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Transkript:

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2008

Delticom AG Hannover ISIN: DE0005146807 WKN: 514680 Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 6. Mai 2008, um 11.00 Uhr, im Börsensaal der BÖAG Börsen AG, Rathenaustr. 2, 30159 Hannover, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 1

Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Delticom AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für die Delticom AG und den Delticom Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007 Diese Unterlagen stehen unter http://www.delti.com/investor_relations/index.html zum Download bereit. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2007 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 8.365.872,99 eine Dividende in Höhe von 2,00 pro dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten sowie einen Betrag von 0,00 den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen und den verbleibenden Betrag von 472.912,99 auf neue Rechnung vorzutragen. Bei 3.946.480 dividendenberechtigten Stückaktien beträgt der Gesamtbetrag der Ausschüttung insgesamt 7.892.960,00. 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor zu beschließen, die PricewaterhouseCoopers 2

Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 bestellt; die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zudem zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2008 bestellt. 6. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Der Vorstand soll zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die Delticom AG wird dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder die ihr nach den 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. b) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung wird am 6. Mai 2008 wirksam und gilt bis zum 5. November 2009. c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots. (1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% 3

unterschreiten. (2) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, können (i) ein Angebot der Gesellschaft veröffentlicht oder (ii) die Aktionäre zur Abgabe von Angeboten öffentlich aufgefordert werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes sind nur dann und nur soweit zu beachten, wie dieses Gesetz auf solche Erwerbe durch die Gesellschaft anwendbar ist. In beiden Fällen dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Maßgeblicher Wert ist im Falle (i) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Börsenhandelstag vor dem Tag der Bekanntgabe des Angebots, im Falle (ii) der durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am letzten Börsentag vor dem Tag, an dem die Angebote von der Gesellschaft angenommen werden. Ergeben sich im Fall (i) nach der Veröffentlichung des formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich. Das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten können weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Wenn das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - bei gleichen Bedingungen - überzeichnet wird, muss die Annahme im Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte An- 4

nahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch wie folgt zu verwenden: aa) Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. bb) Sie können den Inhabern von Bezugsrechten in Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2006 aufgestellten Aktienoptionsplan angeboten und übertragen werden. cc) Sie können Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften zum Erwerb angeboten und übertragen werden. dd) ee) Sie können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen und Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen. Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. 5

e) Die Ermächtigungen unter d) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. d) bb) bis ee) verwandt werden. 7. Aufsichtsratswahl Herr Bernhard Schmid hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 15. November 2007 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft hat das Amtsgericht Hannover mit Beschluss vom 16. November 2007 Herrn Michael Thöne-Flöge als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Herr Peter Stappen hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der Delticom AG am 6. Mai 2008 niedergelegt. Mithin ist eine Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats erforderlich. Außerdem ist die Wahl von Herrn Thöne-Flöge durch die Hauptversammlung geboten. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß 95 Absatz 1 Satz 1, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und 9 Absatz 1 der Satzung der Delticom AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Andreas Prüfer, bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2008 Vorstandsmitglied der Delticom AG, Geschäftsführer der Prüfer GmbH, Hannover, wohnhaft in Hannover, b) Herrn Michael Thöne-Flöge, Geschäftsführer der becker+flöge GmbH, wohnhaft in Peine/Schwicheldt, in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Herr Thöne-Flöge ist Mitglied eines einem Aufsichts- 6

rat vergleichbaren Kontrollgremiums, nämlich in dem Verwaltungsrat bei der Opticland GmbH, Nürnberg. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass der Wechsel von Herrn Dr. Prüfer in den Aufsichtsrat und die Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes durch Herrn Dr. Prüfer sachgerecht und im Interesse der Gesellschaft sind, weil Herr Dr. Prüfer langjährige Erfahrung als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft hat und einer der Gründer der Gesellschaft ist. Der Aufsichtsrat ist ferner der Auffassung, dass es im Sinne von Ziff. 5.4.2 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ausreichend ist, wenn ihm zwei unabhängige Aufsichtsratsmitglieder angehören. Bericht des Vorstands gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 186 Abs. 3 u. 4 AktG zu Tagesordnungspunkt 6 Die Gesellschaft soll ermächtigt werden, gem. 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden; die Gültigkeitsdauer dieses Beschlusses ist auf 18 Monate begrenzt. Bei der Verwendung der Aktien darf der Vorstand alle gesetzlich zulässigen Zwecke verfolgen; hierbei kann unter Umständen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Durch diese Möglichkeiten soll der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität gewährt werden. Die Gesellschaft soll in die Lage versetzt werden, Inhabern von Bezugsrechten aus dem Aktienoptionsplan oder Mitarbeitern der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen Aktien anzubieten, die zuvor von der Gesellschaft erworben wurden. Ferner soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, eigene Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder Unternehmens- oder Beteiligungskäufen zu verwenden. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen zunehmend diese Form der Gegenleistung. In den vorgenannten Fällen ist eine Verwendung eigener Aktien nur dann praktikabel, wenn das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird. Der Erwerb und die Verwendung eigener Aktien kann eine Alternative zur Verwendung von genehmigten oder bedingtem Kapital darstellen. Dies erhöht die Flexibilität der Gesellschaft. Der Beschlussvorschlag enthält schließlich die Ermächtigung, die erworbenen eigenen Aktien außer- 7

