Fortbildungsseminar Brandsicherheitswache BSW

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Transkript:

Biederitzer Straße 5 39175 Biederitz / OT Heyrothsberge Fortbildungsseminar Themen-Nr. Abteilung Fachliche Verantwortung Brandsicherheitswache 2. Organisation der BSW AF 1 Führung im Brand- und Katastrophenschutz BrR Peter Wölke aktualisiert (Monat/Jahr) 09 / 2016

Stimmung eines Postens Was mach ich hier? Was machen die da? Das sieht ja gar nicht so schlecht aus. Ist ja n tolles Programm... Und ich krieg s auch noch bezahlt Oder Nicht? Ach egal! Toll ist s auf jeden Fall! Und ganz ohne Eintritt! Ist ja alles gut gegangen. Ich mach das noch mal! Oder lieber doch nicht? Habe ich alles richtig gemacht? Was ist, wenn was passiert wäre? Was ist, wenn sie mich wieder fragen? Soll ich - oder nicht?

Stimmung eines Postens Die können machen, was sie wollen... Ich bin geschult und eingewiesen... Somit habe ich habe die Lage im Überblick. Bis jetzt sieht alles noch gut aus. Falls was los geht, ich bin bereit... Ich mach das ja nicht zum ersten mal! Was zum Löschen habe ich auch bei mir Und Funk zum Wachhabenden habe ich auch. Von mir aus kann s kommen. Fall s was passiert mal sehen was kommt. Ich bin bereit und weiß, was ich zu tun habe!!!

Lernziel: - Kenntnisse über die Aufgaben der BSW - Verantwortung der an der BSW Beteiligten kennenlernen - Möglichkeiten der Organisation der BSW aufzeigen

Inhalt: 1. Rechtsgrundlagen für BSW - SOG LSA - BrSchG LSA - VStättVO LSA 2. Erfordernis der BSW 3. Organisation der BSW Anforderungen Vorbereitung Durchführung Nachbereitung

1. Rechtsgrundlagen für BSW SOG LSA v. 18. Dezember 2015 BrSchG LSA v. 17. Juni 2014 VStättVO LSA v. 26. Mai 2015 (Muster-) Dienstanweisung der Gemeinde für die Durchführung der BSW

1. Rechtsgrundlagen für BSW SOG LSA Gemeinde als Sicherheitsbehörde - 84 Gefahrenbegriffe - 3 Eingriffsbefugnisse - 13 Ermessen - 6 Verhältnismäßigkeit - 5

1. Rechtsgrundlagen für BSW BrSchG LSA 1 Begriffsbestimmungen 2 Aufgaben der Gemeinden 18 Schutzziele VB 20 Brandsicherheitswachen

1. Rechtsgrundlagen für BSW VStättVO LSA Bau von Versammlungsstätten Betrieb von Versammlungsstätten Ordnungswidrigkeiten

1. Rechtsgrundlagen für BSW (Muster-) Dienstanweisung der Gemeinde Anforderungen an die BSW Vorbereitung der BSW Durchführung der BSW Nachbereitung der BSW

1. Zweck, Schutzziel Mit diesen Hinweisen soll den öffentlichen Feuerwehren die Durchführung von Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen erleichtert werden und eine einheitliche Grundlage geschaffen werden um eine standardisierte Arbeitsweise im Land zu ermöglichen.

1. Zweck, Schutzziel Diese Dienstanweisung soll auch als Leitfaden für die zuständigen Behörden/ Gemeinden dienen, den Brandsicherheitswachdienst in gesetz- und zweckmäßiger Weise anzuordnen.

1. Zweck, Schutzziel Von inhaltlichen Bestimmungen kann nach individueller Sachlage und Einschätzung abgewichen werden wenn das Schutzziel, der Brandschutz, die Sicherheit der Personen und die Qualität der Brandsicherheitswache weiterhin gewährleistet ist.

2. Begriffe Brandsicherheitswache Versammlungsstätten Versammlungsräume Zuschauerhaus Bühnenhaus Bühnenöffnung Bühne, Großbühne Szenenflächen

2. Begriffe Mehrzweckhallen Studios Foyers Ausstattungen Requisiten Ausschmückungen Sportstadien Tribünen

2. Begriffe Großveranstaltungen Löschfahrzeug

3. Erfordernis der BSW Muss!!! - Veranstaltungen in Versammlungsräumen mit Großbühnen oder Szenenflächen über 200m² - Fest- und Versammlungszelten mit mehr als 5000 Besucherplätzen - Zirkuszelten mit mehr als 1500 Besucherplätzen

3. Erfordernis der BSW Sollte! - Veranstaltungen in Versammlungsräumen bei Vorführungen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor - Veranstaltungen in Versammlungsräumen bei Vorführungen mit brandgefährlichen Handlungen

3. Erfordernis der BSW Kann! - Märkten, Straßen- und Volksfesten - Veranstaltungen im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereiche mehr als 1000 Besucher fassen - Veranstaltungen in Versammlungsstätten oder räumen (Vorträge, Konzerte, Bälle) - Vorstellungen von Wanderbühnen mit eigener Kulisse - Sportveranstaltungen, insbesondere von Motorsport-, Motorflug- sowie Ballonflugveranstaltungen

