Sicherheitsbelehrung



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Transkript:

Sicherheitsbelehrung Umgang mit Laserstrahlung März 2009 info@dbta.tu-berlin.de

LASER Aufbau und Eigenschaften Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation Anregungsquelle Spiegel Medium teilw. durchlässiger Spiegel Laserstrahl Eigenschaften: Monochromatisches Licht Kohärentes Licht Hohe Lichtintensität 2

Laser vs. normales Licht Monochromasie Sehr enger Wellenlängenbereich Gesamtes Spektrum des sichtbaren Lichts Kohärenz Strahlung verläuft parallel über sehr große Distanzen Strahlung wird in alle Richtungen gestreut Lichtintensität P = 1 mw.. 1 MW P = 60 W 3

Allgemeine Laserklassifizierung Klasse Beschreibung Klassifizierung nach EN 60825-1 1 Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich. 1M Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302.5 nm bis 4 000 nm. Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! 2 Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25s) ungefährlich auch für das Auge. Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von 400-700 nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1. 2M 3R 3B Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich von 400 nm bis 700 nm. Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25s) für das Auge un-gefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von 400-700 nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1 M. Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 10 6 nm und ist gefährlich für das Auge. Die Leistung bzw. die Energie beträgt maximal das Fünffache des Grenzwertes der zulässigen Strahlung der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm. Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut. Das direkte Blicken in den Strahl bei Lasern der Klasse 3B ist gefährlich. Ein Strahlbündel kann sicher über einen diffusen Reflektor betrachtet werden, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig gelten: 1. der minimale Beobachtungsabstand zwischen Schirm und Hornhaut des Auges ist 13 cm; 2. die maximale Beobachtungsdauer 10s. 3. es treten keine gerichteten Strahlanteile auf, die ins Auge treten können Ein Strahlenbündel kann nur dann über ein Diffusor betrachtet werden, wenn keine gerichteten Strahlanteile auftreten. Eine Gefährdung der Haut durch die zugängliche Laserstrahlung besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 3B, wenn die Werte der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB überschritten werden. 4 Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- und Explosionsgefahr verursachen. 4

Gefahr für die Augen Eintrittspupille: D=7mm Laser Abbildung: D=15µm Bündelung der Strahlung durch die Pupille auf die Hornhaut Hohe Energiedichte auf sehr kleiner Fläche Verbrennung von Netz- und Hornhaut 5

Gefahr für die Haut Laser Keine Bündelung der Strahlung durch die Haut Trotzdem: Wellenlänge (z.b. UV-Strahlung) und Intensität können zu Pigmentveränderung bzw. Verbrennung der Haut führen Wellenlängenbereich Wirkung auf das Auge Wirkung auf die Haut 100-315 nm Hornhautentzündung Sonnenbrand, beschleunigte Alterung UV 315-380 nm Linsentrübung verstärkte Pigmentierung sb.l 380-780 nm Verletzung der Netzhaut Dunkelung von Pigment, Verbrennungen 780-1400 nm Linsentrübung, Verletzung der Netzhaut 1400-3000 nm Linsentrübung, Verbrennung der Hornhaut IR 3000-100000 nm Verbrennung der Hornhaut Verbrennungen 6

Verwendeter Laser am Gepulster Nd:YAG-Laser 30mJ @ 532nm (grünes Licht) Pulsdauer: 4-5ns Strahldurchmesser: 3mm Laser-Schutzklasse 4 Klasse 1 1M 2 2M 3R 3B Beschreibung Klassifizierung nach EN 60825-1 Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich. Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302.5 nm bis 4 000 nm. Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25s) ungefährlich auch für das Auge. Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von 400-700 nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1. Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich von 400 nm bis 700 nm. Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25s) für das Auge un-gefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von 400-700 nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1 M. Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 10 6 nm und ist gefährlich für das Auge. Die Leistung bzw. die Energie beträgt maximal das Fünffache des Grenzwertes der zulässigen Strahlung der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm. Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut. Das direkte Blicken in den Strahl bei Lasern der Klasse 3B ist gefährlich. Ein Strahlbündel kann sicher über einen diffusen Reflektor betrachtet werden, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig gelten: 1. der minimale Beobachtungsabstand zwischen Schirm und Hornhaut des Auges ist 13 cm; 2. die maximale Beobachtungsdauer 10s. 3. es treten keine gerichteten Strahlanteile auf, die ins Auge treten können Ein Strahlenbündel kann nur dann über ein Diffusor betrachtet werden, wenn keine gerichteten Strahlanteile auftreten. 4 Eine Gefährdung der Haut durch die zugängliche Laserstrahlung besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 3B, wenn die Werte der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB überschritten werden. Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- und Explosionsgefahr verursachen. 7

