Merkblatt und Checkliste Netzanschlüsse EFH/DFH ( 170kVA) an das Verteilnetz von ewz in der Stadt Zürich.

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2.1.: Geben Sie uns einen Auftrag

Transkript:

Merkblatt und Checkliste Netzanschlüsse EFH/DFH ( 170kVA) an das Verteilnetz von ewz in der Stadt Zürich. Beratung Netzanschluss. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail an netzkundenanliegen@ewz.ch oder unter Telefon 058 319 45 00. Bestellablauf Netzanschluss. Projektvorbereitung und Anmeldung Bauvorhaben (Kunde) Ausarbeitung und Prüfung Versorgungs- und Messkonzept (Kunde / ewz) Baufreigabe AfB verbindliche Bestellung (Kunde) Angebotsstellung Projektierung Netzanschluss Auftragsbestätigung Netzanschluss Realisierung Fakturierung Welche Unterlagen müssen eingereicht werden, damit ewz das Versorgungs- und Messkonzept prüfen und freigeben kann? Die Checkliste auf der letzten Seite des Merkblatts listet alle relevanten Dokumente auf, welche ewz zur Prüfung des Versorgungs- und Messkonzepts vorliegen müssen. Änderungen am Versorgungs- und Messkonzept nach verbindlicher Bestellung. ewz nimmt an, dass die eingereichten Dokumente zur Beurteilung des Versorgungs- und Messkonzepts aktuell sind, sofern der Kunde bzw. die Kundin uns keine neueren Unterlagen zukommen lässt. Werden nach erfolgter Zustellung des Angebots bzw. retournierter Bestellung dennoch relevante Veränderungen am Erschliessungskonzept vorgenommen müssen ewz die geänderten Dokumente zur erneuten Prüfung vorgelegt werden. Dateiname: Merkblatt Netzanschlüsse EFH und DFH Seite: 1 von 6

ewz behält sich das Recht vor, das bereits erstellte Angebot zurückzuziehen sofern die Änderungen Einfluss auf das zuvor ausgearbeitete Erschliessungskonzept haben. Allfällige Kosten und Verspätungen, die aufgrund von nachträglichen und nicht bewilligten Änderungen entstehen, gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden bzw. der Kundin. Vorlaufzeiten. In dem von ewz erstellten Angebot finden Sie die für Ihr Objekt anwendbare minimale Vorlaufzeit, die ewz zwischen Eingang der Bestellung und Fertigstellung des Anschlusses benötigt. In der Regel beträgt diese Vorlaufzeit 4 Wochen bis ¾ Jahr je nach Grösse des Anschlusses. Diese Vorlaufzeit benötigt ewz zwingend, um eine termingerechte Realisierung zu gewährleisten. Gebühren. Die Gebühren für den Anschluss an das Verteilnetz von ewz sind im Dokument «Tarif N, Netzanschluss für das Elektrizitätswerk» geregelt. Sie erhalten vor jeder Bestellung ein individuelles Angebot, welches die entsprechenden Kosten ausweist. Fertigstellung des Netzanschlusses. Installationsanzeigen sind mindestens 10 Arbeitstage vor Bau-/Installationsbeginn einzureichen. Die Montage oder Demontage der Mess- und Steuerapparate erfolgt nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Der Auftrag muss zeitlich so eingereicht werden, dass für die Ausführung mindestens drei Arbeitstage zur Verfügung stehen. ewz Technik und Sicherheit Pfingstweidstrasse 85 Postadresse: Postfach 8050 Zürich Telefon 058 319 44 80 kontrolle@ewz.ch Dateiname: Merkblatt Netzanschlüsse EFH und DFH Seite: 2 von 6

