Bildungskommissionen Gesundheit und Soziales

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Transkript:

Geschäftsreglement OdA GS Aargau. 22. September 2016 Abschnitt 1 Vorstand Art. 1 Aufgaben Die Aufgaben des Vorstandes sind in den Statuten der OdA GS Aargau geregelt. Abschnitt 2 Bildungskommissionen Gesundheit und Soziales Art. 2 Organisation 1 Die Bildungskommissionen haben sechs bis acht Mitglieder, wobei die verschiedenen Anbieterinnen/Anbieter von Ausbildungsplätzen in den Bereichen Gesundheit & Soziales in den jeweiligen Bildungskommissionen angemessen vertreten sind. 2 Die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Brugg (BFGS) und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales Aarau (HFGS) können je eine Person in die Bildungskommission delegieren. Die delegierten Personen sind keine Mitglieder der Bildungskommissionen und haben daher kein Stimmrecht. 3 Im Übrigen sind die Bildungskommissionsmitglieder Bildungsverantwortliche einer Mitgliederinstitution der Kategorie A. 4 Die Vorsitzenden sowie die Mitglieder werden durch den Vorstand der OdA GS Aargau für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Im Übrigen konstituieren sich die Bildungskommissionen selbst. 5 Die Vorsitzenden der Bildungskommissionen sind gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes der OdA GS Aargau. 6 Die Bildungskommissionen werden einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern. Sie müssen einberufen werden, wenn mindestens zwei Mitglieder, die/der Vorsitzende, die Geschäftsstelle der OdA GS Aargau oder der Vorstand dies verlangen. 7 Die Bildungskommissionen sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat die/der Vorsitzende den Stichentscheid. 8 Die Sitzungen der Bildungskommissionen werden durch die Geschäftsstelle der OdA GS Aargau protokolliert. Art. 3 Aufgaben Die Bildungskommissionen unterstützen den Vorstand und die Geschäftsstelle der OdA GS Aargau bei der Umsetzung des vorliegenden Reglements. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben: a. Sie erarbeiten gemeinsam mit der Geschäftsstelle der OdA GS Aargau ein Rahmenprogramm für den Dritten Lernort und entwickeln dieses weiter. Dieses ist auf die Bedürfnisse der Ausbildungsbetriebe ausgerichtet und berücksichtigt die allgemeinen beruflichen Entwicklungen, die Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt sowie berufsfelddidaktische Erkenntnisse. Zudem sind darin die Bildungsinhalte und -methoden im Rahmen des gesetzlichen Handlungsspielraumes festgelegt. b. Sie definieren das Konzept zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Dritten Lernortes. Dieses wird durch den Vorstand genehmigt. c. Sie überwachen die Kurstätigkeit im Hinblick auf ihre Qualität sowie die zu erreichenden Handlungskompetenzen der Lernenden/Studierenden und erstatten dem Vorstand Bericht. d. Sie erstellen für den Dritten Lernort eine Absenzen- und Disziplinarordnung. Diese wird durch den Vorstand genehmigt. e. Sie bieten der Geschäftsstelle der OdA GS Aargau fachliche Unterstützung. f. Sie unterstützen den Vorstand allgemein in berufs- und bildungspolitischen Fragen und Entwicklungen. g. Sie unterstützen den Vorstand und die Geschäftsstelle in der Öffentlichkeitsarbeit. Seite 3 von 7

Geschäftsreglement OdA GS Aargau. 22. September 2016 Anhang Anforderungsprofil für Mitglieder der Bildungskommissionen Mitglieder der Bildungskommissionen sind in ihrem Arbeitsfeld gut vernetzt und fachlich kompetent. Sie verfügen über einen Tertiärabschluss in ihrem Bereich und haben die Stellung einer/eines Berufsbildungsverantwortlichen in ihrem Betrieb inne. Mitglieder der Bildungskommission können nicht gleichzeitig als Kursleitende (ük und LTT) an der OdA GS Aargau tätig sein. Sie leben Wertschätzung und Verständnis gegenüber anderen Branchen und Organen der OdA GS Aargau. Sie verfügen über folgende Kompetenzen: a. Fachkompetenz. Sie kennen: die Bildungssystematik und die Bildungsmöglichkeiten im Gesundheits- und/oder Sozialwesen, die Bedürfnisse und den Bildungsbedarf der Ausbildungsbetriebe, die allgemeinen beruflichen Entwicklungen, die Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt sowie die berufsfeld-didaktischen Anforderungen und die Herausforderungen im Berufs- und Ausbildungsalltag. b. Selbstkompetenz. Sie haben die Fähigkeit: zu vernetztem Denken, eigene Erfahrungen und Vorstellungen zu reflektieren und in einen Gesamtzusammenhang zu stellen und betriebsübergreifende Bedeutung von Bildungsentwicklung zu verstehen, um die Interessen der OdA GS Aargau bzw. der Branche zu vertreten. c. Sozialkompetenz: Sie tragen zur Meinungsbildung bei und erarbeiten Entscheidungsgrundlagen, sie zeigen Optimierungsbedarf für Berufsbildungsprozesse auf und sie sind Lösungs- und supportorientiert und unterstützen den Bildungsbedarf der Branche. Seite 7 von 7