Kennzeichnung des Arbeitsbereiches Laserbereich ist durch Warnschilder gekennzeichnet Zusätzliches Schild gibt Laserklasse an LASERSTRAHLUNG BESTRAHLUNG VON AUGE ODER HAUT DURCH DIREKTE ODER STREUSTRAHLUNG VERMEIDEN LASER KLASSE 4 8

Schutzmaßnahmen - Laserlabor TK026 Laserbereich abgrenzen Laserlabor TK026 ist nur mit Assistentenschlüssel zugänglich Warnlampe über der Tür zeigt an, wenn der Laser in Betrieb ist L A S E R Wirkungskreis des Laserstrahles meiden Wenn Warnlampe leuchtet, Zugang nur nach Aufforderung Persönliche Schutzausrüstung benutzen Für Arbeiten im Laser-Bereich sind Laserschutzbrillen zu verwenden 9

Schutzmaßnahmen - Laserlabor TK026 10

Schutzmaßnahmen TK Gebäude Halle 06 Aktuell: Messungen mit Hilfe der Lasermesstechnik in der Technikumshalle 06 im TK Gebäude (Abzug neben der Onlinekolonne) Vor den Messungen sind die Mitarbeiter und Studenten in der TK Halle rechtzeitig in Kenntnis zu setzen Laserbereich wurde mit gekennzeichnet Warnhinweise aktuellen Betriebsanweisung Signalleuchten Laserschutzvorrichtungen Laserschutzvorhang Verwendung nicht reflektierenden Oberflächen (in Bau) 11

Schutzmaßnahmen TK Gebäude Halle 06 Warnhinweise Nicht verdecken, überkleben oder entfernen! 12

Schutzmaßnahmen TK Gebäude Halle 06 Betriebsanweisung 13

Schutzmaßnahmen TK Gebäude Halle 06 Signalleuchten Vorsicht! Lasermessung in Vorbereitung Achtung! Laser in Betrieb 14

Schutzmaßnahmen TK Gebäude Halle 06 Signalleuchten linksseitig rechtsseitig 15

Schutzmaßnahmen TK Gebäude Halle 06 Signalleuchten linksseitig rechtsseitig 16

Schutzmaßnahmen TK Gebäude Halle 06 Laserschutzvorhang 17 Laserschutzvorhang während des Betriebes oder den Versuchsvorbereitung nicht eigenmächtig öffnen!

Regeln beim Umgang mit Lasern Vor der Arbeit über Sicherheitseinrichtungen (z.b. Not-AUS-Schalter) informieren Unbefugten ist der Zutritt zu den Lasermessbereichen verboten Spiegelnde Elemente nicht in den Strahlengang bringen: Uhren und Ringe sind vorher abzulegen! Auch mit Laserschutzbrillen nie direkt in den Laser schauen! 18

Verhalten bei Störungen oder Unfällen Im Störfall: Laser abschalten Software Not-Aus-Schalter am Laserrack Laserschutzbeauftragten und Vorgesetzten informieren Im Schadensfall: Laserschutzbeauftragten informieren bei Augenschäden unverzüglich den Augenarzt aufsuchen Laser abschalten 19

Danke für die Aufmerksamkeit! info@dbta.tu-berlin.de