Rechtliche Prüfung: 2013_02_08 Redaktionelle Bearbeitung ZLB: 2013_08_14 VorlagefassungLBR_2013_08_27 An Dez. 3 zur Veröffentlichung: 2013_09_23

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Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor Lehramt im Fach Wirtschaftswissenschaften mit einem weiteren Unterrichtsfach oder in Verbindung mit einer speziellen Wirtschaftslehre Geltungsbereich Die Fachspezifische Bestimmung gilt zusammen mit der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen vom 05. November 202 (Amtl. Mitteilung /202) in der jeweils gültigen Fassung. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 20/4 erstmalig im Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen eingeschrieben sind. 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse Entfällt. Es gelten die Bestimmungen des 4 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen. Ziele des Studiums (und Berufsfelder)/ Studieninhalte Das Bachelorstudium dient dem Erwerb der wissenschaftlichen Grundlagen für das angestrebte Lehramt. Es vermittelt insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Beherrschung und die Anwendung von Fachwissen, die Auswahl und die Beurteilung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Nutzung für pädagogische Handlungsfelder. Es umfasst am Ausbildungsziel orientierte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien im Fach Wirtschaftswissenschaften sowie in den speziellen Wirtschaftslehren und integriert Praxisphasen. Das Studium zielt auf die Entwicklung der grundlegenden beruflichen Kompetenzen und auf das fachwissenschaftliche und fachdidaktische Wissen, das nötig ist um ein auf das Bachelorstudium aufbauendes Masterstudium zu absolvieren. Zentral ist die Befähigung der Studierenden, die fachinhaltlichen und didaktischen Aspekte des Fachs Wirtschaftswissenschaften zu verzahnen. Die zu erwerbenden wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse betreffen die systematischen und prozesshaften Aspekte des Fachs. Die Studierenden sollen in der Betriebswirtschaft, der Volkswirtschaft und in Recht die grundlegenden Strukturen, Begriffe und Verfahren beherrschen, fachwissenschaftliche Sachverhalte nutzen können, um Phänomene in der Gesellschaft wirtschaftswissenschaftlich modellieren zu können und Beziehungen der Wirtschaftswissenschaft zur Gesellschaft herzustellen, Techniken des heuristischen, problemlösenden Arbeitens erwerben. Die zu erwerbenden fachdidaktischen Kompetenzen betreffen die stoffbezogenen und die übergreifenden Aspekte der Wirtschaftswissenschaften. In diesem Zusammenhang sollen die Studierenden stoffdidaktisch in den Bereichen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie in Recht argumentieren können, die Grundfragen des Lehrens und Lernens von Wirtschaftswissenschaften kennenlernen, erste Erfahrungen im sach- und schülergerechten Planen und Analysieren von Unterricht im Fach Wirtschaftswissenschaften erwerben. 4 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt ist nicht obligatorisch vorgesehen, wird allerdings empfohlen. 5 Studienumfang () Im Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs im Fach Wirtschaftswissenschaften in Verbindung mit einem weiteren Unterrichtsfach sind im Fach Wirtschaftswissenschaften 69 Leistungspunkte zu erwerben. (2) Im Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs im Fach Wirtschaftswissenschaften mit einer spezielleren Wirtschaftslehre sind 96 Leistungspunkte in den Wirtschaftswissenschaften und 42 LP in der speziellen Wirtschaftslehre zu erwerben.

