NEUBAU DER A 33/B 61N - ZUBRINGER BIELEFELD/UMMELN LUFTSCHADSTOFFGUTACHTEN - AKTUALISIERUNG

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Transkript:

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG Immissionsschutz, Klima, Aerodynamik, Umweltsoftware An der Roßweid 3, D - 76229 Karlsruhe Telefon: +49 (0) 721 / 6 25 10-0 E-Mail: info.ka@lohmeyer.de URL: www.lohmeyer.de Messstelle nach 26, 28 BImSchG NEUBAU DER A 33/B 61N - ZUBRINGER BIELEFELD/UMMELN LUFTSCHADSTOFFGUTACHTEN - AKTUALISIERUNG Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe Stapenhorststraße 119 33615 Bielefeld Dipl.-Umweltwiss. A. Friedrich Dipl. Geogr. T. Nagel Dr.-Ing. W. Bächlin Dezember 2013 Projekt 62559-13-01 Berichtsumfang 61 Seiten Büro Dresden: Mohrenstraße 14, 01445 Radebeul, Tel.: +49 (0) 351 / 83 914-0, E-Mail: info.dd@lohmeyer.de

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG I I N H A L T S V E R Z E I C H N I S ERLÄUTERUNG VON FACHAUSDRÜCKEN... 1 1 ZUSAMMENFASSUNG... 3 2 AUFGABENSTELLUNG... 7 3 VORGEHENSWEISE... 8 3.1 Zusammenfassung der Beurteilungsmaßstäbe für Luftschadstoffe... 8 3.2 Berechnungsverfahren... 9 3.3 Überschreitungshäufigkeit der Stunden- und Tagesmittelwerte... 10 4 EINGANGSDATEN... 13 4.1 Lage und Beschreibung des Untersuchungsgebietes... 13 4.2 Verkehrsdaten... 15 4.3 Meteorologische Daten... 15 4.4 Schadstoffhintergrundbelastung der Luft... 19 5 EMISSIONEN... 22 5.1 Betrachtete Schadstoffe... 22 5.2 Methode zur Bestimmung der Emissionsfaktoren... 22 5.2.1 Motorbedingte Emissionsfaktoren... 22 5.2.2 Nicht motorbedingte Emissionsfaktoren... 26 5.3 Emissionen des untersuchten Straßennetzes... 27 6 IMMISSIONEN... 28 6.1 Stickstoffdioxid-Immissionen (NO 2 )... 29 6.2 Feinstaub-Immissionen (PM10)... 34 6.3 Feinstaub-Immissionen (PM2.5)... 38 7 LITERATUR... 41

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG II A1 BEURTEILUNGSWERTE FÜR LUFTSCHADSTOFFKONZENTRATIONEN AN KFZ-STRASSEN... 46 A2 BESCHREIBUNG DES NUMERISCHEN VERFAHRENS ZUR IMMISSIONSERMITTLUNG UND FEHLERDISKUSSION... 50 A3 EMISSIONEN DER STRASSENABSCHNITTE... 56 Hinweise: Vorliegender Bericht darf ohne schriftliche Zustimmung weder modifiziert noch auszugsweise vervielfältigt werden. Die Tabellen und Abbildungen sind kapitelweise durchnummeriert. Literaturstellen sind im Text durch Name und Jahreszahl zitiert. Im Kapitel Literatur findet sich dann die genaue Angabe der Literaturstelle. Es werden Dezimalpunkte (= wissenschaftliche Darstellung) verwendet, keine Dezimalkommas.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 1 ERLÄUTERUNG VON FACHAUSDRÜCKEN Emission / Immission Als Emission bezeichnet man die von einem Fahrzeug ausgestoßene Luftschadstoffmenge in Gramm Schadstoff pro Kilometer oder bei anderen Emittenten in Gramm pro Stunde. Die in die Atmosphäre emittierten Schadstoffe werden vom Wind verfrachtet und führen im umgebenden Gelände zu Luftschadstoffkonzentrationen, den so genannten Immissionen. Diese Immissionen stellen Luftverunreinigungen dar, die sich auf Menschen, Tiere, Pflanzen und andere Schutzgüter überwiegend nachteilig auswirken. Die Maßeinheit der Immissionen am Untersuchungspunkt ist µg (oder mg) Schadstoff pro m³ Luft (µg/m³ oder mg/m³). Hintergrundbelastung / Zusatzbelastung / Gesamtbelastung Als Hintergrundbelastung werden im Folgenden die Immissionen bezeichnet, die bereits ohne die Emissionen des Straßenverkehrs auf den betrachteten Straßen an den Untersuchungspunkten vorliegen. Die Zusatzbelastung ist diejenige Immission, die ausschließlich vom Verkehr auf dem zu untersuchenden Straßennetz oder der zu untersuchenden Straße hervorgerufen wird. Die Gesamtbelastung ist die Summe aus Hintergrundbelastung und Zusatzbelastung und wird in µg/m³ oder mg/m³ angegeben. Grenzwerte / Vorsorgewerte Grenzwerte sind zum Schutz der menschlichen Gesundheit vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beurteilungswerte für Luftschadstoffkonzentrationen, die nicht überschritten werden dürfen, siehe z.b. Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Vorsorgewerte stellen zusätzliche Beurteilungsmaßstäbe dar, die zahlenmäßig niedriger als Grenzwerte sind und somit im Konzentrationsbereich unterhalb der Grenzwerte eine differenzierte Beurteilung der Luftqualität ermöglichen. Jahresmittelwert / Kurzzeitwert (Äquivalentwert) An den betrachteten Untersuchungspunkten unterliegen die Konzentrationen der Luftschadstoffe in Abhängigkeit von Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Verkehrsaufkommen etc. ständigen Schwankungen. Die Immissionskenngrößen Jahresmittelwert und weitere Kurzzeitwerte charakterisieren diese Konzentrationen. Der Jahresmittelwert stellt den über das Jahr gemittelten Konzentrationswert dar. Eine Einschränkung hinsichtlich Beurteilung der Luftqualität mit Hilfe des Jahresmittelwertes besteht darin, dass er nichts über Zeiträume mit hohen Konzentrationen aussagt. Eine das ganze Jahr über konstante Konzentration kann zum gleichen Jahresmittelwert führen wie eine zum Beispiel tagsüber sehr hohe und nachts sehr niedrige Konzentration.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 2 Die Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) fordert die Einhaltung von Kurzzeitwerten in Form des Stundenmittelwertes der NO 2 -Konzentrationen von 200 µg/m³, der nicht mehr als 18 Stunden pro Jahr überschritten werden darf, und des Tagesmittelwertes der PM10-Konzentration von 50 µg/m³, der maximal an 35 Tagen überschritten werden darf. Da diese Werte derzeit nicht direkt berechnet werden können, erfolgt die Beurteilung hilfsweise anhand von abgeleiteten Äquivalentwerten auf Basis der Jahresmittelwerte bzw. 98-Perzentilwerte (Konzentrationswert, der in 98 % der Zeit des Jahres unterschritten wird). Diese Äquivalentwerte sind aus Messungen abgeleitete Kennwerte, bei deren Unterschreitung auch eine Unterschreitung der Kurzzeitwerte erwartet wird. Verkehrssituation Emissionen und Kraftstoffverbrauch der Kraftfahrzeuge (Kfz) hängen in hohem Maße vom Fahrverhalten ab, das durch unterschiedliche Betriebszustände wie Leerlauf im Stand, Beschleunigung, Fahrt mit konstanter Geschwindigkeit, Bremsverzögerung etc. charakterisiert ist. Das typische Fahrverhalten kann zu so genannten Verkehrssituationen zusammengefasst werden. Verkehrssituationen sind durch die Merkmale eines Straßenabschnitts wie Geschwindigkeitsbeschränkung, Ausbaugrad, Vorfahrtregelung etc. charakterisiert. In der vom Umweltbundesamt herausgegebenen Datenbank Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEFA sind für verschiedene Verkehrssituationen Angaben über Schadstoffemissionen angegeben. Feinstaub / PM10 / PM2.5 Mit Feinstaub bzw. PM10 / PM2.5 werden alle Partikel bezeichnet, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Partikeldurchmesser von 10 µm bzw. 2.5 µm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist. Die PM10-Fraktion wird auch als inhalierbarer Staub bezeichnet. Die PM2.5-Fraktion gelangt bei Inhalation vollständig bis in die Alveolen der Lunge; sie umfasst auch den wesentlichen Masseanteil des anthropogen erzeugten Aerosols, wie Partikel aus Verbrennungsvorgängen und Sekundärpartikel.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 3 1 ZUSAMMENFASSUNG Der Landesbetrieb Straßenbau NRW bereitet derzeit den Neubau der B 61 als Zubringer zur A 33 vor. Für diese Planungen wurde durch unser Büro im Jahr 2011 ein Luftschadstoffgutachten erstellt ( Luftschadstoffgutachten für den Neubau der B 61n Zubringer Ummeln, Karlsruhe, Projekt 61789-10-01, Januar 2011). Betrachtet wurde der Planzustand (Variante 3.1) mit realisiertem Bau der B 61n und, um Be- und Entlastungseffekte aufzeigen zu können, der Prognosenullfall für das Bezugsjahr 2016. Nun war auf der Grundlage von aktualisierten Verkehrsbelegungsdaten und unter Berücksichtigung von modifizierten Anschlussstellenzufahrten im Bereich der geplanten Anschlussstelle der B 61n an die bestehende L 791 eine Aktualisierung des o.g. Luftschadstoffgutachtens durchzuführen. Zu betrachten sind die Schadstoffe NO 2, PM10 und PM2.5 für den Planfall und den Prognosenullfall für das Bezugsjahr 2018, dem Jahr der nun möglichen Inbetriebnahme der Planungen. Zur Ermittlung der Immissionen im Untersuchungsgebiet wurden mit dem Modellsystem PROKAS die Emissionen des Verkehrs auf den berücksichtigten Straßen berechnet. Das Verkehrsaufkommen wurde durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Aus den Verkehrsbelegungsdaten wurden unter Berücksichtigung der vom Umweltbundesamt für das Prognosejahr im "Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEFA" Version 3.1 (UBA, 2010) veröffentlichten Emissionsfaktoren die Emissionen auf allen Straßenabschnitten berechnet. Die Emissionen der Feinstaubpartikel des Straßenverkehrs aufgrund von Abrieb und Aufwirbelung werden im HBEFA 3.1 nicht behandelt. Die Feinstaubemissionsbestimmung für Abrieb und Aufwirbelung erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse von Forschungsarbeiten (BASt, 2005; Düring und Lohmeyer, 2011; CORINAIR, 2007). Die Immissionsberechnungen erfolgten mit dem Straßennetzmodell PROKAS unter Einbeziehung der lokalen Wind- und Ausbreitungsklassenstatistik, der berechneten Emissionen des Verkehrs auf den Straßen sowie der aus den Messdaten abgeleiteten Hintergrundbelastung. Die Beurteilung für die Schadstoffe NO 2 und Feinstaub (PM10 und PM2.5) erfolgte im Vergleich mit geltenden Beurteilungswerten, das sind Grenzwerte der 39. BImSchV für den Prognosenullfall und den Planfall 2018.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 4 Ergebnisse Im Prognosenullfall sind entsprechend den Immissionsberechnungen die höchsten verkehrsbedingten Zusatzbelastungen in unmittelbarer Nähe zur bestehenden B 61 sowie zur Trasse der A 33 und deren Anschlussstelle berechnet. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit entscheidend ist, ob die ermittelten Immissionen zu Überschreitungen der Grenzwerte an beurteilungsrelevanter Bebauung, z.b. Wohnbebauung, führen. Im Prognosenullfall sind an der Randbebauung der bestehenden B 61, Ortsdurchfahrt von Ummeln, NO 2 -Gesamtbelastungen vereinzelt bis 34 µg/m³ berechnet. An der zur A 33 nächstgelegenen Bebauung sind NO 2 -Immissionen bis 32 µg/m³ im Jahresmittel prognostiziert. An der Bebauung im übrigen Untersuchungsgebiet sind im Prognosenullfall NO 2 -Immissionen bis 26 µg/m³ berechnet. Damit wird der geltende Grenzwert für NO 2 -Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ im Prognosenullfall an der Bebauung im Untersuchungsgebiet nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln. Die NO 2 -Belastungen sind an der zur Ortsdurchfahrt von Ummeln sowie zur A 33 nächstgelegenen Bebauung in Bezug auf den Grenzwert als erhöhte, an der Bebauung im übrigen Untersuchungsgebiet als leicht erhöhte bis erhöhte Konzentrationen einzustufen. Die berechneten PM10-Immissionen führen im Prognosenullfall an der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln zu Jahresmittelwerten vereinzelt bis 26 µg/m³, so auch an der zur A 33 nächstgelegenen Bebauung. An der Bebauung im übrigen Untersuchungsgebiet sind im Prognosenullfall mit der angesetzten Hintergrundbelastung vergleichbare PM10- Immissionen mit Jahresmittelwerten unter 23 µg/m³ berechnet. Damit wird sowohl der geltende Grenzwert für PM10-Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ als auch der Schwellenwert von 29 µg/m³ zur Ableitung der Kurzzeitbelastung an der Bebauung im Untersuchungsgebiet im Prognosenullfall nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln. In Bezug auf den Grenzwert sind die PM10-Jahresmittelwerte als leicht erhöhte Konzentrationen einzustufen. Die PM2.5-Gesamtbelastungen sind im Prognosenullfall an der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln mit Jahresmittelwerten bis 18 µg/m³ berechnet. An der Bebauung im übrigen Untersuchungsgebiet sind im Prognosenullfall PM2.5-Immissionen bis 17 µg/m³ berechnet. Damit wird sowohl der geltende Grenzwert für PM2.5-Jahresmittelwerte von 25 µg/m³ als auch der ab dem Jahr 2020 einzuhaltende Richtgrenzwert von 20 µg/m³ an der Bebauung im Untersuchungsgebiet im Prognosenullfall nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln. In Bezug auf den Grenzwert

