Ein Neubeginn für den sozialen Dialog

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Transkript:

Ein Neubeginn für den sozialen Dialog Erklärung der Europäischen Sozialpartner, der Europäischen Kommission und des Vorsitzes des Rates der Europäischen Union Die Förderung des sozialen Dialogs ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union als gemeinsames Ziel der Union und der Mitgliedstaaten verankert. Die Union anerkennt und fördert die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union unter Berücksichtigung der Unterschied lichkeit der nationalen Systeme und fördert unter Achtung der Autonomie der Sozialpartner den sozialen Dialog. Die Kommission hat auf einer Konferenz auf hoher Ebene am 5. März 2015 eine Initiative für einen Neubeginn für den sozialen Dialog ins Leben gerufen. Auf dieser Konferenz stimmten die Sozialpartner und die Kommission darin überein, dass der Neubeginn für den sozialen Dialog auf eine substanziellere Einbindung der Sozialpartner in das Europäische Semester, eine stärkere Betonung des Kapazitätsaufbaus der nationalen Sozialpartner, eine verstärkte Einbeziehung der Sozialpartner in die politische Entscheidungsfindung und Rechtsetzung der EU und einen klareren Zusammenhang zwischen den Vereinbarungen der Sozialpartner und der Agenda für bessere Rechtsetzung abzielen sollte. Die Unterzeichner befürworten die grundlegende Rolle des europäischen sozialen Dialogs als wesentlichen Bestandteil der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU und begrüßen daher die Förderung des sozialen Dialogs. Im Hinblick darauf 1. haben sich die europäischen Sozialpartner darauf verständigt, ihre Bemühungen auf die folgenden Tätigkeitsbereiche zu konzentrieren: Die branchenübergreifenden europäischen Sozialpartner a) werden zur Stärkung des Dreigliedrigen Sozialgipfels und des makroökonomischen Dialogs beitragen;

b) werden die in ihrem autonomen Arbeitsprogramm 2015 2017 vereinbarten Maßnahmen anwenden, um den Kapazitätsaufbau zu verbessern und die Ergebnisse umzusetzen. Dazu gehören gegebenenfalls auch Unterstützungsmaßnahmen für ihre Mitglieder, wie dies im Rahmen der neu eingesetzten Untergruppe des Ausschusses für den sozialen Dialog vereinbart wurde, die mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Instrumente des sozialen Dialogs der EU beauftragt ist; c) planen die Umsetzung eines gemeinsamen Projekts 2016 2018, das unter anderem Folgendes umfasst: i. die Erstellung eines Analyseberichts mit dem Ziel, die Inanspruchnahme des Europäischen Sozialfonds (ESF) durch die Sozialpartner auf nationaler Ebene zu fördern; die Veranstaltung von zwei Seminaren zum Austausch bewährter Verfahren und zur Förderung einer stärkeren Rolle der Sozialpartner im Verfahren des Europäischen Semesters; i die Veranstaltung eines Informationsseminars zum Thema Digitalisierung; d) werden die Koordinierung zwischen den verschiedenen Organisationen auf branchenübergreifender und sektorspezifischer Ebene weiterhin verbessern. Bei dieser Koordinierung sollten die jeweiligen Organisationen die gegenseitige Autonomie achten und konstruktive und zeitnahe Beiträge zur politischen Entscheidungsfindung ermöglichen; e) werden die Kommission zu Beginn ihrer Verhandlungen über alle Rahmenvereinbarungen und Aktionsrahmen unterrichten; f) werden den Rat zu Beginn ihrer Verhandlungen über die Rahmenvereinbarungen unterrichten, bei denen sie sich auf eine Umsetzung durch einen Beschluss des Rates geeinigt haben; g) werden zu Beginn ihrer Verhandlungen Informationsseminare über autonome Rahmenvereinbarungen und/oder Aktionsrahmen veranstalten.