3. Erfordernis der BSW Kann! - sonstige Zirkusvorstellungen - Messen und Ausstellungen - Veranstaltungen in Fest- und Versammlungszelten - Veranstaltungen in Versammlungsräumen die einzeln mehr als 200 Personen fassen ( mehr als 2 Personen pro m² Nettogrundfläche) - Großfeuerwerken in brandgefährdeter Umgebung (Wald, Bebauung, allgemein trockene Flora)

3. Erfordernis der BSW Über den Einsatz der Brandsicherheitswache muss der Betreiber oder Veranstalter der Maßnahme entscheiden unter Berücksichtigung folgender Kriterien: 1. Anzahl anwesender Menschen 2. Veranstaltung im Freien/ im Gebäude 3. Ausführung und Anzahl der vorbeugenden baulichen Brandschutzmaßnahmen 4. Umgang mit offenem Feuer/ Pyrotechnik 5. Verwendung leicht entzündlicher Materialien, Kraftstoffe

3. Erfordernis der BSW Grundsätzlich - Gefahrenanalyse als Bemessungsgrundlage Ist Gefahrenpotential erkennbar - ist durch den Betreiber eine BSW zu bestellen. Die Gemeinde oder die zuständige Behörde kann bei der Genehmigung einer Veranstaltung, bei entsprechendem Gefahrenpotential, Auflagen zur Stellung einer Brandsicherheitswache veranlassen. Die Brandsicherheitswache ist möglichst bei Bekanntgabe einer Veranstaltung zu beantragen spätestens aber zwei Wochen vor der Veranstaltung. Sie ist nicht erforderlich bei privaten Veranstaltungen mit geringem Personenkreis.

4. Anforderungen an die BSW 4.1. Allgemeines Die Brandsicherheitswache gehört zu den übertragenen Pflichtaufgaben an die Feuerwehr und zählt zu den kostenpflichtigen Leistungen. Eine Brandsicherheitswache wird von der örtlich zuständigen Feuerwehr gestellt. Die Einsatzbereitschaft der örtlichen Feuerwehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben darf durch die Stellung einer BSW nicht beeinträchtigt werden. Die Mitglieder und Gerätschaften der BSW dürfen nicht für andere Aufgaben der örtlichen Feuerwehr (z.b. anderen Einsatz fern der Veranstaltungsstätte) oder des Veranstalters (z.b. Parkplatzeinweisungen, Kasse o.ä.) abgezogen werden.

4. Anforderungen an die BSW 4.1. Allgemeines Die Bestellung der Brandsicherheitswache soll schriftlich fixiert werden. Die Anzahl der Angehörigen der BSW sind durch den/die Gemeindewehrleiter/in in Zusammenarbeit mit der Gemeinde festzulegen.

4. Anforderungen an die BSW 4.1. Allgemeines Hierbei sind der Ort, die Art sowie der Beginn der Veranstaltung anzugeben sowie 1. der Wachhabende und die weiteren Posten der BSW, 2. der Dienstbeginn und das Dienstende oder die Ablösung, 3. die Dienstbekleidung und die Ausrüstung (Löschgeräte, Feuerwehrfahrzeuge) sowie 4. die besonderen Aufgaben festzulegen. Über die BSW wird ein Protokoll angefertigt. Bei Ende der Veranstaltung wird das Protokoll vom Wachhabenden und vom Veranstalter abgezeichnet.

4. Anforderungen an die BSW 4.1. Allgemeines Eine Brandsicherheitswache sollte immer aus mindestens zwei Feuerwehrangehörigen bestehen. Ein Wachhabender und mindestens ein Wachposten. Bei Vorführungen ohne jede Brandgefahr kann ein Wachhabender genügen.

4. Anforderungen an die BSW 4.2. Mindestanforderungen an Wachposten gesundheitliche und mentale Eignung zur Erfüllung der an die Funktion gestellten Anforderungen Aktive Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung einer Gemeindeoder Werkfeuerwehr abgeschlossene Truppmannausbildung nach FwDV 2 der Freiwilligen Feuerwehren oder vergleichbarer Ausbildungsstand (Grundausbildung für Berufsfeuerwehren) Kenntnisse über die Aufgaben der Brandsicherheitswache Kenntnisse über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

4. Anforderungen an die BSW 4.2. Mindestanforderungen an Wachposten möglichst abgeschlossener Lehrgang zur Brandsicherheitswache an der Landesfeuerwehrschule Intensive Einweisung durch den Wachhabenden vor dem Dienstantritt der Brandsicherheitswache Kenntnisse über die Versammlungsstätte z.b. Hausordnung, Brandschutzordnung, Meldewege, Alarmierung, Rettungswege, Brandschutzanlagen (durch OTS, ) mehrmalige (mind. 3x) ausführliche Einweisungen als Wachposten

