Abfallwirtschaft. Abfallbilanz des Landes Berlin Gefährliche Abfälle

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Transkript:

Abfallwirtschaft Abfallbilanz des Landes Berlin 2014 Gefährliche Abfälle

Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis 1. Rechtlicher Rahmen und Datenherkunft 2 2. Gefährliche Abfälle 3 2.1. Entwicklung der gefährlichen Abfälle seit 2002 3 2.1.1. Gefährliche mineralische Bauabfälle incl. Bodenaushub 5 2.1.2. Gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe, dem Baugewerbe und aus Haushalten 5 2.1.3. Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle 7 2.1.4. Aufkommen gefährlicher Abfälle nach Wirtschaftszweigen 7 2.2. Entsorgungs- und Verwertungswege 9 2.2.1. Entsorgung in Berliner Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle 9 2.2.2. Beseitigungs- und Verwertungsanlagen im Land Berlin 9 2.3. Rücknahme von Elektroaltgeräten 9 3. Quellen- und Abkürzungsverzeichnis 12 4. Abbildungsverzeichnis 13 5. Tabellenverzeichnis 13

1. Rechtlicher Rahmen und Datenherkunft Nach 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes /1/, in Verbindung mit 7 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln) /2/ ist das Land Berlin zur Erstellung einer jährlichen Abfallbilanz für gefährliche Abfälle verpflichtet. Die Bilanz hat Angaben über Art, Menge und Herkunft der angefallenen Abfälle sowie über deren Verwertung bzw. Beseitigung zu enthalten. Gefährlich im Sinne des 3 Abs. 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes /1/ sind die Abfälle, die durch Rechtsverordnung /3/ nach 48 Satz 2 KrWG /1/ oder auf Grund einer solchen Rechtsverordnung bestimmt worden sind. An die Entsorgung und Überwachung derartiger Abfälle sind nach Maßgabe des 48 Satz 1 KrWG besondere Anforderungen zu stellen. Gefährliche Abfälle sind in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV /3/) konkret definiert und mit einem Sternchen * gekennzeichnet. Die Daten zu gefährlichen Abfällen wurden aus den bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingegangenen und ausgewerteten Begleitscheinen zusammengestellt. Die Daten zu Elektro- und Elektronikgerätemengen wurden von den BSR zugeliefert bzw. bei Herstellern, dem Handel und den Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen erhoben.

2. Gefährliche Abfälle Die Entsorgung gefährlicher Abfälle unterliegt gem. 49-52 KrWG /1/ und der zum Vollzug dieser Vorschriften erlassenen Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) /6/ einer Nachweispflicht. Gemäß den Vorschriften der Nachweisverordnung müssen die Entsorgungspflichtigen Entsorgungsnachweise zur Vorabkontrolle sowie Begleitscheine und Übernahmescheine zur Verbleibskontrolle führen und der zuständigen Behörde vorlegen. Durch das Begleitscheinverfahren werden Art, Menge und Herkunft der Abfälle, die durchgeführte Entsorgung sowie der Transport erfasst. Die Angaben werden durch die zuständige Behörde überprüft, elektronisch erfasst und ausgewertet. Nach 26 KrWG /1/ können Hersteller oder Vertreiber gefährliche Abfälle freiwillig zurücknehmen. Sie sollen auf Antrag in diesen Fällen von den Pflichten zur Nachweisführung befreit werden. Von den BSR eingesammelte Problemabfallmengen sind in den Mengen der gefährlichen Abfälle enthalten. Die Zuordnung der Abfälle basiert auf der ab 01.01.2002 geltenden Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis /3/ (Abfallverzeichnis Verordnung - AVV). Das Europäische Abfallverzeichnis umfasst 20 Kapitel mit insgesamt 111 Gruppen und insgesamt 839 Abfallarten, von denen 405 als gefährlich deklariert werden. Das Europäische Abfallverzeichnis ist, bis auf einige Ausnahmen, herkunftsbezogen aufgebaut (Kapitel 01 bis 12 und 17 bis 20). 2.1. Entwicklung der gefährlichen Abfälle seit 2002 Zahlenwerte und Grafiken dieser Bilanz beruhen, außer bei der Gesamtdarstellung der Entsorgungswege, auf den Primärabfällen, deren Mengen den Erzeugern direkt zuzuordnen sind. Aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen und daraus resultierender Zuordnungen der Abfälle ist eine direkte Vergleichbarkeit der Werte erst ab dem Jahr 2002 gegeben. 3

