Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 32/2011 vom 18. Juli 2011

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Transkript:

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 32/2011 vom 18. Juli 2011 Veröffentlichung der konsolidierten Fassung der sordnung des Bachelor-Studiengangs Economics des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Herausgeber: Der Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Badensche Straße 52 10825 Berlin Telefon +49 (0)30 85789-393 Telefax +49 (0)30 85789-319

Mitteilungsblatt Nr. 32/2011 Seite 2 sordnung des Bachelor-Studiengangs Economics des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (sordnung Economics PrüfO/Eco) vom 18. November 2008, geändert am 7. Juli 2009 und am 25. Januar 2011. * Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Abschlussgrad 3 Englischsprachige Lehrveranstaltungen 4 smodule und Leistungspunkte des Ersten Studienabschnitts 5 smodule und Leistungspunkte des Zweiten Studienabschnitts 6 Wahlpflicht-Lerngebiet Tätigkeitsfeld 7 Wahlpflicht-Lerngebiet Ergänzung 8 Wahlpflicht-Lerngebiet Themenfeld 9 Gesamtnote 10 Bestehen der Abschlussprüfung 11 Bestehen des Studiums 11 a sformen 12 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich Diese sordnung ergänzt die Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge am Fachbereich Wirtschaftwissenschaften der HWR Berlin (RPO) in der jeweils geltenden Fassung. Sie wird durch die auf ihrer Grundlage beruhende Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Economics (Studienordnung Economics StudO/Eco) in der jeweils geltenden Fassung ergänzt. 2 Abschlussgrad Nach Bestehen der studienbegleitenden en und der Abschlussprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. 3 Englischsprachige Lehrveranstaltungen (1) Mit dem Abschluss des Studiums müssen insgesamt 10 Leistungspunkte nachgewiesen werden, die durch benotete sleistungen in englischsprachigen Modulen erworben wurden, die keine Sprachoder Fachsprachkurse sind. (2) Studierende, die die Lehrveranstaltung English for Management mit der Note 1,5 oder besser abgeschlossen haben, können auf Antrag gegenüber dem sausschuss vom Besuch der weiteren Lehrveranstaltungen in Wirtschaftsenglisch befreit werden. Im Falle der Befreiung werden die vorgesehenen Leistungspunkte der betreffenden Lehrveranstaltungen dennoch vergeben, sobald 20 Leistungspunkte nachgewiesen werden, die durch benotete sleistungen in englischsprachigen Modulen erworben wurden, die keine Sprach- oder Fachsprachkurse sind. Der Antrag kann nur einmal gestellt werden; die Möglichkeit der Wiederholung der Lehrveranstaltung English for Management zur Notenverbesserung besteht nicht. * Am 01.04.2009 erfolgte die Zusammenführung von FHW Berlin und FHVR Berlin zur HWR Berlin. Die Ordnung wurde mit der Neuveröffentlichung redaktionell der neuen Hochschulorganisation der HWR Berlin angepasst.

Mitteilungsblatt Nr. 32/2011 Seite 3 4 smodule und Leistungspunkte des Ersten Studienabschnitts (1) Das Studium im Ersten Studienabschnitt basiert auf folgendem Musterstudienplan. Dieser legt fest, in welchen Modulen sleistungen erbracht werden müssen und wie viele Leistungspunkte dafür jeweils erteilt werden. Der Musterstudienplan legt auch fest, für welches Fachsemester das Ablegen der in dem jeweiligen Modul vorgesehen ist. Modul Personal und Organisation Investition und Finanzierung Marketing 1. 2. 3. Summe je Lerngebiet sws LP sws LP sws LP sws LP 12 15 Studieneinheit Lerngebiet Betriebswirtschaftslehre Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen Wirtschaftsrecht Sozialwissenschaften Quantitative Wirtschaftsmathematik Grundlagen des externen Rechnungswesens Grundlagen des internen Rechnungswesen / Controlling Mikroökonomie: Allokation und Verteilung Makroökonomie I: Konjunktur und Beschäftigung Makroökonomie II: Weltmarkt und Währung Theorie der Wirtschaftspolitik 16 20 Privates Wirtschaftsrecht Recht im Unternehmen (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht) Unternehmen, Betrieb, Arbeit aus historisch-sozialwissenschaftlicher Perspektive Poltische Ökonomie und Sozialstruktur der modernen Gesellschaft Instrumente Methoden Statistik Wirtschaftsinformatik Grundlagen der 2+2 5 Wirtschaftsinformatik Selbstmanagement : English for Marketing English for Management, Grundlagenkurse 4 + 2 5 10 10 2 2 5 Summe Erster Studienabschnitt 28 35 24 25 22 30 74 90 (2) In den Fällen des 3 Abs. 2 gilt der Erste Studienabschnitt auch ohne die Leistungspunkte für die Lehrveranstaltungen in Wirtschaftsenglisch als bestanden.