Die branchenübergreifenden und sektorspezifischen europäischen Sozialpartner a) werden ihre jeweiligen Mitglieder weiterhin in gemeinsame oder getrennte Maßnahmen und Projekte zum Kapazitätsaufbau einbeziehen, die auf Folgendes abzielen: i. die Förderung des branchenübergreifenden und sektorspezifischen sozialen Dialogs, einschließlich seiner Ergebnisse auf allen Ebenen; die Umsetzung ihrer autonomen Rahmenvereinbarungen in allen Mitgliedstaaten (im Einklang mit Artikel 155 Absatz 2 AEUV). Die Unterstützung für die Umsetzung dieser Vereinbarungen könnte auf unterschiedliche Weise geleistet werden. Dazu können Ad-hoc-Maßnahmen der EU-Sozialpartner gehören, die die Umsetzung in den Mitgliedstaaten sicherstellen; Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau; der Austausch bewährter Verfahren zwischen den nationalen Sozialpartnern; b) werden ihre Bemühungen fortsetzen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen in ihren jeweiligen sozialen Dialogen evaluieren, damit angeschlossene Verbände in Mitgliedstaaten erreicht werden, die noch nicht erfasst wurden, die Mitgliedschaft und die Repräsentativität sowohl von Gewerkschaften als auch von Arbeitgeberverbänden verbessert und somit sichergestellt wird, dass ein entsprechendes Mandat als Voraussetzung für den Abschluss von Vereinbarungen besteht; c) verpflichten sich, den Text jeder Vereinbarung öffentlich zugänglich zu machen, für die die Sozialpartner die Kommission um Vorlage eines Vorschlages für die Umsetzung durch einen Ratsbeschluss ersuchen; 2. ist die Kommission bestrebt, a) den sozialen Dialog im Geiste des Artikels 154 AEUV zu fördern und zu verbessern; b) die Sozialpartner in die Politikgestaltung und Rechtsetzung auf Unionsebene einzubeziehen; dies kann beispielsweise durch die Anhörung der Sozialpartner auf Unionsebene zu zentralen Initiativen ihres Arbeitsprogramms erfolgen, die nicht in den Anwendungsbereich der Artikel 153 und 154 AEUV fallen, jedoch beträchtliche Auswirkungen auf die soziale Situation und die Beschäftigungslage haben können;

c) die Einbindung der Sozialpartner auf Unionsebene in die wirtschaftspolitische Steuerung und das Europäische Semester zu stärken; d) im Einklang mit der Agenda für bessere Rechtsetzung und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Vereinbarungen der Sozialpartner i. die Sozialpartner bei der Aushandlung dieser Vereinbarungen zu unterstützen, was auf Antrag auch die Bereitstellung technischer und rechtlicher Informationen einschließt, und die Repräsentativität der Sozialpartner auf Unionsebene weiterhin zu bewerten, unter anderem auf der Grundlage der Analyse, die Eurofound anhand von Studien zur Repräsentativität erstellt hat; e) zu prüfen, ob die Inanspruchnahme der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds und anderer einschlägiger EU-Haushaltslinien, zur Stärkung der Kapazitäten der nationalen Sozialpartner beitragen kann, indem der soziale Dialog und der Kapazitätsaufbau gefördert werden; f) Anreize für die Förderung des Aufbaus von Wissen über den sozialen Dialog zu schaffen und den Kapazitätsaufbau durch gegenseitiges Lernen, Identifizierung und Austausch bewährter Verfahren zu unterstützen; 3. weist der Vorsitz des Rates der Europäischen Union darauf hin, dass die Mitgliedstaaten in den am 16. Juni 2016 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zum Thema "Ein Neubeginn für einen starken sozialen Dialog" aufgefordert werden, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um a) die Sozialpartner im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten eng in die Gestaltung und Umsetzung relevanter Reformen und Strategien einzubeziehen;

b) eine bessere Funktionsweise und Wirksamkeit des sozialen Dialogs auf nationaler Ebene zu unterstützen, was Tarifverhandlungen förderlich ist und einen geeigneten Rahmen für die Verhandlungen der Sozialpartner schafft. Angesichts der in den Mitgliedstaaten bestehenden Gepflogenheiten bei den Beziehungen zwischen den Sozialpartnern sollte dies insbesondere dadurch erfolgen, dass die nationalen Regierungen und die Sozialpartner darüber diskutieren und sich darüber einigen, wie dieser Dialog mit einer klaren Zuweisung der Zuständigkeiten, im gegenseitigen Respekt und unter Achtung der Autonomie beider Seiten zu führen ist; c) den Aufbau und die Stärkung der Kapazitäten der Sozialpartner durch unterschiedliche Arten der Unterstützung, einschließlich durch rechtliches und technisches Fachwissen, voranzutreiben. Dies sollte je nach den Bedürfnissen der Länder und der Sozialpartner auf allen relevanten Ebenen gewährleistet werden, unter anderem damit sie zu stabilen und repräsentativen Organisationen heranwachsen; d) eine rechtzeitige und bedeutungsvolle Einbeziehung der nationalen Sozialpartner unter umfassender Achtung der nationalen Gepflogenheiten auch während des gesamten Europäischen Semesters sicherzustellen, sodass zur erfolgreichen Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen (LSE) beigetragen wird; e) unter umfassender Achtung der Autonomie der Sozialpartner und auf deren Ersuchen Informationen und Beratung, einschließlich rechtlicher und technischer Informationen, soweit dies als angemessen und notwendig erachtet wird, zu den Auswirkungen und den praktischen Modalitäten, mit denen die Umsetzung der von den Sozialpartnern auf Unionsebene ausgehandelten Vereinbarungen für die Mitgliedstaaten einhergeht, zu erteilen. Der/die Unterzeichnete Für den EGB Für BUSINESSEUROPE Für den CEEP Für die UEAPME Für die Europäische Kommission Für den niederländischen Vorsitz des Rates der Europäischen Union