Kraftfahrtversicherung Inhalt Produktinformationsblatt Kundeninformation Vereinbarung zum Unfallmeldedienst HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, 96440 Coburg
Kfz-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Bahnhofsplatz, 96444 Coburg, Deutschland HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, 96444 Coburg, Deutschland Dieses Informationsblatt ist für Sie ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht abschließend. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Das sind: Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen sowie etwaige Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Kfz-Versicherung. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung. KRIPID218P Stand 02.2018 Was ist versichert? Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an, zwischen denen Sie wählen können: Kfz-Haftpflichtversicherung Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden Ersetzt berechtigte Ansprüche Wehrt unberechtigte Forderungen ab Autoschutzbrief Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeugs Teilkasko Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Bruch der Verglasung Vollkasko Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall Fahrerschutz Ersetzt den Personenschaden des Fahrers durch einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs Ausland-Schadenschutz Ersetzt Ihren Personen- und Sachschaden bei einem Unfall im Ausland, bei dem der Unfallgegner haftet, so als ob dieser bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre Unfallmeldedienst Leistet aktive Hilfe und Service bei einem Unfall oder einer Panne Ermöglicht mit einem Unfallmeldestecker und einer Unfallmelde-App Ihres Smartphones einen automatischen und manuellen Unfallalarm Kfz-Umweltschadenversicherung Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz Versicherungssumme Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Was ist nicht versichert? Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug Autoschutzbrief Fahrzeugreparaturen, die über Pannenhilfe hinausgehen Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus Vollkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß Fahrerschutz Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den Schaden aufkommt Ausland-Schadenschutz Unfälle in Deutschland Unfallmeldedienst Keine Übernahme von Kosten bei Panne Kfz-Umweltschadenversicherung Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden können Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:! Vorsätzlich herbeigeführte Schäden! Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen! Schäden an der Ladung
Wo bin ich versichert? Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Autoschutzbrief, in der Teil- und Vollkasko und beim Fahrerschutz Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen eine Grüne Karte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie beim Fahrerschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Sie haben beim Ausland-Schadenschutz Versicherungsschutz im Geltungsbereich der Europäischen Union (ohne Deutschland) sowie in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Unfallmeldedienst und Kfz-Umweltschadenversicherung gelten nur in Deutschland. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer. Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis. Sie müssen uns außerdem jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen und alles zur Aufklärung des Schadenfalls tun. Wann und wie zahle ich? Der erste Versicherungsbeitrag wird 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 2 Wochen) zahlen. Wann Sie die weiteren Versicherungsbeiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannt. Je nach Vereinbarung kann die Zahlungsperiode 1 Jahr, 6 Monate oder 3 Monate betragen. Sie können uns den Versicherungsbeitrag überweisen oder uns ermächtigen, ihn von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Die Versicherung können Sie für längstens ein Jahr abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf jedes Versicherungsjahrs kündigen (das muss spätestens einen Monat vor Ablauf geschehen). Sie können auch bei einer Beitragserhöhung kündigen. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich.