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 5 von 25 µg/m³ sind die PM2.5-Immissionen an der bestehenden beurteilungsrelevanten Bebauung als leicht erhöhte Konzentrationen einzustufen. Im Planfall sind im Vergleich zum Prognosenullfall entlang der geplanten Trasse der B 61n Zunahmen, entlang der Ortsdurchfahrt von Ummeln aufgrund der mit der geplanten B 61n verbundenen verkehrlichen Entlastung der bestehenden B 61 Abnahmen der Schadstoffbelastungen verbunden. An der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln (B 61) sind im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall um bis zu 6 µg/m³ reduzierte NO 2 -Gesamtbelastungen bis 28 µg/m³ berechnet. An der zur geplanten B 61n nächstgelegenen Bebauung sind im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall um bis zu 4 µg/m³ erhöhte NO 2 -Immissionen mit Jahresmittelwerten bis 27 µg/m³ prognostiziert. An der Bebauung im übrigen Untersuchungsgebiet sind im Planfall mit dem Prognosenullfall vergleichbare NO 2 -Gesamtbelastungen berechnet. Damit wird der geltende Grenzwert für NO 2 -Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ im Planfall an der Bebauung im Untersuchungsgebiet nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln. Die NO 2 - Belastungen sind im Planfall an der zur geplanten B 61n und bestehenden B 61 nächstgelegenen Bebauung als leicht erhöhte, an der zur A 33 nächstgelegenen Bebauung in Bezug auf den Grenzwert als erhöhte NO 2 -Gesamtbelastungen einzustufen. Die berechneten PM10-Immissionen führen im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall an der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln (B 61) zu um ca. 2 µg/m³ reduzierten, an der zur geplanten B 61n nächstgelegenen Bebauung zu um ca. 2 µg/m³ erhöhten PM10- Jahresmittelwerten bis 24 µg/m³. An der Bebauung im übrigen Untersuchungsgebiet sind im Planfall mit dem Prognosenullfall vergleichbare PM10-Immissionen berechnet. Damit wird sowohl der geltende Grenzwert für PM10-Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ als auch der Schwellenwert von 29 µg/m³ zur Ableitung der Kurzzeitbelastung an der Bebauung im Untersuchungsgebiet im Planfall nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln. In Bezug auf den Grenzwert sind die PM10- Jahresmittelwerte als leicht erhöhte Konzentrationen einzustufen. Für PM2.5 zeigen die Berechnungsergebnisse im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall an der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln um bis zu 1 µg/m³ reduzierte, an der zur geplanten B 61n nächstgelegenen Bebauung geringfügig erhöhte PM2.5-Immissionen mit Jahresmittelwerten bis 17 µg/m³. An der Bebauung im übrigen Untersuchungsgebiet sind im Planfall mit dem Prognosenullfall vergleichbare PM2.5-Gesamtbelastungen berechnet. Damit wird sowohl der geltende Grenzwert für PM2.5-Jahresmittelwerte von 25 µg/m³ als auch der ab dem Jahr 2020 einzuhaltende Richtgrenzwert von 20 µg/m³ an der Bebauung im

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 6 Untersuchungsgebiet im Planfall nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln. In Bezug auf den Grenzwert von 25 µg/m³ sind die PM2.5-Immissionen an der bestehenden beurteilungsrelevanten Bebauung als leicht erhöhte Konzentrationen einzustufen. Aus lufthygienischer Sicht ist festzuhalten, dass die Planungen der B 61n in deren Nahbereich gegenüber dem Prognosenullfall zu höheren verkehrsbedingten Immissionen führen, dort an der bestehenden Bebauung entsprechend den Prognosen jedoch keine Konflikte mit Grenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit zur Folge haben. Die prognostizierten Schadstoffentlastungen an der B 61, Ortsdurchfahrt von Ummeln, und deren Randbebauung sind zu begrüßen.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 7 2 AUFGABENSTELLUNG Der Landesbetrieb Straßenbau NRW bereitet derzeit den Neubau der B 61 als Zubringer zur A 33 vor. Für diese Planungen wurde durch unser Büro im Jahr 2011 ein Luftschadstoffgutachten erstellt ( Luftschadstoffgutachten für den Neubau der B 61n Zubringer Ummeln, Karlsruhe, Projekt 61789-10-01, Januar 2011). Betrachtet wurde der Planzustand (Variante 3.1) mit realisiertem Bau der B 61n und, um Be- und Entlastungseffekte aufzeigen zu können, der Prognosenullfall für das Bezugsjahr 2016. Nun soll auf der Grundlage von aktualisierten Verkehrsbelegungsdaten und unter Berücksichtigung von modifizierten Anschlussstellenzufahrten im Bereich der geplanten Anschlussstelle der B 61n an die bestehende L 791 eine Aktualisierung des o.g. Luftschadstoffgutachtens durchgeführt werden. Zu betrachten sind die Schadstoffe NO 2, PM10 und PM2.5 für den Planfall und den Prognosenullfall für das Bezugsjahr 2018, dem Jahr der nun möglichen Inbetriebnahme der Planungen.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 8 3 VORGEHENSWEISE Bei der Verbrennung des Kfz-Kraftstoffes wird eine Vielzahl von Schadstoffen freigesetzt, die die menschliche Gesundheit gefährden können. Im Rahmen des vorliegenden lufthygienischen Gutachtens ist zu prüfen, ob die durch die geplanten Baumaßnahmen verursachten Auswirkungen die Konzentrationen der Luftschadstoffe (Immissionen) unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Hintergrundbelastung in gesetzlich unzulässigem Maße erhöhen. Durch den Vergleich der Schadstoffkonzentrationen mit schadstoffspezifischen Beurteilungswerten, z.b. Grenzwerten, die vom Gesetzgeber zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt werden, werden Rückschlüsse auf die Luftqualität gezogen. Für den Kfz- Verkehr relevant ist v.a. die 39. BImSchV, die bei unveränderten Grenzwerten für NO 2 und PM10 die 22. BImSchV ersetzt. Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich unter Berücksichtigung der o.g. Grenzwerte und der derzeitigen Konzentrationsniveaus auf die v.a. vom Straßenverkehr erzeugten Schadstoffe Stickoxide und Feinstaubpartikel (PM10 und PM2.5). Im Zusammenhang mit Beiträgen durch den Kfz-Verkehr sind die Schadstoffe Benzol, Blei, Schwefeldioxid SO 2 und Kohlenmonoxid CO von untergeordneter Bedeutung. Für Stickstoffmonoxid NO gibt es keine Beurteilungswerte. Da die 23. BImSchV seit Juli 2004 außer Kraft gesetzt ist, ist die Betrachtung der Schadstoffkomponente Ruß rechtlich nicht mehr erforderlich und wird hier nicht durchgeführt. 3.1 Zusammenfassung der Beurteilungsmaßstäbe für Luftschadstoffe In Tab. 3.1 werden die in der vorliegenden Studie verwendeten und im Anhang A1 erläuterten Beurteilungswerte für die relevanten Autoabgaskomponenten zusammenfassend dargestellt. Diese Beurteilungswerte sowie die entsprechende Nomenklatur werden im vorliegenden Gutachten durchgängig verwendet. Schadstoff Beurteilungswert Zahlenwert in µg/m³ Jahresmittel Kurzzeit NO 2 Grenzwert seit 2010 40 200 (Stundenwert, maximal 18 Überschreitungen/Jahr) PM10 Grenzwert seit 2005 40 50 (Tagesmittelwert, maximal 35 Überschreitungen/Jahr) PM2.5 Grenzwert ab 2015 25 Tab. 3.1: Beurteilungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen nach 39. BImSchV (2010)