Mitteilungsblatt Nr. 32/2011 Seite 4 5 smodule und Leistungspunkte des Zweiten Studienabschnitts Das Studium im Zweiten Studienabschnitt basiert auf folgendem Musterstudienplan. Dieser legt fest, in welchen Modulen sleistungen erbracht werden müssen und wie viele Leistungspunkte dafür jeweils erteilt werden. Der Musterstudienplan legt auch fest, für welches Fachsemester das Ablegen der in dem jeweiligen Modul vorgesehen ist. Studieneinheit Kern Lerngebiet Angewandte Europäische Ökonomie (Wahlpflicht- Lerngebiet A) Modul Nationale und internationale Finanzbeziehungen Angewandte Mikroökonomie Grundlagen der Finanzwissenschaft Empirische Wirtschaftsforschung und Grundlagen der Ökonometrie Europäische Wirtschaftspolitik Arbeitsmärkte und Sozialstaat in Europa Politische Integrationsprozesse in Europa Europäisches Wirtschaftsrecht 4. 5. 6. 7. Summe je Lerngebiet sws LP sws LP sws LP sws LP sws LP 16 20 (4) (5) (4) (5) (4) (5) (4) (5) (16) (20) Vertiefung ** Praxissemester Abschlussprüfung Öffentlicher und privater Non-Profit- Sektor (Wahlpflicht- Lerngebiet B) Themenfeld (Wahlpflicht) Ergänzungsfächer : Aufbaukurse Praxisphase Ökonomische Theorie des öffentlichen und privaten Non-Profit- Sektors Governance öffentliche Güter und Leistungen Management im Public- und Non- Profit-Sektor Recht des öffentlichen Sektors Auswahl aus allen angebotenen Themenfeldern 2 VWL-Module (8 sws) aus den Modulen der nicht gewählten Vertiefungen A bzw. B Kommunikation und Interaktion im Beruf English for Finance & Accounting / 2. Fremdsprache I + English for Int. Busi ness & Economics / 2.Fremdsprache II Praktikum, Praxisseminar, Praxisbericht Abschlussarbeit, mündliche Abschlussprüfung (4) (4) 2 (5) (5) (4) (4) (5) (5) 12 15 2 5 23 +1 30 4 4 5 5 10 2 12 3 (16) (20) 12 15 Summe Zweiter Studienabschnitt 26 30 22 30 24 30 24 30 96 120 Summe Erster und Zweiter Studienabschnitt 170 210 ** In der Studieneinheit Vertiefung stehen die Lerngebiete Europäische Ökonomie (Wahlpflicht-Lerngebiet A) und Öffentlicher und privater Non-Profit-Sektor (Wahlpflicht-Lerngebiet B) in einem Alternativverhältnis. Für die Tabelle ergibt sich daraus, dass jeweils nur die in Klammern gehaltenen Zahlen des einen oder des anderen Lerngebietes bei der Gesamtzahl der wochenstunden (sws) und Leistungspunkte (LP) zu berücksichtigen sind.

