Ergänzende Angaben für den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für NC-Studiengänge

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1. Für ORTSWECHSLER (Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren):

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Transkript:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Ergänzende Angaben handelt, die den eigent-lichen Antrag auf Zulassung NICHT ersetzen, sondern ergänzen. D.h. eine wirksame Antragstellung erfordert insbesondere auch den Antrag auf Zulassung. Ergänzende Angaben für den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für NC-Studiengänge Die Vergabe der freien Studienplätze in höheren Fachsemestern erfolgt nach der Thüringer Vergabeverordnung (ThürVVO) i.d.f. vom 12. April 2017 (GVBl. S. 125). Sofern mehr Anträge vorliegen als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Auswahl in nachstehender Reihenfolge ( 35 Abs. 5 ThürVVO): Kreuzen Sie bitte den auf Sie zutreffenden Grund an: 1. an Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule immatrikuliert sind oder waren in nachstehender Reihenfolge (= HOCHSCHULWECHSLER ): 1.a amtlich festgestellte (und nachgewiesene) Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach dem neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), 1.b Anerkennung besonderer sozialer, insbesondere familiärer und wirtschaftlicher Gründe, die für einen Studienortwechsel sprechen, 1.c ohne besondere Gründe, 2. an sonstige Bewerber (= QUEREINSTEIGER ). Der von Ihnen angegebene Grund ist unbedingt durch geeignete Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Eheurkunde, Geburtsurkunde, Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes u.ä.) zu belegen. Anderenfalls kann dieser Grund keine Berücksichtigung finden....... Ort, Datum Unterschrift Universität Jena Studierenden-Service-Zentrum Fürstengraben 1 07743 Jena

Universität Jena Studierenden-Service-Zentrum Fürstengraben 1 07743 Jena Ergänzende Angaben für den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für die NC-Studiengänge Medizin / Zahnmedizin / Pharmazie / Psychologie Name: Vorname: 1. Für ORTSWECHSLER ( HOCHSCHULWECHSLER ) (Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren): (A) Welche Prüfungen wurden abgelegt? (Bitte ankreuzen und Nachweis(e) in unbeglaubigter Form beifügen.) Medizin (Staatsexamen): Zahnmedizin (Staatsexamen): Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Naturwissenschaftliche Vorprüfung für Zahnmedizin Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Zahnärztliche Vorprüfung Zahnärztliche Prüfung Psychologie (B.Sc.): Pharmazie (Staatsexamen): Fach-/Modulprüfungen gem. Anlage 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (u.a. Leistungsübersicht) 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (B) Welche praktischen Übungen/Leistungsnachweise wurden abgeleistet/erworben? (Bitte eintragen und Nachweis(e) in unbeglaubigter Form beifügen; Aufzählung ggf. auf Sonderblatt fortsetzen.) 1. 7. 2. 8. 3. 9. 4. 10. 5. 11. 6. 12. Nachweise über abgelegte Prüfungen bzw. erworbene Scheine sind bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester i.d.r. bereits den Bewerbungsunterlagen beizufügen bzw. zum Sommersemester bis spätestens zum 01. März und zum Wintersemester bis spätestens zum 01. September nachzureichen. Liegen die Nachweise zu den genannten Terminen nicht vor, kann die Bewerbung im Vergabeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden, was i.d.r. zur Antragsablehnung wegen "fehlender Unterlagen" bzw. fehlender Voraussetzungen führt. Bitte wenden

2. Für QUEREINSTEIGER (Bewerber, die für den beantragten Studiengang Medizin / Zahnmedizin / Pharmazie / Psychologie bisher nicht oder nicht definitiv zugelassen und immatrikuliert sind oder waren): Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Medizin beantragen, müssen gemäß Approbationsordnung für Ärzte der Bundesrepublik Deutschland (ÄAppO) einen Anrechnungsbescheid über Studienzeiten und leistungen eines anderen Studiums auf das Studium der Medizin vom zuständigen Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie vorweisen. Da die Anrechnung erst auf entsprechenden Antrag erfolgt, sollte dieser rechtzeitig gestellt werden. Zuständig ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zuständig. Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Zahnmedizin beantragen, müssen gemäß den 19, 26 und 61 der Approbationsordnung für Zahnärzte der Bundesrepublik Deutschland (ZAppO) einen Anrechnungsvorbescheid über Studienzeiten und leistungen eines anderen Studiums auf das Studium der Zahnmedizin von einem Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie vorweisen. Da die Anrechnung erst auf entsprechenden Antrag erfolgt, sollte dieser rechtzeitig gestellt werden. Die Zuständigkeit für die Inaussichtstellung der Anrechnung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz). Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, ist das Landesprüfungsamt Thüringen in Weimar zuständig. Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Pharmazie beantragen, müssen gemäß 22 der Approbationsordnung für Apotheker der Bundesrepublik Deutschland (AAppO) einen Anrechnungsbescheid über Studienzeiten und leistungen eines anderen Studiums auf das Studium der Pharmazie vom zuständigen Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie vorweisen. Da die Anrechnung erst auf entsprechenden Antrag erfolgt, sollte dieser rechtzeitig gestellt werden. Zuständig ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, ist das Landesprüfungsamt des Landes Hessen zuständig. Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Psychologie (B.Sc.) beantragen, müssen Vorleistungen in Form von Fach-/Modulprüfungen erbringen. Die Nachweise darüber müssen der Bewerbung bereits beigefügt werden. Die zwingend zu erfüllenden Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt "Wichtige Hinweise für Bewerber, die einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester im NC-Studiengang Psychologie-B.Sc. stellen". 3. Bewerber, die für denselben Studiengang oder für ein anderes Studium IM AUSLAND eingeschrieben waren, benötigen ebenso wie die unter 2. angegebenen Quereinsteiger bei einem Antrag für ein höheres Fachsemester - im Studiengang Medizin (Staatsexamen) einen Anrechnungsbescheid, - im Studiengang Zahnmedizin (Staatsexamen) einen Anrechnungsvorbescheid, - im Studiengang Pharmazie (Staatsexamen) einen Anrechnungsbescheid. Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zum Anrechnungsbescheid auch das der Anrechnung zugrunde liegende Zeugnis (insbesondere das Zeugnis über das Physikum mit Noten-/ Leistungsangaben!!!) in vollständiger Kopie beizufügen ist. Im Rahmen der Bewerbung ist zunächst eine einfache Kopie ausreichend. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben zu meiner Bewerbung um Zulassung in ein höheres Fachsemester....... Ort und Datum Unterschrift

Studierenden-Service-Zentrum Fürstengraben 1 07743 Jena Wichtige Hinweise für Bewerber, die einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester im NC-Studiengang Pharmazie für das Sommersemester an der Friedrich-Schiller-Universität Jena stellen: An der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfolgt die Immatrikulation von Studienanfängern (1. Fachsemester) nur zum Wintersemester. Deshalb gibt es in den Sommersemestern nur Matrikel mit geraden Fachsemestern (2., 4., 6.,...), und es werden demzufolge keine Immatrikulationen in die ungeradzahligen Fachsemester (3., 5., 7....) vorgenommen und auch keine Lehrveranstaltungen für ungerade Regelsemester angeboten. Hinweis: Studienbewerbern, die die in dem gewählten Studiengang vorgeschriebene Leistungsnachweise oder Prüfungen an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden haben ist die Zulassung zu versagen (siehe auch 66 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Hochschulgesetz). Eine Bewerbung auf Zulassung zu einem höheren Fachsemester ist nur sinnvoll, wenn folgende Leistungen nachgewiesen werden können bzw. Hinweise beachtet werden: (Liegen bei Ihnen Nachweise, die in der Übersicht als "zwingend" erforderlich genannt sind, nicht vor, ist eine Bewerbung an der FSU zwecklos, da sie sofort abgelehnt werden müsste.) Pharmazie: Für das 2. Fachsemester: Folgende Praktikums- bzw. Seminarscheine müssen zwingend vorliegen und nachgewiesen werden: - Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe Folgende Praktikums- bzw. Seminarscheine werden erwartet und sollten vorliegen sowie nachgewiesen werden: - Mathematik für Pharmazeuten - Pharmazeutische und medizinische Terminologie Für das 4. Fachsemester: Folgende Praktikums- bzw. Seminarscheine müssen zwingend vorliegen und nachgewiesen werden: - Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe - Chemie der organischen Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe - Quantitative Bestimmung der Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe - Chemische Nomenklatur - Pharmazeutische und medizinische Terminologie - Mikrobiologie - Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie - Mathematik für Pharmazeuten - Physikalische Übungen für Pharmazeuten - Physikalisch-chemische Übungen für Pharmazeuten Folgende Praktikums- bzw. Seminarscheine werden darüber hinaus erwartet und sollten vorliegen sowie nachgewiesen werden: - Bestimmungsübungen / Arzneipflanzenexkursion - Stereochemie - Physiologie BITTE WENDEN.

Für das 6. Fachsemester: Folgende Nachweise müssen zwingend vorliegen und nachgewiesen werden: - Abschluss des 1. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung Darüber hinaus müssen folgende Praktikums- bzw. Seminarscheine zwingend vorliegen und nachgewiesen werden: - Biochemische Untersuchungsmethoden incl. Klinische Chemie - Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher Folgender Seminarschein wird darüber hinaus erwartet und sollte vorliegen sowie nachgewiesen werden: - Qualitätssicherung bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln Für das 8. Fachsemester: Folgende Nachweise müssen zwingend vorliegen und nachgewiesen werden: - Abschluss des 1. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung Darüber hinaus müssen folgende Praktikums- bzw. Seminarscheine zwingend vorliegen und nachgewiesen werden: - Biochemische Untersuchungsmethoden incl. Klinische Chemie - Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher - Pharmazeutische Technologie - Arzneimittelanalytik, Drug-Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen - Pharmakotherapie - Qualitätssicherung bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln - Pharmazeutische Biologie III - Alle scheinpflichtigen Leistungen für das entsprechende Wahlpflichtfach Bitte legen Sie der Bewerbung auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= schriftliche Bestätigung) Ihrer derzeitigen Universität bei, dass Sie Pharmazie (bzw. eine Teilleistung davon) noch nicht endgültig nicht bestanden haben, Sie also noch Prüfungsrecht besitzen. Darüber hinaus legen Sie bitte eine (ebenfalls von der derzeitigen Universität erstellte bzw. bestätigte) Übersicht bei, aus der sich der noch bestehende Prüfungsanspruch (d.h. die Anzahl noch bestehender Klausurversuche) in den jeweiligen Fächern ergibt.