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 9 Die Beurteilung der Schadstoffimmissionen erfolgt durch den Vergleich relativ zum jeweiligen Grenzwert. Weiter orientiert sich die Bewertung an der Einstufung von Schadstoffimmissionen (siehe Tab. 3.2) durch die Landesanstalt für Umweltschutz, Baden-Württemberg (LfU, 1993). Immissionen in % der entsprechenden Grenzwerte bis 10 % Bewertung sehr niedrige Konzentrationen über 10 % bis 25 % niedrige Konzentrationen über 25 % bis 50 % mittlere Konzentrationen über 50 % bis 75 % leicht erhöhte Konzentrationen über 75 % bis 90 % erhöhte Konzentrationen über 90 % bis 100 % hohe Konzentrationen über 100 % bis 110 % geringfügige Überschreitungen über 110 % bis 150 % deutliche Überschreitungen über 150 % hohe Überschreitungen Tab. 3.2: Bewertung von Immissionen nach LfU (1993) 3.2 Berechnungsverfahren Die Richtlinie über Luftschadstoffbelastungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS, 2012) wird für solche Betrachtungen als einfach anwendbares Verfahren bevorzugt. In den Bereichen der Anschlussstellen mit mehreren Rampen ist RLuS jedoch nicht anwendbar. Deshalb wird in dem vorliegenden Gutachten das für diese Fragestellung geeignete Berechnungsverfahren PROKAS angewandt. Für das gesamte Betrachtungsgebiet wird daher das Straßennetzmodell PROKAS (Beschreibung: www.lohmeyer.de/prokas) unter Berücksichtigung von lokal repräsentativen Windverhältnissen angewendet; mit diesem Verfahren können Straßennetze, in typisierter Form Randbebauung und Lärmschutzbauten berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Verkehrsmengen werden für das Prognosejahr 2018 die von den Kraftfahrzeugen emittierten Schadstoffmengen und -immissionen ermittelt. Die mittleren spezifischen Emissionen der Fahrzeuge einer Fahr-

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 10 zeugkategorie (PKW, leichte Nutzfahrzeuge, Busse etc.) werden mithilfe des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEFA Version 3.1 (UBA, 2010) bestimmt. Die Emissionen der Feinstaubpartikel (PM10, PM2.5) des Straßenverkehrs aufgrund von Abrieb und Aufwirbelung werden im HBEFA nicht behandelt. Die Berechnung dieser Emissionen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse von aktuellen Forschungsarbeiten (BASt, 2005; Düring und Lohmeyer, 2011; CORINAIR, 2007). Die Vorgehensweise zur Emissionsbestimmung entspricht somit dem Stand der Technik. Sie basiert auf der Richtlinie VDI 3782 Blatt 7 (VDI, 2003). Unter Einbeziehung der Auftretenshäufigkeit aller möglichen Fälle der meteorologischen Verhältnisse (lokale Wind- und Ausbreitungsklassenstatistik), der berechneten Emissionen des Verkehrs auf den Straßen innerhalb des Untersuchungsgebietes und des Wochengangs der Emissionen sowie der typisiert berücksichtigten Lärmschutzbauten und Randbebauung werden die im Untersuchungsgebiet auftretenden Immissionen berechnet. Das verwendete Berechnungsverfahren PROKAS (siehe Anhang A2) ist in der Lage, sämtliche in Abb. 4.1 dargestellten Straßenzüge gleichzeitig für jede Stunde der Woche mit ihrer jeweiligen Emission emittieren zu lassen. Aus der Häufigkeitsverteilung der berechneten verkehrsbedingten Schadstoffkonzentrationen (Zusatzbelastung) werden die statistischen Immissionskenngrößen Jahresmittel- bzw. Kurzzeitwerte des untersuchten Luftschadstoffes ermittelt. Dieser Zusatzbelastung, verursacht vom Verkehr innerhalb des Untersuchungsgebietes, wird die großräumig vorhandene Hintergrundbelastung überlagert. Die Hintergrundbelastung, die im Untersuchungsgebiet ohne die Emissionen auf den berücksichtigten Straßen vorläge, wird auf der Grundlage von Messwerten an nahe gelegenen Messstandorten abgeschätzt. 3.3 Überschreitungshäufigkeit der Stunden- und Tagesmittelwerte Die 39. BImSchV definiert u.a. als Kurzzeitgrenzwert für NO 2 einen Stundenmittelwert von 200 µg/m 3, der nur 18 mal im Jahr überschritten werden darf. Entsprechend einem einfachen praktikablen Ansatz basierend auf Auswertungen von Messdaten (Lohmeyer et al., 2000) kann abgeschätzt werden, dass dieser Grenzwert dann eingehalten ist, wenn der 98- Perzentilwert 115 µg/m 3 bis 170 µg/m 3 nicht überschreitet. Die genannte Spannbreite, abgeleitet aus der Analyse von Messdaten verschiedener Messstellen, ist groß; die Interpretationen der Messdaten deuten darauf hin, dass bei einer Unterschreitung des 98-Perzentilwertes

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 11 von 130 µg/m 3 (= Äquivalentwert) der genannte Grenzwert für die maximalen Stundenwerte eingehalten wird. Zur Ermittlung der in der 39. BImSchV definierten Anzahl von Überschreitungen eines Tagesmittelwertes der PM10-Konzentrationen von 50 µg/m 3 wird ein ähnliches Verfahren eingesetzt. Im Rahmen eines Forschungsprojektes für die Bundesanstalt für Straßenwesen wurde aus 914 Messdatensätzen aus den Jahren 1999 bis 2003 eine gute Korrelation zwischen der Anzahl der Tage mit PM10-Tagesmittelwerten größer als 50 µg/m 3 und dem PM10-Jahresmittelwert gefunden (Abb. 3.1). Daraus wurde eine funktionale Abhängigkeit der PM10-Überschreitungshäufigkeit vom PM10-Jahresmittelwert abgeleitet (BASt, 2005). Die Regressionskurve nach der Methode der kleinsten Quadrate ( best fit ) und die mit einem Sicherheitszuschlag von einer Standardabweichung erhöhte Funktion ( best fit + 1 sigma ) sind ebenfalls in der Abb. 3.1 dargestellt. Im Oktober 2004 stellte die Arbeitsgruppe,,Umwelt und Verkehr der Umweltministerkonferenz (UMK) aus den ihr vorliegenden Messwerten der Jahre 2001 bis 2003 eine entsprechende Funktion für einen best fit vor (UMK, 2004). Diese Funktion zeigt bis zu einem Jahresmittelwert von ca. 40 µg/m 3 einen nahezu identischen Verlauf wie der o.g.,,best fit nach BASt (2005). Im statistischen Mittel wird somit bei beiden Datenauswertungen die Überschreitung des PM10-Kurzzeitgrenzwertes bei einem PM10-Jahresmittelwert von 31 µg/m 3 erwartet. Im vorliegenden Gutachten wird wegen der Unsicherheiten bei der Berechnung der PM10- Emissionen sowie wegen der von Jahr zu Jahr an den Messstellen beobachteten meteorologisch bedingten Schwankungen der Überschreitungshäufigkeiten eine konservative Vorgehensweise gewählt. Dazu wird die in BASt (2005) angegebene best fit -Funktion um einen Sicherheitszuschlag von einer Standardabweichung erhöht. Mehr als 35 Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 µg/m 3 (Grenzwert) werden mit diesem Ansatz für PM10- Jahresmittelwerte ab 29 µg/m 3 abgeleitet. Dieser Ansatz stimmt mit dem vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Vorgehen überein (LUA NRW, 2006).

