TAXORDNUNG 2018 - Taxen - Pflegekosten - Zusätzliche und individuelle Leistungen / Verrechnungen - Allgemeines Föhrengarten AG Föhrenweg 6 / 5074 Eiken T 062 865 48 48 / F 062 865 48 49 info@foehrengarten.ch / www.föhrengarten.ch
1. ADMINISTRATIVES ZSR-Nr. 207819 UID-Nr. 287.497.595 BUR-Nr. AG86341241 Bankverbindung UBS IBAN CH940024524511035801F Allgemeine E-Mail info@foehrengarten.ch Webseite www.foehrengarten.ch 2. GELTUNG Die Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegewohnheims Föhrengarten AG und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Anpassungen bleiben, unter Einhaltung einer 1 monatigen Frist vorbehalten. 3. BERECHNUNGSGRUNDLAGEN Die Taxkategorien regeln die Ansätze für die Rechnungsstellung der folgenden Leistungskategorien: Pensionstaxe für nicht KLV-pflichtige Leistungen Die Tagesansätze gelten pro Person und Tag Betreuungstaxe pro Person und Tag Pflegeleistungen für KLV-pflichtige Leistungen Individuelle Dienstleistungen und Verrechnungen 1
4. TAXEN Ein- und Austrittstage werden zum ganzen Tagesansatz verrechnet. Bei Abwesenheiten von mehr als 3 Tagen (Abreise- bzw. Rückreisetag gelten nicht als Abwesenheitstage) wird eine Reduktion auf die Pensionstaxe gewährt. Unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist können beide Parteien jeweils auf das Ende eines Kalendermonats kündigen. Beim Austritt vor Ablauf der Kündigungsfrist, wird die Pensionstaxe bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiterverrechnet. Dabei wird die Taxreduktion bei Abwesenheit gewährt. Im Todesfall wird die Pensionstaxe (abzüglich Taxreduktion bei Abwesenheit) für 10 Tage weiterverrechnet. 4.1. Pensionstaxen (Tagesansätze) Pensionstaxe Einzelzimmer CHF 150.00 Pensionstaxe Zweierzimmer CHF 135.00 Taxreduktion bei Abwesenheiten (Gutschrift Mahlzeiten) CHF 15.00 Vorauszahlung (Fällig beim Heimeintritt) Die Vorauszahlung wird nicht verzinst. Bei Vorliegen einer subsidiären Kostengutsprache der Wohnsitzgemeinde wird auf die Leistung der Vorauszahlung verzichtet. Die Vorauszahlung wird nach Austritt/Todesfall mit der letzten Heimrechnung abgerechnet, vorausgesetzt es sind keine offenen Positionen vorhanden. CHF 5'000.00 In der Pensionstaxe sind folgende Leistungen enthalten: Unterkunft, Licht, Wasser, Heizung, Zimmerreinigung, Nutzung der Gemeinschaftsräume und Anlagen, Verpflegung inklusive Diäten (ohne Tafelgetränke), Besorgung der Leibwäsche (exkl. Flickarbeiten), Teilnahme am Aktivierungsangebot. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind in unserer Kollektiv-Haftpflicht und Kollektiv-Hausratversicherung (versicherter Hausrat bis maximal CHF 5'000 pro Bewohner) mit eingeschlossen. Die Prämie, welche sich pro Bewohner auf CHF 63.00/Jahr beläuft, ist in der Pensionstaxe enthalten. Nicht versichert sind Wertgegenstände (Schmuck, Uhren, etc.). 2
