Hausübungen. Rechtliche Grundlagen. SchUG LBVO

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Transkript:

Hausübungen Rechtliche Grundlagen SchUG 17. (2) Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit können den Schülern auch Hausübungen aufgetragen werden, die jedoch so vorzubereiten sind, daß sie von den Schülern ohne Hilfe anderer durchgeführt werden können. Bei der Bestimmung des Ausmaßes der Hausübungen ist auf die Belastbarkeit der Schüler, insbesondere auf die Zahl der Unterrichtsstunden an den betreffenden Schultagen, die in den übrigen Unterrichtsgegenständen gestellten Hausübungen und allfällige Schulveranstaltungen Bedacht zu nehmen. Hausübungen, die an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen oder während der Weihnachtsferien, der Semesterferien, der Osterferien, der Pfingstferien oder der Hauptferien erarbeitet werden müßten, dürfen - ausgenommen an den lehrgangsmäßigen Berufsschulen - nicht aufgetragen werden. LBVO 4. (1) Die Feststellung der Mitarbeit des Schülers im Unterricht umfaßt den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit in den einzelnen Unterrichtsgegenständen und erfaßt: b) Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Bearbeitung von Hausübungen.

Übliche Funktionen von Hausübungen Methodisch didaktische Funktion zur Unterrichtsvorbereitung, zum Üben, Festigen und Aneignen, zur Anwendung und Übertragung Förderfunktion für die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler Informationsfunktion gegenüber den Eltern Bewertungs- und Überprüfungsfunktion für Lehrkräfte Disziplinfunktion als Reaktion auf Verhalten von Schülerinnen und Schüler erzieherische Funktionen wie Entwicklung von Selbstständigkeit, Wecken von Arbeitsfreude und Interesse, Erwerb von Organisationsfähigkeit, Zeitmanagement, Stärkung des Selbstvertrauens, Wecken einer positiven Grundhaltung zum selbstständigen Lernen, Denken und Arbeiten, Lernen und Konzentrationsfähigkeit werden individualisiert, Gefühl für Pflichterfüllung wecken Achtung - Hausübungen sind: kein Ersatz für ausgefallenen Unterricht keinesfalls Disziplinierungsmaßnahmen keine ineffizienten Beschäftigungsmaßnahmen Probleme mit Hausübungen Der Wirksamkeit von Hausübungen ist von vielen Faktoren abhängig: den Lehrkräften, die sie stellen dem Schwierigkeitsgrad der körperlichen, geistigen und emotionalen Verfassung der Schülerinnen und Schüler der Motivation der Aufgabenstellung dem jeweiligen Schulweg Häusliche Bedingungen zur Erledigung der geforderten Hausübungen sind nicht oder nur unzureichend gegeben. Hausübungen können soziale Ungerechtigkeiten hervorheben und verstärken. Im Elternhaus können gestellte Hausübungen zu Konflikten führen: entweder zu viel oder zu wenig sie sind zu schwer oder zu leicht, Aufgabenstellungen sind unklar formuliert

Lehrerinnen und Lehrer klagen über zu wenig Unterstützung seitens der Eltern und gleichzeitig über zu viel Einfluss der Eltern. Die Formen der Elternhilfe reichen von reiner Kontrolle bis zur inhaltlichen Mitarbeit. Hausübungen stellen für Kinder eine zeitliche Belastung dar. Hausübungen können überfordern und den Leistungsdruck verlängern. Der Nachmittag, wenn Schülerinnen und Schüler Hausübungen erledigen, ist lernbiologisch die ineffektivste Zeit. Fehlende Hausübungen führen zu Sanktionen. Dies demotiviert und verleitet Schülerinnen und Schüler voneinander abzuschreiben. Interessenskonflikte zwischen den Fachlehrerkräften können entstehen. Für Hausübungen wenden Lehrerinnen und Lehrer sehr viel Zeit auf: Hausübungen müssen gestellt, besprochen und erklärt werden zum Abgabetermin werden sie eingesammelt, fehlende HÜ eingetragen anschließend erfolgt Kontrolle und Rückgabe mit Nachbesprechung fehlende Hausübungen werden eingefordert Unterrichtszeit geht verloren Alternativen Hausübungen reduzieren oder gänzlich darauf verzichten Schülerinnen und Schülern individuell unterschiedliche Aufgaben stellen Hausübungen zwar regelmäßig aufgeben, diese sind aber nicht verpflichtend für Schülerinnen und Schüler (Stärkung der Eigenverantwortung) Hausübungen mit Belohnungssystem HÜ - Gutscheine Hausübungen in den Schulalltag integrieren: vorgesehene Zeitfenster für Hausübungsunterstützung schaffen tägliche Arbeitszeiten für Schülerinnen und Schüler zum freien Lernen im Stundenplan fixieren Wochenpläne einsetzen GTS mit gegenstandsbezogenen und individuellen Lernzeiten in die Unterrichtsgestaltung durch Übungs- und Transferphasen einbinden Das Wort Hausübung durch andere Begriffe ersetzen Aufgabenstellungen aus dem Unterricht Übungsaufgaben