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 12 140 120 Anzahl PM10-Tagesmittel > 50 µg/m 3 100 80 60 40 Grenzwert Messwerte best fit best fit + 1sigma Anzahl = 35 20 0 10 15 20 25 30 35 40 45 50 PM10-Jahresmittel [µg/m 3 ] Abb. 3.1: Anzahl der Tage mit mehr als 50 µg PM10/m 3 im Tagesmittel in Abhängigkeit vom PM10-Jahresmittelwert für Messstationen der Länder und des Umweltbundesamtes (1999-2003) sowie die daraus abgeleiteten Funktionen (BASt, 2005)

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 13 4 EINGANGSDATEN Für die Emissions- bzw. Immissionsberechnungen sind als Eingangsgrößen die Lage des Straßennetzes im zu betrachtenden Untersuchungsgebiet und verkehrsspezifische Informationen von Bedeutung. Für das Untersuchungsgebiet wurden die Verkehrsdaten durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Weitere Grundlagen der Immissionsberechnungen sind die basierend auf den Verkehrsdaten berechneten Schadstoffemissionen (Kap. 5), die meteorologischen Daten und die Schadstoffhintergrundbelastung. Die der vorliegenden Untersuchung zugrunde liegenden Verkehrsdaten, meteorologischen Daten und Schadstoffhintergrundbelastung werden in den Abschnitten 4.2 bis 4.4 erläutert. 4.1 Lage und Beschreibung des Untersuchungsgebietes Die Lage des Untersuchungsgebietes mit dem umliegenden Straßennetz ist in Abb. 4.1 aufgezeigt. Die betrachtete Neubaustrecke der B 61n dient als Zubringer zur A 33 und beginnt südlich von Bielefeld, Stadtbezirk Brackwede, an der Anschlussstelle A 33/B 61n. Im weiteren Verlauf folgt die B61n überwiegend der aus Bielefeld kommenden und in südwestlicher Richtung verlaufenden Eisenbahntrasse und endet südwestlich des zu Bielefeld gehörenden Stadtteils Ummeln an der bestehenden B 61 (Gütersloher Straße). Die B 61 (Gütersloher Straße) durchquert in nordöstlicher Richtung die Ortsdurchfahrt von Ummeln und in ihrem weiteren Verlauf das Stadtzentrum von Bielefeld. In Abb. 4.1 ist das bestehende Straßennetz schwarz und die geplante Neubaustrecke der B 61n sowie deren Zufahrten blau eingezeichnet. Ausgewählte Untersuchungspunkte sind violett markiert und fortlaufend nummeriert. Die flächenhafte Berechnung der Immissionen erfolgt für einen inneren Ausschnitt des Untersuchungsgebietes, d.h. bis in einen Abstand von ca. 300 m zur geplanten Trasse der B 61n und der Ortsdurchfahrt von Ummeln (B 61). Dieser Ausschnitt ist in Abb. 4.1 grün umrahmt. Das Gelände in unmittelbarer Nähe zur Baustrecke weist nur geringe Höhenunterschiede auf. Die Längsneigungen der Straßen werden bei der Emissionsberechnung berücksichtigt.

± B 61! P1 Beginn der Baustrecke geplante B 61n UMMELN er St r.) P2! B 61 (G üt er sl oh P3! P5! Ende der Baustrecke P4! geplante B 61n! Untersuchungspunkte Rechengebiet bestehende Straßen geplante Straßen Abb. 4.1 62559-13-01 Lageplan des Untersuchungsgebietes. 0 500 1000 Meter Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 15 4.2 Verkehrsdaten Die Verkehrsbelegungsdaten wurden für die berücksichtigten Straßen durch den Auftraggeber mit der "Aktualisierung des Verkehrsgutachtens für die A 33 / B 61n - Zubringer Bielefeld/ Ummeln" zur Verfügung gestellt (DTV-Verkehrsconsult, 2013). Das sind für das Betrachtungsgebiet mit direkter Umgebung Angaben der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) und der LKW-Anteile in % für den Prognosenullfall und den Planfall 2030 vor. Die für die Emissions- und Immissionsberechnungen angesetzten Verkehrsbelegungsdaten im Untersuchungsgebiet sind für den Prognosenullfall in Abb. 4.2 aufgeführt. Abb. 4.3 zeigt die im Planfall auf dem Straßennetz prognostizierten Verkehrsmengen. Die oben beschriebenen Verkehrsbelegungsdaten für das Jahr 2030 werden hier nach Absprache mit dem Auftraggeber auf das Prognosejahr 2018 angewendet, was einer konservativen Vorgehensweise entspricht, da somit eine Kombination aus hohen Verkehrsstärken und hohen Emissionsfaktoren für die Prognose entsteht. Zur Berechnung der zeitlichen Verteilung der Emissionen werden zusätzlich zu den Verkehrsstärken und LKW-Anteilen die Verkehrstagesganglinien an Werktagen, Samstagen und Sonntagen benötigt, die insbesondere der Ermittlung der Kurzzeitbelastungen dienen. Die in diesem Gutachten verwendeten Verkehrstagesganglinien wurden aus den vorangegangenen Ausarbeitungen übernommen und beruhen auf typisierten Tagesganglinien aus BASt (2009). 4.3 Meteorologische Daten Für die Berechnung der Schadstoffimmissionen werden so genannte Ausbreitungsklassenstatistiken benötigt. Das sind Angaben über die Häufigkeit verschiedener Ausbreitungsverhältnisse in den unteren Luftschichten, die durch Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Stabilität der Atmosphäre definiert sind. In der Umgebung des Untersuchungsgebietes finden Datenerfassungen durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) an der Station Gütersloh statt. Diese befindet sich ca. 10 km südwestlich des Untersuchungsgebietes. Die Messstelle liegt in 72 m Höhe über NN an einem Flugplatzgelände. Die Winderfassung erfolgt in 10 m Höhe über Grund. In Abb. 4.4 ist die Häufigkeitsverteilung von Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten für den Zeitraum 1991 bis 1997 dargestellt. Die Windrichtungsverteilung wird von Winden aus südwestlichen bis westlichen Richtungen geprägt, für welche auch die höchsten Windgeschwindig-

40500/19.8% ± 59000 /6.3% 21500 /7.2% 7000/10.7% 18500 /8.1% 52500/20.3% 17000/8.8% 7000/5% 7000/5.7% 17500/8.6% 4000/10% 2000 5000 10000 20000 50000 DTV [Kfz/24h] Abb. 4.2 62559-13-01 Durchschnittliche Verkehrsstärke in [Kfz/24h] und SV-Anteil in [%] auf dem Straßennetz im Untersuchungsgebiet für den Prognosenullfall 0 500 1000 Meter Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

46500/19.1% ± 60000 /6.2% 7500/8% 53000/20.3% 6000/9.2% 6000 /9.2% 23500/ 8.1% 3500/14.3% 6000/7.5% 7500/4% 19500/8.5% 23000/9.3% 4000/7.5% 2000 5000 10000 20000 50000 DTV [Kfz/24h] Abb. 4.3 62559-13-01 Durchschnittliche Verkehrsstärke in [Kfz/24h] und SV-Anteil in [%] auf dem Straßennetz im Untersuchungsgebiet für den Planfall 0 500 1000 Meter Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG Abb. 4.4: Windrichtungs- und Windgeschwindigkeitsverteilung an der Messstelle Gütersloh (Quelle: DWD)

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 19 keiten zu beobachten sind. Winde aus südöstlichen bis östlichen Richtungen bilden ein Nebenmaximum. Die mittlere Windgeschwindigkeit beträgt ca. 3.1 m/s. Für die Ausbreitungsrechnungen werden die an der Station Gütersloh erfassten Winddaten unter Berücksichtigung der Rauigkeiten in der Umgebung des Untersuchungsgebietes herangezogen. 4.4 Schadstoffhintergrundbelastung der Luft Die Immission eines Schadstoffes im Nahbereich von Straßen setzt sich aus der großräumig vorhandenen Hintergrundbelastung und der straßenverkehrsbedingten Zusatzbelastung zusammen. Die Hintergrundbelastung entsteht durch Überlagerung von Immissionen aus Industrie, Hausbrand, nicht detailliert betrachtetem Nebenstraßenverkehr und weiter entfernt fließendem Verkehr sowie überregionalem Ferntransport von Schadstoffen. Es ist die Schadstoffbelastung, die im Untersuchungsgebiet ohne Verkehr auf den explizit in die Untersuchung einbezogenen Straßen vorliegen würde. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) betreibt das Messnetz für Luftschadstoffe in Nordrhein-Westfalen. In Niedersachsen wird das lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) von der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht betrieben. In den Jahresberichten über die Immissionsmesswerte sind u.a. Angaben zu den statistischen Kenngrößen der gemessenen Luftschadstoffe zu finden (LANUV, 2007-2013 a und b; LÜN, 2007-2013). Die vorliegenden Daten der dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen Stationen sind auszugsweise in Tab. 4.1 aufgeführt. Die Stationen Bielefeld-Ost und Bielefeld Stapenhorststraße 59 stellen die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen Messstationen dar. Die Station Bielefeld-Ost befindet sich ca. 9 km nordöstlich des Untersuchungsgebietes im städtischen Siedlungsgebiet. Die Station Bielefeld - Stapenhorststraße 59 ist ca. 8 km nördlich des Betrachtungsgebietes gelegen und als Verkehrsstation ausgewiesen. Die Station Halle (Westfalen) befindet sich ca. 14 km nordnordwestlich des Untersuchungsgebiet in städtischem Gebiet an einer Hauptverkehrsstraße. Die Station Weserbergland ist ca. 47 km nordnordöstlich des Untersuchungsgebietes in vorstädtischem Gebiet gelegen. Ca. 48 km südsüdwestlich vom Betrachtungsgebiet liegt die Station Soest-Ost in stadtnahem Gebiet.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 20 NO 2 Jahresmittelwert NO 2 98-Perzentilwert PM10 Jahresmittelwert Weserbergland PM10- Überschreitung (Anzahl der Tage über 50 µg/m³) PM2.5 Jahresmittelwert Schadstoffkomponente Zeitraum Bielefeld- Ost Bielefeld, Stapenhorststr. 59 Halle (Westfalen) Soest-Ost 2006 27 45-17 17 2007 26 41-15 17 2008 30 42 54 14 19 2009 29 42 58 15 20 2010 27 39 58 14 17 2011 25 39 53 14 17 2012 24 37 57 14 16 2006 69 - - 50 54 2007 69 - - 41 55 2008 71 90 118 40 53 2009 73 - - 50 59 2010 70 - - 46 57 2011 70 - - 36 52 2012 - - - - - 2006 25 - - 25 19 2007 24 - - 19 18 2008 25-30 19 17 2009 23 27-18 21 2010 23 24-19 21 2011 23 28-21 20 2012 20 24-18 18 2006 21 - - 12 10 2007 15 - - 6 7 2008 10-23 6 3 2009 16 22-8 10 2010 20 12-12 8 2011 18 26-16 13 2012 10 12-6 5 2008 18 - - - - 2009 19 - - - - 2010 18 - - 15 17 2011 20 - - 14 16 2012 16 - - 11 14 Tab. 4.1: Jahreskenngrößen der Luftschadstoff-Messwerte in [µg/m 3 ] an Messstationen in der Umgebung des Untersuchungsgebietes (LANUV, 2007-2013 a und b; LÜN, 2007-2013) Entsprechend aktueller Untersuchungen (De Leeuw et al., 2009; Bruckmann et al., 2009) gibt es eine Korrelation zwischen PM10 und PM2.5. De Leeuw et al. (2009) erhielten bei der Datenauswertung ein Verhältnis von PM2.5 zu PM10 zwischen 0.5 und 0.8. Bruckmann et al. (2009) beziffern das Verhältnis zwischen 0.63 und 0.71. Dabei wird hier an Hintergrundstationen im Vergleich zu Stationen in Quellnähe (Verkehr und Industrie) ein höheres Verhältnis von PM2.5 zu PM10 bestimmt.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 21 Mit Hilfe von technischen Maßnahmen und politischen Vorgaben wird angestrebt, die Emissionen der o.a. Schadstoffe in den kommenden Jahren in Deutschland zu reduzieren. Deshalb wird erwartet, dass auch die großräumig vorliegenden Luftschadstoffbelastungen im Mittel im Gebiet von Deutschland absinken. Für das zu betrachtende Prognosejahr zeigen Abschätzungen (RLuS, 2012) bezogen auf die heutige Situation Reduktionen der Immissionen für NO 2 um ca. 14 % und für Feinstaub (PM10 und PM2.5) um ca. 6 %. Diese Abschätzungen beziehen sich auf das Gebiet von Deutschland; im Einzelfall kann die Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen aufgrund regionaler Emissionsentwicklungen davon abweichen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird auf die Berücksichtigung dieser Reduktionen verzichtet. Aus den verfügbaren Messdaten der nächstgelegenen Stationen werden für die Immissionsprognosen die Werte der Tab. 4.2 für die Hintergrundbelastung im Untersuchungsgebiet angesetzt. Schadstoff Jahresmittelwert [µg/m 3 ] 98-Perzentilwert [µg/m 3 ] NO 2 22 65 PM10 22 -- PM2.5 16 -- Tab. 4.2: Angesetzte Schadstoffhintergrundbelastung im Untersuchungsgebiet im Bezugsjahr 2012/2018

