LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2109 07.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 791 vom 22. Januar 2018 der Abgeordneten Helmut Seifen und Roger Beckamp Drucksache 17/1921 AfD Mittelabrufung des Programms Gute Schule 2020 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die aktuelle WDR-Recherche vom 17. Januar 2018 zu dem Förderprogramm Gute Schule 2020 bestätigt ein intuitives Gefühl zum weiterhin bestehenden maroden Zustand der nordrhein-westfälischen Schulen seitens der Eltern- und Schülerschaft. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Zustand der Schulen im Land seit Jahren verschlechtert, wurde als großer Kraftakt das Programm Gute Schule 2020 auf den Weg gebracht. Bis zum Ende des Kalenderjahres 2017 haben die Kommunen jedoch nicht einmal die Hälfte der verfügbaren Finanzmittel aus dem Programm abgerufen. Dies entspricht ca. 223 Millionen Euro von den verfügbaren 500 Millionen Euro, obwohl das Programm bereits unter der rot-grünen Landesregierung eingeführt wurde. Der Staatssekretär im NRW-Schulministerium, Mathias Richter (FDP), sieht zeitintensive Planungsvorläufe innerhalb der kommunalen Baumaßnahmen und Personalmangel als Ursache für die ernüchternde Bilanz. Doch gerade Schulleiter kritisieren Bürokratie, Intransparenz und die fehlende Einbindung von Schulen in den gesamten Prozess. Ebenfalls wird Kritik an der Verwendung der Fördermittel laut. Statt das Geld für die Sanierung maroder Schulen zu verwenden, wird zu oft in zeitaufwendige Neubauten oder Schulerweiterungen investiert. In einem kürzlich erschienen Artikel in der Rheinischen Post werden Zuschüsse vom Land, aber auch vom Bund (Kinfög-Programm) als Fluch und Segen zugleich bezeichnet. Die Fördermillionen können in der Umsetzung erst gar nicht ausgegeben werden, weil Handwerker und Baufirmen über keine Kapazitäten verfügen. Datum des Originals: 07.03.2018/Ausgegeben: 12.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2109 Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 791 mit Schreiben vom 7. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Schulen in NRW haben bereits Mittel aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 abgerufen? (Bitte listen Sie die Angaben nach Schulform und Gemeinde auf) 2. In welchem Zeitraum und durch welche Maßnahmen sind gemäß dem Staatssekretär, Mathias Richter (FDP), die Planungsvorläufe überwunden, sodass eine vollwertige Mittelabrufung seitens der Kommunen zu erwarten ist? 3. In welcher Höhe wurden die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 nur für die Sanierungsmaßnahmen von Schulen eingesetzt? (Bitte listen Sie die Angaben nach Schulform und Gemeinde auf) 4. In welcher Höhe wurden die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 nur für die Schulerweiterung der Schulen eingesetzt? (Bitte listen Sie die Angaben nach Schulform und Gemeinde auf und bitte nehmen Sie in Ihrer Antwort auch Bezug auf Bedarfe hinsichtlich der Rückkehr zu G9) 5. Mit welchen ergänzenden Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommunen unterstützen, um die dringend erforderliche Umsetzung des Programms zu ermöglichen und zu beschleunigen? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Das Programm Gute Schule 2020 ist ein für die Kommunen aufgelegtes Förderprogramm, die auch die örtliche Umsetzung in den Schulen koordinieren. Der Anlage ist zu entnehmen, welche Kommunen bis zum 31.12.2017 Gelder abgerufen haben und wie sich diese Mittel jeweils auf die Förderbereiche Sanierung/Modernisierung und Neu-/Umbau verteilt haben. Zu beachten ist hierbei, dass Mittel aus 2017 auch noch im Jahr 2018 abgerufen werden können. Die Priorisierung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen, die aus dem Programm Gute Schule 2020 finanziert werden, übernehmen die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung. Die Landesregierung wird weiterhin verfolgen, wie sich die Inanspruchnahme der Mittel aus diesem Programm entwickelt und in Absprache mit der NRW.BANK gegebenenfalls gemeinsam mit den Kommunen erforderliche Maßnahmen ergreifen. Die Erfahrungswerte sprechen jedoch dafür, dass auf Grund des fachlichen und politischen Vorlaufs von Investitionsplanungen in den Kommunen mit einem anwachsenden Abruf der Mittel zu rechnen ist. Konkrete Investitionsbedarfe in den Kommunen durch die Umstellung auf G9 werden im Rahmen eines separaten Gesetzgebungsverfahrens zum Belastungsausgleich zu beurteilen sein. 2