A N L E G E R I N D E R I N S O L V E N Z D E R P & R C O N T A I N E R G E S E L L S C H A F T E N

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A N L E G E R I N D E R I N S O L V E N Z D E R P & R C O N T A I N E R G E S E L L S C H A F T E N Hiermit bitte ich Name (Vor- und Familienname / Firma, bitte Druckbuchstaben verwenden, Rufnamen unterstreichen) Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Kontaktdaten (Telefon-, Handy-, Faxnummer, E-Mail-Adresse) Nennbetrag Gesamtinvestment bei den P&R Container Gesellschaften (bitte alle Vertragsunterlagen beifügen) die - im Folgenden "Anleger/in" - LECON RECHTSANWÄLTE, George Klöckner Neef Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter Partnerschaft, Landsberger Straße 191, 80687 München - im Folgenden "LECON"- meine rechtlichen Interessen im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens und im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens gegenüber den (vorläufigen) Insolvenzverwaltern (und etwaigen Sonderinsolvenzverwaltern) über das Vermögen der 1) P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald 2) P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald 3) P&R Container Leasing GmbH, Grünwald 4) P & R Transport-Container GmbH, Grünwald 5) P & R AG, Grünwald - im Folgenden "Insolvenzverwalter"

wahrzunehmen. Hierzu schließen LECON und der/die Anleger/in (nachfolgend Anleger (m/w), gemeinsam im Folgenden auch als Parteien oder einzeln als Partei bezeichnet) die folgenden Vereinbarungen: 1. Die Leistungen von LECON bestehen in der insolvenzrechtlichen Beratung und Vertretung des Anlegers gegenüber den Insolvenvenzverwaltern. LECON prüft die Interessen der Anleger im vorläufigen und im eröffneten Insolvenzverfahren und setzt Auskunftsansprüche, Mietforderungen und Sekundäransprüche sowie etwaige Aus- und Absonderungsrechte durch. Dies umfasst insbesondere auch die Vertretung in allen Gläubigerversammlungen. Der Anleger erteilt LECON hierfür gesondert ausdrückliche Vollmacht. LECON vertritt ausschließlich den Anleger. Dritte sind in den Schutzbereich dieser Mandatsvereinbarung nicht einbezogen. Von der Mandatierung sind insbesondere auch nicht umfasst die Einleitung von Verwertungsmaßnahmen gegenüber Dritten, die Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Dritten (z.b. Vermittler, Anlageberater, Emittenten und sonstige Anbieter), die Abwehr von Haftungsansprüchen sowie die steuerrechtliche Beratung. Etwaige steuerrechtliche Auswirkungen hat der Anleger durch fachkundige Dritte (z.b. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Veranlassung klären zu lassen. Steuerrechtliche Gestaltungsanforderungen sind durch den Anleger mitzuteilen. Die Beratung und Vertretung beschränkt sich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. LECON ist berechtigt, anvertraute Daten des Anlegers mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Der Anleger stimmt der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen des erteilten Mandats gem. 4a BDSG zu. Die Kommunikation zwischen LECON und dem Anleger bzw. den beteiligten Rechtsanwälten kann auf der Basis elektronischer Kommunikationsmittel wie Fax, E-Mail und (mobiler) Telekommunikation erfolgen. Für die Vertraulichkeit aller per Fax und E-Mail versandten Informationen sowie für Schäden, die aus technischen Funktionsstörungen oder dem unerlaubten Zugriff Dritter auf derartige Kommunikationen herrühren, haftet LECON nur, wenn die Ursache hierfür in ihrem Herrschaftsbereich liegt. LECON verpflichtet sich, ihre Systeme regelmäßig auf fremde Störprogramme jeglicher Art (Viren etc.) zu überprüfen. Dem Anleger ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eine eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Der Anleger sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf seine Kommunikationsanlagen (z.b. Faxgeräte, E-Mail-Accounts) haben und er Nachrichteneingänge regelmäßig überprüft. 3. Die Vergütung von LECON für die Vertretung des Anlegers berechnet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Anlegers. Als wirtschaftliches Interesse des Anlegers gilt der Nennbetrag des gesellschaftsübergreifenden Gesamtinvestments des Anlegers bei den Insolvenzverwaltern: Seite 2 von 7

