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Betreuungs- und Patientenverfügung I. Betreuungsverfügung Ich,., geb. am., in.. derzeit wohnhaft in.. bestimme für den Fall, dass ein Betreuer für mich bestellt werden muss, dass diese Aufgabe wahrgenommen wird von meiner/meinem Frau/Herr geboren am wohnhaft. Als Ersatzbetreuer benenne ich. Dieser Wunsch gilt für alle Fälle der Betreuung, d. h. sowohl für den Wirkungskreis der Personen- als auch der Vermögenssorge. Die Vollmacht berechtigt zur Vertretung, insbesondere bei folgenden Angelegenheiten, im persönlichen Bereich: 1. Bei der Aufenthaltsbestimmung, insbesondere bei der Entscheidung über die - ggf. freiheitsentziehende Unterbringung in einem Pflegeheim, einer geschlossenen Anstalt oder einer ähnlichen Einrichtung oder die Aufnahme in ein Krankenhaus; 2. bei der Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, wie z. B. das Anbringen von Bettgittern, Gurten oder anderen mechanischen Vorrichtungen sowie Verabreichung entsprechender Medikamente; 3. bei der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegen meinen Willen, wenn ich aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann und die ärztliche Zwangsmaßnahmen erforderlich und alternativlos ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden. 4. bei der Entscheidung in gesundheitlichen Angelegenheiten, insbesondere zur Zustimmung oder Ablehnung von Untersuchungen des Gesundheitszustandes, oder Behandlungen, ärztlichen Eingriffen und Verabreichung von Medikamenten, zum Behandlungsabbruch und zur Hilfe beim Sterben. Dies gilt auch dann, wenn bei Vornahme oder Unterlassung der Maßnahme mein Leben gefährdet ist oder die Gefahr besteht, dass ich einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide ode erhebliche Nebenwirkungen möglich sind;

- 2-5. zur Einsichtnahme in meine Krankenunterlagen sowie zur Einholung aller Auskünfte durch die mich behandelnden Ärzte oder Pflegekräfte, diese befreie ich insoweit ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht; 6. zum Empfang von Postsendungen und zum Öffnen der Post sowie zum Abschluss von Telekommunikationsverträgen sowie zu deren Auflösung und zur Vertretung in allen steuerlichen Angelegenheiten. Zur Erteilung von Untervollmacht ist der Bevollmächtigte in persönlichen Angelegenheiten nicht berechtigt, außer im Fall Abs. 6. II. Patientenverfügung Für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständig äußern kann, bestimme ich Folgendes und erteile damit zugleich auch dem Bevollmächtigten meiner/meinem Ehefrau/Ehemann, geboren am und meiner/meinem Tochter/Sohn.., geboren am, wohnhaft in. die jederzeit widerrufliche Vollmacht: Als Ersatzbevollmächtigten benenne ich Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, oder mich im Endstadium einer unheilbaren tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, oder in Folge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeiten, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen sind, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, oder in Folge eines sehr weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses, z.b. bei Demenzerkrankung oder auch bei ausdauernder Hilfestellung, nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen, wünsche ich Folgendes: Lindernde pflegerische Maßnahmen, insbesondere Mundpflege zur Vermeidung des Durstgefühls sowie lindernde ärztliche Maßnahmen, im speziellen Medikamente zur wirksamen Bekämpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Erbrechen und anderen Krankheitserscheinungen. Die Möglichkeit einer Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Maßnahmen nehme ich in Kauf; die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen, die nur den Todeseintritt verzögern und dadurch mögliches Leiden unnötig verlängern würden, keine Wiederbelebungsmaßnahmen, keine künstliche Ernährung (weder über Magensonde durch den Mund, die Nase oder die Bauchdecke noch über die Vene), verminderte Flüssigkeitsgabe nach ärztlichem Ermessen.

- 3 - Vergleichbare, hier nicht ausdrücklich erwähnte Krankheitszustände sollen entsprechend beurteilt werden. Bei Hirnschädigungen gilt dies sowohl für direkte Gehirnschädigung, z.b. durch Unfall, Schlaganfall, Entzündung, ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung, z.b. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen auch in diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber äußerst unwahrscheinlich ist. Zur Feststellung eines entsprechenden Gesundheitszustandes hat der Bevollmächtigte die Prognosen zweier erfahrener Ärzte einzuholen. Fortgeltung bis auf Widerruf Diese Patientenverfügung soll solange fort gelten, bis ich sie ausdrücklich widerrufe. Die Patientenverfügung soll auch für einen Betreuer verbindlich sein, wenn trotz der erteilten Vollmacht die Bestellung eines Betreuers erforderlich wäre, mit einem Wirkungskreis, der von der Patientenverfügung betroffen ist. Die Patientenverfügung ist also unabhängig von der Wirksamkeit vorstehender Vollmacht. Betreuungsgerichtliche Genehmigung Der Bevollmächtigte wird darauf hingewiesen, dass er unter Umständen für seine Handlungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf, insbesondere in folgenden Fällen: - gemäß 1904 Abs. 5 BGB bei Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (Ziff. III. Abs. 4. dieser Urkunde) einschließlich der Einwilligung in einen Behandlungsabbruch, wenn ich selbst nicht in der Lage bin, die Einwilligung zu erteilen und mit dem Aufschub keine Gefahr verbunden ist; - gemäß 1906 BGB bei Entscheidungen über die freiheitsentziehende Unterbringung bzw. unterbringungsähnliche Maßnahmen, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind oder bei der Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen oder über ärztliche Zwangsmaßnahmen nach Ziff. III. dieser Urkunde. Er soll die Genehmigung einholen und den behandelnden Ärzten und Pflegekräften mitteilen. Anweisung an den Bevollmächtigten für die Ausübung der Vollmacht Der Bevollmächtigte wird angewiesen, die Vollmacht nur auszuüben, wenn der Vollmachtgeber selbst verhindert ist oder auf Grund körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen. Mehrere Bevollmächtigte sollen sich - ungeachtet ihrer unbeschränkten Vertretungsberechtigung im Außenverhältnis - im Innenverhältnis untereinander abstimmen. Sie sind zur wechselseitigen Kontrolle der Vollmachtsausübung und zur Geltendmachung der Rechte aus dem Auftragsverhältnis berufen und verpflichtet. Der wechselseitige Widerruf der Vollmacht ist ausgeschlossen.

- 4 - Zunächst soll nur der bevollmächtigte Ehegatte von der Vollmacht Gebrauch machen, nur wenn dieser selbst verhindert ist oder selbst aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht in der Lage ist die Vollmacht auszuüben, soll das bevollmächtigte Kind von der Vollmacht Gebrauch machen. Der wechselseitige Widerruf der Vollmacht ist ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nur im Innenverhältnis. III. Aufwendungsersatz Aufwendungen, die dem Bevollmächtigten bei Ausübung der Vollmacht entstehen, darf er aus meinem Vermögen selbst entnehmen. Auf Anfordern meiner Erben ist er diesen gegenüber jedoch zur Rechnungslegung verpflichtet. IV. Sonstiges 1. Über die rechtliche Bedeutung der Patientenverfügung habe ich mich informiert. Vorstehende Verfügungen habe ich nach sorgfältiger Überlegung getroffen. Ich wünsche daher nicht, dass mir in der akuten Situation eine Änderung meines festgehaltenen Willens unterstellt wird. Sollte ich meine Meinung ändern, werde ich dafür sorgen, dass mein geänderter Wille erkennbar zum Ausdruck kommt. 2. Mir ist bekannt, dass ich diese Patientenverfügung jederzeit formlos ändern oder widerrufen kann. Auch bin ich mir bewusst, dass eine Bestätigung der Patientenverfügung im Abstand von einigen Jahren, insbesondere bei wesentlichen Veränderungen in meinem Leben sinnvoll ist. 3. Auch wenn ich eine solche Bestätigung nicht vornehme, darf daraus jedoch keine Änderung meines Willens abgeleitet werden. Ich wünsche nicht, dass mir in der konkreten Situation eine mögliche Änderung meines hiermit bekundeten Willens unterstellt wird, solange ich ihn nicht ausdrücklich schriftlich o- der nachweisbar mündlich widerrufen habe. 4. Aus Gesten, Blicken und anderen Äußerungen, die ich im nicht mehr selbst bestimmten Willenszustand abgebe, soll und darf nicht auf eine Willensänderung geschlossen wer-den.

- 5-5. Soweit ich in dieser Patientenverfügung bestimmte Behandlungen wünsche oder sie ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine besondere weitere ärztliche Aufklärung..., den....