen und im Projektantrag entsprechend zu beschreiben. Maßnahmen im Bundesfreiwilligendienst sind nicht förderfähig. Bei Maßnahmen, die sich sowohl an junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst als auch an junge Men schen im FSJ / FÖJ richten, ist lediglich der Anteil förderfähig, der sich auf junge Frei willige bezieht, die ein Bildungsjahr auf der Grundlage des Jugendfr iwilligendienste gesetzes vom 16.05.2008 absolvieren.

MUSTER 1 - Antragsformular Antragsteller (Name, Bezeichnung, Anschrift) Auskunft erteilt Träger der Maßnahme Telefon: Mobil: Fax: E-Mail: Durchführende Einrichtung Kontonummer: Kreditinstitut: Bankleitzahl: Anerkennung nach 75 SGB VIII (KJHG) ja nein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 1. Maßnahme für Jahresvorhaben für Einzelmaßnahmen Bezeichnung der Maßnahme: Durchführungszeitraum ( on - bis): Beantragte Zuwendung Euro (Berechnung It. Anlage) Bei einer Erhöhung der Förderungssätze gilt diese Erhöhung als mit beantragt. Förderposition des Kinder- und Jugendförderplans (beizufügende Anlage): Proiektförderuna Pos. 1.1.2 - Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit (Anlage 1) Pos. 1.2.1 - Initiativgruppenarbeit - Nr. 4.2 der EFR zu Pos. 1.2.1 (Anlage 1) Pos. 1.2.2 - Kinder- Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften (Anlage 1) Pos. 1.2.3 - Internationale Jugendarbeit, Gedenkstättenfahrten, Europa/1 Welt (Anlage 1) Pos. 1.2.4 - Stark durch Beteiligung (Anlage 1) Pos. 1.2.5 - Nachhaltige Entwicklung in der globalisierten Welt (Anlage 1) Pos. 2.2.1 - Jugendkulturland NRW (Anlage 1) Pos. 2.2.2 - Fit für die mediale Zukunft (Anlage 1) Pos. 3.2.1 - Integration als Chance (Anlage 1) Pos. 3.2.2 - Teilhabe junger Menschen mit Behinderung (Anlage 1) Pos. 3.2.3 - Soziale Teilhabe und Chancengleichheit (Anlage 1) Pos. 4.1.3- Gewaltpräventive Angebote Nr. 4.1 Brücke-Projekte (Anlage 1) Pos. 4.2.1 - Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe (Anlage 1) Pos. 4.2.2 - Jugendschutz / Jugendmedienschutz (Anlage 1) Pos. 5.2 - Projektförderung geschlechtsspez. Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit (Anlage 1) Pos. 6.2 - Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit (Anlage 1) Pos. 7 - Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen (Anlage 1) Pos. 8.2 - Begleitforschung Ganztag (Anlage 1) Pos. 8.3 - Forschungsprojekte Kinder-ZJugendarbeit (Anlage 1)

ANLAGE 1 Proiektförderung Haushaltsjahr: (Diese Anlage ist bei Anträgen für überjährige Projekte für jedes Haushaltsjahr/Kalenderjahr gesondert auszufüllen!) zum Antrag zum Ver endungsnachweis vom Zeichen des Landschaftsverbandes Ausqabenübersicht Art der Ausgaben Höhe der veranschlagten / v. H. abgerechneten Ausgaben Personalausgaben Sachausgaben (einschl. Honoraraufwendungen, Aufwendungen für geringfügig Beschäftigte) Bürgerschaftliches Engagement (max. 10 /Stunde und max. 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) Gesamtausgaben Finanzierunqsolan Euro v. H. Gesamtausgaben Finanzielle Beiträge von Teilnehmern oder Spenden Eigenanteil (inkl. bürgerschaftliches Engagement) Leistungen Dritter Öffentliche Förderung ohne Landesförderung (z. B. Kommunale Förderung) Landeszuwendung Weitere Anlagen zum Proiektantraq: 1. Ausführliche Projektbeschreibung, aus der Ziele, Bedarf und Arbeitsweisen sowie eine Konkretisierung der kalkulierten Aufwendungen hervorgehen. 2. Gesonderter Kosten- und Finanzierungsplan (sofern eine Konkretisierung der Aufwendungen nicht in der Projektbeschreibung erfolgt). Weitere Anlagen zum Verwendunqsnachweis: 1. Sachbericht. 2. Beiblätter A und B zur Spezifizierung der Personal- und Sachausgaben. 3. Kopien der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen sind bei Zuwendungen an außergemeindliche Empfänger ab 50.000 beizufügen.