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Transkript:

Satzung der Externenprüfungsordnung Betriebswirtschaft (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 12. Juli 2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21. November 2017 Rechtsgrundlage Aufgrund von 8 Abs. 6 in Verbindung mit 30 Abs. 1 und 32 Abs. 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung vom 01. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert am 1. April 2014 (GBl. 2014 S. 99) hat der Senat der -Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen - am 26. Oktober 2017 die nachstehende Prüfungsordnung vom 12. Juli 2017 beschlossen. A. ALLGEMEINER TEIL 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für die Bachelorprüfung von Nichtstudierenden (Externenprüfung) zum Bachelor of Arts Betriebswirtschaft. (2) Die Amts- und Funktionsbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen wie auf Männer; im Übrigen gilt 11 Abs. 7 LHG entsprechend. 2 Anwendung der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Nürtingen-Geislingen Für diese Prüfungsordnung ist die geltende Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen für Bachelorstudiengänge vom 19. Dezember 2012 anzuwenden, soweit in dieser Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt ist. 3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. Die Qualifikation für ein Hochschulstudium nach 58 Abs. 2 LHG (Abitur oder Fachhochschulreife oder als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung) oder nach 59 LHG (beruflich Qualifizierte), 2. eine einschlägige Berufsausbildung und mindestens ein zusätzliches einschlägiges Berufsjahr oder eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, 3. den Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Externenprüfung. (2) Über die Zulassung zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) entscheidet der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. (3) Zur Externenprüfung wird nicht zugelassen, wer an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes als Student eingeschrieben ist oder in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung eine Externenprüfung endgültig nicht bestanden hat. Zur Externenprüfung wird auch nicht zugelassen, wer eine Hochschulprüfung in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung endgültig nicht bestanden hat. (4) Welche Berufsausbildung, welches Berufsjahr oder welche Berufstätigkeit als einschlägig angesehen wird, entscheidet im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. 4 Zulassungsverfahren (1) Dem erstmaligen Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung sind beizufügen: 1. Ein Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des Bildungswegs und des beruflichen Werdegangs sowie ein Lichtbild neuesten Datums, 2. eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Fotokopie des Reifezeugnisses oder der sonstigen Hochschulzugangsberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 1, 3. der Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung und eines einschlägigen Berufsjahres oder einer einschlägigen Berufstätigkeit gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 2, 4. der Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Prüfung gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 3, ZPA / BA-ext-BWG Seite 1, Studienbeginn ab WiSe 2017/18, gültig ab 1.September 2017

5. eine Erklärung zu 3 Abs. 3. (2) Der Antragsteller wird vom Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen über die Entscheidung hinsichtlich der Zulassung zur Externenprüfung schriftlich informiert. 5 Anmeldung zu Modulprüfungen zur Bachelorvorprüfung und Bachelorprüfung (1) Die einzelnen Modulprüfungen mit Ausnahme der Bachelorarbeit werden in der Regel jeweils innerhalb des regulären Prüfungszeitraums für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen abgenommen. (2) Die Studierenden melden sich selbst zu den Prüfungen in FLEX NOW an. 6 Bachelorvorprüfung Die Bachelorvorprüfung umfasst die Prüfungen der Module im Grundlagenstudium. 7 Bachelorprüfung (1) Die Bachelorprüfung umfasst die Prüfungen in Grundlagen- und Vertiefungsstudium und die Bachelorarbeit. (2) Die Modulprüfungen werden von Professoren abgenommen. Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben können zu Prüfern bestellt werden, soweit Professoren als Prüfer nicht zur Verfügung stehen. Zu Prüfern können auch in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrende Personen bestellt werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. 8 Bachelorzeugnis, Bachelorurkunde Hat der Bewerber alle Modulprüfungen für die Bachelorprüfung und die Bachelorarbeit bestanden, gilt die Externenprüfung als erfolgreich abgeschlossen. Über die Ergebnisse der Bachelorprüfung werden eine Bachelorurkunde und ein Bachelorzeugnis ausgestellt, in welchem vermerkt wird, dass die Bachelorprüfung als Externenprüfung abgelegt wurde. 9 Prüfungsgebühren Es werden Prüfungsgebühren gemäß Anlage 2 Nr. 2.2 und 2.3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen an der HfWU vom 27. Mai 2011 erhoben. Sie sind unverzüglich nach Zulassung zur Externenprüfung ( 4 Absatz 2) bzw. zu Modulprüfungen der Bachelorprüfung ( 5 Absatz 2) zu entrichten. Die Zulassung zu einer Modulprüfung wird erst wirksam, wenn die Prüfungsgebühr entrichtet ist. 10 Inkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt zum 1. September 2017 in Kraft. Studierende, die ihr Studium früher begonnen haben, beenden ihr Studium nach der bisher gültigen Fassung. (2) Die Änderung der Externenprüfungsordnung vom 21. November 2017 tritt mit Wirkung zum 1. September 2017 in Kraft. B. BESONDERER TEIL FÜR DIE EXTERNENPRÜFUNGSORDNUNG BETRIEBSWIRTSCHAFT (BACHELOR OF ARTS) 1. Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Externenprüfung Das berufsbegleitende Bachelorstudium der Betriebswirtschaft umfasst sechs theoretische Studiensemester. Die ersten vier Semester bilden das Grundlagenstudium, die letzten beiden Semester bilden das Vertiefungsstudium (Schwerpunktstudium). Der Nachweis einer hinreichenden Vorbereitung auf die Externenprüfung gilt als erbracht, wenn der Besuch einschlägiger Vorbereitungskurse belegt werden kann. Inhalt und Struktur der Vorbereitung werden in einer separaten Vereinbarung mit dem Träger der Vorbereitungskurse festgelegt. ZPA / BA-ext-BW 2

2. Module und Modulprüfungen G/V Sem ester Modul- nummer Grundlagenstudium 1 2 412-001 412-002 412-003 412-004 412-005 412-006 412-007 412-008 Module Deutsch Englisch Einführung in die BWL Introduction to Business Administration Beschaffungsprozesse Procurement Processes Kaufvertragsrecht / Leistungsstörung Purchase Contract Law/ Default in Performance Finanzmathematik Financial Mathematics Business Computing 1 Business Computing 1 Wissenschaftliches Arbeiten / Präsentations- und Konferenztechnik Research Methods and Scientific Writing/ Presentation and Conference techniques Buchführung Accounting Business English 1 Business English 1 CR PV MP GM Notengewichtung Bemerkungen BVP 4 4 4 5 5 5 4 4 4 3 K 45 3 3 5 K 45 5 5 3 K 45 3 3 Gesamt Semester 1 30 30 30 412-009 412-010 412-011 412-012 412-013 412-014 412-015 Corporate Governance / Gesellschaftsrecht Corporate Governance/ Company Law E-Procurement / logistische Prozesse E-Procurement/ Logistic Processes Personalwirtschaft 1 /Arbeitsrecht Human Resources 1/ Labour Law Statistik Statistics Grundseminar Core Seminar Business Computing 2 Business Computing 2 Business English 2 Business English 2 5 5 5 5 5 5 5 5 5 4 4 4 5 S+R 50/50 5 5 Gesamt Semester 2 30 30 30 BP ZPA / BA-ext-BW 3

G/V Sem ester Modul- nummer Grundlagenstudium 3 412-016 412-017 412-018 412-019 412-020 412-021 412-022 Module Deutsch Englisch Personalwirtschaft 2/LSt-und SV-Recht Human Resources 2/Income Tax Law and Social Insurance Law Investitions-, Finanzierungsprozesse Bilanzierung 1 / Internes Rechnungswesen 1 Investment and Financing Processes Balance Sheet 1/ Internal Accounting 1 Unternehmensführung / Internationales Corporate / International Mikroökonomik Microeconomic Digitale Kompetenz Digital Literacy Business English 3 Business English 3 Grundlagen des Projektmanagements Principles of Project CR PV MP GM Notengewichtung Bemerkungen BVP 5 5 5 5 5 5 5 5 5 4 4 4 Gesamt Semester 3 28 28 28 4 412-023 Vermarktungsprozesse Marketing Processes 412-024 E-Commerce / Wettbewerbsrecht E-Commerce/ Competition Law Steuerrecht / Bilanzierung 2 / Internes 412-025 Rechnungswesen 2 Tax Law/ Balance Sheet 2/ Internal Accounting 412-026 / Informationsmanagement / Information 412-027 Makroökonomik Macroeconomics 412-028 Praxis des Projektmanagements/ Interkulturelles Project in practice/ Intercultural 5 BP 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 7 S+R 50/50 7 7 Gesamt Semester 4 32 32 32 Gesamt Grundlagenstudium 120 120 120 Die Veranstaltung Interkulturelles kann auch auf Englisch durchgeführt werden. ZPA / BA-ext-BW 4

G/V Sem ester Modul- nummer Vertiefungsstudium 5 412-029 Module Deutsch Englisch kompetenz Expertise CR PV MP GM Notengewichtung BVP BP 5 S+R 50/50 5 Bemerkungen Hauptseminar 412-030 5 S+R 50/50 5 Advanced Seminar 6 Bachelorarbeit 412-031 12 BA 3 Mo 12 Ggf.+1 Monat Verlängerung Bachelor Thesis 5/6 siehe 2.1 Module aus Programmwahl 1 19 siehe 2.1 19 5/6 siehe 2.1 Module aus Programmwahl 2 19 siehe 2.1 19 Gesamt Vertiefungsstudium 60 60 Gesamt Studium 180 120 180 Bemerkungen: 1) Die Abschlussarbeit ist von den berufsbegleitend Studierenden frühestens im Verlauf des 6. Semesters anzumelden. Der letztmögliche Anmeldetermin ist 3 Monate nach dem Ende des Prüfungszeitraums, in dem die letzte Modulprüfung erbracht wurde. Eine Nichtanmeldung innerhalb der Dreimonatsfrist führt zu einem nicht bestanden im ersten Versuch. 2) Im Vertiefungsstudium umfassen die Module 1 und 2 jeweils 6 Credits, die Module 3 7 Credits. 3) Für das Vertiefungsstudium sind aus den sechs Programmen bis zum Ende des 4. Semesters zwei Programme auszuwählen. Sollte sich durch das Wahlverhalten der Studierenden bei den Programmen eine ungleiche Verteilung der Arbeitsbelastung für das 5. und 6. Semester ergeben, können von der Studiengangleitung einzelne Module zugunsten der Studierenden vom 5. ins 6. Semester oder umgekehrt verschoben werden. Legende: BA = Bachelorarbeit BP = Bachelorprüfung BVP = Bachelorvorprüfung CR = Credits GM = Gewichtung für Modulnote (in %) K = Klausur Mo = Monate MP = Modulprüfung NG = Notengewichtung für die Gesamtnote PV = Prüfungsvorleistung R = Referat/Präsentation S = Schriftliche/Zeichnerische Arbeit StA = Studienarbeit SWS = Semesterwochenstunden ZPA / BA-ext-BW 5

Detailübersicht der Programme und Module im Vertiefungsstudium 5. und 6. Semester Programme Unternehmensführung (UF) Corporate Bankwirtschaft (BAN) Banking Sector Finanzmanagement/ (FIN/CON) Financial / Wirtschaftsprüfung/ Steuerberatung (WP/STB) Auditing/Tax Advice Marketing/ Kommunikationsmanagement (MKT/KOM) Marketing/ Communication Produktion/Beschaffung/ Logistik (P/B/L) Production/Procurement/ Logistics Modul 1 412-032 Strategie Strategy 412-035 Private / Corporate Banking Private / Corporate Banking 412-038 412-041 Bilanzen Balance Sheets 412-044 Marketingmanagement Marketing 412-047 Produktionsmanagement Production Modul 2 412-033 Personal und Führung Unternehmensentwicklung Human Resources and Corporate Development 412-036 Investmentbanking Investment Banking 412-039 M&A/Beteiligungsmanagement M&A/ Investment 412-042 Steuerberatung Tax Advice 412-045 Kommunikationsmanagement Communication 412-048 Beschaffung Procurement Modul 3 412-034 Transformation /- Leadership Transformation /- Leadership 412-037 Gesamtbanksteuerung Overall Bank 412-040 Risiko- und Sanierungsmanagement Risk and Restructuring 412-043 Wirtschaftsprüfung Auditing 412-046 Industrie- und Handelsmarketing Industrial and Retail Marketing 412-049 Logistik- Logistics Folgende Programme können nicht miteinander kombiniert werden. - Bankwirtschaft und Produktion/Beschaffung/Logistik - Bankwirtschaft und Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung - Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung und Marketing/Kommunikationsmanagement - Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung und Produktion/Beschaffung/Logistik Nürtingen, den 12. Juli 2017 Prof. Dr. Andreas Frey Rektor ZPA / BA-ext-BW 6