1.200.000 [Mg/a] 1.000.000 Entwicklung der gefährlichen Abfälle zur Beseitigung und Verwertung von 2002-2014 944.556 975.792 164.893 149.840 800.000 600.000 730.455 145.450 649.311 605.190 599.185 614.546 562.685 588.303 580.356 564.623 549.235 146.266 115.440 123.746 142.685 122.821 124.885 134.085 145.435 136.913 710.859 172.490 400.000 779.663 825.952 200.000 585.005 489.750 415.150 456.500 417.250 490.800 465.482 455.471 427.710 503.045 538.369 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 gefährliche Bausonderabfälle gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe plus gefährliche Baugewerbeabfälle Abbildung 1: Entwicklung der gefährlichen Abfälle von 2002 bis 2014 4

Das mit Hilfe des Abfall-Überwachungssystems (ASYS) erfasste Aufkommen an gefährlichen Abfällen im Land Berlin belief sich 2014 auf 975.792 Mg. Die zwei Abfallhauptgruppen teilen sich prozentual wie folgt auf: 84,6 % (825.952 Mg): gefährliche mineralische Bauabfälle und Bodenaushub (Bausonderabfälle), 15,4 % (149.840 Mg): gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe plus Baugewerbeabfälle (produktionsspezifische Abfälle). Ursache der Mengensteigerungen in 2012 und 2014 waren Großbaumaßnahmen in Form von Kraftwerksabrissen, Erweiterungen von Wissenschaftszentren und infrastrukturellen Baumaßnahmen. Das Volumen hat sich in 2013 nur kurzfristig reduziert. Es wurden durch Unternehmen rd. 4.915 Mg gefährliche Abfälle auf der Grundlage von 25 und 26 KrWG /1/ freiwillig zurückgenommen, unberücksichtigt dabei bleiben die Mengen der Elektroaltgeräte. 2.1.1. Gefährliche mineralische Bauabfälle incl. Bodenaushub Die Gesamtmenge der gefährlichen Bauabfälle stieg von 538.369 Mg in 2013 auf 825.952 Mg in 2014. Diese Menge teilt sich auf folgende Abfallarten auf: ASN Abfallbezeichnung Menge in 2014 [Mg] [in %] 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 498.512 60,4 170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte 11.678 1,4 170503* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 223.945 27,1 170505 Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält 10.614 1,3 170507* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält 57.484 7,0 170605* asbesthaltiger Baustoff 10.322 1,2 Summe sonstige gefährliche Bauabfälle 13.397 1,6 Gesamtmenge der gefährlichen Bauabfälle 825.952 100 Tabelle 1: Zusammensetzung der gefährlichen Bauabfälle nach Abfallarten Von der Gesamtsumme von 825.952 Mg wurden lediglich 16.882 Mg verwertet. Dies entspricht einem Anteil von 2 %. 2.1.2. Gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe, dem Baugewerbe und aus Haushalten In der Abfallgruppe gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe sind seit 1999 auch die Bauabfälle, die einen baugewerblichen Charakter besitzen (z.b. Metalle, Kabel und Dämmstoffe), und Bauabfallgemische (vorwiegend Gemische mit Glas, Kunststoff und Holz) enthalten. 5

