Bis zu insgesamt 50/50/50 Lehrer können vorübergehend bei Kap. 0408 und 0407 aus Kap. 0406 eingesetzt werden. Insgesamt bis zu 35/40/50 Lehrer aus Kap. 0408, 0405, 0406, 0407, 0410, 0415 und 0420 können vorübergehend, zur Vermeidung einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, in der Schulverwaltung eingesetzt werden. Lehrer von öffentlichen Schulen bei den Kap. 0405-0429 können ohne Erstattung der anteiligen Bezüge wie folgt eingesetzt werden: - beim Landesschulzentrum für Umwelterziehung am Staatlichen Aufbaugymnasium Adelsheim (Kap. 0416) mit vollem Deputat (bis zur Dauer von 10 Jahren) oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung im Umfang von bis zu 118 Wochenstunden. Vgl. Erläuterungen bei Kap. 0416 Tit.Gr. 77. - bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen (Kap. 0447) mit vollem Deputat (in der Regel bis zur Dauer von zehn Jahren) oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung zur pädagogischen Betreuung der Lehrgänge bis zu insgesamt 17/17/17 Deputaten. - bei den Regierungspräsidien als obere Schulaufsichtsbehörden Kap. 0304 bis 0307, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 7/9/9 Lehrern nicht überschreitet. - beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 0/8/8 Lehrern nicht übersteigt. - für Tätigkeiten in Medienzentren im Umfang von bis zu 40/40/40 Deputaten (Die bisherige Regelung in Teil C, Ziffer 3.6 der Verwaltungsvorschrift über die Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen für die Kreisbildstellen wurde zum Ende des Schuljahres 2003/2004 ersatzlos aufgehoben). - beim Landesinstitut für Schulentwicklung, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 38/36/36 Deputaten nicht überschreitet. - bei Kap. 0401 ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 12/15/15 Lehrern nicht übersteigt. Lehrer von öffentlichen Schulen bei den Kap. 0405-0429 können im Umfang von bis zu 200/105/105 Deputaten im Rahmen der Weiterbildungskonzeption der Landesregierung (sog. Lehrerprogramm) für Tätigkeiten an Einrichtungen der Weiterbildung gegen einen Kostenersatz i. H. v. 50 v.h. beurlaubt werden (s. auch Vermerk und Erläuterungen bei Kap. 0436 Tit. 282 01). 312
422 01 124 Stellenplan für Beamte Zum Ausgleich unterschiedlicher Beförderungsverhältnisse bei den Fachlehrern können mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde Planstellen der A9, A10, A11 und A11 +Amtszulage der Kap. 0408, 0405, 0406, 0410, 0415 und 0420 vorübergehend gegenseitig in Anspruch genommen werden. Vorübergehend dürfen Stellen für wissenschaftliche Lehrer mit Fachlehrern besetzt werden. 28/28/28 Stelleninhaber der A16 und A15 -Direktoren-, A15 -Fachschuldirektoren-, A14 -Fachschulräte- und A13 -Sonderschullehrererhalten als Lehrer an Ausbildungsklassen der Pädagogischen Hochschulen (hier Fachbereiche Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschulen Ludwigsburg und Heidelberg) eine Stellenzulage von 76,69 EUR nach 1 Abs. 1 der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995. Zu A16 bis A9: -Rektoren und Konrektoren, Hauptlehrer, Realschullehrer und Sonderschullehrer, Lehrer an allgemein bildenden Schulen und Oberlehrerinnen HHT und Hauptlehrerinnen HHT, Fachoberlehrer und Fachlehrer bei Kap. 0408, 0405, 0406, 0407, 0410, 0415 und 0416 je Tit. 422 01- eine Stellenzulage für Fachberater(innen) von 37,26 EUR nach 1 Abs. 2 der Lehrkräftezulagenverordnung vom 24. April 1995 erhalten 1078/1078/1078 Fachberater(innen) als Leiter(innen) von Seminaren und Arbeitsgemeinschaften in der Lehrerfortbildung. a) Planstellen für Beamte A 16 Direktor einer Heimsonderschule als Leiter einer Heimsonderschule 1,0 1,0 1,0 mit mehr als 90 Schülern und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern A 16 Direktor einer Heimsonderschule als Leiter einer Heimsonderschule 1,0 1,0 1,0 mit mehr als 90 Schülern und mit einer voll ausgebauten Abteilung