Visabestimmungen für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Schengen-Visa) und Flughafentransit

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Transkript:

Stand April 2017 Visabestimmungen für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Schengen-Visa) und Flughafentransit Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung können nur von Botschaftsangestellten erteilt werden, nicht vom Sicherheitspersonal oder Dritten. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenten, Reisebüros oder Mittelsmännern zusammen. Terminvereinbarung ist ausschließlich über die Website der Botschaft möglich! Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in bearbeitet Anträge von ern, Liberianern und Staatsangehörigen von Sierra Leone sowie Drittstaatlern, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für, Liberia oder Sierra Leone verfügen. Die Deutsche Botschaft bearbeitet Anträge auf Schengen-Visa in Vertretung für Estland von ern sowie Drittstaatlern, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für verfügen. Die Visabestimmungen gelten analog. Bitte beachten Sie: Dieses Merkblatt besteht auf fünf Seiten. Bitte lesen Sie alle Seiten aufmerksam durch. Antragsteller für ein Visum für kurzfristige Aufenthalte (Besuch, Geschäft und sonstige Zwecke) müssen einen Vorsprechtermin über das Online Terminvergabesystem auf der Website der Botschaft buchen. Bestimmte Personen können ohne Termin vorsprechen, auf der Homepage der Botschaft finden Sie hierzu eine entsprechende Aufstellung. Jeder Antragsteller muss alle Dokumente, die in der Checkliste: Einheitliche Visabestimmungen für Schengen- Visa aufgeführt sind, einreichen (Allgemeine Erfordernisse plus weitere Unterlagen je nach Reisezweck). Dies gilt unabhängig von der gesellschaftlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung des Antragstellers oder der Person des Einladenden und ggf. des Finanzierenden. Es steht nicht im Ermessen des Antragstellers zu entscheiden, welche Unterlagen er einreicht und welche nicht. Die Botschaft kann die rechtlich vorgesehenen Prüfschritte nur auf Basis eines vollständigen Antrags durchführen. Unvollständige Unterlagen führen zur Ablehnung des Visumsantrages. Die Botschaft überprüft den Reisezweck, die finanziellen Mittel für die Reise sowie die wirtschaftliche und familiäre Verwurzelung im Heimatland und die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers. Es ist den Antragstellern freigestellt, zusätzliche Nachweise hierzu vorzulegen. Alle Antragsteller müssen persönlich bei der Botschaft vorstellig werden. 1

Es wird dringend dazu geraten, Anträge mindestens vier Wochen vor der Abreise zu stellen. Die Bearbeitungsdauer nach Einreichung aller Unterlagen bei der Botschaft beträgt 7 Tage. Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Reisebeginn gestellt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60,-- Euro, bar zu zahlen in ghanaischen Cedi zum jeweils aktuellen Wechselkurs. Sie kann sich daher kurzfristig ändern und ist in voller Höhe bei Antragstellung zu entrichten. Bei Ablehnung des Visums erfolgt keine Erstattung. Die Vorlage vollständiger Antragsunterlagen garantiert nicht die Erteilung eines Visums. Zusätzlich zu den allgemein vorzulegenden Unterlagen können je nach Art des beantragten Visums weitere Nachweise gefordert werden. Die Grenzbehörden können dem Antragsteller trotz Visum die Einreise verweigern (Art. 30 Visakodex). Anträge, Passfotos oder andere Dokumente werden weder nach Ablehnung noch nach Rücknahme des Antrags an den Antragsteller zurückgegeben. Gefälschte und/oder manipulierte Unterlagen werden einbehalten. Bei der Vorlage von gefälschten oder manipulierten Unterlagen leitet die Botschaft rechtliche Schritte gegen die Antragsteller ein. Bitten senden Sie KEINE Unterlagen an die Botschaft, sondern immer nur direkt an den Antragsteller! ische Diplomaten- oder Dienstpassinhaber können visumsfrei nach Deutschland ein- und durch Deutschland durchreisen. Inhaber ghanaischer Reisepässe, die ein Visum oder einen Aufenthaltstitel für Andorra, Bulgarien, Japan, Kanada, Rumänien, San Marino, das Vereinigte Königreich und Nordirland, die Vereinigten Staaten von Amerika oder Zypern besitzen, sind vom Erfordernis eines Flughafentransitvisums für alle Schengenländer befreit. Schon der Besitz eines der genannten Visa oder Aufenthaltstitel befreit generell von der Flughafentransitpflicht. Eine Reise in den Ausstellerstaat ist zur Inanspruchnahme der Befreiung nicht erforderlich. Zu den Schengen-Staaten zählen folgende Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, die Schweiz, Spanien, die Slowakei, Slowenien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn. Bei Abholung des visierten Passes ist das Visumsetikett vom Antragsteller auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, eventuelle Fehler sind unverzüglich anzuzeigen. Falls ein Visum versagt wird, hat der Antragsteller oder ein von ihm schriftlich bevollmächtigter Dritter innerhalb von 4 Wochen unter Angabe des Geschäftszeichens und einer zustellfähigen Postadresse (P.O. Box) die Möglichkeit, sich schriftlich mit der Bitte um nochmalige Prüfung des Antrages und ggf. unter Beifügung weiterer Unterlagen an die Botschaft zu wenden (Remonstration). Die Bearbeitung von Remonstrationen beträgt mindestens 4 Wochen. EINHEITLICHE VISABESTIMMUNGEN FÜR SCHENGEN-VISA Alle Dokumente müssen jeweils im Original UND in Kopie eingereicht werden. Bitte ordnen Sie Ihre Unterlagen entsprechend der Checkliste, getrennt nach Originalen und Kopien. Werden diese Erfordernisse nicht erfüllt, kann dies zu einer Verzögerung der Bearbeitung oder Ablehnung des Visumsantrages führen. Bitte benutzen Sie diese Checkliste und haken Dokumente ab, um sicherzustellen, dass Sie einen vollständigen Antrag einreichen. 2