Die Gesamtmenge der gefährlichen Abfälle aus dem Gewerbe und aus Haushalten betrug im Jahre 2013 172.490 Mg. In 2014 lag sie bei 149.840 Mg. Diese Menge teilt sich wie folgt auf: Kap.der AVV /3/ Kapitelüberschrift Menge in 2014 [Mg] [in %] 06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen 1.410 0,9 07 Abfälle aus organisch - chemischen Prozessen 2.929 2,0 10 Abfälle aus thermischen Prozessen 2.715 1,8 11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen 4.697 3,1 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen 9.650 6,4 13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19 fallen) 24.648 16,4 14 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08) 1.064 0,7 15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung 2.334 1,6 16 Sonstige Abfälle: a) Katalysatoren 580 Mg b) Elektroaltgeräte 4.937 Mg c) Fahrzeuge aus dem Gewerbe 1.076 Mg d) Bleibatterien 4.830 Mg e) Verschiedene Abfälle 2.916 Mg 14.339 9,6 17 1 Bau- und Abbruchabfälle 32.842 21,9 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen 26.841 17,9 20 2 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen a) Elektroaltgeräte 23.114 Mg b) Batterien 540 Mg c) verschiedene Abfälle 505 Mg 24.165 16,1 Summe der Abfälle aus sechs weiteren Kapiteln 2.206 1,5 Gesamtsumme 149.840 100 Tabelle 2: Gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe inkl. Baugewerbe nach Abfallarten 1 Holz, Glas, Kunststoff, Isoliermaterialien mit schädlichen Verunreinigungen 2 Ausgewiesene Abfälle stammen überwiegend aus Haushalten 6

2.1.3. Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle Nachfolgende Tabelle liefert einen Überblick über die Art der Entsorgung gefährlicher Abfälle: Menge 2014 Abfallgruppen mineralische Bauabfälle und Bodenaushub gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe und Baugewerbe Summe gefährliche Abfälle (Primärabfälle) [Mg] [Mg] [Mg] [%] gesamt beseitigt verwertet Verwert.-Quote 825.952 809.481 16.882 2,0 149.840 63.411 86.429 57,7 975.792 872.481 103.311 10,6 Tabelle 3: Gesamtmengen/Verwertungsquoten 2.1.4. Aufkommen gefährlicher Abfälle nach Wirtschaftszweigen Im Land Berlin gibt es ca. 9.800 gewerbliche und öffentliche Erzeuger von gefährlichen Abfällen. Unberücksichtigt bleibt die Anzahl der Haushalte. Die Zuordnung der gefährlichen Abfälle (975.792 Mg) auf die Wirtschaftszweige erfolgte, soweit dies über die Auswertung der Nachweise (Begleitscheine) der Abfallerzeuger möglich war. Zusätzlich wurden die Sammelentsorgungen (gefährliche Baugewerbeabfälle, ölhaltige Abfälle und Tankreinigungsrückstände) und Rücknahmesysteme nach 25 und 26 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) /1/ ausgewertet. Die Hauptquellen gefährlicher Abfälle sind mit 54,4 % die Wirtschaftszweige Verkehr und öffentliche Verwaltung. Danach folgen die gewerblichen- und die Industriewirtschaftszweige (23,4 %) mit den wichtigen Unternehmen Bau,- Elektro- und Elektronikindustrie und Maschinenbau. Die Wirtschaftszweige Ver- und Entsorgung erzeugen nur noch 11,7 % der gefährlichen Abfälle. Die Rückgänge erklären sich durch die Beendigung von Großsanierungen wie z.b. von Kraftwerksgeländen. Gefährliche mineralische Bauabfälle dominieren das Gesamtaufkommen der gefährlichen Abfälle für diese Wirtschaftszweige. Der Anteil aus Haushalten und sonstigen Bereichen (5,5 %) bleibt stabil. 7

Abfallbilanz des Landes Berlin 2014 7.200; 1% 2.500; 0% 24.165; 2% 67.400; 7% 201.800; 21% 26.000; 3% 30.040; 3% 26.347; 3% 47.170; 5% 11.960; 1% 102.530; 10% 428.680; 44% Chemie Metall, Elektro Energie Wasser Handel Verkehr öff. Verwaltung Kfz Bau Haushalte Entsorger Texil, Holz, Papier,Kunststoff Sonstige Abbildung 2: Aufkommen gefährlicher Abfälle nach Wirtschaftszweigen in Mg mit Prozentangaben 8

