CORPORATE GOVERNANCE BERICHT DER INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG (IAKW) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

Ähnliche Dokumente
austria Wirtschaftsservice Bundes-Public Corporate Governance Bericht ERP-Fonds

Kodex-Revision 2015 (Änderungen gegenüber der bisherigen Version unterstrichen)

der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes

Corporate Governance Bericht der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. September bis 31.

BUNDES-PUBLIC CORPORATE GOVERNANCE BERICHT 2016 VKS Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige GmbH

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Corporate Governance Bericht

Bericht nach dem Bundes Public Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2016

Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Österreichischen Nationalbibliothek. 1 Allgemeines

CORPORATE GOVERNANCE- BERICHT

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Public Corporate Governance Bericht. der Geschäftsleitung und des Überwachungsorgans der KA Finanz AG gemäß L-12.1.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG

Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Albertina

TAGESORDNUNG 43. ordentliche Hauptversammlung der immigon portfolioabbau ag am Mittwoch, 7. Juni 2017, Uhr

Bundes-Public Corporate Governance Bericht

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum.

Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Schaltbau Holding AG

Corporate Governance Bericht Justizbetreuungsagentur Anstalt öffentlichen Rechts

adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat

Public Corporate Governance Bericht der GIZ-Unterstützung$kasse

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1

Entsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6

Corporate Governance Bericht der Investitionsbank Berlin (IBB) für das Geschäftsjahr 2013

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Corporate Governance Bericht 2011

Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz

Public Corporate Governance Bericht der FMS Wertmanagement Service GmbH für das Geschäftsjahr 2014

Corporate Governance Bericht

Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen

Corporate Governance Bericht der Justizbetreuungsagentur

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen

Berichterstattung nach dem Berliner Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung mit Stand vom )

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH

Corporate Governance Bericht Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates der FMA gemäß Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK)

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens

Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien

Stand: 28. April Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG

Corporate Governance - Kodex für Sparkassen in NRW

Erklärung zur Unternehmensführung

Deutscher Corporate Governance Kodex

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn

Stand: 18. Mai Corporate Governance Bericht 2016

CORPORATE GOVERNANCE IN DER WOLFORD GRUPPE

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Corporate Governance - Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

FÜR DEN VORSTAND. der SCHUMAG AKTIENGESELLSCHAFT Aachen. 1 Allgemeines

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB

Berichterstattung nach dem Berliner Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung mit Stand vom )

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Florian Hinse CORPORATE GOVERNANCE UND KONTRAG

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB

Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Bericht des Aufsichtsrats

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Bericht über die Corporate Governance für das Jahr Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie ggmbh

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Stand: Corporate Governance Bericht 2017

Fall Alles wie immer. Sachverhalt für den Vorstand der A AG

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES

Public Corporate Governance Bericht 2016

Anträge an die ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG. der. Raiffeisen International Bank-Holding AG Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien FN m

Statut. der. Baden-Württembergische Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg

Bericht des Aufsichtsrats

Monitoringbericht zum Public Corporate Governance Kodex in der AIT (2014)

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1

Berichtslegung gemät Bundes-Public Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2015

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG

Geschäftsordnung. für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 23. September 2015

Bericht des Aufsichtsrats 2014

Schriftliche Kleine Anfrage

Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013)

Corporate Governance Bericht 2015 Seite 2

Corporate Governance Bericht

I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH

S A T Z U N G. der. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Firma, Sitz. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Gegenstand des Unternehmens

Geschäftsordnung für den Vorstand

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN w. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 102. ordentliche Hauptversammlung 30.

Erklärung zur Unternehmensführung

der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB] für das Geschäftsjahr 2016

Geschäftsordnung des Vorstandes

Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2014

GESCHÄFTSORDNUNG VORSTAND Lebenshilfe Knittelfeld

Entsprechenserklärung nach 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

Abstimmungsergebnisse in der 100. ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018

Entsprechenserklärung zur Corporate Governance gem. 161 AktG

Corporate Governance-Bericht

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

BrainCloud AG. Geschäftsbericht. für das Geschäftsjahr 2016

Transkript:

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT 3r, AUSTRIA < CENTER VI ENNA DER INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG (IAKW) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 1. Bekenntnis der IAKW zum Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK) Die IAKW hat sich durch die Verankerung der Beachtung des B-PCGK in der Satzung der IAKW am 27. Juni 2013 zur Einhaltung der Bestimmungen des B-PCGK bekannt. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates und die Geschäftsordnung des Vorstandes wurden mit Gültigkeit vom 27. Juni 2013 ebenfalls entsprechend angepasst. Der Public Corporate Governance Kodex wurde einer Revision unterzogen und in der Fassung als B-PCGK 2017 am 28. Juni 2017 von der Bundesregierung beschlossen. Der B-PCGK 2017 kommt ab dem Geschäftsjahr 2017 zur Anwendung. Ziel des B-PCGK ist es, die Unternehmensführung und -überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu machen und die Rolle des Bundes und der Unternehmen des Bundes klarer zu fassen. Transparenz ist ein wichtiges Anliegen der IAKW, daher haben die Beachtung und Erfüllung der Bestimmungen des B-PCGK in der IAKW einen hohen Stellenwert. Der gegenständliche Corporate Governance Bericht wird auf der Webseite der IAKW (www.acv.at) veröffentlicht. Der B-PCGK besteht aus zwei Regelungskategorien. Einerseits zwingende Regeln, die mit K" gekennzeichnet und uneingeschränkt zu beachten sind und andererseits Empfehlungen, die mit C" gekennzeichnet sind und von denen die Unternehmen abweichen können, jedoch verpflichtet sind, dies im jährlichen Corporate Governance Bericht offenzulegen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der IAKW erklären, dass nach den Umsetzungsmaßnahmen und der Anpassungen der Rechtsgrundlagen der IAKW im Geschäftsjahr 2017 den zwingenden Regeln und Empfehlungen des B-PCGK entsprochen wurde. 2. Zusammensetzung des Vorstandes Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft aufgrund der einschlägigen Gesetze, insbesondere des IAKW-Finanzierungsgesetzes und des Aktiengesetzes (AktG), der Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft, der Geschäftsordnungen für den Vorstand und für den Aufsichtsrat sowie allfälliger seinen Tätigkeitsbereich regelnder Beschlüsse des Aufsichtsrates und beachtet die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Sparsamkeit. Es wird für ein angemessenes Risikomanagement und - Seite 1 von 13

3 r, AUSTRIA < CENTER Beilage I controlling, eine angemessene Korruptionsprävention, sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Regelungen (Compliance Kodex) gesorgt. Der Vorstand besteht seit 25.9.2017 aus zwei Mitgliedern, einem Vorstandsmitglied wird der Bereich Kongressbetrieb" zugeordnet, dem anderen Vorstand der Geschäftsbereich Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung". Die Gesellschaft wird, wenn zwei Mitglieder des Vorstandes bestellt sind, durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen oder im Rahmen der gesetzlichen Vertretungsbefugnisse durch zwei Prokuristen gemeinsam vertreten. Um sicherzustellen, dass bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Abwesenheit des Vorstandes die Gesellschaft nach außen hin vertreten werden kann, wurde allen fünf Bereichsleitern die Gesamtprokura, nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat, erteilt. Die Offenlegung der Vergütung des Vorstandes wird im Rahmen der Neu- bzw. Wiederbestellung geregelt. Die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder bzw. deren Witwen genießen als Privatpersonen einen erhöhten Vertrauensschutz, daher werden deren Bezüge nicht dargelegt. Außerdem ermittelt der Rechnungshof alle zwei Jahre im Rahmen der Einkommenserhebung" auch die Vergütung der Vorstände der IAKW-AG, die somit im diesbezüglichen Bericht des Rechnungshofs ersichtlich sind. Daher unterbleibt gemäß Punkt 12.2. des Public Corporate Governance Kodex eine zusätzliche Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen im vorliegenden Bericht. a. Zu den einzelnen Mitgliedern der Geschäftsleitung: Der Geschäftsbereich Kongressbetrieb" wurde Frau Dr. Baumann-Söllner zugeordnet und umfasst folgende Geschäftsfelder: Vertrieb Marketing & Kommunikation Eventmanagement und Eventtechnik Kaufmännische Verwaltung Legal & Property Der Geschäftsbereich Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung" wurde Herrn Dr. Rotter zugeordnet und umfasst folgende Geschäftsfelder: Verwaltung und Medienversorgung VIC Seite 2 von 13