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 22 5 EMISSIONEN 5.1 Betrachtete Schadstoffe Die Kraftfahrzeuge emittieren bei ihrem Betrieb eine Vielzahl von Schadstoffen. Die Relevanz dieser Schadstoffe ist recht unterschiedlich. Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden erfahrungsgemäß am ehesten bei NO 2 und PM10 erreicht, weshalb diese Stoffe im vorliegenden Gutachten detailliert betrachtet werden. Zudem werden die PM2.5-Immissionen behandelt. Die Konzentrationen für andere Luftschadstoffe wie Benzol, SO 2, CO, Blei etc. sind im Vergleich zu ihren gesetzlichen Immissionsgrenzwerten deutlich geringer und werden deshalb hier nicht betrachtet. 5.2 Methode zur Bestimmung der Emissionsfaktoren Zur Ermittlung der Emissionen werden die Verkehrsdaten und für jeden Luftschadstoff so genannte Emissionsfaktoren benötigt. Die Emissionsfaktoren sind Angaben über die pro mittlerem Fahrzeug der Fahrzeugflotte und Straßenkilometer freigesetzten Schadstoffmengen. Im vorliegenden Gutachten werden die Emissionsfaktoren für die Fahrzeugarten Leichtverkehr (LV) und Schwerverkehr (SV) unterschieden. Die Fahrzeugart LV enthält dabei die PKW, die leichten Nutzfahrzeuge (lnfz) inklusive zeitlicher Entwicklung des Anteils am LV nach TRE- MOD (2010) und die Motorräder, die Fahrzeugart SV versteht sich inklusive Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Busse usw. Die Emissionsfaktoren der Partikel (PM10, PM2.5) setzen sich aus motorbedingten und nicht motorbedingten (Reifenabrieb, Staubaufwirbelung etc.) Emissionsfaktoren zusammen. Die Ermittlung der motorbedingten Emissionen erfolgt entsprechend der VDI-Richtlinie Kfz-Emissionsbestimmung (VDI, 2003). 5.2.1 Motorbedingte Emissionsfaktoren Die motorbedingten Emissionsfaktoren der Fahrzeuge einer Fahrzeugkategorie (PKW, leichte Nutzfahrzeuge, Busse etc.) werden mit Hilfe des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEFA Version 3.1 (UBA, 2010) berechnet. Die motorbedingten Emissionen hängen für die Fahrzeugarten PKW, lnfz, LKW und Busse im Wesentlichen ab von: den so genannten Verkehrssituationen ( Fahrverhalten ), das heißt der Verteilung von Fahrgeschwindigkeit, Beschleunigung, Häufigkeit und Dauer von Standzeiten, der sich fortlaufend ändernden Fahrzeugflotte (Anteil Diesel etc.),

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 23 der Zusammensetzung der Fahrzeugschichten (Fahrleistungsanteile der Fahrzeuge einer bestimmten Gewichts- bzw. Hubraumklasse und einem bestimmten Stand der Technik hinsichtlich Abgasemission, z.b. EURO 2, 3,...) und damit vom Jahr, für welches der Emissionsfaktor bestimmt wird (= Bezugsjahr), der Längsneigung der Fahrbahn (mit zunehmender Längsneigung nehmen die Emissionen pro Fahrzeug und gefahrenem Kilometer entsprechend der Steigung deutlich zu, bei Gefällen weniger deutlich ab) und dem Prozentsatz der Fahrzeuge, die mit nicht betriebswarmem Motor betrieben werden und deswegen teilweise erhöhte Emissionen (Kaltstarteinfluss) haben. Die Zusammensetzung der Fahrzeuge innerhalb der Fahrzeugkategorien wird für das zu betrachtende Bezugsjahr dem HBEFA (UBA, 2010) entnommen. Darin ist die Gesetzgebung bezüglich Abgasgrenzwerten (EURO 2, 3,...) berücksichtigt. Die Staub-Fraktion der motorbedingten Emissionen kann nach vorliegenden Erkenntnissen (Klingenberg et al., 1991; Israël et al., 1994; Gehrig et al., 2003) zu 100 % der Partikelgröße kleiner 1 μm (aerodynamischer Durchmesser) und damit der PM10- und der PM2.5-Fraktion zugeordnet werden. Die Längsneigung der Straßen wird aus Höhenplänen, Lageplänen bzw. digitalen Geländedaten des Untersuchungsgebietes entnommen. Der Kaltstarteinfluss innerorts für PKW bzw. lnfz wird entsprechend HBEFA angesetzt, sofern er in der Summe einen Zuschlag darstellt. Für diese Ausarbeitung werden folgende Verkehrssituationen herangezogen: AB>130: AB80: AO-Fern100: AO-HVS100: AO-HVS70: AO-HVS70d: IO-Fern60: IO-HVS60: IO-HVS50: IO-HVS50d: IO-NS50: IO-NS50d: Autobahn, ohne Tempolimit Autobahn, Tempolimit 80 km/h Außerörtliche Fernstraße, Tempolimit 100 km/h Außerörtliche Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 100 km/h Außerörtliche Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 70 km/h Außerörtliche Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 70 km/h, dichter Verkehr Innerörtliche Fernstraße, Tempolimit 60 km/h Innerörtliche Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 60 km/h Innerörtliche Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 50 km/h Innerörtliche Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 50 km/h, dichter Verkehr Innerörtliche Nebenstraße, Tempolimit 50 km/h Innerörtliche Nebenstraße, Tempolimit 50 km/h, dichter Verkehr In Tab. 5.1 sind die berücksichtigten Verkehrssituationen und die entsprechenden Emissionsfaktoren aufgeführt, klassifiziert wie im HBEFA für Längsneigungsklassen in 2 %-Stufen.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 24 Straßenparameter spezifische Emissionsfaktoren je Kfz [g/km] 2018 PM 10 PM10 / PM2.5 NO x (nur Abrieb und (nur Abgase) Aufwirbelung) Die angesetzten Verkehrssituationen sind exemplarisch in Abb. 5.1 für den Planfall dargestellt. Verkehrssituation Geschwindigkeit (PKW) PM2.5 (nur Abrieb) LV SV LV SV LV SV LV SV AB>130 142.6 0.473 0.765 0.0078 0.0108 0.022 0.200 0.011 0.048 AB>130-2 142.6 0.344 0.344 0.0059 0.0019 0.022 0.200 0.011 0.048 AB>130-4 142.6 0.245 0.035 0.0049 0.0008 0.022 0.200 0.011 0.048 AB>130+2 142.6 0.632 1.431 0.0115 0.0160 0.022 0.200 0.011 0.048 AB>130+4 142.6 0.806 2.353 0.0227 0.0206 0.022 0.200 0.011 0.048 AB80 82.8 0.173 0.821 0.0036 0.0127 0.022 0.200 0.013 0.051 AB80_2 82.8 0.207 0.876 0.0036 0.0104 0.022 0.200 0.013 0.051 AB80_6 82.8 0.322 1.661 0.0050 0.0124 0.022 0.200 0.013 0.051 AO-Fern100 97.8 0.215 1.041 0.0042 0.0192 0.022 0.200 0.011 0.051 AO-Fern100-2 97.8 0.112 0.629 0.0029 0.0074 0.022 0.200 0.011 0.051 AO-Fern100-4 97.8 0.070 0.126 0.0022 0.0021 0.022 0.200 0.011 0.051 AO-Fern100+2 97.8 0.339 1.768 0.0063 0.0257 0.022 0.200 0.011 0.051 AO-Fern100+4 97.8 0.485 2.747 0.0089 0.0301 0.022 0.200 0.011 0.051 AO-HVS100 94.0 0.233 1.089 0.0044 0.0164 0.022 0.200 0.011 0.053 AO-HVS100-2 94.0 0.141 0.893 0.0031 0.0069 0.022 0.200 0.011 0.053 AO-HVS100_2 94.0 0.248 1.351 0.0049 0.0156 0.022 0.200 0.011 0.053 AO-HVS70 67.0 0.174 1.356 0.0034 0.0174 0.022 0.200 0.016 0.062 AO-HVS70_2 67.0 0.187 1.439 0.0035 0.0180 0.022 0.200 0.016 0.062 AO-HVS70_4 67.0 0.224 1.538 0.0039 0.0187 0.022 0.200 0.016 0.062 AO-HVS70_6 67.0 0.285 1.934 0.0048 0.0214 0.022 0.200 0.016 0.062 AO-HVS70d 53.8 0.237 1.737 0.0041 0.0208 0.022 0.200 0.019 0.070 IO-Fern60 62.0 0.187 1.455 0.0054 0.0209 0.022 0.200 0.017 0.052 IO-HVS50 49.0 0.196 1.992 0.0058 0.0207 0.022 0.200 0.020 0.060 IO-HVS50d 39.6 0.261 2.492 0.0069 0.0252 0.030 0.300 0.022 0.062 IO-HVS60 58.0 0.193 1.606 0.0057 0.0189 0.022 0.200 0.018 0.055 IO-HVS60_2 58.0 0.205 1.490 0.0059 0.0196 0.022 0.200 0.018 0.055 IO-NS50 43.8 0.289 2.266 0.0074 0.0251 0.040 0.380 0.021 0.062 IO-NS50d 33.0 0.354 2.821 0.0083 0.0340 0.050 0.450 0.022 0.062 Tab. 5.1: Emissionsfaktoren in g/km je Kfz für die betrachteten Straßen im Untersuchungsgebiet für das Bezugsjahr 2018