Gymnasiale Oberstufe A 15 Direktor einer Heimsonderschule als Leiter einer Heimsonderschule 6,0 6,0 6,0 mit mehr als 90 Schülern A 15 Fachschuldirektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Heim- 1,0 1,0 1,0 sonderschule mit mehr als 90 Schülern und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern A 15 Fachschuldirektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Heim- 1,0 1,0 1,0 sonderschule mit mehr als 90 Schülern und mit einer voll ausgebauten Abteilung Gymnasiale Oberstufe A 15 Studiendirektor an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern 1,0 1,0 1,0 als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern A 15 Studiendirektor an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern 1,0 1,0 1,0 als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung Gymnasiale Oberstufe A 15 Fachschuldirektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Heim- 6,0 6,0 6,0 sonderschule mit mehr als 90 Schülern A 14 Fachschulrat als Abteilungsleiter an Heimsonderschulen 37,0 37,0 37,0 313
A 14 Oberpsychologierat 1,0 1,0 1,0 A 14 Oberstudienrat 14,0 14,0 14,0 A 13 Studienrat 7,0 6,0 6,0 A 13 Oberamtsrat (R) 2,0 2,0 2,0 A 13 Sonderschullehrer, Realschullehrer 222,0 242,0 242,0 Die bisherigen Fachschulräte an Sonderschulen, Sonderschuloberlehrer und Oberlehrer an Sonderschulen behalten für ihre Person ihre bisherige Amtsbezeichnung. 29/29/29 Stelleninhaber erhalten eine Amtszulage. kw zum 1.8.2011 * 20,0 * 20,0 * 20,0 A 12 Amtsrat (R) 4,0 4,0 4,0 A 12 Technischer Oberlehrer 2,0 2,0 2,0 - an einer Sonderschule für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Werkstufe - an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer A 12 Lehrer an allgemein bildenden Schulen, Oberlehrerinnen für 9,0 9,0 9,0 Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen Auf diesen Stellen werden auch Hauptlehrerinnen für Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen der A11 geführt A 11 Fachoberlehrer 8,0 8,0 8,0 -als Fachbetreuer -an einer Sonderschule für Geistigbehinderte oder an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Unter-, Mittel- oder Oberstufe A 11 Fachoberlehrer 1) 15,0 15,0 15,0 A 11 Technischer Oberlehrer an einer Sonderschule 4,0 2,0 2,0 A 10 Fachoberlehrer 1) 10,0 14,0 14,0 A 10 Technischer Lehrer 2,0 4,0 4,0 A 9 Fachlehrer 1) 30,0 48,0 48,0 A 7 Regierungsobersekretär 1,0 1,0 1,0 Summe a) Planstellen für Beamte 386,0 427,0 427,0 Summe kw * 20,0 * 20,0 * 20,0 1) Davon insgesamt 0/12/12 Stellen für Fachlehrer/Fachoberlehrer an Schulkindergärten. 314
Veränderungsnachweis 2005 2006 Zugang Abgang Zugang Abgang A 13 ( Studienrat ) übertragen nach Kap. 0407 Tit. 422 01 A 13 (Studienrat) - 1,0 - - A 13 ( Sonderschullehrer, Realschullehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei b) Stellenübersichten für Beamte zur Anstellung, A 13 (Sonderschullehrer z.a.) 20,0 - - - A 11 ( Tech-OL an SoSch A11 ) übertragen nach Kap. 0406 Tit. 422 01-2,0 - - A 10 ( Fachoberlehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei Tit. 425 01, Ziffer 2. Schulkindergärten, Vc/Vb/VB/IVb BAT 4,0 - - - A 10 ( Technischer Lehrer ) übertragen von Kap. 0406 Tit. 422 01 2,0 - - - A 9 A 9 ( Fachlehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei Tit. 425 01, Ziffer 2. Schulkindergärten, Vc/Vb/VB/IVb BAT 8,0 - - - ( Fachlehrer ) Zugang; vgl. Wegfall bei b) Stellenübersichten für Beamte zur Anstellung, A 9 (Fachlehrer z.a.) 10,0 - - - zus. a) Planstellen für Beamte 44,0 3,0 - - bleiben 41,0 0,0 0,0 0,0 b) Stellenübersichten für Beamte zur Anstellung A 13 Sonderschullehrer z.a. 1) 20,0 0,0 0,0 A 10 Technischer Lehrer z.a. 1) 3,0 3,0 3,0 A 9 Fachlehrer z.a. 1) 13,0 3,0 3,0 Summe b) Stellenübersichten für Beamte z.a. 36,0 6,0 6,0 1) Zur Inanspruchnahme weiterer Stellen vgl. Kap. 0436, Stellenübersichten für die beamteten Hilfskräfte, Fußnote 4. Veränderungsnachweis 2005 2006 Zugang Abgang Zugang Abgang A 13 A 9 ( Sonderschullehrer z.a. ) Wegfall; vgl. Zugang bei a) Planstellen für Beamte, A 13 (Sonderschullehrer, Realschullehrer) - 20,0 - - ( Fachlehrer z.a. ) Wegfall; vgl. Zugang bei a) Planstellen für Beamte, A 9 (Fachlehrer) - 10,0 - - zus. b) Stellenübersichten für Beamte z.a. - 30,0 - - bleiben 0,0 30,0 0,0 0,0 Summe Stellenplan für Beamte (ohne Leerstellen und Stellen für abgeordnete Beamte) 422,0 433,0 433,0 Summe kw * 20,0 * 20,0 * 20,0 315
