Bekanntmachung Nr. 95/2015 des Amtes Marne-Nordsee für die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt

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Transkript:

Bekanntmachung Nr. 95/2015 des Amtes Marne-Nordsee für die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt gemäß 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 08.04.2015 beschlossene Entwurf des Lärmaktionsplan liegt einschließlich der eingegangen Anregungen der Träger der öffentlichen Belange vom 24.09. bis einschließlich 23.10.2015 während folgender Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 14.00-18.00 Uhr in der Verwaltung des Amtes Marne-Nordsee (Rathaus), Alter Kirchhof 4/5, 25709 Marne, Zimmer 16, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bis einschließlich 06.11.2015 können von jedermann Anregungen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Entwurf ist auch auf der Homepage des Amtes Marne-Nordsee unter www.amtmarne-nordsee.de/bekanntmachungen/ einsehbar. Marne, den 11.09.2015 Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt Der Bürgermeister gez. Ernst-Henning Numsen Amt Marne-Nordsee Der Amtsvorsteher Harm Schloe Veröffentlicht in der Marner Zeitung am: 16.09.2015

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt vom xx.xx. 2015 (ENTWURF) 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt liegt als amtsangehörige Gemeinde des Amtes Marne-Nordsee im Süden des Kreises Dithmarschen und im Südwesten von Schleswig-Holstein. Diekhusen-Fahrstedt liegt ca. 30 km südlich der Kreisstadt Heide und ca. 10 km nördlich der Stadt Brunsbüttel. Die Gemeinde liegt südlich der Stadt Marne. Auf einer Fläche von 7,61 km² leben 728 Einwohner (Stand 31.05.2013). Die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt liegt an der Bundesstraße 5 als wichtigster Hauptverkehrsstraße zwischen Brunsbüttel und Heide. Über einen Bahnanschluss verfügt Diekhusen-Fahrstedt nicht. Bei der strategischen Lärmkartierung waren die Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Kraftfahrzeugsaufkommen von jeweils mehr als drei Millionen Fahrzeugen zu berücksichtigen. Dazu gehört in der Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt der Bereich der Bundesstraße 5 zwischen der Ortsgrenze zu Marne und der Kreuzung Helgoländer Straße / Abbieger zur Gemeinde Neufeld. 1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Amt Marne-Nordsee Der Amtsvorsteher Alter Kirchhof 4/5, 25709 Marne Tel. 04851 9596-0, Fax: 04851 9596-39, E-Mail: info@amt-marne-nordsee.de www.amt-marne-nordsee.de 1.3 Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. 1.4 Geltende Grenzwerte Die geltenden und von Deutschland an die Europäische Kommission übermittelten Grenzwerte sind in der Anlage zusammengefasst.

2. Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen L DEN db(a) Belastete Menschen Straßenlärm L Night db(a) Belastete Menschen Straßenlärm über 55 bis 60 10 über 50 bis 55 10 über 60 bis 65 20 über 55 bis 60 10 über 65 bis 70 10 über 60 bis 65 über 70 bis 75 über 65 bis 70 über 75 über 70 Summe 40 Summe 20 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche und Wohnungen L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen 55-65 db(a) L DEN 0,022 12 65-75 db(a) L DEN 0,008 3 über 75 db(a) L DEN 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Im Gebiet der Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt sind auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 Lärmbelastungen durch Straßenlärm im folgenden Umfang festzustellen. Hierbei handelt es sich um den kartierten Bereich der Bundesstraße 5 Fahrstedter Westerdeich 2 bis zur Kreuzung Helgoländer Straße / Kreisstraße 8 (Fahrstedter Westerdeich Richtung Neufeld) 10 Menschen sind ganztägig hohen Belastungen ausgesetzt. Bezogen auf die Einwohnerzahl sind dies 1,37 % der Bevölkerung Diekhusen-Fahrstedts. 10 Menschen sind in der Nacht hohen Belastungen ausgesetzt. Bezogen auf die Einwohnerzahl sind dies 1,37 % der Bevölkerung Diekhusen-Fahrstedts. 30 Menschen sind ganztägig Belastungen/Belästigungen ausgesetzt. Bezogen auf die Einwohnerzahl sind dies 4,12 % der Bevölkerung Diekhusen-Fahrstedts. 10 Menschen sind in der Nacht Belastungen/Belästigungen ausgesetzt. Bezogen auf die Einwohnerzahl sind dies 1,37 % der Bevölkerung Diekhusen-Fahrstedts. Der kartierte Bereich der Bundesstraße 5 ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt als gemischte Baufläche dargestellt. Eine Änderung ist nicht vorgesehen. 2/6