6 Modularisierung und Leistungspunkte 6. Wirtschaftswissenschaften mit einem weiteren Unterrichtsfach Nr. Modultitel SL 2 Empf. Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Grundlagen der Fachdidaktik (formal).-2. 6 9 -. Einführung in die BWL -. 2 2 -.2 Grundlagen der Fachdidaktik I -. 2 2 -. Grundlagen der Fachdidaktik II - 2. 2 2 -.4 Prüfungsleistung in. 2. - 2 Volkswirtschaftslehre.-2. 6 9-2. Einführung in die VWL -. 2 2-2.2 Mikroökonomie I -. 2 2-2. Makroökonomie - 2. 2 2-2.4 Prüfungsleistung in 2. 2. - Kosten- und Erlösrechnung 2. 4 6 -. Kosten- und Erlösrechnung - 2. 4 -.2 Prüfungsleistung in. 2. - 4 Mathematik. 4 6-4. Mathematik -. 4-4.2 Prüfungsleistung in 4.. - 5 Recht 2.-4. 6 9-5. Privatrecht I -. 2 2-5.2 Privatrecht II - 4. 2 2-5. Fallbeispiele - 4. 2 2-5.4 Prüfungsleistung in 5.2 4. - 6 Spezielle Fachdidaktik 2.-4. 2 6-6. Didaktik der Buchführung -. 2 2-6.2 Didaktik des Wirtschaftsrechnens - 4. 2 2-6. Prüfungsleistung in 6.2 4. 2-7 Investition und Finanzierung 4. 4 6-7. Investition und Finanzierung - 4. 4-7.2 Prüfungsleistung in 7. 4. - 8 Marketing 5. 4 6-8. Marketing - 5. 4-8.2 Prüfungsleistung in 8. 5. - 9 Unternehmensrechnung 2 5.-6. 4 6-9. Kostenrechnungssysteme - 5. 2 2-9.2 Externe Rechnungslegung - 6. 2-9. Prüfungsleistung in 9.2 6. - 0. Produktion 6. 4 6-0. Produktion - 6. 4-0.2 Prüfungsleistung in 0. 6. - Summe - 46 69 - Bachelorarbeit (optional) 8 - SL = Studienleistungen 2 = Prüfungsleistung

6.2 Wirtschaftswissenschaften mit einer speziellen Wirtschaftslehre Nr. Modultitel SL 2 Empf. Betriebswirtschaftliche 4.-2. 8 2 - Grundlagen und Grundlagen der Fachdidaktik. Einführung in die BWL -. 2 2 -.2 Planspiel BWL - 2. 2 -. Grundlagen der Fachdidaktik I -. 2 2 -.4 Grundlagen der Fachdidaktik II - 2. 2 2 -.5 Prüfungsleistung in.4 2. - 2 Volkswirtschaftslehre.-2. 6 9-2. Einführung in die VWL -. 2 2-2.2 Mikroökonomie I -. 2 2-2. Makroökonomie - 2. 2 2-2.4 Prüfungsleistung in 2. 2. - Kosten- und Erlösrechnung 2. 4 6 -. Kosten- und Erlösrechnung - 2. 4 -.2 Prüfungsleistung in. 2. - 4 Mathematik. 4 6-4. Mathematik -. 4-4.2 Prüfungsleistung in 4.. - 5 Recht 2.-2. 6 9-5. Privatrecht I -. 2 2-5.2 Privatrecht II - - 2. 2 2-5. Fallbeispiele - 2. 2 2-5.4 Prüfungsleistung in 5.2 2. - 6 Spezielle Fachdidaktik 2.-2. 4 6-6. Didaktik der Buchführung -. 2 2-6.2 Didaktik des Wirtschaftsrechnens - 2. 2 2-6. Prüfungsleistung in 6.2 2. 2-7 Investition und Finanzierung 4. 4 6-7. Investition und Finanzierung - 4. 4-7.2 Prüfungsleistung in 7. 4. - 8 Marketing. 4 6-8. Marketing -. 4-8.2 Prüfungsleistung in 8.. - 9 Unternehmensrechnung 2 4.-5. 4 6-9. Externe Rechnungslegung - 4. 2 2-9.2 Kostenrechnungssysteme - 5. 2-9. Prüfungsleistung in 9.2 5. - 0. Produktion 6. 4 6-0. Produktion - 6. 4-0. Prüfungsleistung in 0. 6. -. Wahlpflicht I spezielle BWL*.-4. 6 2 -. Vorlesung -. 2 -.2 Vorlesung -. 2 -. Vorlesung - 4. 2 -.4 Prüfungsleistung zu M 4. - 2. Wahlpflicht II spezielle BWL* 5.-6. 6 2-2. Vorlesung - 5. 2-2.2 Vorlesung - 5. 2-2. Vorlesung - 6. 2 -