Nennbetrag Gesamtinvestment in EUR Pauschalvergütung (brutto) in EUR 25.000 590,00 50.000,00 890,00 75.000,00 1.290,00 100.000,00 1.590,00 150.000,00 1.990,00 200.000,00 2.590,00 250.000,00 2.690,00 300.000,00 2.990,00 350.000,00 3.150,00 400.000,00 3.500,00 450.000,00 3.800,00 500.000,00 3.900,00 550.000,00 4.100,00 600.000,00 4.300,00 650.000,00 4.450,00 700.000,00 4.600,00 750.000,00 4.800,00 800.000,00 5.000,00 850.000,00 5.200,00 900.000,00 5.400,00 950.000,00 5.600,00 1.000.000,00 5.800,00 1.050.000,00 6.000,00 1.100.000,00 6.200,00 1.150.000,00 6.400,00 1.200.000,00 6.600,00 1.250.000,00 6.800,00 1.300.000,00 7.000,00 1.350.000,00 7.200,00 1.400.000,00 7.400,00 1.450.000,00 7.600,00 1.500.000,00 7.800,00 Die Pauschalvergütung (brutto) ist innerhalb von zwei Wochen nach Übersendung der vorliegenden Bitte um Mandatsübernahme durch den Anleger auf das folgende Rechtsanwaltsanderkonto zu überweisen: HypoVereinsbank München, IBAN DE75700202700015153780, BIC HYVEDEMMXXX Mit der Pauschalvergütung sind grundsätzlich sämtliche außergerichtlichen Leistungen gemäß Ziffer 1. (inklusive der Forderungsanmeldung) gegenüber sämtlichen Insolvenzverwaltern abgegolten. LECON Seite 3 von 7

erhält auf sämtliche nach dieser Vereinbarung geschuldeten Zahlungen die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Diese ist in der vorstehenden Tabelle bereits enthalten. Der Anleger wurde darauf hingewiesen, dass die hier getroffene Vergütungsregelung von den gesetzlichen Gebühren abweicht. Die hier vereinbarte Vergütung kann die gesetzliche Vergütung nach dem RVG übersteigen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Bestimmung des 49 b Abs. 1 BRAO für gerichtliche Tätigkeiten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG nicht unterschritten werden dürfen und dass sich die Vergütung nach RVG nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit bemisst, welcher sich wiederum nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Interesse des Anlegers richtet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des RVG. 4. LECON kann einen Vertragsschluss nach Zahlungseingang in Textform (z.b. E-Mail, Fax oder Brief) bestätigen oder die Bitte um Mandatsübernahme dadurch annehmen, dass mit der Ausführung der gewünschten Dienstleistung begonnen wird. Sollte LECON eine Übernahme des Mandats nicht möglich sein, wird die Pauschalvergütung unverzüglich zurückerstattet. Für diese Rückzahlung verwendet LECON dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Anleger wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 5. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist LECON nur auf gesonderten schriftlichen Auftrag verpflichtet. Der gesonderte Auftrag muss von LECON zuvor gesondert schriftlich angenommen worden sein. 6. LECON ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheit bezieht sich auf alles, was LECON im Rahmen des Mandats durch den Anleger anvertraut oder sonst bekannt wird. 7. Die Haftung von LECON gegenüber dem Anleger auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird, sofern es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf den Betrag von EUR 1.000.000,00 (EURO eine Millionen) begrenzt. Für den Fall, dass eine Haftung nicht bereits gemäß Ziffer 1. ausgeschlossen ist, gilt: Sollten Dritte in den Schutzbereich dieser Mandatsvereinbarung einbezogen sein, haftet LECON nur, soweit eine Haftung gegenüber dem Anleger in Betracht kommt. 8. Ansprüche des Anlegers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und LECON bestehenden Vertragsverhältnis verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anleger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit eine solche Kenntnis erlangen musste. Unabhängig von einer solchen Kenntnis des Anleger tritt die Verjährung jedoch spätestens sechs Jahre nach Beendigung des Mandats ein. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln Seite 4 von 7

seitens LECON und nicht für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. 9. Das Mandatsverhältnis bzw. einzelne Aufträge können vom Anleger ohne Einhaltung einer Frist und von LECON unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Kündigung soll die Kündigungsgründe enthalten. 10. Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu, ausdrücklich erfolgt folgende Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie LECON (George Klöckner Neef Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter Partnerschaft, Landsberger Straße 191, 80687 München, Telefon 089 / 21 23 14-0, Telefax 089 / 21 23 14-30, E-Mail: mail@lecon.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, wird LECON Ihnen alle vorab erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei LECON eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Leistungen von LECON während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie LECON einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie LECON von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 11. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dieser Mandatsvereinbarung sowie den mit dieser Mandatsvereinbarung in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen ist - soweit dies zulässiger Weise vereinbart werden kann - München. Diese Mandatsvereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. Seite 5 von 7

12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in dieser Mandatsvereinbarung eine Lücke befinden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Mandatsvereinbarung unberührt. München, Ort, Datum Unterschrift LECON Unterschrift Anleger Seite 6 von 7

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: LECON RECHTSANWÄLTE, George Klöckner Neef, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter Partnerschaft, Landsberger Straße 191, 80687 München Insolvenz der P & R Container Gesellschaften Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung Ihrer Dienstleistung gegenüber den (vorläufigen) Insolvenzverwaltern (und etwaigen Sonderinsolvenzverwaltern) über das Vermögen der 1) P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald 2) P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald 3) P&R Container Leasing GmbH, Grünwald 4) P & R Transport-Container GmbH, Grünwald 5) P & R AG, Grünwald Dienstleistung beauftragt am: Name (Vor- und Familienname / Firma, bitte Druckbuchstaben verwenden, Rufnamen unterstreichen) Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Kontaktdaten (Telefon-, Handy-, Faxnummer, E-Mail-Adresse) Unterschrift Anleger Seite 7 von 7