ALLGEMEINE ERFORDERNISSE ZUR BEANTRAGUNG EINES SCHENGENVISUMS gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate nach Ende der Reise gültig) bisherige Pässe (falls vorhanden) bei unbegleiteten Minderjährigen (unter 18 Jahre): schriftliche Erlaubnis beider Sorgeberechtigten sowie Kopien der Pässe beider Sorgeberechtigten 1 aktuelles biometrisches Passbild (nicht an das Antragsformular anheften) mit weißem Hintergrund 1 vollständig ausgefülltes, vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular Buchungsbestätigung oder Reservierung des Hin- und Rückflugs (kein Ticket!) Geburtsurkunde des Antragstellers Reisekrankenversicherung für den Aufenthalt im Schengen-Gebiet. Eine Liste mit denen der Botschaft bekannten Reisekrankenversicherungen finden Sie auf der Homepage. Inhaber eines Diplomatenpasses müssen eine Verbalnote einreichen Visumsgebühr (falls fällig) Hotelreservierung oder anderer Nachweis der Unterkunft Nachweise zur familiären und wirtschaftlichen Verwurzelung des Antragstellers in /Liberia/Sierra Leone: Nachweise zur familiären Verwurzelung: Heiratsurkunde (falls einschlägig) und Geburtsurkunden der Kinder (falls einschlägig), Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder der Schule, in dem der Urlaub/die Freistellung des Antragstellers während des beabsichtigten Aufenthalts bestätigt wird, Zahlungsbestätigung von Schulgebühren, Schulzeugnisse (falls einschlägig) Kontoauszüge deseigenen Kontos der letzten drei Monate (Für Konten von Mikrofinanzinstitutionen siehe 1 ) Arbeitsvertrag mit Angaben zum monatlichen Gehalt (bei Angestellten) Gehaltsnachweise der letzten drei Monate (bei Angestellten) Geschäftsunterlagen: Firmenregistrierung ("Business Registration"), steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Nachweise des aktiven Betriebs des Geschäfts wie z.b. Lieferscheine, Rechnungen, Auftragsbestätigungen (bei Selbstständigen) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Reise und den Aufenthalt Grundsätzlich müssen alle Reise- und Aufenthaltskosten vom Antragsteller selbst getragen werden. Als Nachweis genügt nur ein persönliches und weltweit zugängliches Bankkonto. Der nachzuweisende Betrag hängt von der Dauer und dem Zweck des Aufenthaltes ab. Können die Kosten nicht vom Antragsteller getragen werden: amtliche Verpflichtungserklärung gem. 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes, ausgestellt von der zuständigen Ausländerbehörde ( nur große und bekannte deutschen Institutionen und Firmen wie z.b. die evangelische oder katholische Kirche, BASF, 1 Bitte bachten Sie, dass die Schengen-Botschaften keine Nachweise von nicht lizenzierten Mikrofinanzinstituten akzeptieren. Eine Auflistung von lizenzierten Mikrofinanzinstituten können auf der Internetseite der jeweiligen zuständigen Banken gefunden werden (z.b. www.bog.gov.gh). Es wird dringend davon abgeraten, Nachweise von Mikrofinanzinstituten oder vergleichbaren Bankinstituten bei der Beantragung eines Schengenvisums einzureichen!! 3