halb der Börse gegen Barleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu veräußern. Voraussetzung dessen ist, dass die Aktien zu einem Preis verkauft werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des 186 Abs. 3 S. 4 AktG zugelassenen Möglichkeit eines erleichterten Bezugsrechtsausschlusses Gebrauch gemacht. Dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre wird dabei dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch den Kauf von Aktien der Gesellschaft über die Börse aufrechtzuerhalten. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Delticom AG eingetragen sind und ihre Aktien spätestens am 29. April 2008 bei der Gesellschaft unter der unten genannten Anschrift schriftlich, fernschriftlich, per Telefax oder per email unter Angabe der Aktionärsnummer und des Namens des im Aktienregister eingetragenen Aktionärs angemeldet haben. Delticom AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 D-80637 München Fax +49 (0) 89 21 0 27 288 ir@delti.com Um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, werden die Aktionäre gebeten, sich frühzeitig zur Hauptversammlung anzumelden. Die gesetzlichen Fristen bleiben von dieser Bitte unberührt. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Ist ein Kredit- 8

institut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Wir bieten unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung oder der Abstimmung teilnehmen können, an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen. Die Abstimmung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesen eine Vollmacht mit pauschaler Weisung oder mit Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde. Für die Vollmacht ist schriftliche Form erforderlich und genügend. Vollmachten, die der Aktionär dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt, können auch per Telefax oder per email (ir@delti.com) unter Angabe der Aktionärsnummer und des Namens des im Aktienregister eingetragenen Aktionärs erteilt werden. Auf dem Eintrittskartenbestellformular ist die Möglichkeit zur Vollmachts- und Weisungserteilung vorgesehen. Vollmachtsformulare können auch bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift angefordert werden. Weitere Einzelheiten zur Anmeldung und Vollmachts- und Weisungserteilung ergeben sich aus den Unterlagen, die allen bis zum 22. April 2008 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionären unaufgefordert zusammen mit den Mitteilungen gemäß 125 AktG übersandt werden. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet auf der Seite www.delti.com unter dem weiterführenden Link Hauptversammlung veröffentlichen, wenn sie uns spätestens bis zum 22. April 2008 (zwei Wochen vor der Hauptversammlung) an 9

Delticom AG Hauptversammlung Herrn Alexander Gebler Brühlstraße 11 30169 Hannover oder per email an: ir@delti.com zugesandt worden sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlichen. Weitere Angaben Gemäß 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG wird mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger das Grundkapital der Delticom AG 3.946.480,00 beträgt und in ebenso viele auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Hannover, im März 2008 Delticom AG Der Vorstand Angaben nach 128 Abs. 2 AktG Folgendes Kreditinstitut hat der Delticom AG eine nach 21 WpHG meldepflichtige Beteiligung angezeigt: Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Folgende Kreditinstitute haben die innerhalb von fünf Jahren zeitlich letzte Emission von Wertpapieren der Delticom AG übernommen: Dresdner Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Lehman Brothers International (Europe), London 10

Ernst-August- Platz Platz der Weltausstellung Hauptbahnhof Karmarschstr. Kröpcke Bahnhofstr. Georg- straße Ständehausstr. Luisenstr. Rathenaustraße Joachimstr. Theaterstr. P Opernhaus Thielenplatz Prinzenstr. König- str. Lavesstr. Windmühlenstr. Börse Sophienstr. Landschaftstr. Das Parkhaus Opernhaus befindet sich in unmittelbarer Nähe.