Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün

Ähnliche Dokumente
Aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutzrecht

Anforderungen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?

Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation

Pflanzenschutz Sachkunde

Gesetzliche Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Bereich

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Unkrautbekämpfung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung

Pflanzenschutz in Zierpflanzen Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln

Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz

Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Pflanzenschutzamt Berlin

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging

Genehmigte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Anforderungen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an die Pflanzenproduktion der Zukunft

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG v. Februar 2012)

FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE

Rechtliche Grundlagen der chem. Bekämpfung von Neophyten in Sachsen-Anhalt

Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes

Zulassungssituation nach Pflanzenschutzgesetz

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)

Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau

Webinar: Sachkunde im Pflanzenschutz

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

Zugelassene und genehmigte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Stand: 3.

PFLANZENSCHUTZMITTEL- LAGERLISTE FÜR DEN HAMBURGER GARTENBAU

Das neue Pflanzenschutzgesetz

Zugelassene und genehmigte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Stand: 13.

Das neue Pflanzenschutzgesetz

PFLANZENSCHUTZMITTEL- LAGERLISTE FÜR DEN HAMBURGER GARTENBAU

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION

Möglichkeiten zum nachhaltigen Pflanzenschutzmittel-Einsatz

Neue Anforderungen aus dem Pflanzenschutzrecht 2017

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes

1. Anträge UAG Heil- und. Aktuelle Situation im Pflanzenschutz bei Arznei- u. Gewürzpflanzen. Gewürzpflanzen. (Stand Februar 2015 insgesamt)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Zulassungsstand von Pflanzenschutzmitteln für die Anwendung im Rasen. TLL Jena Ref. Pflanzenschutz Margrita Ganze 1

PFLANZENSCHUTZMITTEL- LAGERLISTE FÜR DEN HAMBURGER GARTENBAU

WRRL-Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Thüringen

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

TB Einleitung und Moderation

55. Mitgliederversammlung des Verbandes Niedersächsischer Saatgutvermehrer e.v.

Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führen von Hunden vom (Hunde-VO-GVM)

in es Beständen - Ausnahme - die negatives oder Anforderungen C Nummer

Ökologischer Landbau Kulturpflanzen ganzheitlich schützen

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Einführungsveranstaltung Fort-oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis

Nützlingsverträglichkeit von Freilandpräparaten. Pflanzenstärkungsmittel

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az /9

Im Zierpflanzenbau einsetzbare Fungizide und Bakterizide nach 33 zugelassene oder im Rahmen der Zulassungserweiterung zugelassene Präparate

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

Herzlich willkommen zum Webinar von BWagrar

Betriebssicherheitsverordnung

Merkblatt für den Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz gemäß 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1)

Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)

Informationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015

Pflanzenschutzkontrollen im Gartenbau Struktur und Analyse

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

GefStoffV Änderung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1

PAULa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für die. Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau

Service de la protection des végétaux. Pflanzenschutzmittel

Originaltext: 8. GSGV

Insektizide /Akarizide

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Bayern nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Im Zierpflanzenbau einsetzbare Insektizide und Akarizide nach 33 zugelassene oder im Rahmen der Zulassungserweiterung zugelassene Präparate

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

(Text von Bedeutung für den EWR)

Stadtverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Teterower Hundeverordnung)

Anforderungen des Pflanzenschutzrechtes 2017

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Durum Tag Pflanzenschutz. ALFF Süd/AS Halle N.Smirnow

Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer

Herbizide. Zulassung f.bestimmte Anwendungsgebiete. 18a Genehmigung. Bienen-Gefährdung. Gefahren-Klasse. Zulassungsende (Monat/Jahr)

Konzentration. Freiland Unter Glas. Aufwandmenge. bis 50 cm: 125 ml/ha in l/ha. X -- Xn B4 -- 0,4% X -- Xn B4

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Chalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden.

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand

Die Stadtverordnetenversammlung

Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide. Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Merkblatt für Tierärzte (Stand )

Transkript:

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von mitteln im öffentlichen Grün

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen Inkrafttreten am 14.02.2012 Inhalte ergeben sich überwiegend aus europäischen Vorgaben die weitere Umsetzung erfordert eine Anpassung der nationalen Verordnungen z.b. Sachkundeverordnung, PSM-Verordnung Folge: Anwender, Berater und Händler müssen die veränderten rechtlichen Vorgaben kennen und beachten!

VO zur Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen Mitte des Jahres 2013 erwartet Artikel-Verordnung 1. -Sachkunde-VO 2. VO über die Prüfung von geräten (PS-Geräte-VO) 3. VO über die Anwendung von PSM mit Luftfahrzeugen 4. Änderung der Pflanzenbeschau-VO Folge: Anwender, Berater und Händler müssen die veränderten rechtlichen Vorgaben kennen und beachten!