2.2. Entsorgungs- und Verwertungswege Bei der Entsorgung der gefährlichen Abfälle kooperiert das Land Berlin mit dem Land Brandenburg. Zwischen den obersten Abfallwirtschaftsbehörden beider Länder wurde hinsichtlich der gefährlichen Abfälle grundsätzlich vereinbart, dass bei jeder Abfallentsorgung zunächst von dem Territorialprinzip ausgegangen wird, d.h., die Abfälle sind vorrangig in dem Land zu entsorgen, in dem sie entstehen. Zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg besteht Einigkeit darüber, dass im Land Brandenburg auch zukünftig diejenigen gefährlichen Abfälle entsorgt werden, die der Verbrennung oder oberirdischen Ablagerung bedürfen. Im Gegenzug stehen im Land Berlin für die chemisch-physikalische Behandlung von gefährlichen Abfällen Kapazitäten zur Verfügung, die die Behandlung von gefährlichen Abfällen des Umlandes sichern. 2.2.1. Entsorgung in Berliner Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle Von den in Berlin angefallenen 975.792 Mg an gefährlichen Abfällen wurden 473.538 Mg in andere Bundesländer exportiert. Daraus ergab sich eine Restmenge von 502.254 Mg. Hinzu kommen 80.393 Mg an Importen aus anderen Bundesländern. Für die Anlagen im Land Berlin ergab sich daraus eine zu behandelnde Gesamtmenge von 582.647 Mg. 86,2 % (502.254 Mg) davon stammten aus Berlin. Etwa 11,2 % (65.441 Mg) kamen aus Brandenburg, die restlichen rd. 2,6 % (14.952 Mg) aus den übrigen Bundesländern. 2.2.2. Beseitigungs- und Verwertungsanlagen im Land Berlin In Berlin sind derzeit 30 Anlagen für die Behandlung von gefährlichen Abfällen zugelassen. Darüber hinaus gibt es in Berlin 20 Lager, Zwischenlager, Umschlag- und Vorbehandlungsanlagen, die z. T. Beseitigungs- und Verwertungsmaßnahmen für gefährliche Abfälle (Öle, Altöle, Hölzer, Batterien, Kühlgeräte und Bauabfälle) durchführen. Die Liste der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen, Lager und Zwischenlager und der dazugehörigen Vorbehandlungsanlagen für gefährliche Abfälle im Land Berlin ist unter http://www.berlin.de/sen/umwelt/abfallwirtschaft/de/sonderabfall/verwertung1.shtml hinterlegt. Dazu kommen ca. 30 Autowrack- und Schrottlagerplätze und 30 Aufbereitungsanlagen für Bauabfälle. 2.3. Rücknahme von Elektroaltgeräten Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG- /4/ bezweckt die Förderung der stofflichen und anderweitigen Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es sollen durchschnittlich mindestens vier Kilogramm Altgeräte aus Haushalten pro Einwohner und Jahr gesammelt werden. Die Erfassung erfolgt durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (öre), Vertreiber und Hersteller bzw. beauftragte Dritte. 9

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten, Gewerbe, Industrie und sonstigen Anfallstellen wurden in den Jahren 2010 bis 2014 über folgende Rücknahmesysteme erfasst: Rücknahmesysteme 2010 2011 2012 2013 2014 für private Haushalte [Mg] [Mg] [Mg] [Mg] [Mg] Berliner Stadtreinigungsbetriebe (öre) Recyclinghöfe und andere Systeme wie Wertstofftonnen (ebox und Müllgroßbehälter (MGB) 16.238 16.842 14.611 13.021 13.468 Handel und Verkauf 3.990 4.193 3.720 4.215 3.925 Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen 4.052 3.837 3.800 2.359 5.291 Hersteller 723 461 220 2.585 200 Gelbe Tonne plus 1, Lightcycle 453 250 386 250 230 Summe aus privaten Haushalten 25.456 26.533 22.737 22.430 23.114 Gewerbe und Industrie (eigenes Rücknahmesystem) 4.486 3.762 4.295 4.445 4.937 Gesamtsumme Elektroaltgeräte 29.942 30.295 27.032 26.875 28.051 Tabelle 4: Elektroaltgeräteerfassung nach Rücknahmesystemen Der Rückgang des Gewichtes an Elektroaltgeräten in 2012-2013, insbesondere bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR), wird maßgeblich durch die Gewichtsreduktion bei Großgeräten der Kategorie Weiß- und Braunware verursacht, da zunehmend Metalle durch Kunststoffe substituiert werden. In 2014 haben sich die Mengen stabilisiert und ein leichter Anstieg ist zu verzeichnen. Gleichzeitig werden Bildschirmgroßgeräte, wie Fernseher und Computer vom Markt genommen und durch leichtere Flachbildschirme ersetzt. Folgende Elektroaltgerätearten wurden erfasst: 1 Gemeinsame Erfassung von Elektronikaltgeräten mit LVP in ausgewählten Wohngebieten, wurde am 31.12. 2012 eingestellt 10

