Geschäftsanweisung 01/2014

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Transkript:

Geschäftsanweisung 01/2014 Betreff: Brandschutz und Feueralarm im Jobcenter Bernkastel-Wittlich Zum Schutz und zur Sicherheit der Beschäftigten, sowie der Besucherinnen und Besucher werden die nachstehenden Maßnahmen angeordnet. 1. Brandschutz Grundsätzlich hat sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter mit den einschlägigen Festlegungen zum Brandschutz und Feueralarm zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Belehrungen Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den einschlägigen Festlegungen zu den Schutzund Sicherheitsmaßnahmen vertraut zu machen erfolgt eine Belehrung (Information). Diese Anordnungen werden in der Ablage des Jobcenters gespeichert, sodass jeder Mitarbeiter Zugriff darauf hat und diese jederzeit nachlesen und ausdrucken kann. Die Beschäftigten bestätigen die Belehrung schriftlich. Die Geschäftsführung wird zu gegebener Zeit unangekündigte Brandschutzübungen für die Beschäftigte des Jobcenter durchführen. Zur Unterstützung hängt in jedem Büro der Aushang Verhalten im Brandfall. Neue Beschäftigte, oder Beschäftigte die ihren Arbeitsplatz wechseln, werden vom jeweils zuständigen Teamleiter mit den örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Dienstgebäudes vertraut gemacht. Parkplätze Um der Feuerwehr eine ungehinderte Zufahrt zu ermöglichen, darf nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen geparkt werden, auf keinen Fall auch nicht zeitweilig - in der Feuerwehrzufahrt. Alle sonstigen Zu- und Abfahrten - auch auf dem Besucher- und dem Beschäftigtenparkplatz sind grundsätzlich freizuhalten. Brandverhütung Das Benutzen von offenem Licht, auch von Kerzen und Räuchermitteln ist verboten. Rauchverbot gilt für die gesamten Liegenschaften, mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzonen. Es ist untersagt, an den elektrischen Anlagen (einschließlich Leitungsnetzen mit Zubehör, wie Stecker, Steckdosen, Schalter, Sicherungen, Beleuchtungskörper) Änderungen oder Reparaturen vorzunehmen. Schäden sind der Geschäftsführung zu melden, welches die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Leicht brennbare Flüssigkeiten und Materialien sind in besonders gesicherten Räumen zu lagern.

Erkennbare Mängel und Störungen, die einen Brand verursachen könnten, sind unverzüglich dem Büro der Geschäftsführung oder den Brandschutzhelfern mitzuteilen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann veranlasst. In Notfällen ist die Geschäftsführung unter 06571/970118 erreichbar. Treppenräume und Flure sind als Verkehrswege und damit Fluchtwege frei von Gegenständen jeder Art zu halten. Türen, Notausgänge, Ein- und Ausfahrten sowie gekennzeichnete Flächen für die Feuerwehr dürfen nicht verstellt werden. Feuerschutztüren, mit Ausnahme automatisch betätigter und rauchdichter Türen müssen dauernd geschlossen werden. 2. Feueralarm Die Geschäftsführung/Einsatzleitung trifft sich im Alarmfall im jeweiligen Kundenbüro/Eingangszone des Dienstgebäudes; im Gefahrfall vor dem Dienstgebäude auf den jeweiligen Sammelplätzen. Auf dem Sammelplatz prüfen die Teamleiter bzw. auch die Mitarbeiter untereinander die Anwesenheit für ihre Bereiche. Besteht der Verdacht, dass sich noch Personen im Dienstgebäude aufhalten, ist die Geschäftsführung/Teamleitung bzw. der/die Brandschutzhelfer sofort zu informieren. Auf dem Sammelplatz melden auch die Brandschutzhelfer bei einer Evakuierung den Vollzug für ihren Zuständigkeitsbereich. (Sammelplätze siehe Anlage 1) Wird ein Brand entdeckt und kann dieser nicht sofort mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gelöscht werden, ist aufgrund nicht vorhandener Feuermelder eine anderweitige Alarmierung durchzuführen, sowie mittels Notruf 0-112 die Feuerwehr zu alarmieren. BEI BRAND BITTE RUHE BEWAHREN und in nachstehender Reihenfolge sofort folgende Maßnahmen ergreifen: 1. ALARMIERUNG der Feuerwehr durch Feuerwehrnotruf: 0-112 Bitte langsam und deutlich sprechen! Name, Straße und Hausnr. Brandherd / -ort(etage, Zimmer) und Brandausmaß der unmittelbaren Zimmernachbarn 2. RETTUNG VON MENSCHENLEBEN geht vor Brandbekämpfung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen. Personen mit brennenden Kleidern nicht fortlaufen lassen! In Mäntel, Decken oder Tücher hüllen, auf den Boden legen und notfalls hin- und herwälzen. Eine notwendige Räumung wird von der Geschäftsführung, den Brandschutzhelfern oder von der Feuerwehr angeordnet. Alarmsignal Feueralarm per Telefon = Aufforderung zur Räumung des Gebäudes.

