Handreichung zur Abschlussprüfung Kaufmann/-frau für Büromanagement

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Transkript:

Handreichung zur Abschlussprüfung Kaufmann/-frau für Büromanagement Foto: contrastwerkstatt fotolia.com Stand: Juli 2017

Internetgestützte Einreichung der Reporte in den gewählten Wahlqualifikationen Hochladen der Reporte Neben der schriftlichen Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK, muss der Auszubildende selbst die Reporte im Onlinesystem hochladen und so dem Prüfungsausschuss zur Verfügung stellen. Das Reportverfahren erfolgt papierlos über das Internet. Der Zugang zum Onlinesystem erfolgt über die Internetseite der Industrie- und Handelskammer Aachen: https://berufsausbildung-aachen-ihk.de/tibrosbb/ Login Prüfungsteilnehmer Der Ausbildungsbetrieb erhält mit der Prüfungsanmeldung von der IHK die für den Login benötigte Azubinummer, Passwort und die PIN für den Prüfungsteilnehmer sowie Formvorschriften und weitere Hinweise. Auf Auszubildende klicken.

Unter Projektarbeiten Azubinummer und Passwort eingeben und auf den Button Login klicken. Sie gelangen sofort auf die Seite der Projektarbeiten. Bitte klicken Sie dort auf Ändern, geben Ihre E-Mail-Adresse an und speichern diese.

Nachdem Sie den Link in der Mail geöffnet haben, befinden Sie sich auf folgender Maske Klicken Sie auf Ihre Projekte und Sie gelangen zur Maske der Projektarbeiten.

Klicken Sie dort auf Dokumentation/Report. Wichtig zu wissen: Der Prüfling erstellt in den beiden gewählten Wahlqualifikationen jeweils einen maximal 3-seitigen Report als Basis für die mündliche Prüfung Fachaufgabe in der Wahlqualifikation. Bitte beachten Sie, dass beide Reporte nur gemeinsam in einem PDF- Dokument hochgeladen werden können. Auch Anlagen müssen in diesem PDF- Dokument enthalten sein. Sie können nicht separat hochgeladen werden. Bitte beachten Sie für den Aufbau der Reporte die vorgegebenen Gliederungspunkte auf dem Merkblatt Formvorschriften. Dieses Merkblatt erhält der Ausbildungsbetrieb zusammen mit den Login-Daten und der Anmeldung per Post.

Wenn das PDF-Dokument mit beiden Reporten hochgeladen ist, kann dieses aufgerufen und angesehen werden. Ggf. kann die Datei gelöscht, geändert und neu hochgeladen werden. Wichtig zu wissen: Das Dokument muss einmal geöffnet werden. Andernfalls erscheint eine Fehlermeldung nach Absenden der PIN. Nachdem Sie die Reporte mit Haken und PIN bestätigt haben, stehen diese dem Ausschuss zur Verfügung und können nicht mehr geändert werden.

Wichtig zu wissen: Die Reporte werden nicht bewertet. Sie dienen als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch. Bei weiteren Fragen bitte bei Nadine Rohe 0241 4460-248 melden.

Allgemeine Informationen Auszug aus der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungsund Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute- Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 4 Teil 2 der Abschlussprüfung (5) Für den Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation bestehen folgende Vorgaben: 1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a) berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern sowie Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren, b) kunden- und serviceorientiert zu handeln, c) betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie d) Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen; 2. mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchgeführt werden, für das folgende Vorgaben bestehen: a) Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist eine der festgelegten Wahlqualifikationen nach 4 Absatz 3 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung, b) bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch zeigt, c) das Fachgespräch soll höchstens 20 Minuten dauern und d) das Fachgespräch wird mit einer Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch den Prüfling eingeleitet; 3. zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch soll der Prüfling a) für jede der beiden festgelegten Wahlqualifikationen nach 4 Absatz 3 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe erstellen oder b) eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden, bearbeiten und Lösungswege entwickeln; Grundlage für die Fachaufgaben ist eine der festgelegten Wahlqualifikationen nach 4 Absatz 3 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung. Der Ausbildungsbetrieb teilt der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit, welche Variante nach Satz 1 Nummer 3 gewählt wird. Wird die Variante nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a gewählt, hat der Ausbildende zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt worden sind. Die Reporte sind dem Prüfungsausschuss spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschluss-

prüfung zuzuleiten. Sie werden nicht bewertet. Aus den beiden betrieblichen Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss eine aus. Ausgehend von der gewählten Fachaufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für die zugrunde liegende Wahlqualifikation das fallbezogene Fachgespräch so, dass die in Satz 1 Nummer 1 genannten Vorgaben nachgewiesen werden können. Wird die Variante nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b gewählt, ist dem Prüfling eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten einzuräumen. Ausgehend von der Fachaufgabe, die der Prüfling gewählt hat, entwickelt der Prüfungsausschuss für die zugrunde liegende Wahlqualifikation das fallbezogene Fachgespräch so, dass die in Satz 1 Nummer 1 genannten Vorgaben nachgewiesen werden können. 5 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung (1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. informationstechnisches Büromanagement mit 25 Prozent, 2. Kundenbeziehungsprozesse mit 30 Prozent, 3. Fachaufgabe in der Wahlqualifikation mit 35 Prozent, 4. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichend, 2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichend, 3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichend und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit ungenügend.