Technische Erläuterungen. Anschlussart. ewz definiert die Art des Anschlusses an das Verteilnetz und die Spannungsebene. In der Regel werden Gebäude und elektrische Anlagen mit Niederspannung (Netzebene 7) an das Verteilnetz angeschlossen. ewz baut in der Regel für ein Grundstück (Parzelle) oder ein Gebäude nur einen Anschluss an das Verteilnetz. Als Grenzstelle zwischen Verteilnetz und Hausinstallation gelten die Eingangsklemmen der Anschlusssicherung. ewz definiert unter Berücksichtigung der örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie mittels Einbezug des Kunden/der Kundin die gesamte Leitungsführung der Anschlussleitung und dokumentiert diese im Werkleitungsplan. Abgrenzung Netz/Installation sowie ewz und Eigentümerschaft. Der Netzanschluss im öffentlichen Grund sowie die gesamte Kabelleitung befindet sich in der Verantwortung und im Eigentum von ewz und wird ausschliesslich durch ewz erstellt. Die Grenzstelle zwischen Verteilnetz und Hausinstallation bilden die Eingangsklemmen des Anschlussüberstromunterbrechers. Die baulichen Voraussetzungen im Privatgrund (Kabelschutz, Durchbrüche, Tiefbau, Oberflächeninstandstellung, Aussenkasten etc.) befinden sich im Eigentum der Grundeigentümerschaft und sind durch diese zu erstellen/übernehmen und instand zu halten. Normanschluss eines EFH oder DFH an das Verteilnetz von ewz. Die Netzübergabestelle (in der Regel der HAK) ist gemäss Werkvorschriften in einem Aussenkasten an der Gebäudeaussenwand zu platzieren. Der Standort des Aussenkastens ist unter Berücksichtigung der ewz-normen zu definieren. Wird ein bestehendes Objekt umgebaut, ist situativ zu prüfen, ob der bisherige Standort des HAK beibehalten werden kann. Sobald Änderungen an der Hauptverteilung oder an der Leitung zwischen Hauptverteilung und HAK vorgenommen werden, ist der Einsatz eines Aussenkastens zwingend. Details sind mit der Abteilung Netzkundenanliegen zu besprechen. Die Erstellung des Anschlusses erfolgt ausschliesslich durch ewz. Vorgaben für Leitungen auf Privatgrund. Tiefbauarbeiten und Oberflächeninstandstellungen sind auf Privatgrund durch die Grundeigentümer/-innen bzw. Besteller/-innen auszuführen bzw. in Auftrag zu geben. Die Rohrlieferung und -Verlegung erfolgt in der Regel durch ewz-mitarbeitende. Damit ist sichergestellt, dass die Rohranlage nach ewz-anforderungen erstellt und entsprechend eingemessen ist. Wird die Rohranlage auf Privatgrund selbstständig verlegt ist sicherzustellen, dass diese den ewz-normen (u.a. PE-100 Rohr starr) entspricht und nach erfolgter Verlegung fachgerecht durch ewz-mitarbeiter Abteilung Dokumentation Werkplan eingemessen wird. Ist eine fachgerechte Einmessung zum Beispiel aufgrund bereits zugedeckter Gräben nicht mehr möglich müssen diese auf Kosten der Grundeigentümer/-innen wieder freigelegt werden. Für die äussere Dichtigkeit zwischen PE-Rohr und Baukörper ist die Bauherrschaft zuständig. Die Abdichtung Kabel zu Rohr erfolgt durch eine Abdichtung seitens ewz. Die minimale Überdeckung der ewz-rohranlage beträgt 700 mm. Die minimale Grabenbreite muss mindestens 400mm plus Aussendurchmesser des eingesetzten PE-Rohrs betragen; jedes weitere Rohr verbreitert den Graben um den entsprechenden Rohr- Aussendurchmesser. Ab einer Grabentiefe >1m ist eine Mindestbreite von 600mm vorzusehen (Bau AV). Dateiname: Merkblatt Netzanschlüsse EFH und DFH Seite: 3 von 6

Die Grabenführung sollte parallel oder rechtwinklig zum Gebäude erfolgen. Die Rohrbögen haben einen Radius von 1000 bzw. 2000 mm. Spezielle Verlegearten und Hauseinführungen müssen vorgängig mit ewz besprochen werden. Werden Arbeiten im Bereich von bereits bestehenden ewz-leitungen durchgeführt sind die Anweisungen innerhalb des Dokuments «Vorschriften zu Bau- und Grabarbeiten im Bereich von ewz-leitungen» zu befolgen. Bei Unklarheiten müssen die geplanten Arbeiten in jedem Fall vorgängig mit ewz besprochen werden. Technische Daten des eingesetzten Hausanschlusskasten HAK Leistungsstufe (kva) Sicherung im HAK (A) Norm- Querschnitt (mm 2 ) Modell 28/44/55/70 40/63/80/100 3x25/25 HRS 160 Abmessungen HRS 160 B x H x T (mm) 244 x 400 x 142 110 160 3x50/50 HRS 160 Rechnung gestellt Dateiname: Merkblatt Netzanschlüsse EFH und DFH Seite: 4 von 6

