Die Beauftragte für den Opferschutz. Ziele, Aufgaben und Hilfsangebote.

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Transkript:

Die Beauftragte für den Opferschutz. Ziele, Aufgaben und Hilfsangebote www.opferschutzbeauftragte.nrw.de

Peter Biesenbach MdL Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 1. Dezember 2017 hat das Land Nordrhein- Westfalen eine Beauftragte für den Opferschutz! Damit wird eine Lücke im justiziellen Opferschutz geschlossen. Durch diese neue Stelle werden die Anliegen der Opfer von Straf- und Gewalttaten und der ihnen nahestehenden Personen besonders in den Blick genommen. Die Beauftragte für den Opferschutz arbeitet in einem Team zusammen mit einer Mitarbeiterin im Büro, einer Sozialarbeiterin und einer Staatsanwältin. In erster Linie ist die Beauftragte für den Opferschutz zentrale Ansprechstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten. Erreichbar ist sie telefonisch über eine Hotline, elektronisch und postalisch. Die Anfragen der Opfer werden baldmöglichst geprüft und beantwortet. Informationen zu einfach gelagerten rechtlichen Fragestellungen werden zeitnah erteilt. Betroffenen, die sich aufgrund der Straftat in einer persönlichen oder finanziellen Notlage befinden, werden für sie ortsnahe geeignete Institutionen oder Hilfeeinrichtungen genannt. Gerade die zuletzt

genannte Aufgabe des Teams als Lotse ist für die Opfer sehr hilfreich. Eine erfolgreiche Lotsentätigkeit setzt voraus, dass eine gute Vernetzung mit allen für Opfer zuständigen Einrichtungen und Stellen in Nordrhein- Westfalen besteht. Auch die Netzwerkarbeit ist daher eine wichtige Aufgabe der neuen Stelle. Schließlich werden durch die Beauftragte für den Opferschutz und ihr Team die Belange und Anliegen der Opfer analysiert und gebündelt mit dem Ziel, mögliche Schwachstellen zu erkennen und nachhaltig den justiziellen Opferschutz zu verbessern und die Stellung der Opfer zu stärken. Den Opfern wird damit eine Stimme gegeben. Ihr

Elisabeth Auchter-Mainz Die Beauftragte für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Wir sind für Sie da, wenn Sie Opfer einer Straf- oder Gewalttat sind, einer Ihrer Angehörigen Opfer einer Straf- oder Gewalttat ist, Sie generelle Fragen rund um das Ermittlungsund Strafverfahren haben, Sie Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Opferhilfeeinrichtung in Ihrer Nähe benötigen. Wir helfen, indem wir Ihnen verfahrensunabhängige rechtliche Fragen beantworten, Ihnen in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat zuhören, Sie auf Wunsch zu einer Opferhilfeeinrichtung lotsen. Wir wünschen uns den Austausch und ein gutes Netzwerk mit allen in der Opferhilfe in Nordrhein-Westfalen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Anregungen und Hinweise zu einer strukturellen Verbesserung des Opferschutzes.

Sie erreichen uns über unsere Hotline: 0221 39909964 per E-Mail: poststelle@opferschutzbeauftragte.nrw.de postalisch: Reichenspergerplatz 1, 50679 Köln. Weitere Informationen rund um den Opferschutz finden Sie unter www.opferschutz.nrw.de und in folgenden vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Flyern und Broschüren Merkblatt für Opfer einer Straftat Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten Die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren. Opferhilfeeinrichtungen vor Ort finden Sie bundesweit in der Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten: www.odabs.org. Die Internetseite ODABS.org ist entstanden im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kriminologischen Zentralstelle e.v. und mit Unterstützung des Arbeitskreises der Opferhilfen in Deutschland e.v.

Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Justizkommunikation 40190 Düsseldorf Stand: März 2018 Alle Broschüren und Faltblätter des Ministeriums der Justiz finden Sie unter www.justiz.nrw (Bürgerservice). Telefonisch können Sie alle Veröffentlichungen werktags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr bestellen. Druck: jva druck+medien, Geldern www.jva-geldern.nrw.de Bildnachweis Justiz NRW: Titel, S. 2, 4, 5 panthermedia.net/flas100: S. 3