Siemens, etc. können sich ersatzweise formlos im Einladungsschreiben mit Verweis auf die Paragraphen nach 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz verpflichten) WEITERE UNTERLAGEN FÜR VISA ZUM FLUGHAFENTRANSIT Bitte beachten Sie, dass es sich nur bei der Durchreise durch einen Flughafen im Schengen- Raum um einen Flughafentransit handelt. Wenn die Flugverbindung über mehr als einen Flughafen innerhalb des Schengen-Raums führt, ist dies eine Einreise, für die ein Schengen- Visum zu beantragen ist! Visum für das Zielland (oder Einreisegenehmigung der zuständigen Behörden oder Nachweis der Einreisebestimmungen, wenn Visa bei Ankunft erteilt wird) Nachweis des Reisezwecks (Einladung, Hotelreservierung, Nachweis von Geschäftsbeziehungen, etc.) WEITERE UNTERLAGEN FÜR TOURISTISCHE AUFENTHALTE detaillierte Reiseplanung WEITERE UNTERLAGEN FÜR PRIVATE AUFENTHALTE / FAMILIENBESUCHE bei Einladung durch eine Privatperson: persönlich unterschriebenes Einladungsschreiben der in Deutschland lebenden Person sowie Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der einladenden Person bei Einladung durch eine Institution/Kirche/Unternehmen: Einladungsschreiben mit Briefkopf der Institution/Kirche/Unternehmen, unterschrieben durch hierzu bevollmächtigte Person Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (falls einschlägig) WEITERE UNTERLAGEN FÜR GESCHÄFTSAUFENTHALTE Originaleinladung vom Geschäftspartner aus Deutschland. Kopie des Handelsregisterauszugs der Firma in Deutschland (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Geschäftsbeziehungen zur deutschen Firma: Rechnungen, Bestellungen, Frachtpapiere usw. Schreiben der ghanaischen/liberianischen/sierra leonischen Firma bzgl. des Reisezwecks WEITERE UNTERLAGEN FÜR SPORTLER (TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN ODER PROBETRAINING) Einladung des deutschen Vereins, Veranstalters oder Vertrag Empfehlungsschreiben des Sports Council bzw. des zuständigen Sportverbandes in Liberia oder Sierra Leone Nachweis der bisherigen sportlichen Leistungen (Lebenslauf, Weltrangliste, Wettkampfergebnisse, Einladung der Nationalmannschaft, persönliche Bestleistungen, etc.) WEITERE UNTERLAGEN FÜR MUSIKAUFNAHMEN/TOURNEEN/KURSE Schreiben von MUSIGA (ghanaischer Musikerverband) und Musikerausweis; Nachweis musikalischer Aktivitäten bei Musikaufnahmen: Studiovertrag, Überweisungsbestätigung einer Anzahlung der Studiokosten und Empfangsbestätigung des deutschen Studioinhabers bei Festivals und Konzerten: detaillierter Tourneeplan, Vertrag mit Honorarvereinbarung und Dauer 4

bei Musikkursen: Vertrag mit Honorarvereinbarung und Dauer WEITERE UNTERLAGEN BEI VISA ZUR MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG schriftliche Diagnose vom lokalen Arzt Bestätigung vom deutschen Krankenhaus/Arzt zur Dauer der Behandlung und Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag der anfallenden Behandlungskosten Nachweis der Vorauszahlung in Höhe von 50% der Behandlungskosten Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Behandlung WEITERE UNTERLAGEN FÜR PRAKTIKA / SPRACHKURSE Einladungsschreiben der deutschen Firma / Institution oder Anmeldebestätigung Angaben zur Dauer, einschließlich Angaben zu Wochenstunden (falls einschlägig) Angaben zum voraussichtlichen Gehalt (falls einschlägig) Zahlungsnachweis der Kursgebühren WEITERE UNTERLAGEN BEI MESSEBESUCHEN Besucher: Eintrittskarte, Schreiben der ghanaischen/liberianischen/sierra leonischen Firma, Firmenregistrierung der ghanaischen/liberianischen/sierra leonischen Firma, "Form A", aktuelle Steuerbescheinigung ("Tax Clearance Certificate") sowie aktueller Kontoauszug des Firmenkontos Aussteller: Ausstellerausweis, Schreiben der ghanaischen/liberianischen/sierra leonischen Firma, Firmenregistrierung der ghanaischen/liberianischen/sierra leonischen Firma, "Form A", aktuelle Steuerbescheinigung ("Tax Clearance Certificate") sowie aktueller Kontoauszug des Firmenkontos (Aussteller sind von der Visumgebühr befreit.) WEITERE UNTERLAGEN BEI TEILNAHME AN EINER BEERDIGUNG Sterbeurkunde des Verstorbenen Geburtsurkunde des Verstorbenen Terminbestätigung des Bestattungsinstitut in Deutschland Weitere Informationen finden Sie unter www.accra.diplo.de 5