Nr. Modultitel SL 2 Empf. 2.4 Prüfungsleistung zu M2 6. - Summe - 60 96 - Bachelorarbeit (optional) 8 - * Die Wahl der speziellen BWL I und II müssen sich von der Wahl der speziellen Wirtschaftslehre und untereinander unterscheiden. Für die Wahlmöglichkeiten siehe Modulhandbuch Bachelor BWL M4. Spezielle Wirtschaftslehre () Spezielle Wirtschaftslehre - Finanzdienstleistungen Nr. BA- BK FDL Modultitel SL 2 Empf. Finanzwirtschaft 2.-2. 4 6 -. Investitionstheorie -. 2 2 -.2 Internationale Finanzierung - 2. 2 -. Prüfungsleistung in.2 2. - 2 Finanz- und Bankmanagement 2.-4. 6 9 - I 2. Bewertung von Finanzinstrumenten -. 2 2-2.2 Risiko und Finanzierung -. 2 2-2. Banksteuerung - 4. 2 2-2.4 Prüfungsleistung in 2. 4. - Finanzierung 2.-4. 4 6 -. Projektfinanzierung an ausgewählten -. 2 2 - Beispielen.2 Gründungsfinanzierung und - 4. 2 2 - Gründungsrecht. Prüfungsleistung in.2 4. 2-4 Ausgewählte Inhalte der VWL 4.-5. 6 9 - und deren Didaktik 4. Europäische Wirtschaft - 4. 2 2-4.2 Didaktische Analyse - 5. 2 2-4. Soziale Marktwirtschaft - 5. 2 2-4.4 Prüfungsleistung in 4. 5. - 5 Wirtschaftsprüfung 5. 4 6-5. Seminar - 5. 4-5.2 Prüfungsleistung in 5. 5. - 6 Finanz- und Bankmanagement 6. 4 6 - II 6. Seminar - 6. 4-6.2 Prüfungsleistung in 6. 6. - Summe - 28 42-7 Bachelorarbeit (optional) 8L P -

(2) Spezielle Wirtschaftslehre Marketing/Handel Nr. BA- BK MA/H A Modultitel SL 2 Empf. Innovations- und Kompetenzmanagement 2.-2. 4 6 -. Kompetenzentwicklung -. 2 2 -.2 Kommunikationsmanagement - 2. 2 -. Prüfungsleistung in.2-2. - 2 Marketingmanagement 4.-5. 6 9-2. Marktforschung - 4. 2 2-2.2 Produkt-, Programm, Preismanagement - 5. 2 2-2. Käuferverhalten - 5. 2 2-2.4 Prüfungsleistung in 2. - 5. - Medienmanagement I.-4. 6 9 -. Strategien von Medienunternehmen -. 2 2 -.2 Projektfinanzierung am Beispiel -. 2 2 - der Filmförderung. Führung von Medienunternehmen - 4. 2 2 -.4 Prüfungsleistung in. 4. - 4 Medienmanagement II - 5. 4 6-4. Seminar - 5. 4-4.2 Prüfungsleistung in 4. 5. - 5 Internationales Management 2.-4. 4 6-5. Internationales Personalmanagement -. 2 2-5.2 Internationales Marketing - 4. 2-5. Prüfungsleistung in 5.2 4. - 6 Marketingmanagement II 6. 4 6-6. Seminar - 6. 4-6.2 Prüfungsleistung in 6. 6. - Summe 28 42-7 Bachelorarbeit (optional) 8 - () Spezielle Wirtschaftslehre Steuern Nr. BA- BK STEU Modultitel SL 2 Empf. Finanzwirtschaft 2.-2. 4 6 -. Investitionstheorie -. 2 2 -.2 Internationale Finanzierung - 2. 2 -. Prüfungsleistung in.2-2. - 2 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. 6 9 - I 2. Steuerliche Gewinnermittlung -. 2 2-2.2 Einkommenssteuer -. 2 2-2. Körperschafts- und Gewerbesteuer -. 2 2-2.4 Prüfungsleistung in 2.. - Wirtschaftsprüfung I 4.-5. 6 9 -