Kundeninformation Identität des Versicherers Für Kunden der HUK-COBURG gilt: Versicherer ist die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg. Register-Gericht Coburg. Handelsregister-Nr. 100. Sitz des Unternehmens: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg. Ladungsfähige Anschrift Die ladungsfähige Anschrift der HUK-COBURG lautet: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, Bahnhofsplatz, 96444 Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Klaus-Jürgen Heitmann und Dr. Jörg Rheinländer (stv.). Identität des Versicherers Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine gilt: Versicherer ist die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG. Register-Gericht Coburg. Handelsregister-Nr. 465. Sitz des Unternehmens: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg. Ladungsfähige Anschrift Die ladungsfähige Anschrift der HUK-COBURG-Allgemeine lautet: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Bahnhofsplatz, 96444 Coburg. Ladungsfähige Vertreter sind Klaus-Jürgen Heitmann und Dr. Jörg Rheinländer (stv.). Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und Anschrift der Aufsichtsbehörde Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel. 0228 4108-0; Fax 0228 4108-1550. Vertragsgrundlagen Grundlagen des Versicherungsvertrags werden der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Versicherungsbedingungen. Bei der HUK-COBURG gilt zusätzlich die Satzung der HUK-COBURG. In der Kraftfahrtversicherung gelten die für neu abzuschließende Verträge maßgeblichen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und etwaige Besondere Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen. Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug Der Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten: Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen. Wir leisten Schadenersatz bis zu den vereinbarten Versicherungssummen bei begründeten Ansprüchen Dritter. Unberechtigte Forderungen wehren wir ab. Schutzbrief. Der Schutzbrief ist Hilfe für unterwegs. Er leistet Service und erstattet Kosten in begrenzter Höhe. Wir schleppen zum Beispiel das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall ab. Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung ersetzt im vereinbarten Umfang Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des versicherten Fahrzeugs entstehen. Teilkasko. Die Teilkasko schützt zum Beispiel bei Entwendung, Naturgewalten, Bruch der Verglasung, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der Verkabelung. Vollkasko. Die Vollkasko schützt Sie zusätzlich zur Teilkasko vor Unfallschäden am versicherten Fahrzeug, etwa bei selbst verursachten Unfällen. Versichert sind zum Beispiel auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen. Fahrerschutz. Der Fahrerschutz schützt den Fahrer im vereinbarten Umfang beim Lenken des versicherten Fahrzeugs, wenn er in einen Unfall verwickelt und dadurch verletzt wird. Wir leisten für Personenschäden durch selbst- oder teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schädiger oder bei Unfällen durch höhere Gewalt. Leistungen Dritter rechnen wir an. Ausland-Schadenschutz. Der Ausland-Schadenschutz gilt bei einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug im Ausland, bei dem der Unfallgegner haftet. Wir ersetzen Ihren Personen- und Sachschaden dann so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Schutz besteht in vielen Staaten Europas. Unfallmeldedienst. Der Baustein Unfallmeldedienst zu Ihrer Kfz-Versicherung leistet aktive Hilfe und Service bei einem Verkehrsunfall oder einer Autopanne. Erkennt der Crashsensor des Unfallmeldesteckers, dass Sie mit Ihrem Pkw in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, löst die Unfallmelde-App Ihres Smartphones automatisch einen Unfallalarm aus. Das erleichtert Rettungs- und Servicekräften schnelle Hilfe. Über die Unfallmelde-App ist auch ein manueller Unfallalarm möglich. Den Unfallalarm leisten wir, wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in Deutschland befinden. Zusätzlich ist ein Krankenhaustagegeld unter bestimmten Voraussetzungen enthalten. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungsarten Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Versicherungsbeitrag Die Höhe des Beitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen. Ändern sich die für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben oder der Tarif, kann sich der Beitrag ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer enthalten. Der Versicherungsbeitrag ist umsatzsteuerfrei. Der erste oder einmalige Beitrag ist 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich (d. h. innerhalb von 2 Wochen) zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Beginn des Versicherungsvertrags Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bevor der Beitrag bezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: In der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Autoschutzbrief, beim Fahrerschutz und beim Ausland-Schadenschutz sowie beim Unfallmeldedienst haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz, wenn wir Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer nennen. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigungs-Nummer zugelassen wird. In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Beim Unfallmeldedienst gilt: Der Unfallalarm funktioniert erst, sobald der Fahrer den Unfallmeldestecker im Pkw erstmals via Bluetooth mit der Unfallmelde-App seines Smartphones verbunden hat (= Registrierung). Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag bezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. 2