Bei einem Brand mit Rauchentwicklung bis in den Flurbereich schließen die Brandschutztüren im Bereich der aktivierten Rauchmelder automatisch (diese Türen sind nicht verschlossen und können zur Flucht genutzt werden). Die Fluchtweg Hinweislampen leuchten ständig. Benutzen Sie nur die Fluchtwege über die Treppe, keinesfalls jedoch die Aufzüge. Geh- und Sehbehinderte sind aus dem Gebäude zu geleiten. Falls der Fluchtweg versperrt ist (z. B. Verqualmung), begeben Sie sich in einen Raum, der möglichst weit von Schadensstelle entfernt ist. Machen Sie Sich am Fenster bemerkbar. Danach Fenster und Türen schließen. 3. BRANDBEKÄMPFUNG Vermeiden Sie jede eigene Gefährdung! Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand mit den vorhandenen Handfeuerlöschern bekämpfen. Dies ist vorrangig Aufgabe der Brandschutzhelfer des Jobcenters. Alle Türen und Fenster sind zu schließen (aber nicht abzuschließen), um eine Ausweitung des Brandes durch Zugluft und Verqualmung zu verhindern. Bei Dunkelheit überall das elektrische Licht einschalten. Leicht entzündbare Gegen-stände wegschaffen; wichtige Arbeitsunterlagen und Sachwerte in Sicherheit bringen. ANORDNUNG DER FEUERWEHR UND DER BRANDSCHUTZHELFER BEFOLGEN! Brandschutzhelfer Bernkastel-Kues Herr Peter Matz 2.OG 06531 / 9601-13 Wittlich Herr Thomas Jamin 1.OG 06571 / 9701-64 Morbach Herr Raik Schmidt EG 06533 / 9376-23 Standorte der Feuerlöscher Wittlich Bernkastel-Kues Morbach Im Eingangsbereich jeder Etage bei den Glastüren Wartezone 2.OG, rechts neben dem Kundenbüro Im Erdgeschoss/Wartezone neben der Glastür

Der Umgang mit dem Feuerlöscher Hier nützliche Tipps zum Einsatz der Feuerlöscher: Achten Sie auf die Windrichtung, immer mit dem Wind löschen nicht in die Flammen spritzen sondern von unten in die Glut ausreichend Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt stoßweise löschen Flächenbrände von vorne und von unten löschen, nicht von hinten oder oben Löschvorgang auf das Brandgut konzentrieren, nicht auf die Flammen Tropf- oder Fließbrände immer von oben (Austrittsstelle) nach unten (brennende Lache) löschen. größere Brände immer mit mehreren Feuerlöschern bekämpfen die Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen nach dem Löschen bitte die Brandstelle nicht verlassen, sondern aufmerksam beobachten, um Rückzündungen rechtzeitig zu erkennen

Beteiligung der Personalvertretung Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden beteiligt. Diese Geschäftsanweisung wird von Geschäftsführung und Personalrat aus aktuellen Anlass, spätestens jährlich (zum 30. Juni), auf ihre Aktualität hin überprüft und ggfs. angepasst. Inkrafttreten / Außerkrafttreten Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Jobcenter Bernkastel-Wittlich treten mit Erscheinen in Kraft. Wittlich, den 01.11.2014 gez. Christel Werner, Geschäftsführerin

Wittlich: Samm elplatz: Parkpl ätze für Einkau fspass age Sammelplätze: Anlage 1 Sam Bernkastel-Kues: melp latz: DRK - Park platz Morbach: Sam melp latz: Schu lhof