Nr. BA- BK STEU Modultitel SL 2 Empf.. Jahresabschlussprüfung nach - 4. 2 2 - HGB.2 Corporate Governance - 5. 2 2 -. Konzernrechnungslegung - 5. 2 2 -.4 Prüfungsleistung in. - 5. - 4 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 6. 4 6 - II 4. Seminar - 6. 4-4.2 Prüfungsleistung in 4. 6. - 5 Controlling 5.-6.. 4 2-5. Erfolgscontrolling - 5. 2-5.2 Umweltcontrolling - 5. 2-5. Kostencontrolling 6. 2 Prüfungsleistung in 5. 6. - Summe 28 42-6 Bachelorarbeit (optional) 8 - (4) Spezielle Wirtschaftslehre Wirtschaftsinformatik Nr. BA- BK WIN- FO Modultitel SL 2 Empf. Wirtschaftswissenschaften 2.-2. 4 5 -. Soziale Marktwirtschaft -. 2 2 -.2 Sozialpolitik - 2. 2 -. Prüfungsleistung in.2-2. 2-2 Einführung in die Wirtschaftsinformatik 2.-4. 6 9-2. Einführung in die Wirtschaftsinformatik -. - I 2.2 Einführung in die Wirtschaftsinformatik - 4. - II 2. Prüfungsleistung in 2.2 4. - Betriebliche Anwendungssysteme 2.-4. 6 9 -. Modellierung von Anwendungssystemen -. -.2 Gestaltung von Anwendungssystemen - 4. -. Prüfungsleistung in.2-4. - 4 Wirtschaftsinformatik und 2 5. 8 2 - didaktische Analyse 4. Einsatz von Anwendungssystemen - 5. - 4.2 Einführung in die IT-Sicherheit - - 5. - 4. Didaktische Analyse - 5. 2 4.4 Prüfungsleistung in 4.2 5. - 5 Projektmanagement 5. 5 7-5. IT-Projektmanagement - - 6. 2-5.2 Proseminar - 6. 2 2-5. Prüfungsleistung in 5. - 6. Summe 29 42 -

Nr. BA- BK WIN- FO Modultitel SL 2 Empf. 7 Bachelorarbeit (optional) 8-7 Studien- und Prüfungsleistungen () Für den Erwerb von LP für eine Lehrveranstaltung einschließlich der Studienleistung sind insbesondere folgende Erbringungsformen der Studienleistungen vorgesehen: Kurz- Klausuren (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung) (0 45 Minuten), Kurzreferate (ca. 5 Minuten) und kurze schriftliche Leistungen (ca. 6-8 Seiten). Alternative Formen der Leitungsfeststellung sind möglich, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 8 (7) der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Der Umfang bzw. die Dauer der Studienleistungen wird entsprechend der zu erwerbenden Leistungspunkten angepasst. (2) Prüfungsleistungen im Umfang von LP sind insbesondere Klausuren(60-20 Minuten) (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung), Referate (8 2 Seiten) und Hausarbeiten (2-6 Seiten). Alternative Formen der Leitungsfeststellung sind möglich, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 8 (8) der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Der Umfang bzw. die Dauer der Prüfungsleistungen wird entsprechend der zu erwerbenden Leistungspunkten angepasst. () Die Form der Studien- bzw. Prüfungsleistung wird, wenn nicht im Modulhandbuch festgelegt, spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung durch den Lehrenden mitgeteilt. (4) Für den erfolgreichen Abschluss von Modulen sind zwischen fünf und zwölf Leistungspunkte zu erwerben. Jedes Modul wird mit einer benoteten Prüfungsleistung oder mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. (5) In den Modulen, in denen die Veranstaltungen und die damit verbundenen Prüfungsleistungen gewählt werden können, werden jedes Semester Prüfungsleistungen angeboten. Ein Wechsel der Lehrveranstaltung, in der die Modulabschlussprüfung erbracht werden soll, ist nach der Anmeldung zur Prüfung nicht mehr möglich. Die Leistungspunkte werden für Studienleistungen in den Veranstaltungen und/oder für eine modulabschließende Prüfungsleistung vergeben. Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten ist eine bestandene Studienleistung oder mindestens mit der Note ausreichend bewertete Studien- oder Prüfungsleistung. Sofern eine Prüfungsleistung aus zwei Teilen besteht, wird die Note der Prüfungsleistung im Falle einer Kombination aus Klausur und Fallstudie/Projekt aus den Noten der Teilleistungen im Verhältnis 70% Klausur und 0 % Fallstudie/Projekt gebildet. Im Fall einer Prüfungsleistung, die aus schriftlicher und mündlicher Seminarleistung besteht, wird die Note der Prüfungsleistung im Verhältnis 70 % schriftliche und 0 % mündliche Seminarleistung gebildet. Ist die Prüfungsleistung nicht bestanden, müssen alle zugehörigen Teilleistungen wiederholt werden. 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Fachbezogene Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind nicht vorgesehen.