Normblatt VN 012 Aussenkasten für Einfamilienhaus. Dateiname: Merkblatt Netzanschlüsse EFH und DFH Seite: 5 von 6

Checkliste Versorgungs- und Messkonzept für EFH/DFH ( 170kVA). Zwingend benötigte Unterlagen zur Beurteilung des Versorgungs- und Messkonzepts: Vollständig ausgefülltes Netzanschluss-Gesuch mit Angabe der gewünschten Leistungsstufe Detaillierte Leistungszusammenstellung der geplanten Verbraucher Falls besondere Verbraucher wie Wärmepumpen, Lifte, MRI etc. geplant sind * 1 : Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen oder Anmeldung für elektrische Wärme Falls eine Energieerzeugungsanlage vorgesehen ist * 1 : Anschlussgesuch Energieerzeugungsanlagen VSE 2.24d-08 Grundriss-Plan des Objekts in sinnvollem Massstab (zum Beispiel 1:200) mit Bezeichnung der einzelnen Räume. Daraus ersichtlich muss sein: geplante Lage der Übergabestelle (Aussenkasten) und Standort der Hauptverteilung Übersichtplan Grundstück/Parzelle in sinnvollem Massstab (1:500 bis 1:1000) mit Nordpfeil. Daraus ersichtlich müssen sein: angrenzende Strassen und geplante Leitungsführung innerhalb der Parzelle bis zum Aussenkasten => Planauskunft (Werkleitungserhebung) Objektbezogene, detaillierte Disposition des vorgesehenen Aussenkastens (Platzierung, Abstände zu Gebäudeteilen, etc.) Bei Verwendung eines standardisierten Aussenkastens reichen Sie uns das Datenblatt bzw. die Disposition des jeweiligen Herstellers ein. Formulare und Unterlagen elektronisch zustellen an netzkundenanliegen@ewz.ch oder alternativ per Post an ewz,, Kundenanliegen Anschluss, Postfach, 8050 Zürich. Weitere Auskünfte unter Telefon 058 319 45 00. Sobald alle Unterlagen vorhanden sind und diese bewilligt werden können, erhalten Sie ein individuelles Angebot mit detaillierten Kosten für den geplanten Anschluss. Mit der dem Angebot beiliegenden Bestellung kann der Anschluss danach verbindlich in Auftrag gegeben werden. * 1 Ist die Einreichung der markierten Unterlagen aufgrund des Projektstands nicht möglich (zum Beispiel wenn Aufträge an Lieferanten noch nicht vergeben sind) kann ausnahmsweise ein Angebot aufgrund der auf dem Netzanschluss-Gesuch gemachten Angaben erstellt werden. Ergeben sich aufgrund der später eingereichten Gesuche Änderungen, welche Einfluss auf den zuvor projektierten Anschluss haben, verlieren das Angebot und die Bestellung automatisch ihre Gültigkeit und das Gesuch wird neu beurteilt. In jedem Fall müssen sämtliche Gesuche für spezielle Verbraucher oder Energieerzeugungsanlagen vor Erstellung der Netzanschluss-Auftragsbestätigung eingereicht sein. Sofern bereits eingereichte Unterlagen zum Zeitpunkt der Bestellung nicht mehr aktuell sind, benötigt ewz diese in aktueller und korrigierter Version. Diese werden erneut durch ewz geprüft. Allfällige Kosten und Verspätungen, die aufgrund von nachträglichen und nicht bewilligten Änderungen entstehen, gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden bzw. der Kundin. Bemerkungen: Dateiname: Merkblatt Netzanschlüsse EFH und DFH Seite: 6 von 6