± FAHRMUSTER AB>130 AB80 AO-Fern100 AO-HVS100 AO-HVS70 AO-HVS70d IO-Fern60 IO-HVS60 IO-HVS50 IO-HVS50d IO-NS50 IO-NS50d 0 500 1000 Meter Abb. 5.1 62559-13-01 Verkehrssituationen auf dem berücksichtigten Straßennetz im Untersuchungsgebiet. Straßenabschnitte mit Längsneigungen über 2% sind dicker eingezeichnet. Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 26 5.2.2 Nicht motorbedingte Emissionsfaktoren Untersuchungen der verkehrsbedingten Partikelimmissionen zeigen, dass neben den Partikeln im Abgas auch nicht motorbedingte Partikelemissionen zu berücksichtigen sind, hervorgerufen durch Straßen- und Bremsbelagabrieb, Aufwirbelung von auf der Straße aufliegendem Staub etc. Diese Emissionen sind im HBEFA nicht enthalten, sie sind auch derzeit nicht mit zufriedenstellender Aussagegüte zu bestimmen. Die Ursache hierfür liegt in der Vielfalt der Einflussgrößen, die bisher noch nicht systematisch parametrisiert wurden und für die es derzeit auch keine verlässlichen Aussagen gibt. In der vorliegenden Untersuchung werden die PM10-Emissionen aus Abrieben (Reifen, Bremsen und Straßenbelag) und infolge der Wiederaufwirbelung (Resuspension) von Straßenstaub in Anlehnung an BASt (2005) sowie Düring und Lohmeyer (2011) verwendet. Die nicht motorbedingten PM2.5-Emissionen aus Abrieben (Reifen, Bremsen, Straßenbelag) werden in der vorliegenden Untersuchung entsprechend der im Emission Inventory Guidebook von EMEP/CORINAIR (CORINAIR, 2007) beschriebenen Vorgehensweise angesetzt. Eine Differenzierung in verschiedene Straßentypen (z. B. Bundesautobahn oder innerorts) ist durch eine dort angegebene Geschwindigkeitsabhängigkeit (für Reifen und Bremsabrieb) möglich. Die Resuspension von eingetragenem Straßenstaub gehört entsprechend derzeitigem Kenntnisstand eher der Partikelfraktion zwischen 2.5 µm und 10 µm an und wird deshalb bei der Betrachtung von PM2.5 nicht mit berücksichtigt. Abrieb von Kupplungsbelägen wird ebenfalls nicht berücksichtigt, da dieser weitestgehend in den Kupplungsgehäusen zurückgehalten wird. Es sei darauf verwiesen, dass insbesondere die Emissionsfaktoren für Straßenabrieb von den Autoren wegen fehlender systematischer Untersuchungen mit sehr großen Unsicherheiten bewertet werden. Palmgren et al. (2003) setzt z.b. die PM2.5-Straßenabriebsemissionen auf Basis von Untersuchungen von TNO aus dem Jahr 1997 zu Null. Um auf der sicheren Seite zu liegen, werden dennoch Emissionsfaktoren verwendet. Auf Grundlage der o.a. Datenbasis werden zur Berechnung der PM10- und PM2.5-Emissionen für die Summe aus Abrieben (Reifen, Bremsen, Straßenbelag) die in der Tab. 5.1 aufgeführten Emissionsfaktoren angesetzt.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 27 Die Bildung von so genannten sekundären Partikeln wird mit der angesetzten Hintergrundbelastung berücksichtigt, soweit dieser Prozess in großen Entfernungen (10 km bis 50 km) von den Schadstoffquellen relevant wird. Für die kleineren Entfernungen sind die sekundären Partikel in den aus Immissionsmessungen abgeleiteten, nicht motorbedingten Emissionsfaktoren enthalten. 5.3 Emissionen des untersuchten Straßennetzes Die Emissionen der betrachteten Schadstoffe NO x, PM10 und PM2.5 werden für jeden der betrachteten Straßenabschnitte ermittelt. Dabei wirken sich sowohl die verschiedenen Verkehrsaufkommen und LKW-(SV)-Anteile als auch die unterschiedlichen Verkehrssituationen aus. Im Anhang A3 sind die räumlichen Verteilungen der Emissionen für die Schadstoffe NO x, PM10 und PM2.5 dargestellt. In Tab. 5.2 sind exemplarisch die Verkehrskennwerte und daraus abgeleitete Emissionen für einen Abschnitt der Ortsdurchfahrt von Ummeln (Gütersloher Straße/B 61) sowie für einen Abschnitt der geplanten B 61n dargestellt. Variante DTV [Kzf/24h] LKW- Anteil [%] Verkehrssituation NO x [mg/(m s)] PM10 [mg/(m s)] PM2.5 [mg/(m s)] Prognosenullfall 21 500 7.2 IO-HVS50d 0.105 0.0144 0.0081 Planfall 7 500 8.0 IO-HVS50d 0.038 0.0052 0.0029 geplante B 61n 23 500 8.1 AO-Fern100 0.077 0.0114 0.0054 Tab. 5.2: Verkehrskennwerte und Emissionen an der Gütersloher Straße (B 61) im Prognosenullfall und im Planfall sowie an der geplanten B 61n.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 28 6 IMMISSIONEN Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen, bestehend aus der Überlagerung der Hintergrundbelastung und der verkehrsbedingten Zusatzbelastung innerhalb des Untersuchungsgebietes, werden grafisch aufbereitet und als farbige Abbildungen dargestellt. Die grafische Umsetzung der Immissionen erfolgt in Form von farbigen Rechtecken, deren Farbe bestimmten Konzentrationsintervallen zugeordnet ist. Die Zuordnung zwischen Farbe und Konzentrationsintervall ist jeweils in einer Legende angegeben. Bei der Skalierung der Farbstufen für die Immissionen wurde der kleinste Wert entsprechend der angesetzten Hintergrundbelastung zugeordnet. Beurteilungsrelevante Kenngrößen sind einheitlichen Farben zugeordnet. Es sind jeweils die Gesamtbelastungen angegeben. Weiße Flächen kennzeichnen Bereiche ohne Datenwert. In den Grafiken wird der Bereich um die geplante Neubaustrecke der B 61n dargestellt. Die Schadstoffimmissionen im Untersuchungsgebiet wurden für über 52 000 Untersuchungspunkte in Bodennähe bestimmt. Die Anordnung der Untersuchungspunkte erfolgte in einem 10 m x 10 m-raster bis in einen Abstand von ca. 300 m zur geplanten B 61n und der bestehenden B 61, Ortsdurchfahrt von Ummeln. In die Berechnungen gehen die Emissionen der Kraftfahrzeuge (Kap. 5) auf den berücksichtigten Straßen ein. Diese Emissionen verursachen die verkehrsbedingte Zusatzbelastung im Untersuchungsgebiet. Im Folgenden wird jeweils nur die Gesamtbelastung diskutiert, welche sich aus der Zusatzbelastung und großräumig vorhandener Hintergrundbelastung (Kap. 4) zusammensetzt. Entlang der B 61, Ortsdurchfahrt von Ummeln, wurde in Teilbereichen mit nahe stehender Bebauung diese typisiert berücksichtigt. Die Abb. 6.1 bis Abb. 6.6 zeigen die ermittelten Immissionskenngrößen für die Gesamtbelastung von NO 2 und für die Feinstaubfraktionen PM10 und PM2.5 im Prognosenullfall und im Planfall. Die Bewertung erfolgt im Hinblick auf die Grenzwerte der 39. BImSchV. Weiterhin werden die Auswertungen der berechneten Immissionen für ausgewählte Untersuchungspunkte an zur bestehenden B 61 und geplanten B 61n nächstgelegenen beurteilungsrelevanten Bebauung, z.b. Wohnbebauung, gesondert in Tab. 6.1 aufgeführt. Die Lage der Untersuchungspunkte ist in Abb. 4.1 aufgezeigt.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 29 6.1 Stickstoffdioxid-Immissionen (NO 2 ) Die Abb. 6.1 zeigt die im Prognosenullfall 2018 berechneten NO 2 -Immissionen (Jahresmittelwerte). Unter Berücksichtigung der angesetzten Hintergrundbelastung von 22 µg/m³ werden die höchsten NO 2 -Gesamtbelastungen im Prognosenullfall entlang der B 61, Ortsdurchfahrt von Ummeln, der Autobahntrasse der A 33 und der Anschlussstelle A 33/ B 61n berechnet. Entlang der B 61, Ortsdurchfahrt von Ummeln, werden in den bestehenden Kreuzungsbereichen an der Randbebauung NO 2 -Gesamtbelastungen bis 34 µg/m³ im Jahresmittel berechnet. Außerhalb der Kreuzungsbereiche sind ab einem Abstand von ca. 90 m nordwestlich und ca. 50 m südöstlich der Ortsdurchfahrt von Ummeln (B 61) NO 2 -Immissionen unter 24 µg/m³ prognostiziert. Entlang der A 33 sind im Prognosenullfall bis in einen Abstand von ca. 50 m beiderseits der Trasse NO 2 -Konzentrationen über 28 µg/m³ und bis 39 µg/m³ im Jahresmittel berechnet, so auch im Bereich der bestehenden Anschlussstelle. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit entscheidend ist, ob die ermittelten Immissionen zu Überschreitungen der Grenzwerte an beurteilungsrelevanten Gebäuden, z.b. Wohnbebauung, führen. Für die zur bestehenden B 61 und geplanten B 61n nächstgelegene beurteilungsrelevante Bebauung, wie z.b. Wohngebäude, wurden die in Tab. 6.1 aufgeführten Untersuchungspunkte 1 bis 5 festgelegt. Die Lage der Untersuchungspunkte ist in Abb. 4.1 ersichtlich. An der Randbebauung in den Kreuzungsbereichen der Ortsdurchfahrt von Ummeln (Untersuchungspunkt 1 in Tab. 6.1) sind im Prognosenullfall NO 2 -Gesamtbelastungen bis 34 µg/m³, außerhalb der Kreuzungsbereiche bis 30 µg/m³ berechnet. An der südwestlich von Ummeln zur bestehenden B 61 nächstgelegenen Einzelbebauung (Untersuchungspunkt 5) sind NO 2 -Immissionen bis 26 µg/m³ ermittelt. An der zur A 33 nächstgelegenen bestehenden Bebauung sind NO 2 -Immissionen bis 32 µg/m³ berechnet. An der Bebauung im übrigen Untersuchungsgebiet sind im Prognosenullfall NO 2 -Gesamtbelastungen bis 26 µg/m³, an den Untersuchungspunkten 2 bis 4 bis 23 µg/m³ berechnet. Der seit dem Jahr 2010 geltende Grenzwert für NO 2 -Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ wird im Prognosenullfall 2018 an der im Untersuchungsgebiet bestehenden, beurteilungsrelevanten Bebauung nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der zur bestehenden B 61 und A 33 nächstgelegenen Bebauung. Die NO 2 -Belastungen (Jahresmittelwerte) sind an der zur Ortsdurchfahrt von Ummeln sowie zur A 33 nächstgelegenen Bebauung in Bezug auf den Grenzwert nach Tab. 3.2 als erhöhte, an der Bebauung im übrigen Untersuchungsgebiet als leicht erhöhte bis erhöhte Konzentrationen einzustufen.