9 Bachelorarbeit Wird die BA-Arbeit im Fach Wirtschaftswissenschaften oder in der speziellen Wirtschaftslehre geschrieben, beträgt der Anteil der Arbeit 8 LP.

0 Studienverlaufspläne Fach Wirtschaftswissenschaften in Verbindung mit einem Unterrichtsfach Semester SWS LP M. M2. 2 4 M.2 M. M4 M7 5 M9. M9.2 (LP) 6 M0 M2.2 M2. M5. M5.2 M5. M8 M M6. M6.2 8 8 8 2 0 5 6 9 6 0 Summe 46 69 Fach Wirtschaftswissenschaften in Verbindung mit einer speziellen Wirtschaftslehre Semester SWS LP M. M2. 2 M. M.2 M.4 M4 4 M7 5 6 M0 M2.2 M2. M8 M9. M9.2 (LP) M M. M.2 M. M5. M5.2 M5. M2. M2.2 M2. (LP ) M6. M6.2 (2LP ) 2 8 6 24 2 8 8 4 6 0 6 2 Summe 60 96

Fach Spezielle Wirtschaftslehre Finanzdienstleistungen Semester SWS LP 2 4 5 6 M. M.2 2LP M 2. M2.2 M2. M6. M. M2.4 M6.2 M. M.2 M. M4. (2LP ) M4. 2 (2LP ) M4. (2LP ) M4.4 Summe Fach Spezielle Wirtschaftslehre Marketing/Handel Spezielle Wirtschaftswissenschaft: Marketing / Handel M5. (LP ) M5.2 2 2 2 4 6 6 6 8 4 6 28 42 Semester SWS LP M. 2 2 2 M.2 M. 2 4 4 5 M2. M2.2 M2. M2.4 M. M.2 M5. M. M. M5.2 (LP) M4. M4.2 6 6 M5. 6 8 6 M6. M6.2 4 6 Summe 28 42

Fach Spezielle Wirtschaftslehre Steuern Spezielle Wirtschaftslehre: Steuern Semester SWS LP 2 M. (2LP ) M.2 (LP) M2. M2.2 M2. M. M2.4 2 2 2 4 6 9 4 5 6 M. M.2 M. M.4 M4. M4.2 6 8 M5. 8 M5.2 M5. M 5.5 4 6 Summe 28 42

Fach Spezielle Wirtschaftslehre Wirtschaftsinformatik Spezielle Wirtschaftslehre: Wirtschaftsinformatik Semester SWS LP M. (2LP ) 2 M.2 (LP) M. 2 2 2 M2. M. 6 6 4 M2.2 M2. M. (LP ) M. 6 2 M4. 5 M4.2 8 2 M4. M4.4 M5. 6 M5.2 M5. 5 7 Summ e 29 42

Übergangsbestimmungen Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 20/4 in den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Siegen eingeschrieben sind, haben die Möglichkeit, auf Antrag ihr Studium nach den Bestimmungen dieser Ordnung zu absolvieren. Der Antrag ist an das Prüfungsamt für Lehrämter zu richten und nicht widerrufbar. 2 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Fachspezifische Bestimmung tritt mit Wirkung vom. Oktober 20 in Kraft. Sie wird im Verkündungsblatt Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Lehrerbildungsrates vom 6. September 20. Siegen, den Der Rektor (Universitätsprof. Dr. Holger Burckhart)