Mitteilungsblatt Nr. 32/2011 Seite 5 6 Wahlpflicht-Lerngebiet Tätigkeitsfeld (1) In dem Lerngebiet Vertiefung ist ein Tätigkeitsfeld zu wählen (Wahlpflichtstudium). Die Wahl ist dem Studienbüro gegenüber anzuzeigen. Das Verfahren wird durch den sausschuss geregelt. Tätigkeitsfeld A Modul LP Europäische Wirtschaftspolitik 5 Europäische Ökonomie Arbeitsmärkte und Sozialstaat in Europa 5 Politische Integrationsprozesse in Europa 5 Europäisches Wirtschaftsrecht 5 Summe 20 Tätigkeitsfeld B Modul LP Öffentlicher und privater Non-Profit-Sektor Ökonomische Theorie des öffentlichen und privaten Non-Profit-Sektors Governance öffentlicher Güter und Leistungen 5 Management im Public- und Non-Profit-Sektor 5 Recht des öffentlichen Sektors 5 Summe 20 5 (2) Der Fachbereichsrat kann beschließen, dass neben den in dieser Ordnung aufgeführten Tätigkeitsfeldern weitere Vertiefungen eingerichtet werden. Ferner kann er beschließen, dass einzelne zu wählende Vertiefungsveranstaltungen durch geeignete Module weiterer Bachelor-Studiengänge ersetzt werden können. Die Module aus einem anderen Studiengang müssen den Modulen eines Tätigkeitsfelds gleichwertig sein. 7 Wahlpflicht-Lerngebiet Ergänzung (1) In dem Lerngebiet Ergänzung sind zwei volkswirtschaftliche Module (10 LP) des weiteren Tätigkeitsfeldes zu wählen (Wahlpflichtstudium). Die Wahl ist dem Studienbüro anzuzeigen. Das Verfahren wird durch den sausschuss geregelt. (2) Der Fachbereichsrat kann weitere Module für das Lerngebiet Ergänzung einrichten. 8 Wahlpflicht-Lerngebiet Themenfeld (1) In dem Lerngebiet Themenfeld (Wahlpflichtstudium) ist ein Themenfeld/Modul zu wählen. Folgende Themenfelder/Module sind eingerichtet und werden entsprechend der vorhandenen Kapazitäten angeboten: Themenfeld A Modul LP Internationalisierung von Wirtschaftsprozessen 15 Themenfeld B Modul LP Wirtschaft und Umwelt 15

Mitteilungsblatt Nr. 32/2011 Seite 6 Themenfeld C Modul LP Ökonomie und Geschlechterverhältnis 15 Themenfeld D Modul LP Strukturwandel und Modernisierung 15 Themenfeld E Modul LP Wirtschaft und Gesellschaft 15 (2) Der Fachbereichsrat kann nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten weitere Module für das Lerngebiet Themenfeld einrichten. 9 Gesamtnote Für den Abschluss des Studiums wird nach der Abschlussarbeit und der mündlichen Abschlussprüfung eine Gesamtnote erteilt. Bei der Berechnung der Gesamtnote werden die ungerundeten Modulnoten wie folgt gewichtet: Studieneinheit Lerngebiet Modul Notengewichtung 1. Studienabschnitt Personal und Organisation 2/100 Investition und Finanzierung 2/100 Betriebswirtschaftslehre Marketing 2/100 Grundlagen Instrumente Unternehmen, Betrieb, Arbeit aus historischsozialwissenschaftlicher Perspektive Politische Ökonomie und Sozialstruktur der modernen Gesellschaft Betriebliches Rechnungswesen Wirtschaftsrecht Sozialwissenschaften Wirtschaftsinformatik Quantitative Methoden und Wirtschaftssprache Grundlagen des externen Rechnungswesens 2/100 Grundlagen des internen Rechnungswesens/ Controlling 2/100 Mikroökonomie: Allokation und Verteilung 2/100 Makroökonomie I: Konjunktur und Beschäftigung 2/100 Makoökonomie II: Weltmarkt und Währung 2/100 Theorie der Wirtschaftspolitik 2/100 Privates Wirtschaftsrecht 2/100 Recht im Unternehmen (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht) 2/100 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 2/100 2/100 Wirtschaftsmathematik 2/100 Statistik mit Übung 2/100 Selbstmanagement English for Management, English for Marketing