Kriterien Schulaufgaben Lernaufgaben Hausübungen sollen den Klassenunterricht ergänzen. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und zu ihm zurückführen. Der Umgang mit Hausübungen muss prozessorientiert, nicht ergebnisorientiert sein. Hausübungen sind Instrumente zur Lernsteuerung und rufen Lernprozesse hervor, wenn: die Inhalte durchdacht und sinnvoll sind allen Schülerinnen und Schülern und den Eltern die Ziele klar sind, die mit der Hausübung verfolgt werden keine direkte Einmischung der Eltern stattfindet sie immer kontrolliert werden sie in der Menge begrenzt werden und mit dem Kollegium abgesprochen sind Schülerinnen und Schüler bei der Rückgabe Individualfeedback erhalten Hausaufgaben Konzept in der GTS LSR Schwerpunkt 2017/18 Ab dem Schuljahr 2017/18 ist jeder GTS Standort dazu verpflichtet, ein Hausübungskonzept zu entwickeln. Da die Lerngruppen sehr unterschiedlich zusammengesetzt sind, ist eine inhaltliche Zusammenarbeit der Lehrkräfte des Regelunterrichtes und der Lehrpersonen in den Lernzeiten unumgänglich. Die Hausübung erteilende Lehrkraft muss in schriftlicher Form die Informationen über die Hausübung an die Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten weitergeben. Dieser Informationsfluss ist nicht einseitig, sondern mit einem Rückmeldesystem gekoppelt. (LSR Schwerpunkt seit 2016/17). In der verschränkten Form der GTS sind alle schriftlichen Arbeiten, die Schülerinnen und Schülern aufgegeben werden, erledigt. Auch in der getrennten Abfolge der GTS müssen an gemeldeten Tagen alle schriftlichen Aufgaben erledigt sein. Dazu braucht es am Standort ein gemeinsames Verständnis und ein einheitliches, verbindliches Vorgehen aller Pädagoginnen und Pädagogen.

Die Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes für Hausübungen erstreckt sich wie jeder Schulentwicklungsprozess über einen längeren Zeitraum und muss verbindlich vom gesamten Lehrkörper mitgetragen werden. Dabei ist es wichtig, die unterschiedlichen Sichtweisen und Praktiken der Lehrerinnen und Lehrer zum Thema aufzuzeigen und abzustimmen. Eine schulinterne Bestandsaufnahme von bereits bestehenden Konzepten erleichtert ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln. Das Konzept entspricht dem Leitbild des Standortes, enthält Besonderheiten und Schwerpunkte und muss mit Eltern kommuniziert werden. Neue Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern müssen regelmäßig über das bestehende Konzept informiert werden. Das Hausaufgabenkonzept muss wie jede Veränderung an der Schule regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Ein Hausübungsmodell legt folgende Schritte fest: Wann werden Hausübungen aufgegeben? zu Stundenbeginn, während der Stunde, vor dem Läuten, täglich oder gibt es Wochenpläne,... Wie werden Hausübungen gestellt? schriftlich, mündlich, an der Tafel, im Aufgabenheft... Die Gesamtbelastung der Schülerinnen und Schüler muss berücksichtigt werden. Wer gibt wann, wie viel auf? Wie, wann, wie häufig finden Terminabsprachen und Vereinbarungen mit anderen Kollegen statt. Welche HÜ sind unverzichtbar, welche Aufgaben sind besonders zeitintensiv, was ist in den Unterricht verlegbar? Welche Unterstützungssysteme und Fördermöglichkeiten bieten wir an unserem Standort an? Wie sehen zukünftige Kontrollsysteme aus? Wie kann unser Konzept zur Gesamtförderung und zur Leistungsverbesserung der Schülerinnen und Schüler beitragen. Auf welche Begrifflichkeiten einigen wir uns? Welche gemeinsame Sprache verwenden wir in allen Gegenständen? Wie wird verhindert, dass alte Gewohnheiten wieder einschleichen.