425 01 124 Stellenübersicht für Angestellte BAT c) Tarifliche Angestellte Gleichwertige Stellen können zwischen Ziffer 1 - Heimsonderschulen - und Ziffer 2 - Schulkindergärten - vorübergehend gegenseitig in Anspruch genommen werden. 1. Heimsonderschulen IVa/III Wissenschaftliche Lehrer 3,0 3,0 3,0 Vc/Vb Vb/IVb mit Zusatzausbildung 35,0 35,0 35,0 Erzieher(innen) mit staatlicher Anerkennung mit überwiegender Lehrtätigkeit an Sonderschulen, Krankengymnasten und Beschäftigungstherapeuten mit überwiegender Lehrtätigkeit an Sonderschulen 1/1/1 Stelleninhaber erhält für seine Person eine übertarifliche Zulage von monatlich bis zu 130 EUR. Summe 1. Heimsonderschulen 38,0 38,0 38,0 2. Schulkindergärten nach 20 SchG Vc/Vb Vb/IVb mit Zusatzausbildung 26,0 14,0 14,0 Erzieher(innen) Krankengymnasten und Beschäftigungstherapeuten in Sonderschulkindergärten für Körperbehinderte und Geistigbehinderte Summe 2. Schulkindergärten nach 20 SchG 26,0 14,0 14,0 Veränderungsnachweis 2005 2006 Zugang Abgang Zugang Abgang Vc/Vb ( Vb/IVb mit Zusatzausbildung ) Wegfall; vgl. Zugang bei Tit. 422 01, a) Planstellen für Beamte, A 10 (Fachoberlehrer) - 4,0 - - Vc/Vb ( Vb/IVb mit Zusatzausbildung ) Wegfall; vgl. Zugang bei Tit. 422 01, a) Planstellen für Beamte, A 9 (Fachlehrer) - 8,0 - - zus. 2. Schulkindergärten nach 20 SchG - 12,0 - - bleiben 0,0 12,0 0,0 0,0 316
3. Erziehungsdienst IIa/Ib Diplompsychologen 10,0 10,0 10,0 III/IIa Sozialpädagoge als Leiter im Erziehungsdienst 1) 6,0 6,0 6,0 IVa/III Sozialpädagoge als Leiter im Erziehungsdienst 1) 2,0 2,0 2,0 IVa/III Sozialpädagoge als ständiger Vertreter des Leiters im 7,0 7,0 7,0 Erziehungsdienst IVb/IVa Sozialpädagoge als Leiter im Erziehungsdienst 1) 1,0 1,0 1,0 IVb/IVa Sozialpädagoge als ständiger Vertreter des Leiters im 2,0 2,0 2,0 Erziehungsdienst IVb/IVb Sozialpädagoge mit Zulage 1,0 1,0 1,0 Vb/Vb Erzieher als Gruppenleiter mit Zulage 23,0 23,0 23,0 Vc/Vb Erzieher(innen) 235,5 235,5 235,5 VII/VIb Betreuungskräfte 21,5 21,5 21,5 Summe 3. Erziehungsdienst 309,0 309,0 309,0 1) Weitere Voraussetzung für die Neubesetzung der Stellen ist eine tarifrechtliche Prüfung im Einzelfall. 4. Haus- und Wirtschaftsdienst IVb/IVa Techniker 3,0 3,0 3,0 Vb Hauswirtschaftsleiterin 6,0 6,0 6,0 Vc/Vb Betriebsmeister 1,0 1,0 1,0 Vc Betriebsmeister, Techniker, Hauswirtschaftsleiterin, 11,0 11,0 11,0 Stellvertreterin einer Hauswirtschaftsleiterin VIb/Vc Betriebsmeister, Angestellte als Küchenleiter 8,0 8,0 8,0 VIb Wirtschafterin 2,0 2,0 2,0 VII/VIb Hausmeister, Techniker 2,0 2,0 2,0 Summe 4. Haus- und Wirtschaftsdienst 33,0 33,0 33,0 5. Verwaltungs- und Bürodienst Vc/Vb 3,0 3,0 3,0 VIb 6,0 6,0 6,0 VIII/VII 14,5 14,5 14,5 IXb-VII mit Zulage (Schreibdienst) 8,0 8,0 8,0 Summe 5. Verwaltungs- und Bürodienst 31,5 31,5 31,5 6. Pflegedienst Kr. IV-Va 14,0 14,0 14,0 Summe 6. Pflegedienst 14,0 14,0 14,0 Summe c) Tarifliche Angestellte 451,5 439,5 439,5 Summe Stellenübersicht für Angestellte 451,5 439,5 439,5 317
426 01 124 Stellenübersicht für Arbeiter MTArb b) Tarifliche Arbeiter 5-6a 4,0 4,0 4,0 4-5a 28,0 28,0 28,0 4/4a (Kraftfahrer) 2,0 2,0 2,0 2a-3a 7,0 7,0 7,0 2-3a 19,5 19,5 19,5 2-3 24,0 24,0 24,0 1-2a 3,0 3,0 3,0 Summe b) Tarifliche Arbeiter 87,5 87,5 87,5 Summe Stellenübersicht für Arbeiter 87,5 87,5 87,5 Summe Staatliche Heimsonderschulen (ohne Leerstellen und Stellen für abgeordnete Beamte) 961,0 960,0 960,0 Summe kw * 20,0 * 20,0 * 20,0 318