4. Anforderungen an die BSW 4.3. Mindestanforderungen an Wachhabenden gesundheitliche und mentale Eignung zur Erfüllung der an die Funktion gestellten Anforderungen Aktive Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung einer Gemeindeoder Werkfeuerwehr abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr oder vergleichbarer Ausbildungsstand (Oberbrandmeisterlehrgang für Berufsfeuerwehren) möglichst abgeschlossener Lehrgang zur Brandsicherheitswache an der Landesfeuerwehrschule

4. Anforderungen an die BSW 4.3. Mindestanforderungen an Wachhabenden Kenntnisse über die Versammlungsstätte und seiner Gegebenheiten z.b. Hausordnung, Brandschutzordnung, Meldewege, Alarmierung, Rettungswege, Brandschutzanlagen (durch OTS, mehrmalige Funktion als Wachposten) sollte mindestens 1 Jahr Erfahrung als Brandsicherheitswache oder mindestens 20 Stunden Dienst als Brandsicherheitswache aufweisen (alternativ, ein zusätzlicher Wachposten mit abgeschlossenem Lehrgang Brandsicherheitswache )

4. Anforderungen an die BSW 4.4. Anzugsordnung Die Brandsicherheitswache muss durch ihre Kleidung als solche erkennbar sein, also Grundsätzlich in Dienstbekleidung. Es ist entsprechend der Veranstaltung angemessene Dienstkleidung zu tragen. Auf Einheitlichkeit ist zu achten. zusätzliche Ausrüstungen sind je nach Art der Veranstaltung festzulegen o o o o Als persönliche Ausrüstung sollte vorhanden sein: Handsprechfunkgerät Feuerwehrhelm Feuerwehr-Schutzhandschuhe Feuerwehr-Überjacke

4. Anforderungen an die BSW 4.5. Dienstbeginn wird vom Leiter der Feuerwehr schriftlich bestimmt. Der Dienstbeginn ist von der Größe der Versammlungsstätte abhängig und der Zeit, die benötigt wird, alle Aufgaben vor Programmanfang zu erledigen. Mindestens aber 30 min. vor Einlass der Besucher.

4. Anforderungen an die BSW 4.6. Dienstende Wird vom Leiter der Feuerwehr schriftlich bestimmt. Frühestens 30 min. nach Ende des zu überwachenden Programms aber nicht bevor alle Besucher die Versammlungsstätte verlassen haben, alle Kontrollen durchgeführt wurden und der Betreiber/ Veranstalter oder eine von Ihm beauftragte vertretende Person das Protokoll unterzeichnet hat. Ausnahmen davon sind mit dem Veranstalter und im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit für die Veranstaltung schriftlich festzuhalten. Bei längeren Veranstaltungen ist eine rechtzeitige Ablösung (nach spätestens 8-10 Stunden je nach Veranstaltung) notwendig. Eine Ablösung zählt als neue eigenständige Wache.

5. Stärke von BSW Abhängig von den Gegebenheiten vor Ort, Anzahl der Besucher und der Art der Veranstaltung muss die Stärke der BSW bestimmt werden. Es ist darauf zu achten, dass bei notwendigem Löschfahrzeug ein Wachposten den Maschinisten stellt. Richtwerte für die Mannschaftsstärke (kann bei Bedarf verändert werden):

Richtwerte für die Mannschaftsstärke (kann bei Bedarf verändert werden): Art der Veranstaltung Mannschaftsstärke Löschfahrzeug - Großbühnen 1/1 nein - Szenenflächen >200m² 1/1 nein (bis 3000 Zuschauer) - bei Vorführungen mit Fahrzeugen 1/2 ggf. mit Verbrennungsmotor in Versammlungsräumen - Bälle und sonstige Veranstaltungen 1/1 nein in Versammlungsstätten (bei Gefahrenpotential) - Veranstaltungen in fliegenden 1/1 ggf. Bauten sowie Fest und Versammlungszelte - Messen und Ausstellungen 1/3 ggf. - Zirkus 1/2 ja - Volksfeste und Straßenfeste 1/2 ggf. - Sportveranstaltungen Festlegung im Einzelfall - Motorsportveranstaltungen 1/3 ja - Motorsportflugveranstaltungen 1/5 ja - Großfeuerwerk 1/2 ja

5. Stärke von BSW Abweichungen davon sind aus folgenden Gründen abzuwägen: Art und Ort der jeweiligen Veranstaltung (z.b. Freigelände, Keller, 1. Obergeschoß, etc.) Hohe Besucheranzahl Auslastungsgrad (Verhältnis erwartete Besucher zu den max. zulässigen Besuchern. Ist die max. Besucheranzahl nicht definiert, so sind hier die Fluchtwegsbreiten als Grundlage heranzuziehen) Hilfsbedürftigkeit des Publikums (Behinderte, Beeinträchtigte, Kinder,...) Verwendung von offenem Licht und Feuer, pyrotechnischen Gegenständen oder Vergleichbares.