± NO2 in µg/m³ >40 >36-40 >34-36 >32-34 >30-32 >28-30 >26-28 >24-26 >23-24 >=22-23 Abb. 6.1 62559-13-01 Jahresmittelwert der NO2-Konzentration in [µg/m³] im Untersuchungsgebiet für den Prognosenullfall 0 250 500 1000 Meter Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 31 Immissionen in µg/m³ Untersuchungspunkt NO 2 - PM10- Jahresmittel Jahresmittel Prognosenullfall PM2.5- Jahresmittel 1 34 26 18 2 23 22 16 3 23 22 16 4 23 22 16 5 26 23 17 Planfall 1 28 24 17 2 27 24 17 3 26 23 17 4 26 23 17 5 27 24 17 Grenzwert bzw. Schwellenwert 40 40 bzw. 29 25 Tab. 6.1: Immissionen in µg/m³ an ausgewählten Untersuchungspunkten im Untersuchungsgebiet im Prognosenullfall und Planfall 2018. Lage der Punkte s. Abb. 4.1. Die Abb. 6.2 zeigt die im Planfall 2018 im Untersuchungsgebiet berechneten NO 2 - Immissionen. Entlang der geplanten Neubaustrecke der B 61n ist im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall eine Zunahme, entlang der bestehenden Ortsdurchfahrt von Ummeln (B 61) aufgrund der mit der geplanten B 61n verbundenen verkehrlichen Entlastung der Ortsdurchfahrt eine Abnahme der NO 2 -Immissionen gegenüber dem Prognosenullfall verbunden. Entlang der geplanten Neubaustrecke der B 61n sind im Planfall 2018 außerhalb der geplanten Anschlussstellen und Straßenquerungen bis in einen Abstand von ca. 70 m nordwestlich und ca. 50 m südöstlich der B 61n NO 2 -Gesamtbelastungen über 24 µg/m³ und vereinzelt bis 30 µg/m³ im Nahbereich der Trasse berechnet. Entlang der bestehenden B 61, Ortsdurchfahrt von Ummeln, sind im Planfall in den Kreuzungsbereichen an der Randbebauung NO 2 - Gesamtbelastungen bis 28 µg/m³ ermittelt. Außerhalb der Kreuzungsbereiche sind bis in einen Abstand von ca. 30 m nordwestlich und ca. 20 m südöstlich der B 61 NO 2 -Immissionen über 24 µg/m³ und bis 26 µg/m³ prognostiziert. Entlang der L 791 (Ummelner Straße) nordwestlich der geplanten Anschlussstelle an die B 61n sind bis in einen Abstand von ca. 60 m

± NO2 in µg/m³ >40 >36-40 >34-36 >32-34 >30-32 >28-30 >26-28 >24-26 >23-24 >=22-23 Abb. 6.2 62559-13-01 Jahresmittelwert der NO2-Konzentration in [µg/m³] im Untersuchungsgebiet für den Planfall 0 250 500 1000 Meter Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 33 beiderseits der L 791 NO 2 -Immissionen über 23 µg/m³ und bis 26 µg/m³ ermittelt. Entlang der A 33 sind im Planfall bis in einen Abstand von ca. 60 m beiderseits der Autobahn NO 2 - Gesamtbelastungen über 28 µg/m³ und bis 40 µg/m³ berechnet, so auch im Bereich der Anschlussstelle an die B 61n. An der zur geplanten B 61n nächstgelegenen beurteilungsrelevanten Bebauung (Untersuchungspunkt 2 in Tab. 6.1) sind im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall um bis zu 4 µg/m³ erhöhte NO 2 -Gesamtbelastungen mit Jahresmittelwerten bis 27 µg/m³, an den Untersuchungspunkten 3 und 4 bis 26 µg/m³ prognostiziert. An der zur Einmündung der bestehenden B 61 in die geplante B 61n nächstgelegenen Einzelbebauung südwestlich von Ummeln (Untersuchungspunkt 5) sind im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall um ca. 1 µg/m³ erhöhte NO 2 -Konzentrationen mit Jahresmittelwerten bis 27 µg/m³ berechnet. An der Randbebauung in den Kreuzungsbereichen der Ortsdurchfahrt von Ummeln sind im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall um bis zu 6 µg/m³ reduzierte NO 2 -Gesamtbelastungen bis 28 µg/m³ (Untersuchungspunkt 1 in Tab. 6.1), außerhalb der Kreuzungsbereiche bis 26 µg/m³ im Jahresmittel berechnet. An der zur A 33 nächstgelegenen bestehenden Bebauung sind im Planfall NO 2 -Immissionen bis 32 µg/m³ berechnet. Der seit dem Jahr 2010 geltende Grenzwert für NO 2 -Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ wird im Planfall 2018 an der im Untersuchungsgebiet bestehenden, beurteilungsrelevanten Bebauung nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der zur geplanten B 61n nächstgelegenen Bebauung. Die NO 2 -Belastungen (Jahresmittelwerte) sind an der zur geplanten B 61n und bestehenden B 61 nächstgelegenen Bebauung als leicht erhöhte, an der zur A 33 nächstgelegenen Bebauung in Bezug auf den Grenzwert nach Tab. 3.2 als erhöhte NO 2 - Gesamtbelastungen einzustufen. Die berechneten NO 2 -Kurzzeitbelastungen (98-Perzentilwerte) erreichen sowohl im Prognosenullfall als auch im Planfall 2018 an der Bebauung im Untersuchungsgebiet weniger als 90 µg/m³, so auch an der im Untersuchungsgebiet zur bestehenden und geplanten B 61n sowie zur A 33 nächstgelegenen Randbebauung. Die 39. BImSchV (2010) sieht eine neue Bestimmung der Kurzzeitbelastung von NO 2 vor (siehe Abschnitt 3.3). Entsprechend den Ableitungen aus Messdaten kann geschlossen werden, dass bei einer Einhaltung von 130 µg/m³ (98-Perzentilwert) auch der neue Grenzwert eingehalten wird. Dementsprechend ist zu erwarten, dass im Betrachtungsgebiet der neue Grenzwert sowohl im Prognosenullfall als auch im Planfall 2018 deutlich nicht überschritten wird. Auf eine grafische Darstellung wird deshalb hier verzichtet.