Elektroaltgerätemengen nach Sammel- Gerätegruppen gemäß ElektroG /4/ S-G ASN Abfallbezeichnung 2010 [Mg] 2011 [Mg] 2012 [Mg] 2013 [Mg] 2014 [Mg] Elektrogeräte aus Gewerbe und Industrie 160211* Kühlgeräte mit FCKW 777 140 818 1.924 2027 160212* Nachtspeichergeräte mit Asbest 460 470 190 243 168 160213* Elektrogeräte und Teile 699 1.240 754 1.347 888 160215* Bildröhren 2.550 1.912 2.533 931 1.854 Summe 4.486 3.762 4.295 4.445 4.937 Elektrogeräte aus privaten Haushalten 4 200121* Leuchtstoffröhren usw. 161 210 228 230 210 1 200123* Großgeräte/Weißware 4.916 4.821 4.325 4.350 6.097 2 200123* Weißware: Kühlschränke mit FCKW usw. kommunale 6.762 6.935 5.910 5.631 5.601 Sammlung 3 200135* Braunware: Fernseher, Unterhaltungselektronik, 11.398 11.279 9.632 11.076 10107 Computer 5 200135* Elektroaltgeräte 2.219 2.338 1.645 1.143 1.099 Summe 25.456 25.583 21.740 22.430 23.114 Gesamtsumme Elektroaltgeräte 29.942 29.345 26.035 26.875 28.051 Tabelle 5: Elektrogerätemengen nach Sammelgruppen Bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben wurden in den Jahren 2010-2014 ca. 62 % des Elektro- und Elektronikschrottes, der aus privaten Haushalten stammt, gesammelt. In diesem Zeitraum wurden im Durchschnitt bei Privathaushalten folgende einwohnerspezifischen Mengen erfasst: kg/einwohner/jahr Berliner Stadtreinigungsbetriebe (öre) 4,40 Gesamtsumme aus privaten Haushalten: 6,93 Gesamtsumme aus Haushalten, Gewerbe und Industrie 8,26 Dies entspricht den Vorgaben des ElektroG /4/. 11

3. Quellen- und Abkürzungsverzeichnis Auf der Basis für das Jahr 2014 /1/ Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) /2/ Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin KrW-/AbfG Bln) vom 21. 07. 1999 (GVBl. S. 413), zuletzt geändert am 24. Februar 2011 (GVBl. S. 50) /3/ Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 22 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts v. 24.2.2012 (BGBl. I S. 212) /4/ Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektoG-) vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) /5/ Abfallwirtschaftskonzept des Landes Berlin, Planungszeitraum 2020 vom 11. Mai 2011 /6/ Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4043) Abkürzungsverzeichnis AVV BSR FCKW Mg öre R/D- Verfahren SBB Abfallverzeichnis-Verordnung Berliner Stadtreinigungsbetriebe Fluorchlorkohlenwasserstoff Megagramm öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger Verwertungs- (recycling) und Beseitigungs- (disposal) verfahren Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg mbh 12

4. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Entwicklung der gefährlichen Abfälle von 2002 bis 2014 4 Abbildung 2: Aufkommen gefährlicher Abfälle nach Wirtschaftszweigen in Mg mit Prozentangaben 8 5. Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zusammensetzung der gefährlichen Bauabfälle nach Abfallarten 5 Tabelle 2: Gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe inkl. Baugewerbe nach Abfallarten 6 Tabelle 3: Gesamtmengen/Verwertungsquoten 7 Tabelle 4: Elektroaltgeräteerfassung nach Rücknahmesystemen 10 Tabelle 5: Elektrogerätemengen nach Sammelgruppen 11 13