5. Stärke von BSW Abweichungen davon sind aus folgenden Gründen abzuwägen: Vorhandene technische Brandschutzeinrichtungen (z. B.: Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen etc.) Hohe Brandlasten in der Veranstaltungsstätte und Einbauten (Bühne, Einbauten, Dekorationen..) Zufahrtsmöglichkeiten weiterer Einsatzkräfte, nähe zur Feuerwache Schlechte Übersichtlichkeit der Veranstaltung (Nutzung vieler uneinsehbarer Räume, Schwierigkeit der Branderkennung) Entfluchtungsmöglichkeit der Veranstaltung Hilfreich: Berechnungstabelle (http://bit.ly/5syuen) aus Brandaus Ausgabe 1-2010 S. 22-23

6. Durchführung von BSW 6.1 Allgemeines und Zielstellung: Der Wachhabende ist für die ordnungsgemäße Durchführung der BSW verantwortlich. Die Brandsicherheitswache trifft sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. Zur Sicherstellung von Ersatzpersonal empfiehlt sich dass erstellen einer Telefonliste mit allen, zur Brandsicherheitswache ausgebildeten Kräften. Jeder Mitwirkende der Brandsicherheitswache kann Anordnungen treffen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren und zur Sicherung der Rettungs- und Angriffswege erforderlich sind! Veranstalter und Veranstaltungsteilnehmer haben die getroffenen Anordnungen zu befolgen.

6. Durchführung von BSW 6.1 Allgemeines und Zielstellung: Insbesondere hat die Brandsicherheitswache sicherzustellen, dass die Rettungswege einschließlich Ausgänge und Notausgänge, die Zugänge und Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr freizuhalten und benutzbar sind. Des weiteren: - Kontrolle der Betriebsbereitschaft von Anlagen, Einrichtungen und Geräten, die dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz dienen. - Einleitung von Rettungsmaßnahmen und notwendiger erster Löschversuche. - Einflussnahme auf Personal und Zuschauer zur Vermeidung von Panik

6. Durchführung von BSW 6.2 Vor der Veranstaltung: Wachhabender: Überprüfen der Einsatzbereitschaft und Vollzähligkeit der BSW bei Ausfall eines Mitglieds rechtzeitig Ersatz organisieren Anmelden beim Veranstalter und Einweisung in die Kontrollbereiche Inaugenscheinnahme der Abnahmeprotokolle/ Gastspielbücher Kontaktaufnahme mit der Feuerwehr-Einsatzleitstelle (FEL)

6. Durchführung von BSW 6.2 Vor der Veranstaltung: Wachposten: Kontrolle von Rettungs- und Angriffswegen Kontrolle der Freihaltung aller Flächen für die Feuerwehr und der Sammelplätze Kontrolle von Erreichbarkeit und Freihaltung der Löschwasserentnahmestellen

6. Durchführung von BSW 6.2 Vor der Veranstaltung: Wachhabender + Wachposten (als Zeuge): - Überprüfung und Überwachung der Sicherheitseinrichtungen z.b. dass - Sicherheitsbeleuchtungen betriebsbereit sind; - Feuerlöscheinrichtungen/Löschgeräte (Wandhydranten, Handfeuerlöscher) vorhanden, frei zugänglich und betriebsbereit sind (Sichtkontrolle); - Abstellen von evtl. Mängeln veranlassen. Nach den Kontrollen und der Abstellung möglicher Mängel ist ein Hinweis über die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache im Objekt aufzustellen. Besucher und Gäste können nun die Versammlungsstätte bzw. den Zuschauerbereich betreten.

6. Durchführung von BSW 6.3 Verhalten bei Mängeln: Für die Sicherheit und ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung ist der Betreiber/ Veranstalter der Versammlungsstätte verantwortlich. ( 38 Abs.1 und 5 VStättVO) Ergeben sich innerhalb des Kontrollbereichs Beanstandungen (z.b. auch Bedenken wegen Überschreitung der zulässigen Besucherzahl), setzt sich der Wachhabende wegen deren Behebung mit dem Veranstalter oder dessen Beauftragten (z.b. Bühnenmeister) in Verbindung, der während des Betriebs der Versammlungsstätte ständig anwesend sein muss. ( 38 Abs.2 VStättVO)

6. Durchführung von BSW 6.3 Verhalten bei Mängeln: Festgestellte Mängel sind zu dokumentieren und dem Veranstalter bzw. dessen verantwortlichem Vertreter durch den Wachhabenden unverzüglich mitzuteilen. Auf die sofortige Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel ist höflich aber bestimmt hinzuarbeiten. Werden Beanstandungen nicht beseitigt, teilt der Wachhabende dem Veranstalter oder dessen Beauftragten mit, dass der Betreiber / Veranstalter zur Einstellung des Betriebs verpflichtet ist, wenn die für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendigen Anlagen, Vorrichtungen oder Einrichtungen nicht betriebsfähig sind ( 38 Abs.4 VStättVO).

6. Durchführung von BSW 6.3 Verhalten bei Mängeln: Der Wachhabende benachrichtigt außerdem sofort die zuständige Behörde, die ggf. die Bauaufsichtsbehörde verständigt. Die Brandsicherheitswache bleibt trotz Mängel bis zum Schluss vor Ort!

6. Durchführung von BSW 6.4 Während der Veranstaltung: Wachhabender + Wachposten: - Überwachung der ablaufenden Handlungen; - Beseitigung von Sicherheitsmängeln veranlassen, die sich während der Veranstaltung ergeben; - Sicherstellung und Unterstützung des Veranstalters / Betreibers bei Angelegenheiten des Brandschutzes im Verlauf der Veranstaltung.

6. Durchführung von BSW 6.5 Im Gefahrenfall: Wachhabender: 1. unverzügliche Meldung an den Veranstalter und die FEL, Alarmierung der Feuerwehr; 2. In Abhängigkeit der Schadenslage, Evakuierung veranlassen; 3. nachrückende Kräfte einweisen.

6. Durchführung von BSW 6.5 Im Gefahrenfall: Wachposten: Handelt in erster Linie auf Anweisung des Wachhabenden 1. bei der Evakuierung unterstützen; 2. Gefahrenabwehr (Notfallrettung, Brandbekämpfung, Schutzausrüstung und Sicherheitseinrichtungen benutzen)

6. Durchführung von BSW 6.6 Nach der Veranstaltung: Wachhabender + Wachposten: - abschließende Kontrollgänge - Vollzähligkeit der BSW feststellen - Nachbesprechung der BSW - > fertigen des Abschlussprotokolls - Abschlussmeldung an Veranstalter und FEL - beenden des Brandsicherheitswachdienstes durch den Wachhabenden Vor dem Verlassen der BSW von der Veranstaltung ist der Hinweis auf deren Anwesenheit zu entfernen.

8. Dokumentation Die Anhänge 1 Bericht zur Brandsicherheitswache und 2 Checkliste zur Brandsicherheitswache ergeben zusammen das Protokoll. Die Angaben im Bericht zur Brandsicherheitswache zur Veranstaltung, zum Personal sowie Veranstalter, Zeit und Hinweise zur BSW sollen im Vorfeld vom Leiter der Feuerwehr in Absprache mit der genehmigenden Behörde ausgefüllt an den Wachhabenden überreicht werden und so als Dienstauftrag fungieren.

8. Dokumentation Das gesamte Protokoll ist dem Veranstalter nach der Veranstaltung zur Unterschrift vorzulegen und ihm als Kopie zu kommen zu lassen. Es dient als Nachweis für die geleistete BSW und ist Grundlage für die Kostenerstattung. Das Original verbleibt in der zuständigen Feuerwehr. Die zuständige Behörde erhält eine Kopie. Siehe dazu Anhang -1: Bericht zur BSW -2: Checkliste BSW

Ort Fortbildungsseminar Brandsicherheitswache BSW Bericht zur Brandsicherheitswache Veranstaltungsort (Theater, Gebäude) Veranstaltung Veranstalter Ansprechperson Datum Beginn der Veranstaltung Uhrzeit Ende der Veranstaltung Uhrzeit Checkliste für Brandsicherheitswachen 1. Allgemeine Angaben Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Ansprechperson des Veranstalters Stempel des Veranstalters Datum Dienstantritt der Uhrzeit Brandsicherheitswache Dienstende der Uhrzeit Brandsicherheitswache/Ablösung Wachhabender Name, Dgrad: Hinweise zur Veranstaltung: Wachposten Name, Dgrad Ersatz- bzw. Fehlvermerk 1 2 3 4 5 6 Anmerkung: Bei nicht erscheinen eines Wachpostens sofort die Feuerwache / Wehrleiter informieren Einzusetzende/ Vorzuhaltende Ausrüstung: Bei der Veranstaltung wurden eingesetzt Abweichungen vom Abnahmeprotokoll: Mengenangabe und Zeitpunkt der Handlung (Bild, Akt, ) Veranlasste Maßnahmen Der Schutzvorhang wurde um offenes Feuer Spezial- und Knalleffekte Pyrotechnik Uhrzeit überprüft Uhrzeit herabgelassen Besondere Vorkommnisse an Bestuhlung Rettungs- und Fluchtwege Abschlusstore, -türen Ausgangstüren Brandmeldeanlage Feuerlöscheinrichtungen RWA Flächen für die Feuerwehr Sonstiges Erreichbar unter: Anfangszeit der BSW Veranstaltungsbeginn Veranstaltungsende Ende der BSW/ Ablösung 2. Personal der BSW Wachhabender Posten 1 Posten 2 Posten 3 Posten 4 Posten 5 Posten 6 3. Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung ja nein Bemerkungen Personal (BSW) vollzählig? Ersatzpersonal erforderlich? Verstärkung erforderlich? Kontakt zu FEL aufgenommen? Telefon Funk Kontakt zum Veranstalter/ Betreiber Herr/Frau aufgenommen? 3.1 Kontrolle Rettungswege/ Notausgänge ja nein Bemerkungen Beleuchtung funktionsfähig? Frei und benutzbar? Türen funktionsfähig? Bühnenumlauf frei? Feuerwehrzufahrt und umfahrt frei? Sammelplätze vorhanden + frei?

