Übernahme der Reisekosten bei der freiwilligen Rückkehr abgelehnter Asylbewerber?
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- Lennart Gerber
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1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4120 vom 2. Dezember 2015 der Abgeordneten André Kuper und Holger Müller CDU Drucksache 16/10399 Übernahme der Reisekosten bei der freiwilligen Rückkehr abgelehnter Asylbewerber? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4120 mit Schreiben vom 6. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 29. Oktober vermeldete das nordrhein-westfälische Innenministerium per Pressemitteilung, dass Nordrhein-Westfalen weiter vorrangig auf die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber setze. So startete am Tag der Pressemitteilung vom Flughafen Paderborn eine Chartermaschine mit Ziel Tirana mit insgesamt 144 abgelehnten Asylbewerbern aus Albanien an Board. Das freiwillige Rückreiseangebot habe die Internationalen Organisation für Migration (IOM) organisiert. Für die Zukunft seien weitere Rückkehrhilfsflüge nach Albanien geplant. Bis Ende September 2015 wurde die freiwillige Rückreise von Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, durch die IOM finanziell unterstützt. Die Verantwortlichkeiten im Bereich der freiwilligen Rückkehrmaßnahmen liegen in NRW beim Innenminister, welcher die politischen und inhaltlichen Grundsatzentscheidungen treffen muss. Die IOM ist mit der Durchführung des REAG-/GARP-Programms beauftragt. Zu den Hauptaufgaben der IOM gehört die Bereitstellung von Informationen für die Rückkehr, die Prüfung der Antragsunterlagen der freiwilligen Rückkehrer, die Abwicklung der Rückkehrformalitäten, die Klärung der Transportfrage (z.b. Buchung der Flüge) und die Auszahlung der Starthilfen. Seit 2003 nimmt das BAMF die Verwaltung der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel wahr und kooperiert direkt mit der IOM ( 75 Nr. 7 AufenthG). Bei der Abwicklung sind weiterhin die antragsberechtigten Stellen zu berücksichtigen. Anträge können nur über eine kommunale- Datum des Originals: /Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 16/10695 bzw. Landesbehörde (z.b. Sozialamt, Ausländerbehörde), Wohlfahrtsverbände, Fachberatungsstellen, Zentrale Rückkehrberatungsstellen oder über den UNHCR gestellt werden. Die Förderung der freiwilligen Rückkehr wird finanziell zur Hälfte über die Länder geleistet. Die Kosten variieren bei den Rückführungen je nachdem, ob es sich um eine begleitete oder unbegleitete Rückführung handelt und ob diese mit einer Linienmaschine oder einem eigens gecharterten Flugzeug erfolgt. So muss z.b. bei Rückführungen auf Linienflügen zusätzlich das jeweilige Sicherheitspersonal gezahlt werden. Der Umfang der Kostenhaftung ist in 67 AufenthG festgelegt. Die Kosten für einen Charter variieren je nach Buchung eines Kleincharters, eines Großcharters (Airbus) und der Notwendigkeit von Begleitpersonen. Weitere Kosten können entstehen, wenn geplante oder gebuchte Flüge storniert werden müssen, z.b. weil zum Rückführungstermin niemand erscheint oder keine gültigen Reisepapiere vorliegen. Bei der Förderung der freiwilligen Rückkehr werden unter Umständen und in Abhängigkeit des Herkunftslandes von den Aufnahmeländern regelmäßig finanzielle Anreize gesetzt. Die Höhe dieser finanziellen Anreize sind im REAG-/GARP-Programm geregelt. Am wurde entschieden, kosovarischen Staatsangehörigen, die nach dem eingereist sind, keine Reisebeihilfe und keine Starthilfe mehr zu gewähren. Damit werden für die Bevölkerungsgruppe wie für aus den visumfreien Staaten des Westbalkans nur noch Beförderungskosten übernommen. Aktuell werden dem Vernehmen nach die Rückführungen in NRW über ein Kontingent und zu vor Jahren ermittelten höheren Konditionen des Bundes abgewickelt. 1. In welcher Höhe wurde bislang im Jahr 2015 die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber durch Rückkehrhilfen und Übernahme von Rückreisekosten gefördert? Die Förderung der freiwilligen Rückkehr erfolgt aktuell über das REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG)/ Government Assisted Repatriation Programme (GARP). Dieses Programm beinhaltet die finanzielle und operationelle Unterstützung der Beförderung und Reintegration von Asylbewerbern, abgelehnten Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen, Bürgerkriegsflüchtlingen, Illegalen, Opfern von Zwangsprostitution oder Menschenhandel sowie von anderen Ausländern (leistungsberechtigt nach 1 AsylbLG), die aus eigenem Entschluss freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat weiterwandern können. Eine Differenzierung der Kosten bei dem REAG/GARP-Programm für die gruppe im Sinne der Anfrage ist nicht möglich. Zum Stichtag betrugen die Kosten im Jahr 2015 für freiwillig ausgereiste , In welcher Höhe entstanden im bisherigen Jahr 2015 Kosten durch die Übernahme von Reisekosten bei Flugbuchungen? Zum Stichtag betrugen die Kosten für die Übernahme von Reisekosten bei Flugbuchungen über das REAG/GARP-Programm ,67. 2
3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 16/ In wie vielen Fällen mussten Tickets/ganze Flüge storniert werden? Nach erfolgter Bewilligung wurden in 215 Fällen Anträge aus dem REAG/GARP-Programm storniert, bei denen der gebuchte Flug nicht in Anspruch genommen wurde. 4. Welche konkreten Flüge mit welcher zahl fanden bislang im laufenden Jahr 2015 zur freiwilligen Ausreise statt? Bis zum Stichtag sind im Jahr mit dem Flugzeug freiwillig ausgereist. Die in der Anlage beigefügte Tabelle stellt das und die Anzahl der freiwillig ausgereisten über das REAG/GARP-Programm dar, unabhängig davon, ob an dem Tag mehrere Flüge stattgefunden haben. Es werden nur Flüge dargestellt, die bis zum Stichtag Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit der Kostenersparnis - angesichts der steigenden Anzahl abgelehnter Asylbewerber - die durchzuführenden freiwilligen Rückführungsflüge nicht über die bestehenden Verträge der Bundespolizei abzuwickeln, sondern unabhängig davon eine eigene Preisanfrage und Buchung von Flügen mit günstigeren Konditionen (Kerosinpreis, Stornierung) zu beauftragen? Freiwillige Rückkehrer nutzen entweder die Möglichkeit einer Förderung über das REAG/GARP-Programm oder finanzieren ihre Rückkehr aus Eigenmitteln. Sofern im Rahmen des REAG/GARP-Programms eine freiwillige Rückkehr mittels einer Sammelflugmaßnahme erfolgt, wird diese von der International Organization for Migration (IOM) beauftragt. Im Bereich der freiwilligen Rückkehr bestehen derzeit keine Verträge mit der Bundespolizei im Hinblick auf die Nutzung von Flugkapazitäten. 3
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