Beilage 1 A U STRI A cr ENTE Übergabebauwerk Facility Management und Medienversorgung ACV Bau & Technik Gebäudesicherheit Baulicher Brandschutz Vertretung der Rep. Ö im MRRF (Major Repairs and Replacement Fund) Vorstand für den Geschäftsbereich Kongressbetrieb": Dr. Susanne Baumann-Söllner (geb. 14. April 1980) Funktion: Mitglied des Vorstandes und Sprecherin des Vorstandes Erstbestellung: 1. Dezember 2012 Wiederbestellung: 30. November 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: 30. November 2022 Mandate in Überwachungsorganen anderer Unternehmen: keine Die im Geschäftsjahr gewährte fixe Vergütung: 148.519,62 Die im Geschäftsjahr gewährte variable Vergütung: 29.322,14 Haftpflichtversicherung gem. Punkt 8.3.3.: ja Die Kosten des Unternehmens im Geschäftsjahr für eine allfällige vertragliche Altersversorgung: Der zur Pensionsvorsorge zu leistende Beitrag in die Pensionskasse oder die Versicherungsprämie der Gesellschaft beträgt lt. Vertrag 10 % der fixen Vergütung. Vorstand für den Geschäftsbereich Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung": Dr. Michael Rotter (geb. 9. November 1958) Funktion: Mitglied des Vorstandes Erstbestellung: 25. September 2017 Ende der laufenden Funktionsperiode: 24. September 2020 (Die Bestellung zum Vorstandsmitglied verlängert sich um weitere zwei Jahre, somit bis zum 24.9.2022, wenn nicht seitens des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis 24.9.2019 Mitteilung über den Ablauf der Vorstandstätigkeit zum 24.9.2020 erfolgt) Mandate in Überwachungsorganen anderer Unternehmen: keine Seite 3 von 13

Die im Geschäftsjahr gewährte fixe Vergütung: 34.708,40 3 f` Die Kosten des Unternehmens im Geschäftsjahr für eine allfällige vertragliche Altersversorgung: keine AUSTRIA CENTER Beilage I Seite 4 von 13

A U STRI A c ENTER b. Zu den einzelnen Mitgliedern des Überwachungsorgans: Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Drei weitere Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß 110 Abs. 6 ArbVG vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt. Der Aufsichtsrat der IAKVV-AG setzt sich wie folgt zusammen: Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: MR Dr. Johannes RANFTL, geb. 30. August 1948,3. Mai 2012 Funktion: Vorsitzender Bilanzausschuss, Präsidium Vergütung für 2017: 7.000 Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: GD Ing. Ewald KIRSCHNER, geb. 11. August 1957, Mai 1999 Funktion: stellvertretender Vorsitzender Bilanzausschuss, Präsidium Vergütung für 2017: 5.800 Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: Mag. (FH) Ulrike DANZMAYR, geb. 17.Dezember 1967, 3. Mai 2012 Ende der laufenden Funktionsperiode: 18. Mai 2017 Funktion: stellvertretender Vorsitzender Bilanzausschuss, Präsidium Seite 5 von 13

AU STRI A CENTER Vergütung für 2017: 1.912 Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: MMag. Elisabeth Gruber, geb. 1. Dezember 1967, 18. Mai 2017 Funktion: stellvertretender Vorsitzender Bilanzausschuss, Präsidium Vergütung für 2017: 3.888 Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: Mag. Christian EGGENREITHER, geb. 13. Februar 1975, 18.Februar 2016 Ende der laufenden Funktionsperiode: 18. Mai 2017 Funktion: Aufsichtsrat Bilanzausschuss Vergütung für 2017: 1.510 Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: Martha Schultz, geb. 20. September 1963, 18. Mai 2017 Funktion: Aufsichtsrat Bilanzausschuss Vergütung für 2017: 3.288 Seite 6 von 13

3r, AUSTRIA i') CENTER VI ENNA Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: Botschafter Dr. Wolfgang ANGERHOLZER, geb. 22. August 1960, 12. Mai 2016 Funktion: Aufsichtsrat Mitgliedschaft und Funktion in Ausschüssen des Überwachungsorgans: nein Vergütung für 2017: 4.300 Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: Meinhard FRIEDL, MBA, geb.14. Februar 1971,3. Mai 2012 Funktion: Aufsichtsrat Mitgliedschaft und Funktion in Ausschüssen des Überwachungsorgans: nein Vergütung 2017: 4.200 Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: BRV Reinhard JIROUT, 19. September 1964, 5. November 2012 Funktion: Aufsichtsrat (Arbeitnehmervertreter) Bilanzausschuss Vergütung 2017: keine Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: BRV Doris MERCADO, 30. August 1966, 5. November 2012 Funktion: Aufsichtsrat (Arbeitnehmervertreter) Seite 7 von 13

AU STRI A CENTER Bilanzausschuss Vergütung 2017: keine Name, Geburtsjahr, Datum der Erstbestellung: BR Mag. (FH) Viktoria Naderer, geb. 23. September 1983, 2. Oktober 2016 Funktion: Aufsichtsrat (Arbeitnehmervertreter) Bilanzausschuss Vergütung 2017: keine Haftpflichtversicherung gem. Punkt 8.3.3.: ja Eine D&O Haftpflichtversicherung wurde für die Geschäftsleitung als auch für das Überwachungsorgan abgeschlossen, da das Austria Center Vienna 30 Jahre alt ist und vor allem im technischen Bereich nicht mehr state of the ad ist. 3. Angaben zur Arbeitsweise von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan: a. Zur Arbeitsweise der Geschäftsleitung: Die Kompetenzen der beiden Vorstände verteilen sich, gern. Geschäftsordnung des Vorstandes, wie folgt: In der Gesamtverantwortung des Vorstandes liegt a) die Überwachung der finanziellen Lage der Gesellschaft sowie grundsätzliche Entscheidungen über die Unternehmenspolitik einschließlich der Risikopolitik sowie die Grundsätze der Personalpolitik; b) die Berichterstattung an den Aufsichtsrat und den Eigentümer, sowie Beschlussanträge an den Aufsichtsrat; c) die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts; d) die Vorbereitung, Ausführung und Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen und e) die interne Revision (Revisionsplan), Governance & Compliance. Seite 8 von 13

A U STRI A c ENTER Die Kompetenz des Vorstandes Kongressbetrieb umfasst insbesondere folgende Geschäftsfelder: Vertrieb Marketing & Kommunikation Eventmanagement und Eventtechnik Kaufmännische Verwaltung: o Personaladministration o Informationstechnologie (IT) o Safety, Health & Security o Finanzen und Rechnungswesen inkl. Controlling o Risikomanagement Legal & Property Die Kompetenz des Vorstandes Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung umfasst insbesondere folgende Geschäftsfelder: Verwaltung und Medienversorgung VIC Übergabebauwerk Facilitymanagement und Medienversorgung ACV Bau & Technik, Gebäudesicherheit baulicher Brandschutz Vertretung der Republik Österreich im MRRF Die operative organisatorische und kaufmännische Führung und die Verantwortung im Innenverhältnis obliegen grundsätzlich jeweils dem Mitglied des Vorstandes, in dessen Aufgaben-, Kompetenz- und Verantwortungsbereich der jeweilige Geschäftsbereich fällt. Für folgende Geschäfte und Maßnahmen hat die Geschäftsleitung gem. der Geschäftsordnung für den Vorstand, die Zustimmung des Überwachungsorgans einzuholen: Seite 9 von 13

3 f, AUSTRIA < \,) CENTER a) der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie der Erwerb, die Veräußerung und die Stilllegung von Unternehmen und Betrieben; Beilage I b) der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Liegenschaften, sofern im Einzelfall der Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die sonstige Belastung der Gesellschaft EUR 10.000,-- (exkl. USt) übersteigt; c) die Errichtung und die Schließung von Zweigniederlassungen; d) Instandhaltungsaufwendungen gern. UGB, sofern sie einen Betrag in einem Geschäftsjahr in Höhe von EUR 3.000.000,00 überschreiten. e) Investitionen gern. UGB, sofern diese (i) nicht explicit im Finanz- und Wirtschaftsplan genehmigt wurden, und die Investitionskosten von EUR 500.000,-- (exkl. USt) im Einzelfall oder in einem Geschäftsjahr insgesamt EUR 1.000.000,-- (exkl. USt) übersteigen; oder (ii)investitionen gem. UGB, sofern diese zwar explicit im Finanz- und Wirtschaftsplan genehmigt wurden, und die Investitionskosten von EUR 1.500.000,-- (exkl. USt) im Einzelfall übersteigen. f) die Aufnahme und Kündigung von Anleihen, Darlehen und Krediten, sofern sie im Einzelfall EUR 1.000.000,-- oder in einem Geschäftsjahr insgesamt EUR 3.000.000,- übersteigen; g) die Gewährung von Darlehen und Krediten (ausgenommen Zwischenveranlagungen), sofern sie im Einzelfall EUR 10.000,-- oder in einem Geschäftsjahr insgesamt EUR 100.000,-- übersteigen; h) die Aufnahme und die Aufgabe von Geschäftszweigen; i) die Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik einschließlich der Grundsätze der Personalpolitik sowie der Risikopolitik; Seite 10 von 13

AUSTRIA CENTER VI ENNA j) die Zusicherung und die Gewährung von Versorgungsansprüchen sowie die Gewährung von Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen an leitende Angestellte im Sinne des 80 Abs. 1 AktG; k) die Erteilung der Prokura; I) die Inanspruchnahme von Bezugsvorschüssen oder sonstigen im Vorstandsvertrag nicht vorgesehenen wirtschaftlichen Vorteilen durch ein Mitglied des Vorstandes; m) der Abschluss von Dienstverträgen, wenn die Vertragsdauer ein Jahr und das Jahresgehalt (einschließlich 13. und 14. Monatsbezug) EUR 75.000,-- übersteigt, oder wenn der Dienstvertrag mit dem Eheteil (auch geschieden) eines Mitgliedes des Vorstandes, einem Verwandten oder Verschwägerten in auf- oder absteigender Linie, einem Geschwisterkind oder einer Person, die mit dem Mitglied des Vorstandes noch näher verwandt oder im gleichen Grad verschwägert ist, geschlossen wird; n) der Abschluss von Werk und Konsulentenverträgen mit einem Gesamthonorar von über EUR 75.000,-- (exkl. USt); o) die Vornahme sonstiger Rechtsgeschäfte, die zu einer Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft im Einzelfall von über EUR 500.000,-- (exkl. USt) oder in einem Geschäftsjahr von über EUR 1.000.000,-- (exkl. USt) führen. p) die jährlichen Finanz- und Wirtschaftspläne; q) Maßnahmen des Vorstandes, die zu einer erheblichen Veränderung der Geschäftstätigkeit oder zu einer grundlegenden Veränderung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage oder der Risikostruktur des Unternehmens führen; h) alle Geschäfte zwischen der Gesellschaft einerseits und Mitgliedern des Aufsichtsrates, dem Vorstand oder leitenden Angestellten andererseits sowie deren Familienangehörigen und ihnen nahestehenden Personen und Unternehmen. Seite 11 von 13

A U STRI A c ENTER b. Zur Arbeitsweise des Überwachungsorgans: Anzahl der Sitzungen des Überwachungsorgans im Geschäftsjahr und Schwerpunkte seiner Tätigkeit: Im Berichtsjahr 2017 wurde dem Aufsichtsrat in sieben Sitzungen der kaufmännische und technische Geschäftsverlauf berichtet. Die Überwachungstätigkeit in Bezug auf den Vorstand umfasst jedenfalls auch die Überwachung a. der Einhaltung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit bei den Vorstandsentscheidungen, b.der Einhaltung des Unternehmensgegenstandes bei den Vorstandsentscheidungen, c.der Geschäftsentwicklung und der Compliance des Unternehmens, d. des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems des Unternehmens und e. der Umsetzung der Beschlüsse des Aufsichtsrates. Außerdem fand eine außerordentliche Sitzung statt. Anzahl der Sitzungen der Ausschüsse des Überwachungsorgans im Geschäftsjahr und Schwerpunkte ihrer Tätigkeit: In vier Sitzungen des Bilanz- und Finanzausschusses wurden die Quartalsberichte präsentiert und diskutiert, sowie das Budget 2018 und der Jahresabschluss 2016 im Detail besprochen. Außerdem fanden 7 Sitzungen des Präsidiums des Aufsichtsrates statt. Mitglieder des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht teilgenommen haben: keine 4. Angaben zu Maßnahmen zur Förderung von Frauen: Der Frauenanteil im Vorstand beträgt bis 25.9.2017 100%, ab 25.9.2017 50 %. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt 44,44 %. Der Frauenanteil der leitenden Angestellten beträgt 40 %. Die IAKW ist bemüht, Initiativen und Maßnahmen zu setzen, die dazu führen sollen, dass sich der Frauenanteil im Unternehmen allgemein erhöht und Barrieren für Frauenkarrieren abgebaut werden und setzt zahlreiche Maßnahmen, um die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf zu fördern. Seite 12 von 13

OA U S TRI A c ENTER 5. Angaben über die externe Evaluierung: Die IAKW beabsichtigt gemäß K-Regel 15.5 die Einhaltung der Regelungen des B-PCGK mindestens alle fünf Jahre, durch eine externe Institution evaluieren zu lassen und das Ergebnis im Corporate Governance Bericht auszuweisen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat bedanken sich bei allen Mitarbeiterinnen der IAKW für ihren Einsatz in einem Geschäftsjahr 2017. Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG Wien, am 9. Mai 2018 Dr. Baumann-Stillner, Sprecherin des Vorstands Dr. Michael Rotter, Vorstand Der Aufsichtsrat Dr. Johannes Ranftl Seite 13 von 13