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 1. Zweck: Diese Ausführungen sollen den Brandsicherheitswachen eine Hilfe bei der Durchführung in typischen Versammlungsstätten sein. Die Ausführungen bauen auf der Musterdienstanweisung zur Brandsicherheitswache auf und erweitern sie im Punkt 7 Durchführung.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 2. Begriffe zu typischen Versammlungsstätten: Zu den typischen Versammlungsstätten nach dieser Dienstanweisung zählen u. a. alle baulichen Anlagen mit festen Sitzplätzen die zur kulturellen Unterhaltung von Besuchern, zur Versammlung einer größeren Anzahl von Personen dienlich sind und dafür benutzt werden, sowie Freilufteinrichtungen die für die bestimmungsgemäße Versammlung von Besuchern konzipiert sind.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 2. Begriffe zu typischen Versammlungsstätten: Darunter fallen zum Beispiel: Theater Säle Festzelte, Zirkuszelte Mehrzweckhallen Konzerthallen (Motor-)Sportstadien Die Definitionen von Begriffen sind der Musterdienstanweisung unter 2. Begriffe zu entnehmen.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 3. Organisation: Die Organisation erfolgt gemäß Musterdienstanweisung durch die zuständige Behörde oder einer von ihr benannten Stelle (Leiter der Feuerwehr). Stärke und Aufgaben können ebenfalls aus der Musterdienstanweisung entnommen werden.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen Die Aufgaben der BSW sind die Überprüfung der Versammlungsstätte vor und nach einer Veranstaltung; die Überwachung der Veranstaltung; die Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall oder bei sonstigen Gefahrenlagen sowie die Einleitung der notwendigen ersten Hilfsmaßnahmen.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen Die Aufgaben der BSW in einer Versammlungsstätte können durch besondere Dienstanweisungen geregelt werden und auch über den nachfolgend beschriebenen Umfang hinausgehen.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen A) Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung Die Brandsicherheitswache trifft sich rechtzeitig zum festgelegten Dienstbeginn am Veranstaltungsort (z.b. im Feuerwehrraum des Theaters) und meldet sich beim Betreiber / Veranstalter oder dessen Beauftragten an.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen A) Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung Wachhabender: - unterrichtet den (die) Wachposten über besondere Vorgänge während des Spiels auf der Bühne, z.b. offenes Feuer (durch Bühnenbuch, Abnahmeberichte der Probeaufführung oder Befragen des zuständigen Bühnenpersonals); - verteilt die Ausrüstung und die erforderlichen Schlüssel; - weist die Wachposten in ihre Aufgaben und Kontrollbereiche ein,

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen A) Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung Wachhabender: - zeigt ihnen die Brandmeldeeinrichtungen, die Vorrichtungen zur Bedienung des Schutzvorhangs, der Regenanlage, der Rauchabzüge, der Wandhydranten usw. und gibt Hinweise für die Bedienung.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen A) Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung Wachhabender: Der Wachhabende hat sich davon zu überzeugen, dass die Feuerwehr unmittelbar und jederzeit benachrichtigt werden kann; die Rauchabzüge des Bühnenhauses geschlossen sind; der genehmigte Bestuhlungsplan eingehalten wird (keine zusätzlichen Plätze, lose Bestuhlung usw.)

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen A) Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung Wachhabender + Wachposten: Die BSW lässt sich die Funktionsfähigkeit des Schutzvorhangs (bei Vollbühnen) durch aufziehen und herablassen nachweisen. Dabei ist u. a. darauf zu achten, dass der Bewegungsbereich des Schutzvorhangs frei ist.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen A) Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung Wachhabender + Wachposten: Der Wachhabende und die Wachposten haben innerhalb ihres jeweiligen Kontrollbereichs besonders darauf zu achten, dass die Bedienstellen für folgende Einrichtungen frei zugänglich sind: Schutzvorhang Regenanlage Berieselungsanlage des Schutzvorhangs Rauchabzüge Brandmelder Löschwasserleitungen Wandhydranten.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen A) Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung Wachposten überprüft u.a.: ob die Flächen für die Feuerwehr freigehalten und nutzbar sind; ob Abtrennungen zu Hinter- und Seitenbühnen geschlossen sind, wenn sie nicht aus Gründen der Vorstellung oder des Kulissentransports offen gehalten werden müssen; ob Kleinlöschgeräte, Strahlrohre und Schläuche in den Wandhydrantenschränken zugänglich und betriebsbereit sind;

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen A) Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung Wachposten überprüft u.a.: ob Rettungswege (einschließlich der Ausgänge und Notausgänge!) frei und beleuchtet und nicht versperrt sind; Türen im Zuge von Rettungswegen müssen unverschlossen und von innen leicht zu öffnen sein. ob die Feuerschutzabschlüsse geschlossen sind; die Sicherheitsbeleuchtung, insbesondere die Stufenbeleuchtung, eingeschaltet ist (durch Augenschein überprüfen).