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 34 6.2 Feinstaub-Immissionen (PM10) Für die Bewertung der PM10-Immissionen liegen zwei Beurteilungsgrößen vor. Diese sind der Jahresmittelwert und der Kurzzeitwert, der max. 35 Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ in einem Jahr erlaubt. Die Auswertungen von Messdaten zeigen, dass der Kurzzeitwert die strengere Größe darstellt. Entsprechend den Ausführungen in Kap. 3 gibt es für den Kurzzeitwert einen Schwellenwert. Dieser besagt, dass ab einem PM10-Jahresmittelwert von 29 µg/m³ der Kurzzeitwert überschritten werden kann. Im Folgenden werden die berechneten PM10-Jahresmittelwerte dargestellt und mit Blick auf die beiden Werte von 29 µg/m³ und 40 µg/m³ diskutiert. Die Abb. 6.3 zeigt die im Prognosenullfall berechneten PM10-Immissionen (Jahresmittelwerte). Unter Berücksichtigung der angesetzten Hintergrundbelastung von 22 µg/m³ treten die höchsten PM10-Immissionen im Untersuchungsgebiet in unmittelbarer Nähe zur bestehenden B 61, Ortsdurchfahrt von Ummeln, sowie entlang der A 33 und deren Anschlussstelle auf. Entlang der Ortsdurchfahrt von Ummeln sind in den Kreuzungsbereichen an der Randbebauung PM10-Jahresmittelwerte bis 26 µg/m³ berechnet. Außerhalb der Kreuzungsbereiche sind bis in einen Abstand von ca. 30 m nordwestlich und ca. 20 m südöstlich der B 61 PM10-Immissionen bis 24 µg/m³ ermittelt. Entlang der A 33 sind im Prognosenullfall bis in einen Abstand von ca. 30 m beiderseits der Autobahntrasse PM10-Konzentrationen über 24 µg/m³ und bis 28 µg/m³ berechnet, so auch im Bereich der Anschlussstelle. Im übrigen Untersuchungsgebiet sind im Prognosenullfall mit der angesetzten Hintergrundbelastung vergleichbare PM10-Immissionen berechnet. An der Randbebauung entlang der Ortsdurchfahrt von Ummeln sind im Prognosenullfall in den bestehenden Kreuzungsbereichen PM10-Gesamtbelastungen bis 26 µg/m³ (Untersuchungspunkt 1 in Tab. 6.1), außerhalb der Kreuzungsbereiche bis 24 µg/m berechnet. An der südwestlich von Ummeln zur B 61 nächstgelegenen Einzelbebauung (Untersuchungspunkt 5) sind im Prognosenullfall PM10-Immissionen bis 23 µg/m³ prognostiziert. An der zur A 33 nächstgelegenen Bebauung sind PM10-Konzentrationen bis 26 µg/m³ im Jahresmittel berechnet. An der übrigen im Untersuchungsgebiet bestehenden Bebauung sind im Prognosenullall mit der angesetzten Hintergrundbelastung vergleichbare PM10-Immissionen unter 23 µg/m³ berechnet, so auch an den in Tab. 6.1 aufgeführten Untersuchungspunkten 2 bis 4. Der seit dem Jahr 2005 geltende Grenzwert für PM10-Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ wird im Prognosenullfall 2018 an der bestehenden Bebauung im Untersuchungsgebiet nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der zur B 61 und A 33 nächstgelegenen Bebau-

± PM10 in µg/m³ >40 >36-40 >32-36 >30-32 >28-30 >26-28 >24-26 >23-24 >=22-23 Abb. 6.3 62559-13-01 Jahresmittelwert der PM10-Konzentration in [µg/m³] im Untersuchungsgebiet für den Prognosenullfall 0 250 500 1000 Meter Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 36 ung. In Bezug auf den Grenzwert nach Tab. 3.2 sind die PM10-Jahresmittelwerte als leicht erhöhte Konzentrationen einzustufen. Der Schwellenwert von 29 µg/m³ im Jahresmittel zur Ableitung der PM10-Kurzzeitbelastung wird entsprechend den Berechnungsergebnissen ebenfalls an der bestehenden Bebauung nicht erreicht und nicht überschritten. Die Abb. 6.4 zeigt die im Planfall 2018 berechneten PM10-Immissionen. Entlang der geplanten B 61n sind im Planfall bis in einen Abstand von ca. 30 m nordwestlich und ca. 20 m südöstlich der Trasse PM10-Gesamtbelastungen bis 24 µg/m³ prognostiziert. Entlang der Ortsdurchfahrt von Ummeln (B 61) sind im Planfall in den Kreuzungsbereichen an der Randbebauung PM10-Jahresmittelwerte bis 24 µg/m³ berechnet. Außerhalb der Kreuzungsbereiche sind entlang der B 61 mit der angesetzten Hintergrundbelastung vergleichbare PM10- Immissionen unter 23 µg/m³ prognostiziert. Entlang der A 33 sind im Planfall bis in einen Abstand von ca. 40 m beiderseits der Autobahntrasse PM10-Konzentrationen über 24 µg/m³ und bis 28 µg/m³ berechnet, so auch im Bereich der Anschlussstelle. An der zur geplanten B 61n nächstgelegenen beurteilungsrelevanten Bebauung (Untersuchungspunkte 2 in Tab. 6.1) sind im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall um bis zu 2 µg/m³ erhöhte PM10-Gesamtbelastungen mit Jahresmittelwerten bis 24 µg/m³, an den Untersuchungspunkten 3 und 4 bis 23 µg/m³ prognostiziert. An der zur Einmündung der bestehenden B 61 in die geplante B 61n nächstgelegenen Einzelbebauung südwestlich von Ummeln (Untersuchungspunkt 5) sind im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall um weniger als 1 µg/m³ erhöhte PM10-Konzentrationen mit Jahresmittelwerten bis 24 µg/m³ berechnet. An der Randbebauung in den Kreuzungsbereichen der Ortsdurchfahrt von Ummeln sind im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall um ca. 2 µg/m³ reduzierte PM10-Gesamtbelastungen bis 24 µg/m³ (Untersuchungspunkt 1 in Tab. 6.1), außerhalb der Kreuzungsbereiche unter 23 µg/m³ im Jahresmittel berechnet. An der zur A 33 nächstgelegenen bestehenden Bebauung sind im Planfall PM10-Immissionen bis 26 µg/m³ berechnet. Der seit dem Jahr 2005 geltende Grenzwert für PM10-Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ wird im Planfall 2018 an der bestehenden Bebauung im Untersuchungsgebiet nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der zur geplanten B 61n nächstgelegenen Bebauung. In Bezug auf den Grenzwert nach Tab. 3.2 sind die PM10-Jahresmittelwerte als leicht erhöhte Konzentrationen einzustufen. Der Schwellenwert von 29 µg/m³ im Jahresmittel zur Ableitung der PM10-Kurzzeitbelastung wird entsprechend den Berechnungsergebnissen ebenfalls an der bestehenden Bebauung nicht erreicht und nicht überschritten.

± PM10 in µg/m³ >40 >36-40 >32-36 >30-32 >28-30 >26-28 >24-26 >23-24 >=22-23 Abb. 6.4 62559-13-01 Jahresmittelwert der PM10-Konzentration in [µg/m³] im Untersuchungsgebiet für den Planfall 0 250 500 1000 Meter Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG 38 6.3 Feinstaub-Immissionen (PM2.5) Für die Bewertung der PM2.5-Immissionen werden zwei Beurteilungswerte genannt. Diese sind der PM2.5-Grenzwert (Jahresmittelwert) von 25 µg/m³, der ab dem Jahr 2015 einzuhalten ist und der Richtgrenzwert (Jahresmittelwert) von 20 µg/m³, der ab dem Jahr 2020 einzuhalten ist. Im Folgenden werden die berechneten PM2.5-Jahresmittelwerte dargestellt und mit Blick auf die beiden Werte von 25 µg/m³ und 20 µg/m³ diskutiert. Die Abb. 6.5 zeigt die im Prognosenullfall 2018 berechneten PM2.5-Immissionen. Entlang der B 61, Ortsdurchfahrt von Ummeln, sind in den Kreuzungsbereichen an der Randbebauung PM2.5-Immissionen bis 18 µg/m³ prognostiziert. Außerhalb der Kreuzungsbereiche sind entlang der Ortsdurchfahrt von Ummeln PM2.5-Gesamtbelastungen bis 17 µg/m³ berechnet. An der A 33 und deren Anschlussstelle sind in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn PM2.5- Immissionen im Mittel bis 18 µg/m³ prognostiziert. An der Randbebauung der Ortsdurchfahrt von Ummeln (Untersuchungspunkt 1 in Tab. 6.1) sind im Prognosenullfall in den Kreuzungsbereichen PM2.5-Immissionen bis 18 µg/m³ berechnet, außerhalb der Kreuzungsbereiche bis 17 µg/m³ berechnet, so auch an der zur A 33 nächstgelegenen Bebauung. An der Bebauung im übrigen Untersuchungsgebiet sind im Prognosenullfall mit der angesetzten Hintergrundbelastung vergleichbare PM2.5- Immissionen unter 17 µg/m³ ermittelt. Im Planfall (Abb. 6.6) sind entlang der Ortsdurchfahrt von Ummeln gegenüber dem Prognosenullfall an der Randbebauung um ca. 1 µg/m³ reduzierte PM2.5-Immissionen bis 17 µg/m³ berechnet (Untersuchungspunkt 1 in Tab. 6.1). Entlang der geplanten Trasse der B 61n sind im Planfall gegenüber dem Prognosenullfall geringfügig erhöhte PM2.5-Immissionen berechnet, die an der nächstgelegenen Bebauung (Untersuchungspunkte 2 bis 5) zu PM2.5- Gesamtbelastungen bis 17 µg/m³ führen. An der zur A 33 nächstgelegenen Bebauung sind im Planfall mit dem Prognosenullfall vergleichbare PM2.5-Immissionen berechnet. Der ab dem Jahr 2015 geltende Grenzwert für PM2.5-Jahresmittelwerte von 25 µg/m³ wird entsprechend den Immissionsberechnungen somit sowohl im Prognosenullfall als auch im Planfall 2018 an der bestehenden Bebauung im Untersuchungsgebiet nicht erreicht und nicht überschritten, so auch an der zur geplanten B 61n nächstgelegenen Bebauung. In Bezug auf den Grenzwert von 25 µg/m³ sind die PM2.5-Immissionen an der bestehenden beurteilungsrelevanten Bebauung als leicht erhöhte Konzentrationen einzustufen. Der ab dem Jahr 2020 einzuhaltende Richtgrenzwert von 20 µg/m³ wird an der bestehenden Bebauung ebenfalls nicht erreicht und nicht überschritten.

± PM2.5 in µg/m³ >25 >23-25 >21-23 >20-21 >19-20 >18-19 >17-18 >=16-17 Abb. 6.5 62559-13-01 Jahresmittelwert der PM2.5-Konzentration in [µg/m³] im Untersuchungsgebiet für den Prognosenullfall 0 250 500 1000 Meter Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG

± PM2.5 in µg/m³ >25 >23-25 >21-23 >20-21 >19-20 >18-19 >17-18 >=16-17 Abb. 6.6 62559-13-01 Jahresmittelwert der PM2.5-Konzentration in [µg/m³] im Untersuchungsgebiet für den Planfall 0 250 500 1000 Meter Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG