Ersatzwahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes. Patricia Bur Türrmatt Oeschgen. Gemeindeverwaltung Eiken Kanzlei

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Transkript:

Ersatzwahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes Patricia Bur Türrmatt 393 5072 Oeschgen Gemeindeverwaltung Eiken Kanzlei Im Herbst 2007

Seite Planungsblatt 3 Flussdiagramm 4-6 Kurzbericht 7-8 Auswertungsbogen 9 Diverse Publikationen 10-12 Wahlprotokoll stille Wahl 13-14 Quellen Gesetz über die politischen Rechte Aktuelle Wahlunterlagen Akten früherer Wahlen Informationen Lehrlingsbetreuer

Grobplanung ÜK Bekanntgabe Erarbeitung des Beurteilungs- Abgabe des Themas Prozesses gespräch Geschäftsstelle Detailplanung Wann? Was? Zeitaufwand Bemerkungen 7. Mai 2007 9. Mai 2007 10. September 2007 Überbetrieblicher Kurs in Brugg 2 Halbtage ÜK-Leiter Patrick Müller Bekanntgabe des Themas für die PE 10 Minuten Mit Doris John 10. September bis 10. Oktober 2007 Sammeln von Informationen Grobplanung 1 Stunde 10. Oktober 2007 Flussdiagramm 3 Stunden 7. November2007 Flussdiagramm Kurzbericht 3 Stunden 8. November 2007 Kurzbericht ausarbeiten 1 Stunde 9. November 2007 Erstellen Anhang 1 Stunde 15. November 2007 21. November 2007 Überarbeiten, zusammenstellen und drucken der Prozesseinheit 4 Stunden 30. November 2007 Abgabe Prozesseinheit An Doris John??? Beurteilungsgespräch 01. Februar 2008 Abgabe Geschäftstelle

Start Stattgebung des Rücktrittes durch das Bezirksamt Termin für Wahl festlegen Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Wahltermin und Frist) Ablauf der Frist (44. Tag vor Wahl) Wahlvorschläge eingegangen? Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Wahltermin) Mehr als ein Kandidat/in vorgeschlagen? Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Name und Frist) Weitere Wahlvorschläge eingegangen? Stille Wahl A B C D

A B C D Erstellen Wahlprotokoll Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Namen und Waltermin) Mitteilung an Gewählten Zustellung Wahlunterlagen Zustellung Wahlprotokoll an Bezirksamt Wahlen Publikation stille Wahl Erstellen Wahlprotokoll Wahlprotokoll vom Bezirksamt genehmigt. Absolutes Mehr erreicht? Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Ergebnisse und Frist) Ende Fristablauf Wahlvorschläge eingegangen? Mehr als ein Kandidat/inn vorgeschlagen? Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Name und Frist) Publikation im öffentlichen Publikationsorgan (Namen und Waltermin) Weitere Wahlvorschläge eingegangen? E F G

E F G Zustellung Wahlunterlagen Wahlen Stille Wahl (Siehe stille Wahl erster Wahlgang) Erstellen Wahlprotokoll Relatives Mehr erreicht? Losentscheid Mitteilung an Gewählten Zustellung Wahlprotokoll an Bezirksamt Publikation Ergebnisse Beschwerde eingegangen? Beschwerde gutgeheissen? Erneuter Wahlgang (gemäss 1. bzw. 2. Wahlgang) Wahlprotokoll vom Bezirksamt genehmigt Ende

Vor kurzer Zeit hat in der Gemeinde Eiken, wo ich meine Lehre absolviere, ein Ersatzmitglied der Steuerkommission demissioniert. Da ich momentan auf der Einwohnerkontrolle und der Kanzlei arbeite, wurde mir der Ablauf einer solchen Wahl als Thema für die Prozesseinheit zugewiesen. Vom Bezirksamt erhielten wir ein Schreiben, in welchem dem Rücktritt des Ersatzmitgliedes der Steuerkommission auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben wurde. Nun hat der Gemeinderat die Aufgabe, die notwendigen Ersatzwahlen anzusetzen. Der Termin für eine mögliche Wahl wird festgelegt. Sobald dies erfolgt ist, wird im öffentlichen Publikationsorgan publiziert, dass jemand demissioniert hat, innert welcher Frist Wahlvorschläge eingereicht werden können und wann die Ersatzwahl stattfindet. Vorgeschlagen ist, wer durch mindestens 10 Stimmberechtigte angemeldet wird. Gehen innert der angesetzten Frist, die am 44. Tag vor der Wahl abläuft, keine Wahlvorschläge ein, wird dies wiederum im öffentlichen Publikationsorgan publiziert. Es findet ein erster Wahlgang statt. Zu einem ersten Wahlgang kommt es auch, wenn sich mehr Personen melden, als Sitze zu besetzen sind. Ist dies der Fall werden die Namen der Personen sowie der Wahltermin publiziert. Zu beachten ist, dass im ersten Wahlgang alle Stimmberechtigten des Wahlkreises wählbar sind. Spätestens 14 Tage vor dem Wahlsonntag müssen die Stimmberechtigten die Vorlagen und allfällige weitere Unterlagen erhalten. Die Wahlzettel und die Stimmrechtsausweise sind mindestens 10 Tage vor den Wahlen zuzustellen. Die Antwortcouverts der Personen die brieflich abstimmen, sammeln wir auf der Gemeindekanzlei. Am Wahlsonntag werden sie geöffnet und zusammen mit den Wahlzetteln und Stimmrechtsausweisen die in die Urne gelegt wurden ausgezählt. Nun muss das Wahlprotokoll erstellt werden. Nebst Ort, Zeit und Gegenstand der Wahl müssen im Protokoll auch die Anzahl der Stimmberechtigten, die ungültigen brieflichen Stimmabgaben und die gültigen abgegebenen Stimmrechtsausweise vermerkt werden. Zudem müssen auch die leeren und ungültigen Wahlzettel sowie das Wahlergebnis festgehalten werden. Anhand des Wahlprotokolls ist nun ersichtlich, ob das absolute Mehr erreicht wurde oder nicht. Wenn eine Wahl zustande gekommen ist, ist das Ergebnis dem Gewählten zu eröffnen. Hat es weitere vorgeschlagene Personen gegeben, muss das Ergebnis auch den nicht Gewählten mitgeteilt werden. Das Protokoll muss nun ans Bezirksamt weitergeleitet werden, damit es genehmigt werden kann. Auch die Publikation der Ergebnisse im öffentlichen Publikationsorgan muss veranlasst werden.

Wenn jemand gegen das Wahlergebnis Beschwerde erheben will, so muss dies bis spätestens drei Tage nach der Entdeckung des Beschwerdegrundes bei der zuständigen Behörde, in diesem Fall das Departement Volkswirtschaft und Inneres, eingereicht werden. Der letzt mögliche Termin, ist drei Tage nach der Wahl. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerde eingegangen und hat das Bezirksamt keine Fehler entdeckt, kann das Wahlprotokoll genehmigt werden. Ist eine Beschwerde eingegangen, so muss diese geprüft werden. Sie muss eine Begründung sowie einen Antrag enthalten. Der Sachverhalt muss kurz dargestellt werden. Wird die Beschwerde abgelehnt so kann nun das Wahlprotokoll vom Bezirksamt genehmigt werden und die Wahl ist somit offiziell. Wird jedoch die Beschwerde gutgeheissen, muss noch einmal ein Wahlgang durchgeführt werden nach den selben Kriterien wie der normale erste Wahlgang. Kommt im ersten Wahlgang keine Wahl zustande, muss der Termin für einen zweiten Wahlgang festgelegt und publiziert werden. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer sich innert 10 Tagen nach der Wahl aufstellen lässt. Ein zweiter Wahlgang wird erst dann durchgeführt, wenn es vorgeschlagene Kandidaten gibt. Ansonsten muss die Frist erneut angesetzt werden, bis sich jemand aufstellen lässt. Meldet sich mehr als eine Person, so kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Dieser verläuft im Grunde gleich wie der erste. Nur ist es so, dass diesmal nicht das absolute, sondern das relative Mehr ausschlaggebend ist. Das heisst, wer mehr Stimmen hat, gewinnt. Erzielen alle Kandidaten gleich viele Stimmen, so entscheidet das Los. Der Präsident des Wahlbüros obliegt der Ziehung des Loses. Das Verfahren am und nach dem Wahlsonntag verläuft gleich wie beim ersten Wahlgang. Die stille Wahl Nun haben wir gesehen wie es ist, wenn keine oder mehrere Personen kandidieren. Doch was ist, wenn es nur ein Kandidat bzw. eine Kandidatin gibt? In diesem Fall wird nach Ablauf der Frist (im ersten Wahlgang 44. Tag vor der Wahl, im zweiten Wahlgang 10 Tage nach der Wahl) der Name des Kandidaten oder der Kandidatin publiziert und eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt. Meldet sich jemand innert dieser Frist, so kommt es normal zu einem Wahlgang. Gehen jedoch keine weiteren Kandidaturen ein, so wird der Kandidat/die Kandidatin vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Nach der stillen Wahl verläuft alles gleich, wie nach einem Wahlgang. Das Wahlprotokoll muss erstellt, die Ergebnisse publiziert werden. Auch bei der stillen Wahl, muss das Protokoll vom Bezirksamt genehmigt werden. Dies ist der komplexe Weg, bis ein solche Wahl zustande kommt.

Auswertungsbogen (Zusammenfassung der Lernjournale) zur Prozesseinheit Nehmen Sie Ihre Lernjournalbogen zu dieser Prozesseinheit zur Hand und vergleichen Sie die entsprechenden Einträge zu den untenstehenden Fragen. Während der Prozesseinheit war meine Motivation insgesamt tief hoch weil es ein sehr anspruchsvoller Prozess ist und ich zumindest am Anfang grosse Mühe hatte. Mit der Zeit kam dann aber doch die Motivation, denn ich wusste, ich schaff's! Das Erlernen des Prozesses war für mich schwierig einfach weil der Prozess sehr komplex ist und ich grössten Teils auf mich selbst gestellt war. Ich habe zwar eine solche Wahl miterlebt und miterarbeitet, doch die Art wie bei uns die Wahl zustande gekommen ist, ist nur eine Möglichkeit von vielen. Mit dem Ergebnis meiner Arbeit bin ich unzufrieden sehr zufrieden weil ich denke, dass ich das Bestmögliche aus dem herausgeholt habe, was mir zur Verfügung stand. Bei der nächsten Bearbeitung eines Prozesses berücksichtige ich von meinen Erfahrungen nichts alles weil ich viel gelernt habe. Mir ist klar geworden, dass man mit Eigeninitiative und Selbstbewusstsein mehr erreichen kann als man denkt!

GEMEINDE MUSTER Gemeindenachrichten vom 02.08.2007 Wahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes Infolge Wegzug aus der Gemeinde Muster hat Hans Beispiel als Ersatzmitglied der Steuerkommission Muster per Ende Juli 2007 demissioniert. Das Bezirksamt Muster hat dem Entlassungsgesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben und den Gemeinderat ersucht, die notwendigen Ersatzwahlen anzusetzen. Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl auf den 21. Oktober 2007 (National- und Ständeratswahlen) festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises (Gemeinde Muster) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Muster bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 7. September 2007, 16:00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähig Person als Kandidatin o- der Kandidat gültige Stimmen erhalten kann ( 30 Abs. 1 GPR). Wird nicht mehr als eine Kandidatin bzw. ein wählbarer Kandidat vorgeschlagen, so wird mit der Publikation des Namens dieser Publikation eine Nachfrist von 5 Tagen festgesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, so wird die oder der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt ( 30a GPR). Gemeinderat Muster GEMEINDE MUSTER Gemeindenachrichten vom 13.09.2007 Wahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes/Urnenwahl Für die Ersatzwahl in die Steuerkommission als Ersatzmitglied wurde bei der Gemeindekanzlei Eiken keine Kandidatur angemeldet. Am 21. Oktober 2007 findet daher nebst den National- und Ständeratswahlen auch die Wahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes statt. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang für das Steuerkommission Ersatzmitglied jede in der Gemeinde wohnhafte Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann ( 30 Absatz1 GPR). Die Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigen durch die Gemeindenkanzlei fristgerecht zugestellt.

Gemeinderat Muster Steuerkommission, Ersatzwahl vom 21.10.2007; Nominationen Steuerkommission Ersatzmitglied Hans Beispiel demissionierte per Ende Juli. Das Bezirksamt Laufenburg hat dem Entlassungsgesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. Die Ersatzwahl (1. Wahlgang) findet am Abstimmungssonntag vom 21. Oktober 2007 statt. Innerhalb der ordentlichen Nominationsfrist sind bei der Gemeindekanzlei Eiken für den zu besetzenden Sitz als Steuerkommission Ersatzmitglied folgende Kandidaturen eingegangen: Hanni Anonym, 1979, von Muster AG, Beispielweg, SVP Fritz Beispiel, 1965, von Muster BE, Beispielstrasse, parteilos Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im 1. Wahlgang weitere, nicht angemeldete Kandidatinnen und Kandidaten teilnehmen können. Es kann im 1. Wahlgang jede/jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidatin/Kandidat gültige Stimmen erhalten. Bei Fragen zum Stimm- und Wahlrecht gibt die Gemeindekanzlei gerne Auskunft. Gemeinderat/Wahlbüro Muster Ergebnisse Gemeindewahlen vom 21.10.2007 Gestützt auf 26 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden die Ergebnisse der Gemeindewahlen vom 21.10.2007 wie folgt bekannt gemacht: Stimmberechtigte laut Stimmregister: XXXX Wahl Steuerkommission Ersatzmitglied: Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: XXX (davon briefliche Stimmabgaben: XXX). Stimmbeteiligung: XX.XX % Absolutes Mehr: XX Stimmen. Gewählt ist: Hanni Anonym, 1979, SVP, XXX Stimmen. Weiter haben Stimmen erhalten: Fritz Beispiel, XX Stimmen; Vereinzelte XX. Wahlbeschwerden ( 66 ff. GPR) sind einzureichen innert dreier Tage seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau. Wahlbüro/Gemeindekanzlei Muster