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen Was ist neu oder verändert? 3 Gute Fachliche Praxis & Integrierter 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung 9 Sachkundenachweis/ Weiterbildungspflicht 11 Aufzeichnungspflicht über die Anwendung Art. 46 1107/2009 Abverkaufs- und Aufbrauchfrist 15 Beseitigungspflicht von nicht mehr zugl. PSM 17 Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind 18 Anwendung von PSM mit Luftfahrzeugen 45 Pflanzenstärkungsmittel

9 Sachkundenachweis/ Weiterbildungspflicht Sachkundepflicht für Anwender und Berater (Beratung zur Anwendung) bisher: einschlägiger Berufsabschluss, Prüfungszeugnis neu Bescheinigung in Form eines Sachkundenachweises d.h. Umtausch der alten Nachweise Antrag ist bis Mai 2015 bei der zuständigen Behörde zu stellen --> Verantwortung liegt bei Ihnen! alte Bescheinigungen gelten noch bis November 2015 zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt ist der amtliche PSD d.h. LLFG, und ÄLFF SG

9 Sachkundenachweis/ Weiterbildungspflicht Weiterbildungspflicht!!! d.h. ab dem 1.1.2013 läuft der erste 3 Jahreszeitraum zum Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung aller zu diesem Zeitpunkt Sachkundigen Veranstaltungen werden zukünftig vom PSD anerkannt und auf den Internetseiten veröffentlicht Infos unter: www.isip.de --> Sachsen-Anhalt-> Sachkunde Details regelt erst die neue Sachkundeverordnung (zu erwarten im Sommer 2013)

11 Aufzeichnungspflicht über die Anwendung Für alle beruflichen Verwender gilt: neu: 3 Jahre Aufbewahrungspflicht unverzüglich aufzuzeichnen sind: Name des mittels Zeitpunkt der Anwendung (Datum, empfohlen Uhrzeit) verwendete Menge (Aufwandmenge je ha) behandelte Fläche (Name des Schlages, Feldblock etc.) Kulturpflanze Name des Anwenders nicht mehr vorgeschrieben aber empfehlenswert: Schaderreger verantwortlich: Leiter eines Betriebes

15 Beseitigungspflicht von nicht mittel, mehr zugel. PSM die Wirkstoffe enthalten, die vollständig verboten sind, oder die einen Wirkstoff enthalten, der nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG oder in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufgeführt ist und für die die Aufbrauchfrist nach 12 Absatz 5 abgelaufen ist, sind nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes unverzüglich zu beseitigen.

Artikel 46 Abverkaufs- und Aufbrauchfrist Abverkaufs- und Aufbrauchfrist (nach Zulassungsende) Abverkaufsfrist - max. 6 Monate Aufbrauchfrist - max. 12 Monate d.h. insg. max. 18 Monate nach Zulassungsende für den Anwender

17 Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Welche Flächen sind gemeint? PflSchG definiert insbesondere öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze einschließlich Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens.

17 Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Erteilung der Genehmigung für ein PSM zur Verwendung auf 17 Flächen erfolgt auf Antrag beim BVL. Antragstellung durch: Zulassungsinhaber gewerbliche Anwender Eigentümer von Flächen, die für die Allgemeinheit

Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, werden bezüglich der Anwendungsbereiche in folgende Kategorien eingeteilt: 1 Öffentliche Parks (ohne Spiel- und Liegewiesen) 2 Funktionsflächen auf Golfplätzen 3 Friedhöfe 4 Öffentliche Gärten 5 Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum) 6 Sport- und Freizeitplätze 7 Schul- und Kindergartengelände 8 Spielplätze 9 Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens 10 Sonstiges Die Kategorie ist in Spalte 6 der Tabelle wiedergegeben

Genehmigungen nach 17

Genehmigungen nach 17 Insektizide / Akarizide Herbizide Fungizide Molluskizide Dipel ES Fastac Forst Masai Mospilan SG Vertimec XenTari Banvel M Duplosan KV-Combi Glyfos Mogeton Stodiek Moosvernichter mit Rasendünger Banner Maxx Discus Dithane NeoTec Heritage Previcur N Score Signum Stratego Ferramol Schneckenkorn Wachstumsregler: Primo Maxx Stand: 22. Mai 2013

18 Anwendung von PSM mit Luftfahrzeugen Die Anwendung von PSM mit Luftfahrzeugen ohne Genehmigung ist verboten! Ausnahmen: im Weinbau in Steillagen, im Kronenbereich von Wäldern. zusätzlich müssen die dafür verwendeten PSM: auch für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen worden sein oder auf Grund der Eigenschaften für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt worden sein.