Studiengang Rechtswissenschaft (Jura) 9. März 2018 Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich
> Juristische Berufe Richter, Staatsanwalt Verwaltungsbeamter (höherer Dienst): Regierungsrat (Bund, Land) Verwaltungsrat (Städte, Landkreise) EU und internationale Organisationen Rechtsanwalt Notar Tätigkeit in der freien Wirtschaft (Justiziar, Syndikus), z.b. Unternehmensberatung Verbände Banken, Versicherungen Seite 2
> Voraussetzungen Interesse an der Lösung von Konflikten: Einfühlungsvermögen, Entscheidungsfreudigkeit Sprachkompetenz: Ausdruck, Rechtschreibung, Grammatik Liebe zur Gerechtigkeit und Genauigkeit Selbstorganisation, Selbstdisziplin gute Allgemeinbildung (Politik, Geschichte, Philosophie ) Fremdsprachen, EDV-Grundkenntnisse Seite 3
> Auditorium Maximum Seite 4
> Aufbau des Studiums 1. Studienjahr: Grundstudium (18 SWS je Semester) Praktika Leistungskontrollen 2. und 3. Studienjahr: Hauptstudium (18 SWS je Semester) Leistungskontrollen 1 propädeutische Übung (Hausarbeit) 3 Übungen (für Fortgeschrittene) 4. Studienjahr: Schwerpunktstudium (8 10 SWS je Semester) Vertiefungsstudium (8 SWS je Semester) 1 fremdsprachliche Lehrveranstaltung Seminare Examensvorbereitungskurse Seite 5
> Studieninhalte Rechtswissenschaft Privatrecht Bürgerliches Recht (BGB), Handels- und Gesellschaftsrecht (HGB) u.a. (Europarecht) Strafrecht Verbrechen und Vergehen (StGB) (Europarecht) Öffentliches Recht Staatsrecht (GG) Verwaltungsrecht Europarecht (Völkerrecht) Seite 6
> Veranschaulichung Privatrecht Bürgerliches Gesetzbuch 823. Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Seite 7
> Veranschaulichung Strafrecht Strafgesetzbuch 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Seite 8
> Veranschaulichung öff. Recht Grundgesetz Art. 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Seite 9
> Spezialisierungen Schwerpunktbereiche Wirtschaftsprivatrecht Steuerrecht Arbeitsrecht Europa-und Völkerrecht Medienrecht Wirtschaftsstrafrecht Französisches Recht Privatversicherungsrecht IT-Recht Seite 10
> Jurist. Ausbildung und Abschlussprüfungen Rechtswissenschaftliches Studium (mind. 8 Semester) Erste juristische Prüfung (Referendarexamen) (Pflichtfach- und Schwerpunktbereichsprüfung) Vorbereitungsdienst (Referendarzeit) (18 Monate) Zweite juristische Staatsprüfung (Assessorexamen) (Befähigung zum Richteramt = Volljurist ) Seite 11
> Zusatzqualifikationen speziell an der UdS Doppelstudium: Französisches Recht Centre juridique franco-allemand (Erwerb der französischen Licence de droit möglich) Zertifikat Schlüsselkompetenzen Verhandlungsmanagement, Rhetorik, Mediation u.a.m. Diplom (Dipl. jur.) mit besonderem Ausweis im Schwerpunktbereichsstudium Aufbau- und Postgraduiertenstudiengang Master-Programm (LL.M.) im Europäischen und Internationalen Recht am Europa-Institut Seite 12
> Auslandsprogramme Bilateral: LLP/ERASMUS-Programm der EU (insb. Exeter u.v.a.m.) Trilateral: Lille Warwick Saarbrücken Weitere Informationen: Auslandsbüro der Abteilung Rechtswissenschaft www.uni-saarland.de/auslandsbuero-jura Tel.: (06 81) 302-31 22 Seite 13
> Weitere Informationen Allgemeine Studienberatung www.uni-saarland.de/studienberatung Tel.: (06 81) 302-35 13 Juristisches Prüfungsamt http://www.rewi.uni-saarland.de Tel.: (06 81) 302-575 31, -21 63 Fachschaft Jura Gebäude C3 1 E-Mail: info@fachschaft-jura.org Seite 14
> Vier Sätze zum Nachdenken I 1. Die Würde aller Menschen ist überall und zu allen Zeiten unantastbar. 2. Die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen bildet die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. Seite 15
> Vier Sätze zum Nachdenken II 3. Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Wille, jeder Person ihr Recht zu gewähren. 4. Die Rechtswissenschaft ist die Kenntnis aller göttlichen und menschlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten. Seite 16
Wir freuen uns darauf, Sie demnächst bei uns wiederzusehen! 17