Mitteilungsblatt Nr. 32/2011 Seite 7 Kern Vertiefung Grundlagen der Finanzwissenschaft 4/100 Empirische Wirtschaftsforschung und Grundlagen der Ökonometrie 4/100 Angewandte 2. Studienabschnitt Nationale und internationale Finanzbeziehungen 4/100 Angewandte Mikroökonomie 4/100 Modul 1 4/100 Wahlpflicht-Lerngebiet Modul 2 4/100 Modul 3 4/100 Modul 4 4/100 Ergänzung (2 Module aus einem Modul 4/100 weiteren Tätigkeitsfeld) Modul 4/100 Themenfeld (Wahlpflichtstudium) : Aufbaukurse Modul 12/100 Kommunikation und Interaktion im Beruf English for Finance & Accounting / 2. Fremdsprache I English for Int. Business & Economics / 2. Fremdsprache II Praxissemester Praxisphase Praktikum (Planspiel oder Projekt, Bericht) Abschlussprüfung Abschlussprüfung Abschlussarbeit/Mündliche Abschlussprüfung 18/100 Summe Erster und Zweiter Studienabschnitt 100/100 10 Bestehen der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Abschlussarbeit und die mündliche Abschlussprüfung mindestens mit der Note ausreichend bewertet worden sind. 11 Bestehen des Studiums (1) Das Studium ist bestanden und somit erfolgreich abgeschlossen, wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde und wenn insgesamt 210 Leistungspunkte erworben wurden. (2) Über Absatz 1 hinaus muss zum Bestehen des Studiums nachgewiesen werden, dass 10 Leistungspunkte durch sleistungen in englischsprachigen Modulen erworben wurden, die keine Sprach- oder Fremdsprachkurse sind. 3 Abs. 2 bleibt unberührt. Fehlen nicht mehr als fünf der vorgeschriebenen Leistungspunkte aus englischsprachigen Modulen, so kann abweichend von Satz 1 das Studium auf Antrag für bestanden erklärt werden, wenn die fehlenden Leistungspunkte durch sleistungen in anderen Modulen erworben und somit ausgeglichen wurden und das arithmetische Mittel aller Modulnoten mindestens 3,0 lautet.

Mitteilungsblatt Nr. 32/2011 Seite 8 11 a sformen Studieneinheit Lerngebiet Modul sform Grundlagen Instrumente Kern Betriebswirtschaftslehre Betriebliches Rechnungswesen 1. Studienabschnitt Personal und Organisation Investition und Finanzierung Marketing Grundlagen des externen Rechnungswesens Kombinierte Grundlagen des internen Rechnungswesens/Controlling Mikroökonomie: Allokation und Verteilung Makroökonomie I: Konjunktur und Beschäftigung Makoökonomie II: Kombinierte Weltmarkt und Währung Theorie der Wirtschaftspolitik Kombinierte Privates Wirtschaftsrecht Wirtschaftsrecht Recht im Unternehmen (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht) Unternehmen, Betrieb, Arbeit aus historischsozialwissenschaftlicher Kombinierte Sozialwissenschaften Perspektive Politische Ökonomie und Sozialstruktur der modernen Kombinierte Gesellschaft Wirtschaftsinformatik Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Studienleistung Quantitative Methoden und Wirtschaftssprache Angewandte Themenfeld (Wahlpflichtstudium) : Aufbaukurse Wirtschaftsmathematik Statistik mit Übung Selbstmanagement English for Management; English for Marketing 2. Studienabschnitt Nationale und internationale Finanzbeziehungen Angewandte Mikroökonomie Grundlagen der Finanzwissenschaft Empirische Wirtschaftsforschung und Grundlagen der Ökonometrie Modul Kommunikation und Interaktion im Beruf English for Finance & Accounting / 2. Fremdsprache I; English for Int. Business & Economics / 2. Fremdsprache II Studienleistung Studienleistung Erweiterte Studienleistung Studienleistung

Mitteilungsblatt Nr. 32/2011 Seite 9 Wahlpflicht-Lerngebiet A Modul sform Europäische Wirtschaftspolitik Kombinierte Arbeitsmärkte und Sozialstaat in Europa Europäische Ökonomie Politische Integrationsprozesse in Europa Europäisches Wirtschaftsrecht Kombinierte Tätigkeitsfeld B Modul sform Ökonomische Theorie des öffentlichen und privaten Non-Profit-Sektors Kombinierte Öffentlicher und privater Non-Profit-Sektor Governance öffentlicher Güter und Leistungen Management im Public- und Non-Profit-Sektor Recht des öffentlichen Sektors Kombinierte Soweit die Studienordnung vorsieht, dass Module aus anderen Studiengängen belegt werden, sind die dort vorgeschriebenen sformen anzuwenden. 12 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der HWR Berlin in Kraft.