4.2. Pflegetaxen für die KVG-pflichtigen Pflegeleistungen (gemäss Kant. Tarifordnung) KLV-Stufen BESA KLV-Minuten Pflegekosten total Anteil Bewohner Anteil Krankenkasse Anteil öffentliche Hand (Restfinanzierung) 1 Bis 20 10.60 1.60 9.00 0.00 2 21 40 31.70 13.70 18.00 0.00 3 41 60 52.80 21.60 27.00 4.20 4 61 80 73.90 21.60 36.00 16.30 5 81 100 95.00 21.60 45.00 27.40 6 101 120 116.10 21.60 54.00 40.50 7 121 140 137.20 21.60 63.00 52.60 8 141 160 158.30 21.60 72.00 64.70 9 161 180 179.40 21.60 81.00 76.80 10 181 200 200.50 21.60 90.00 88.90 11 201 220 221.60 21.60 99.00 101.00 12-l-a 221-240 242.70 21.60 108.00 113.10 12-l-b (121) 241-260 263.80 21.60 108.00 134.20 12-l-b (122) 261-280 284.90 21.60 108.00 155.30 12-l-b (123) 281-300 306.00 21.60 108.00 176.40 12-l-b (124) 301 320 327.10 21.60 108.00 197.50 12-l-b (125) Ab 321 * 21.60 108.00 Nach Aufwand * Der Preis pro Stufe ergibt sich aus dem ermittelten Pflegebedarf und dem Stundensatz von CHF 63.30 4.3. Betreuungskosten / pro Tag Betreuungspauschale (unabhängig von der Pflegestufe) CHF 40.00 Die Betreuungstaxe ist auch während Abwesenheitstagen geschuldet. 3
4.4. Zusätzliche und individuelle Leistungen / Verrechnungen Dossiereröffnung Ersteintritt CHF 300.00 Dossiereröffnung Wiedereintritt CHF 100.00 Reservationstaxe pro Tag CHF 120.00 Todesfallpauschale (Leichenpflege, Aufbahrung) CHF 300.00 Austrittspauschale (Endreinigungs- und Administrativaufwand) CHF 450.00 Telefonanschluss (monatliche Anschlussgebühr) pro Tag CHF 0.50 TV-Anschluss pro Monat CHF 20.00 Kilometerentschädigung für (Besorgungen / Transporte) pro km CHF 0.80 Getränkepauschale pro Tag CHF 2.00 Zimmerservice auf Wunsch des Bewohners / der Bewohnerin (Komfortgründe) Bei einem Zimmerwechsel auf Wunsch des Bewohners wird die Austrittspauschale verrechnet. Postweiterleitungen pro Sendung (pro Service) CHF 8.00 CHF 5.00 Dienstleistungen an Bewohner (Begleitungen, Besorgungen etc.) pro Stunde CHF 72.00 Leistungen welche nach Aufwand bzw. separater Preisliste verrechnet werden: Telefon-Gesprächskosten Kleiderbeschriftung Coiffeur, Pedicure Transporte, Taxi Taschengeldbezüge Begleitung ausser Haus durch Mitarbeitende des Föhrengartens Näh- und Flickarbeiten Porti Waschen und Aufbereiten von Kleidern (Blusen, Herrenhemd, Hosen, Pullover etc.) Flickarbeiten und Chemische Reinigungen Die vom Hausarzt verordneten und vom Pflegewohnheim Föhrengarten verabreichten Medikamente werden von der Vinzenz Apotheke, 5074 Eiken, direkt dem Bewohner / der Bewohnerin in Rechnung gestellt. Arztleistungen sowie Therapieleistungen werden von den Leistungserbringern direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. 4
5. ALLGEMEINES Mit der Unterzeichnung der Anmeldung sowie des Betreuungsvertrages werden die allgemeinen Bedingungen, wie in der Taxordnung festgehalten, akzeptiert. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils Anfang Monat für die erbrachten Leistungen des Vormonats. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung. Die Taxordnung 2017 wurde am 20. Juli 2017 durch den Verwaltungsrat der Föhrengarten AG genehmigt. Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates vom Dienstag, 7. November 2017, bleiben die Bedingungen der Taxordnung 2017 bis auf Weiteres gültig. Die Taxordnung 2018 ist deshalb identisch mit der Taxordnung 2017 bis auf die Anpassung bei den Kosten für die Weiterleitung der Eingangspost. 5