Widerrufsbelehrung Sie haben ein Widerrufsrecht, wenn Sie Ihr Fahrzeug erstmalig bei uns versichern (Neugeschäft), wenn Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns versichern (Fahrzeugwechsel), wenn Sie Ihren Vertrag auf den neuesten Tarif umstellen (Tarifumstellung), wenn Sie in Ihren bei uns bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag eine weitere Versicherungsart, das Smart Driver Programm oder den Unfallmeldedienst einschließen. Über Ihr Widerrufsrecht informieren wir Sie ausführlich im Versicherungsschein. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben; im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Beim Unfallmeldedienst müssen Sie außerdem den Unfallmeldestecker erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Für Kunden der HUK-COBURG gilt: Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine gilt: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Bahnhofsplatz Bahnhofsplatz 96440 Coburg 96440 Coburg E-Mail: Info@HUK-COBURG.de E-Mail: Info@HUK-COBURG.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Tagessatz, den wir Ihnen im Versicherungsschein oder in einer separaten Erklärung nennen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie eine Tarifumstellung, den Einschluss einer weiteren Versicherungsart oder den Unfallmeldedienst, läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. Widerrufen Sie die Teilnahme am Smart Driver Programm, läuft der Versicherungsvertrag ohne Smart Driver Bonus weiter. Der von Ihnen im Fall eines Widerrufs zu zahlende Betrag ist abhängig von der Höhe der vereinbarten Prämie. Ändern sich die für die Prämienberechnung maßgeblichen Angaben, kann sich die Prämie ändern und damit auch der von Ihnen im Falle des Widerrufs zu zahlende Betrag. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Ende der Widerrufsbelehrung Dauer und Beendigung des Vertrags Der Versicherungsvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen, längstens für 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Neue Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System bei Pkw und neuer Schutzbrief Dieser Tarif enthält neue Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System bei Pkw. Die Tabellen sind im Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versiche rung abgebildet. In der Schadenfreiheitsklasse 25 (und höher) ist kein beitragsfreier Rabattretter enthalten. Der Rabattretter erlaubte in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung einen Schaden ohne Beitragserhöhung. Dieser Tarif enthält auch einen neu gestalteten Schutzbrief. Anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand Sie können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei folgenden Gerichten geltend machen: dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch. Meinungsverschiedenheiten Versicherungsombudsmann Sie sind mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden? Oder eine Verhandlung mit uns hat nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt? Dann können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Telefon: 0800 3696000*; Fax: 0800 3699000* (*kostenlos aus deutschen Telefonnetzen). Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Weitere Infos erhalten Sie bei uns oder im Internet: www.versicherungsombudsmann.de. Sie haben als Verbraucher diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlossen? Dann können Sie für Ihre Beschwerde auch die Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort aus an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Versicherungsaufsicht Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel. 0228 4108-0; Fax 0228 4108-1550. Die BaFin ist keine Schiedsstelle. Sie kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Rechtsweg Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg offen. 3
Kfz-Versicherung Vereinbarung zum Unfallmeldedienst Stand 01.03.2018 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, diese Vereinbarung bildet die Grundlage für den Unfallmeldedienst. Dies sind wichtige Vertragsunterlagen! Bitte bewahren Sie sie zusammen mit dem Versicherungsschein auf. Auf gute Partnerschaft Ihre HUK-COBURG und Ihre HUK-COBURG-Allgemeine KR190318P Stand: 01.03.2018 HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, 96440 Coburg
Inhaltsverzeichnis 1 Der Unfallmeldedienst im Überblick... 3 2 Für welches Fahrzeug gilt der Unfallmeldedienst?... 3 3 Welche Personen können den Unfallmeldedienst nutzen?... 3 4 Hilfe in vielen Notsituationen... 3 4.1 Automatischer Unfallalarm bei einem Verkehrsunfall... 3 4.2 Manueller Unfallalarm in einer Notsituation im Straßenverkehr... 3 5 Wo gilt der Unfallmeldedienst?... 3 6 Sicherheitshinweis zum Unfallalarm... 3 7 Wie verwenden wir Ihre Daten?... 3 8 Bezug des Unfallmeldesteckers und der Unfallmelde-App... 3 9 Verfügbarkeit des Unfallmeldedienstes... 4 10 Systemeinschränkungen der Unfallmelde-App... 4 10 a Was leisten wir noch?... 4 11 Wie kommt der Vertrag über den Unfallmeldedienst zustande?... 4 12 Beginn des Versicherungsschutzes und vorläufiger Versicherungsschutz... 4 13 Beitragszahlung... 4 14 Laufzeit und Kündigung des Unfallmeldedienstes... 5 15 Automatisches Erlöschen des Unfallmeldedienstes... 5 16 Was passiert bei Beendigung des Unfallmeldedienstes?... 5 17 Anwendbares Recht, Vertragssprache, gesetzliche Gewährleistung... 5 18 Kosten... 5 19 Welche weiteren Bestimmungen der AKB gelten für den Unfallmeldedienst?... 5 20 Widerrufsbelehrung... 5 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Diese Vereinbarung gilt für Sie und die Nutzer des Unfallmeldedienstes sinngemäß, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Rechte, den Vertrag über den Unfallmeldedienst abzuschließen und zu beenden sowie am Unfallmeldestecker, stehen jedoch nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Dies gilt auch für die Pflicht, den Beitrag zu bezahlen. Der Unfallmeldedienst stellt eine Leistungserweiterung in denjenigen Versicherungsarten dar, die Sie in der Kfz-Versicherung mit uns vereinbart haben. 2
Vereinbarung zum Unfallmeldedienst Ihrer Kfz-Versicherung 1 Der Unfallmeldedienst im Überblick Haben Sie mit uns den Unfallmeldedienst zu Ihrer Kfz-Versicherung vereinbart, erbringen wir folgende Leistungen: Wir stellen Ihnen den Unfallmeldestecker und die Unfall- und Pannenmelde-App (kurz: Unfallmelde-App) zur Verfügung. Beides benötigen Sie, um den Unfallmeldedienst nutzen zu können. Ein geeignetes Mobiltelefon müssen Sie selbst stellen. Wir stehen Ihnen mit aktiver Hilfe und Service zur Seite, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder sich in einer anderen Notsituation im Straßenverkehr befinden (Unfallmeldedienst): Automatischer Unfallalarm. Erkennt der Crashsensor des Unfallmeldesteckers, dass Ihr Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, sendet die Unfallmelde-App automatisch einen Unfallalarm. Dann wird eine Sprechverbindung über das sendende Smartphone hergestellt. Anschließend klären wir mit Ihnen vor Ort die weiteren Maßnahmen ab (z. B. Information der Rettungskräfte). Außerdem werden Daten (z. B. zum Standort) automatisch übermittelt. Das erleichtert Rettungs- und Servicekräften das Auffinden des Fahrzeugs. Und spart wertvolle Zeit. Schnelle Hilfe bei einem Verkehrsunfall kann Leben retten. Manueller Unfallalarm. Den Unfallmeldedienst können Sie in einer Notsituation im Straßenverkehr via Unfallmelde-App auch manuell auslösen. Wir erbringen weitere Leistungen, siehe Nr. 10 a. 2 Für welches Fahrzeug gilt der Unfallmeldedienst? Wir erbringen den Unfallmeldedienst nur für den im Versicherungsvertrag genannten Pkw, der für den Unfallmeldedienst konkret registriert ist. 3 Welche Personen können den Unfallmeldedienst nutzen? Der Unfallmeldedienst kann vom Hauptnutzer des Fahrzeugs und zusätzlich von maximal 4 weiteren Personen, die den Pkw fahren, genutzt werden (= Gastnutzer). Der Hauptnutzer muss die Gastnutzer berechtigen, den Unfallmeldedienst zu nutzen. Außerdem muss der Hauptnutzer die Gastnutzer über Umfang und Grenzen des Unfallmeldedienstes informieren. Voraussetzung für die Nutzung des Unfallmeldedienstes ist, dass Sie in die Datenschutzerklärung zum Unfallmeldedienst einwilligen. Die Nutzung des Unfallmeldedienstes ist zu keinem anderen als zu dem vereinbarten Zweck zulässig. Insbesondere ist eine gesetzeswidrige Nutzung unzulässig. 4 Hilfe in vielen Notsituationen 4.1 Automatischer Unfallalarm bei einem Verkehrsunfall Erkennt der Crashsensor des Unfallmeldesteckers, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, löst dies automatisch einen Unfallalarm aus. Als Verkehrsunfall gilt ein Ereignis, bei dem der Crashsensor des Unfallmeldesteckers eine Veränderung des Fahrzeugs feststellt, die für einen Verkehrsunfall typisch ist (z. B. abrupte Änderung der Geschwindigkeit bei einer Fahrzeugkollision). Der Unfallalarm erfolgt über die Unfallmelde-App. Unmittelbar vor und nach dem Ereignis gemessene Daten werden zusammengefasst und unverzüglich zusammen mit hinterlegten Daten an uns weitergeleitet. Es handelt sich beispielsweise um folgende Daten: Mobilfunknummer des sendenden Smartphones, Standort und Schwere des Unfalls, gemessen durch den Crashsensor des Unfallmeldesteckers. Es wird mit Ihnen unverzüglich eine Sprechverbindung über das sendende Smartphone hergestellt. Wir klären mit Ihnen erforderliche und geeignete Maßnahmen ab. Solche Maßnahmen können insbesondere sein: Information der Rettungskräfte bei einem Personenschaden, Soforthilfe am Unfallort wie Abschleppen Ihres Fahrzeugs und Einleiten der Unfallreparatur im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes, Abklären des Versicherungsschutzes usw. Die Kosten dieser Maßnahmen übernehmen wir im versicherten Umfang. Welchen Versicherungsschutz Sie mit uns rund um Ihr Fahrzeug vereinbart haben, können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. Ist kein Telefonkontakt mit Ihnen vor Ort möglich, informieren wir die Rettungskräfte, wenn wir nach den Umständen von einem schweren Verkehrsunfall ausgehen müssen. 4.2 Manueller Unfallalarm in einer Notsituation im Straßenverkehr Den Unfallalarm können Sie auch manuell über die Unfallmelde-App auslösen, wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in einer Notsituation (Unfall, Panne oder Notfall) im Straßenverkehr befinden. Wir verfahren dann ähnlich wie beim automatischen Unfallalarm: Die Unfallmelde-App sendet Daten (z. B. Mobilfunknummer, Standort). Es wird eine Sprechverbindung zu Ihrem Smartphone hergestellt. Wir klären mit Ihnen erforderliche und geeignete Maßnahmen ab. Solche Maßnahmen können insbesondere sein: Information der Rettungskräfte bei einem Personenschaden, Soforthilfe am Unfallort wie Abschleppen Ihres Fahrzeugs und Einleiten der Unfallreparatur im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes, Abklären des Versicherungsschutzes usw. Die Kosten dieser Maßnahmen übernehmen wir im versicherten Umfang. Welchen Versicherungsschutz Sie mit uns rund um Ihr Fahrzeug vereinbart haben, können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen. 5 Wo gilt der Unfallmeldedienst? Den automatischen und den manuellen Unfallalarm leisten wir, wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in Deutschland befinden. In vielen Ländern Europas können Sie jedoch den Unfallalarm manuell auslösen und dann entweder die Notrufzentrale Ihres Reiselandes oder uns anrufen. 6 Sicherheitshinweis zum Unfallalarm Wir können Ihnen nur dann Unterstützung bieten, wenn es die Umstände des Einzelfalls zulassen. Die verwendete Technik hat Leistungsgrenzen: Der Unfallalarm dient Ihrer zusätzlichen Absicherung bei Verkehrsunfällen und soll Ihre Rettungschancen erhöhen. Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der Unfallalarm immer funktioniert. Sie müssen im Zweifel immer selbst alle erforderlichen Maßnahmen einleiten und im Notfall die Rettungskräfte selbst alarmieren. 7 Wie verwenden wir Ihre Daten? Wir haben umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Die Details der Datenverarbeitung, etwa welche Daten erhoben und wie sie genutzt werden, haben wir für Sie in der Datenschutzerklärung zum Unfallmeldedienst zusammengestellt. Dieser Datenschutzerklärung müssen Sie in der Unfallmelde-App zustimmen. 8 Bezug des Unfallmeldesteckers und der Unfallmelde-App Im Rahmen des Vertrags über den Unfallmeldedienst sind wir verpflichtet, Ihnen einen Unfallmeldestecker zu überlassen und zu übereignen. Den Unfallmeldestecker liefern wir Ihnen zum vereinbarten Termin. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Ihre Adresse in Deutschland. Das Versandrisiko sowie die Versand- und Lieferkosten tragen wir. Der Unfallmeldestecker geht in Ihr Eigentum über, sobald sich der Hauptnutzer erfolgreich zum Unfallmeldedienst registriert hat. Darüber hinausgehende Rechte am Unfallmeldestecker erwerben Sie nicht. Wir sorgen für die kostenlose Bereitstellung der Unfallmelde-App im Android PlayStore bzw. im AppleStore. Die Unfallmelde-App können Sie für die Dauer des Unfallmeldevertrags nutzen. Informationen zur Installation des Unfallmeldesteckers und der Unfallmelde- App finden Sie in der Kurzanleitung Unfallmeldedienst. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Unfallmelde-App. Diese müssen Sie nach Installation der App im Rahmen der Registrierung zum Unfallmeldedienst akzeptieren. 3
Inhalte der Nutzungsbedingungen sind insbesondere: Leistungsumfang und Grenzen der Unfallmelde-App Voraussetzungen für die Nutzung der Unfallmelde-App Laufzeit. 9 Verfügbarkeit des Unfallmeldedienstes Nach dem aktuellen Stand der Technik kann es beim Unfallmeldedienst zu Einschränkungen und Ungenauigkeiten kommen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Wir werden alle uns zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen unverzüglich zu beseitigen oder auf die Beseitigung hinzuwirken. Außerhalb unseres Einflussbereichs liegt insbesondere die Verfügbarkeit der von Dritten erbrachten Leistungen: Satellitengestützte Positionsbestimmung Mobilfunkkommunikation. Der Unfallmeldedienst ist insbesondere abhängig von folgenden Voraussetzungen: Systemvoraussetzungen und funktionsfähiges Smartphone Ihr Smartphone verfügt über ein kompatibles Betriebssystem (Android oder ios in geeigneter Version). Ihr Smartphone ist funktionsfähig, einsatzbereit und unterstützt die hier beschriebenen Funktionen. Installation der Unfallmelde-App, Registrierung und Funktionstest Die Unfallmelde-App ist auf Ihrem Smartphone installiert. Registrierung (= Verbinden des Unfallmeldesteckers mit der Unfallmelde- App via Bluetooth) und Funktionstest sind erfolgreich durchgeführt. Aktuelle Software-Updates für die Unfallmelde-App und den Unfallmeldestecker sind installiert. Funktionsfähiger Unfallmeldestecker und Verbindung über Bluetooth Der Unfallmeldestecker ist mit dem 12-Volt-Bordanschluss im Fahrgastraum Ihres Fahrzeugs ( Zigarettenanzünder im Sichtfeld des Fahrers) verbunden und mit Strom versorgt. Der Unfallmeldestecker ist mit dem Smartphone über Bluetooth verbunden. Weder der Unfallmeldestecker noch die Unfallmelde-App zeigen einen Warn- oder Fehlerhinweis an. Verbindung mit Mobilfunknetz und Aktivierung der Or tungsfunktion Das Smartphone ist mit einem Mobilfunknetz verbunden. Sprachtelefonie und Datenversand sind möglich. Die Ortungsfunktion des Smartphones ist aktiviert, betriebsbereit und für die Unfallmelde-App freigeschaltet. Gründe für Störungen oder Einschränkungen können sein: Höhere Gewalt Bei der satellitengestützten Positionsbestimmung: Atmosphärische Gegebenheiten (z. B. starke Schneefälle und Extremwetter) Topographische Gegebenheiten (z. B. Felsschluchten) Hindernisse und die Position des Fahrzeugs (z. B. in einem Gebäude, unter einer Brücke, in einer Tiefgarage oder in einem Tunnel). Konkrete Art des Verkehrsunfalls bei einem automatischen Unfallalarm: Ein Seitenauffahrunfall wirkt beispielsweise anders als ein Frontalzusammenstoß. Ein Verkehrsunfall mit einem Fußgänger oder einem Radfahrer wird nur ungenügend erkannt. Eine verlässliche Aussage, ob Unfallbeteiligte wie Fahrer, Insassen oder Unfallgegner verletzt sind, ist nicht möglich. Zerstörung oder Beschädigung des Unfallmeldesteckers oder des Smartphones durch einen Verkehrsunfall. Ob Ihr Smartphone und die Software-Version geeignet sind, was Sie vor Nutzung des Unfallmeldedienstes konkret tun müssen und zu weiteren Informationen: siehe Kurzanleitung Unfallmeldedienst. 10 Systemeinschränkungen der Unfallmelde-App Mit welchen Systemeinschränkungen Sie bei dem Betriebssystem Ihres Smartphones rechnen müssen, entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Smartphone- Herstellers. 10 a Was leisten wir noch? Krankenhaustagegeld Wir zahlen Krankenhaustagegeld, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Fahrer oder ein anderer Insasse des versicherten Pkw wird bei einem Verkehrsunfall verletzt. Deshalb ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall ein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich. Der Verkehrsunfall ereignet sich in Europa, in einem EU-Staat oder in einem anderen Land, für das die Grüne Karte gültig geschrieben ist. Der Verkehrsunfall ist von den Insassen nicht vorsätzlich herbeigeführt worden. Wir zahlen 50 pro Tag Krankenhausaufenthalt pro Person maximal für 28 Tage. Wir leisten innerhalb von 14 Tagen, sobald Sie uns den unfallbedingten Krankenhausaufenthalt nachweisen. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Beginn der Kfz-Haftpflichtversicherung. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit dem Ende der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Pflichten im Schadenfall, die in Ihren AKB zum Auto-Schutzbrief geregelt sind, gelten sinngemäß für das Krankenhaustagegeld, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. 11 Wie kommt der Vertrag über den Unfallmeldedienst zustande? Der Vertrag über den Unfallmeldedienst kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins oder durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Die Vereinbarung zum Unfallmeldedienst überlassen wir Ihnen vor Vertragsschluss in Textform. 12 Beginn des Versicherungsschutzes und vorläufiger Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz für den Unfallmeldedienst beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen, ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Bevor der Bei trag für den Unfallmeldedienst gezahlt ist, haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch ab Beginn der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hinweis: Der Unfallalarm funktioniert erst, sobald Sie als Hauptnutzer den Unfallmeldestecker erstmals via Bluetooth mit der Unfallmelde-App Ihres Smartphones verbunden haben (= Registrierung). Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über. Der vorläufige Versicherungsschutz für den Unfallmeldedienst entfällt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Wir haben Ihren Antrag unverändert angenommen. Sie haben den im Versicherungsschein genannten ersten Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 2 Wochen) nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz für den Unfallmeldedienst. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz für den Unfallmeldedienst jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang bei Ihnen wirksam. Widerrufen Sie den Vertrag für den Unfallmeldedienst, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns. Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. 13 Beitragszahlung Die Bestimmungen zur Beitragszahlung in der Kfz-Haftpflichtversicherung in Ihren AKB gelten für den Unfallmeldedienst sinngemäß. 4
14 Laufzeit und Kündigung des Unfallmeldedienstes Die Bestimmungen zu Laufzeit und Kündigung in Ihren AKB gelten für den Unfallmeldedienst sinngemäß. Zusätzlich gilt: Sie und wir können diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe sind beispielsweise: Sie willigen nicht in die Datenschutzvereinbarung des Unfallmeldedienstes ein. Oder Sie widerrufen die Einwilligung. Sie unterlassen die Registrierung zum Unfallmeldedienst trotz Aufforderung und Fristsetzung. Dienste Dritter, die die Grundlage dieses Vertrags bilden, sind dauerhaft nicht verfügbar (z. B. satellitengestütztes Ortungssystem). Die Kündigung des Unfallmeldedienstes beendet die übrige Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug nicht. Wird das Fahrzeug veräußert, geht der Unfallmeldedienst nicht auf den Erwerber über. 15 Automatisches Erlöschen des Unfallmeldedienstes Diese Vereinbarung erlischt automatisch in folgenden Fällen, ohne dass es einer Kündigung bedarf: Der Kfz-Versicherungsvertrag für Ihr Fahrzeug endet. Sie verlieren die Verfügungsgewalt über Ihr Fahrzeug. Beispiele: Veräußerung Diebstahl Verschrottung Ihr Fahrzeug wird stillgelegt. Wird Ihr Fahrzeug anschließend wieder auf Sie zugelassen, läuft diese Vereinbarung jedoch weiter, wenn Sie das Fahrzeug wieder bei uns versichern. 16 Was passiert bei Beendigung des Unfallmeldedienstes? Ist diese Vereinbarung beendet, deaktivieren wir den Unfallmeldedienst für sämtliche Nutzer unverzüglich. Sie sind verpflichtet, die Unfallmelde-App zu löschen. 17 Anwendbares Recht, Vertragssprache, gesetzliche Gewährleistung Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Für den Unfallmeldestecker und die Unfallmelde-App gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 18 Kosten Im laufenden Betrieb des Unfallmeldedienstes entstehen Ihnen keine Mobilfunkoder Internetkosten. Mobilfunk- und Internetkosten entstehen Ihnen jedoch für die Datenübertragung bei einem automatischen oder manuellen Unfallalarm, bei einer Sprachverbindung aus einem ausländischen Mobilfunknetz, für die Internetverbindung zum Herunterladen, Registrieren und für Software- Updates. Die hier anfallenden Kosten richten sich allein nach den Bestimmungen Ihres Mobilfunk- oder Serviceprovidervertrags. Über diese Kosten informiert Sie Ihr Telekommunikationsanbieter. Verwenden Sie den Unfallalarm missbräuchlich, können Ihnen Kosten entstehen (z. B. Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte). Treffen Sie nach einem Unfallalarm eine Vereinbarung (z. B. Abschleppen Ihres Fahrzeugs) können Ihnen Kosten entstehen, wenn die Kosten nicht von Ihrer Kfz-Versicherung oder einer anderen Versicherung (z. B. Kfz-Versicherung des Unfallgegners) übernommen werden. 19 Welche weiteren Bestimmungen der AKB gelten für den Unfallmeldedienst? Folgende weitere Bestimmungen der AKB, die Grundlage Ihrer Kfz-Versicherung sind, gelten auch für den Unfallmeldedienst: L Meinungsverschiedenheiten, mit Hinweisen zum Versicherungsombudsmann und zur Versicherungsaufsichtsbehörde M Gerichtsstände N Wann können wir Ihre Versicherungsbedingungen ändern? O Nicht versicherbare Fahrzeugarten Haben Sie den Kfz-Versicherungsvertrag für Ihren Pkw bis 31.03.2008 abgeschlossen? Dann gelten folgende Bestimmungen, die Sie bereits mit uns vereinbart haben, auch für den Unfallmeldedienst: Meinungsverschiedenheiten, Gerichtsstand, 8 AKB Bedingungsanpassung, 9 d AKB Geltungsbereich, Nr. 1 Tarifbestimmungen. 20 Widerrufsbelehrung Sie haben ein Widerrufsrecht, wenn Sie Ihr Fahrzeug erstmalig bei uns versichern (Neugeschäft), wenn Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns versichern (Fahrzeugwechsel), wenn Sie Ihren Vertrag auf den neuesten Tarif umstellen (Tarifumstellung), wenn Sie in Ihren bei uns bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag eine weitere Versicherungsart oder den Unfallmeldedienst einschließen. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben; im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Beim Unfallmeldedienst müssen Sie außerdem den Unfallmeldestecker erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Für Kunden der HUK-COBURG gilt: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Bahnhofsplatz, 96440 Coburg E-Mail: Info@HUK-COBURG.de Für Kunden der HUK-COBURG-Allgemeine gilt: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG Bahnhofsplatz, 96440 Coburg E-Mail: Info@HUK-COBURG.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Tagessatz, den wir Ihnen im Versicherungsschein oder in einer separaten Erklärung nennen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie eine Tarifumstellung, den Einschluss einer weiteren Versicherungsart oder den Unfallmeldedienst, läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. Der von Ihnen im Fall eines Widerrufs zu zahlende Beitrag ist abhängig von der Höhe der vereinbarten Prämie. Ändern sich die für die Prämienberechnung maßgeblichen Angaben, kann sich die Prämie ändern und damit auch der von Ihnen im Falle des Widerrufs zu zahlende Betrag. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. 5
Anhang 1. EU-Konformitätserklärung zum Unfallmeldestecker Diese Erklärung wird verantwortlich abgegeben für: GDV Dienstleistungs-GmbH Glockengießerwall 1 20095 Hamburg Gegenstand der vorliegenden Erklärung ist folgendes Gerät: Produktbezeichnung: UMS (Unfallmeldestecker) Modell-Nr.: UMS (ebenfalls bezeichnet als TEP 110) Für das genannte Gerät wird hiermit erklärt, dass es den grundlegenden Anforderungen entspricht, die in den nachfolgend bezeichneten Harmonisierungsvorschriften festgelegt sind: RICHTLINIE 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung). RICHTLINIE 2014/53/EU (RED-Radio Equipment Directive) über die Bereitstellung von Funkanlagen (früher 1999/5/EG). Alle Änderungen am Produkt, die nicht ausdrücklich vom Hersteller genehmigt wurden oder eine andere Verwendung des Produktes als die beabsichtigte und dokumentierte, bewirkt die Ungültigkeit dieses Dokumentes. Die folgenden einschlägigen harmonisierten Normen wurden für diese Konformitätserklärung angewendet: Sicherheit (Artikel 3.1.a der RED) EN 60950-1: 2006 + A11: 2009 + A1: 2010 Angewandte Normen + AC : 2011+ A12 : 2011+ A2 : 2013 Elektromagnetische Verträglichkeit ETSI EN 301 489-1 V2.1.1 Ausgabe 2016-11 (Artikel 3.1.b der RED) ETSI EN 301 489-17 V3.1.1 Ausgabe 2016-11 Angewandte Normen ETSI EN 301 489-34 V2.1.0 Ausgabe 2016-05 Effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums (Artikel 3.2 der RED) Angewandte Normen ETSI EN 300 328 V2.1.1 Ausgabe 2016-11 Maximal zulässige Leistungsausschlussgrenze für die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern (Artikel 3.1.a der RED) Angewandte Normen EN 62479 : 2010 Die notifizierte Stelle CTC advanced GmbH, Nummer 0682, hat die Konformität mit den Anforderungen der RE-Directive bewertet und die EU-Baumusterprüfbescheinigung T817757E-01-TEC ausgestellt. Diese Erklärung bescheinigt die Übereinstimmung mit den genannten Harmonisierungsvorschriften, beinhaltet jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften. 2. Technische Daten des Unfallmeldesteckers Stromversorgung: 12-V-Steckdose des Kfz (Zigarettenanzünder) Bluetooth: Bluetooth Classic (Android); Bluetooth LE (ios) Bluetooth unterstützte Android Version: Ab Version 2.3.4 Bluetooth unterstützte ios Version: Ab Version 8 Ausgangsspannung Ladegerät: USB DCP (Dedicated Charging Port) Standard, 5V, 1,5A max. Ladestrom 3. Entsorgungshinweis Der Unfallmeldestecker und das Verpackungsmaterial (z. B. Styropor) dürfen nie zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Informationen zur Entsorgung der Teile erhalten Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung. Entsorgen Sie allen Müll gemäß den örtlichen Bestimmungen bei den vorgesehenen Entsorgungsstellen. Korrekte Entsorgung von Altgeräten (Elektroschrott) (In den Ländern der Europäischen Union und anderen europäischen Ländern mit einem separaten Sammelsystem) Die Kennzeichnung auf dem Produkt bzw. auf der dazugehörigen Dokumentation gibt an, dass es nach seiner Lebensdauer nicht zusammen mit dem normalen Haushaltsmüll entsorgt werden darf. Entsorgen Sie dieses Gerät bitte getrennt von anderen Abfällen, um der Umwelt bzw. der menschlichen Gesundheit nicht durch unkontrollierte Müllbeseitigung zu schaden. Helfen Sie mit, das Altgerät fachgerecht zu entsorgen, um die nachhaltige Wiederverwertung von stofflichen Ressourcen zu fördern. Private Nutzer wenden sich an den Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde oder kontaktieren die zuständigen Behörden, um in Erfahrung zu bringen, wo sie das Altgerät für eine umweltfreundliche Entsorgung abgeben können. Gewerbliche Nutzer wenden sich an Ihren Lieferanten und gehen nach den Bedingungen des Verkaufsvertrags vor. Dieses Produkt darf nicht zusammen mit anderem Gewerbemüll entsorgt werden. 6