Stille Wahl erster sowie zweiter Wahlgang GEMEINDE MUSTER Steuerkommission Ersatzmitglied, Nachnomination Für die Ersatzwahl als Steuerkommission Ersatzmitglied wurde bei der Gemeindekanzlei Muster die Kandidatur von Hanni Anonym, geb. 1979, von Muster AG, Beispielweg, angemeldet. Da nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, ist gemäss 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Muster innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis Dienstag, 13. November 2007, 16.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird die Vorgeschlagene Hanni Anonym vom Gemeinderat bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt ( 30a Abs. 2 GPR). Gemeinderat/Wahlbüro Muster GEMEINDE MUSTER Hanni Anonym als Steuerkommission Ersatzmitglied gewählt Für die Ersatzwahl als Ersatzmitglied der Steuerkommission wurde bei der Gemeindekanzlei Muster die Kandidatur von Hanni Anonym, geb. 1979, von Muster AG, Beispielweg, angemeldet. Innert der Nachmeldefrist von 5 Tagen sind keine weiteren Kandidatinnen oder Kandidaten nominiert worden. Hanni Anonym wurde deshalb vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt ( 30a Abs. 2 GPR). Wahlbeschwerden ( 66 ff. GPR) sind einzureichen innert dreier Tage seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau. Wir danken Frau Hanni Anonym für deren Bereitschaft, sich in einer kommunalen Kommission zu engagieren und wünschen ihr bei ihrer Tätigkeit gute Motivation, viel Erfolg und Befriedigung. Gemeinderat/Wahlbüro Muster

Gemeinde Muster 00.04; 16.04 Protokoll des Wahlbüros Muster Stille Wahl von Hanni Anonym als Steuerkommission Ersatzmitglied Vorsitzender: Aktuar: Muster, Gemeindeammann Beispiel, Gemeindeschreiber Ausgangslage 1. Für die auf den 21.10.2007 terminierte Ersatzwahl eines Steuerkommission Ersatzmitgliedes für den Rest der Amtsperiode 2006/2009 ging bei der Gemeindekanzlei Eiken keine Kandidatur ein. 2. Im 1. Wahlgang vom 21. Oktober 2007 konnte kein Ersatzmitglied der Steuerkommission gewählt werden. 3. Für den 2. Wahlgang ging innert der gesetzlichen Anmeldefrist von 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang bei der Gemeindekanzlei Eiken folgende Kandidatur ein: Hanni Anonym, geb. 1979, von Muster AG, Beispielweg, neu 4. Innerhalb der Nachmeldefrist, d.h. bis 13.11.2007, 16.00 Uhr, sind keine weiteren Kandidaturen angemeldet worden. Somit entspricht die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze. Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind gegeben. Beschluss 1. In stiller Wahl wird als gewählt erklärt: Hanni Anonym, geb. 1979, von Muster AG, Beispielweg 2. Frau Hanni Anonym wird die Wahl eröffnet und dazu herzlich gratuliert. 3. Die Gemeindekanzlei wird beauftragt, den Wahlbeschluss im kommunalen Anzeiger "Neue Fricktaler Zeitung" unter Hinweis auf die Rechtsmittel ( 66 ff GPR) bekannt zu machen.

XXXX Muster, 13. November 2007 WAHLBÜRO Muster NAMENS DES GEMEINDERATES Muster Gemeindeammann Beispiel Gemeindeschreiber Geht an Frau Hanni Anonym, Beispielweg, XXXX Muster Bezirksamt 5080 Laufenburg (Beilage: Wahlvorschlag und Wahlfähigkeitszeugnis Hanni Anonym) Gemeinderat Muster z. K. Präsident Steuerkommission Muster z. K. Steueramtsvorsteher Beispiel z. K.