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen A) Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung Bei Beanstandungen ist gemäß Musterdienstanweisung zur Durchführung der Brandsicherheitswache, Punkt 7.3 zu Verfahren. Der Wachhabende und die Wachposten nehmen spätestens 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung ihre Plätze so ein, dass sie zusammen jederzeit die Vorgänge im Zuschauerbereich und auf der Bühne oder Szenenfläche überblicken und diese auch betreten können.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen B) Aufgaben während der Veranstaltung Wachhabender + Wachposten: Während der Veranstaltung dürfen die Wachposten ihre Plätze nur in dringenden Fällen und bei Gefahr verlassen. Die Vorgänge auf der Bühne und die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sind aufmerksam zu beobachten; das gilt insbesondere bei feuergefährlichen Handlungen. Wenn als Bestandteil der Vorstellung hinter den Kulissen Tabakwaren, Kerzen und/oder offenes Feuer entzündet oder gelöscht werden, soll ein Wachposten dies beobachten.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen B) Aufgaben während der Veranstaltung Wachhabender + Wachposten: Bei Umbauten auf der Bühne in den Pausen achtet die Sicherheitswache u. a. darauf, dass die Sicherheitseinrichtungen frei zugänglich bleiben; die erforderlichen Abstände zwischen Dekorationen und Beleuchtungskörpern eingehalten werden (steht teilweise auf dem Beleuchtungsgerät); das Rauchverbot beachtet wird.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen C) Aufgaben bei einem Brand oder sonstiger Gefahr Werden auf der Bühne Brandgeruch, Rauchentwicklung oder ein Entstehungsbrand wahrgenommen, so ist sofort der Veranstalter zu informieren; die Ursache des Brandgeruchs oder der Rauchentwicklung zu ermitteln; der nächste Brandmelder zu betätigen;

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen C) Aufgaben bei einem Brand oder sonstiger Gefahr Wachhabender: - Überblick über Gefahrenpotential verschaffen; - ggf. Evakuierung des Zuschauerbereichs einleiten, - Brand über das Entstehungsstadium hinaus --- - der Schutzvorhang und die Abschlüsse von Hinter- und Seitenbühne(n) zu schließen; - die Feuerwehr-Einsatzleitstelle telefonisch oder über Funk über die genaue Brandstelle und den Brandumfang in Kenntnis zu setzen; Panik vermeiden!!!

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen C) Aufgaben bei einem Brand oder sonstiger Gefahr Wachposten: - hat die Evakuierung der Versammlungsstätte zu unterstützen; - ggf. die Brandbekämpfung mit den vorhandenen Löscheinrichtungen einzuleiten.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen C) Aufgaben bei einem Brand oder sonstiger Gefahr Die Regenanlage und die Berieselungsanlage des Schutzvorhangs sind zu betätigen, wenn die Bekämpfung des Brandes durch Feuerlöscher oder Wandhydranten keinen Erfolg mehr verspricht. Der Bühnenmeister ist hinzuzuziehen. Die Rauchabzüge der Bühne sollen erst dann betätigt werden, wenn der Einsatzleiter der Feuerwehr eingetroffen ist und die Anweisung dazu erteilt oder wenn eine Verrauchung des Bühnenhauses droht.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen C) Aufgaben bei einem Brand oder sonstiger Gefahr Besondere Rauchabzüge für den Zuschauerraum dürfen erst geöffnet werden, wenn der Schutzvorhang vollständig geschlossen ist! Wird die Sicherheitswache über einen Brand außerhalb der Bühne verständigt, ist die Feuerwehr zu alarmieren. Der Wachhabende begibt sich an die Brandstelle und führt - nötigenfalls unter Hinzuziehung von Theaterpersonal - die erforderlichen ersten Löschmaßnahmen durch. Maßnahmen sind im Bericht zur Brandsicherheitswache aufzuführen.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen D) Aufgaben nach der Veranstaltung Sobald der Schutzvorhang am Schluss der Veranstaltung geschlossen ist (wird grundsätzlich nur für die Aufführung oder Probe geöffnet!), führt die Sicherheitswache den Schlussrundgang durch und überprüft die Vollzähligkeit der Ausrüstung. Nach Ende der Veranstaltung und/oder nach Abbau der Requisiten müssen sämtliche Feuerschutzabschlüsse geschlossen sein.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.1. BSW in Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen, Sälen und Hallen D) Aufgaben nach der Veranstaltung Beanstandungen, Mängel, Beschwerden und dgl., die sich während der Vorstellung ergeben haben, sind im Bericht der BSW zu vermerken. Die BSW ist frühestens zu beenden, wenn der letzte Zuschauer die Versammlungsstätte verlassen hat. Der Wachhabende meldet dem Betreiber / Veranstalter die Beendigung der Brandsicherheitswache.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.2. Brandsicherheitswachen bei Zirkusveranstaltungen sowie Festzelten A) Zuständigkeitsbereich der BSW Die BSW ist für das gesamte belegte Areal zuständig. Die Aufgaben der BSW sind insbesondere: Überprüfung des Areals auf Brandgefahren vor der Vorstellung Überprüfung der von den Zuschauern zu begehenden Bereichen vor und nach jeder Vorstellung Überwachung der Vorstellung Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall oder bei sonstigen Unfällen und Störungen sowie Einleitung der notwendigen ersten Hilfsmaßnahmen.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.2. Brandsicherheitswachen bei Zirkusveranstaltungen sowie Festzelten B) Aufgaben vor Beginn der Vorstellung Wachhabender: - vergewissert sich das die Feuerwehr unmittelbar und jederzeit benachrichtigt werden kann (entweder über Fahrzeugfunk oder wenn dieses nicht vorhanden über ein von der Gemeinde gestelltes Mobiltelefon); - meldet sich beim Veranstalter an; - weist die Wachposten in ihre Aufgaben ein und verteilt die Ausrüstung; - vergewissert sich nach den örtlichen Verhältnissen, ggf. anhand von Plänen, über die Bestuhlung (vgl. Prüfbuch, ggf. zusätzliche - lose Bestuhlung entfernen lassen) und die Lage der Sicherheitseinrichtungen.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.2. Brandsicherheitswachen bei Zirkusveranstaltungen sowie Festzelten B) Aufgaben vor Beginn der Vorstellung Wachhabender + Wachposten: - Kontrollgang über das Gelände und im Vorstellungszelt - Ergeben sich beim Kontrollgang durch das gesamte Areal Beanstandungen (z.b. feuergefährliche Handlungen in Stallungen, Bedenken wegen Überschreitung der zugelassen Besucherzahl, Nichtfreihalten von Rettungswegen und Flächen für die Feuerwehr, ), setzt sich der Wachhabende wegen ihrer Behebung mit dem Betreiber / Veranstalter oder dessen Beauftragten in Verbindung.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.2. Brandsicherheitswachen bei Zirkusveranstaltungen sowie Festzelten B) Aufgaben vor Beginn der Vorstellung Wachhabender + Wachposten: Der Wachhabende und die Wachposten nehmen spätestens 10 Minuten vor Beginn der Vorstellung neben dem Artisteneingang ihre Plätze so ein, dass sie die Vorgänge in der Manege und im Vorstellungszelt möglichst gut übersehen können. Der Maschinist überzeugt sich von der Einsatzfähigkeit des Löschfahrzeugs und führt eine Funkprobe durch.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.2. Brandsicherheitswachen bei Zirkusveranstaltungen sowie Festzelten C) Aufgaben während der Vorstellung Der Wachhabende und der/die Wachposten haben ihre Überwachungsbereiche ständig aufmerksam zu beobachten. Kübelspritze, Feuerlöscher, Handlampe und Handsprechfunkgerät sind bereitzuhalten. Die Einhaltung des Rauchverbots im Zirkus ist zu beachten und ggf. beim Betreiber anzumahnen. Der Maschinist besetzt während der Vorstellung das Fahrzeug und hält die Funkverbindung mit dem Wachhabenden und der Einsatzleitstelle aufrecht.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.2. Brandsicherheitswachen bei Zirkusveranstaltungen sowie Festzelten D) Aufgaben bei einem Brand oder sonstiger Gefahr Bei Wahrnehmung von Brandgeruch, Rauchentwicklung oder eines Entstehungsbrandes im Veranstaltungsbereich ist sofort die Ursache des Brandgeruchs oder der Rauchentwicklung zu ermitteln; eine Brandmeldung über Funk oder Telefon abzugeben.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.2. Brandsicherheitswachen bei Zirkusveranstaltungen sowie Festzelten D) Aufgaben bei einem Brand oder sonstiger Gefahr Wachhabender: - Evakuierung des Vorstellungszeltes einleiten und nach Möglichkeit überwachen.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.2. Brandsicherheitswachen bei Zirkusveranstaltungen sowie Festzelten D) Aufgaben bei einem Brand oder sonstiger Gefahr Wachposten: - bei Evakuierung unterstützen; - Entstehungsbrand löschen Bei einem Brand während der Vorstellung außerhalb des Vorstellungszeltes hat der Wachhabende die Einsatzleitstelle über den Maschinisten zu verständigen und gemeinsam mit Maschinist und Veranstaltungspersonal das Feuer zu bekämpfen.

Ausführungen zur Durchführung der BSW in typischen Versammlungsstätten. 4. Durchführung: 4.2. Brandsicherheitswachen bei Zirkusveranstaltungen sowie Festzelten E) Aufgaben nach der Vorstellung Die BSW ist beendet, wenn alle Zuschauer das Vorstellungszelt verlassen haben und ein Kontrollgang durchgeführt wurde. Brandschutztechnische Mängel und Beanstandungen sind im Bericht der BSW zu vermerken. Der Wachhabende meldet dem Betreiber / Veranstalter oder dessen Beauftragten die Beendigung der BSW.