2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Es liegen keine sehr hohen Belastungen durch Straßenlärm vor. Für eine geringe Anzahl von Betroffenen liegen hohe Belastungen vor. Eine hohe Belastung durch zusätzliche Lärmquellen kann für den kartierten Bereich nicht festgestellt werden. Aufgrund der bauplanungsrechtlichen Ausweisung als Mischgebiet ist die Betroffenheit geringer zu wichten als bei gleicher Belastung in Wohngebieten. 3. Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Für den kartierten Bereich der Bundesstraße 5 wurden bisher keine Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt. Südlich des kartierten Bereiches wurde im Bebauungsplan Nr. 3 für den Bereich nördlich der Bundesstraße 5, nordwestlich des Claus-Harms-Weges und im südöstliches Anschluss an die vorhandene Bebauung der Stadt Marne entlang der Bundesstraße 5 ein Lärmschutzwall mit Bepflanzung festgesetzt. Zudem wurden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt (Festsetzungen zu Anordnung der Schafräume und zu baulichen Schallschutzmaßnahmen wie Flächengewicht Außenwände, Schallschutzklasse Fenster und Ausführung Dachfläche). 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Über Lärmsanierungsmaßnahmen / bauliche Veränderungen an den Straßen hat der jeweilige Baulastträger der Verkehrsanlage zu entscheiden. Dies ist bei der Bundesstraße der Bund, vertreten durch den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe. Nach Auskunft des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe, wurde für eine Grobabschätzung an welchen Straßenzügen Lärmsanierungen in Frage kommen könnten, anhand der Daten aus der bundesweit erfolgten Verkehrszählung 2010 Straßen mit mehr als 10.000 Kfz/24 h untersucht und eine Dringlichkeitsliste erstellt. Die betroffenen Straßenzüge werden nun fortlaufend abgearbeitet und detaillierter geprüft, für welche Gebäude die Voraussetzungen für Lärmsanierungen bestehen. Die Ortsdurchfahrt Marne ist nicht in dieser Dringlichkeitsliste enthalten, weil die Zählung unter 10.000 Kfz/24 h lag (8.810 Kfz/24 h). Lärmsanierungsmaßnahmen sind in der OD Marne derzeit nicht abzusehen. Mit der nächsten amtlichen Zählung (2015) werden dann die Straßenzüge auf Änderungen in der Verkehrsbelastung geprüft. 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Spezielle ruhige Gebiete werden im Gemeindegebiet vorerst nicht festgelegt. Dementsprechend sind vorläufig keine Maßnahmen in diese Richtung geplant. 3/6

3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt ist von der Lärmquelle Bundestraße 5 betroffen, die nicht in der gemeindlichen Baulast liegt. Es kann langfristig durch entsprechende Forderungen auf den Baulastträger und die für verkehrsrechtliche Maßnahmen zuständigen Behörden eingewirkt werden, um alle möglichen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms an dieser Straße umzusetzen. 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Von einer Erhöhung der Betroffenenzahlen ist nicht auszugehen. Vielmehr ist eine Reduzierung oder eine Stabilisierung der Zahlen denkbar. 4. Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans Die Aufstellung des Aktionsplans wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt am 10.07.2014 eingeleitet. 4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans Der Abschluss des Aktionsplanes wird mit der Beschlussfassung über den Aktionsplan erreicht. 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen Im Juli 2014 hat die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt beschlossen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und diesen Beschluss bekannt gemacht. Die frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit wird vor der öffentlichen Auslegung im Rahmen einer der Sitzungen der Gemeindevertretung erfolgen. Gleichzeitig wird über die Homepage des Amtes über die Aufstellung des Lärmaktionsplans informiert. Im April 2015 wird die Auslegung des Entwurfes des Aktionsplanes durch die Gemeindevertretung beschlossen. Der Plan wird danach für einen Monat in der Verwaltung des Amtes Marne-Nordsee öffentlich ausgelegt und darauf hingewiesen, dass Anregungen und Hinweise bis zum Ende der Auslegung schriftlich eingereicht werden können. 4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden übermittelt und bewertet. 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Der Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt entstehen keine Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Lärmaktionsplanes. 4/6

4.6 Weitere finanzielle Informationen Die Kosten für die Umsetzung von Maßnahmen an der Bundesstraße werden vom zuständigen Baulastträger getragen. 4.7 Link zum Aktionsplan im Internet http://www.umweltdaten.landsh.de/public/umgebungslaerm/ulr/ www.amt-marne-nordsee.de Marne,. Ernst-Henning Numsen, Bürgermeister 5/6

Anlage Übersicht über Immissionsgrenz-, Auslöse- und Richtwerte im Bereich des Lärmschutzes Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für eine Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden. Sie beruhen auf anderen Ermittlungsverfahren als die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und sind daher nicht direkt vergleichbar mit den dort als L DEN und L Night dargestellten Werten. Im Einzelfall sind daher zur Prüfung der Immissionsgrenz- und richtwerte Berechnungen für den jeweiligen Immissionsort notwendig. Eine überschlägige Übertragung der nationalen Grenzwerte auf L DEN und L Night wurde durch das Bundesumweltministerium durchgeführt (siehe Anlage der Hinweise zur Lärmkartierung der der Bund / Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz www.umwelt.schleswig-holstein.de/ulr/de/regelwerke) Anwendungsbereich Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen 1 Auslösewerte für die Lärmsanierung an Straßen in Baulast des Bundes 2,3 Grenzwerte für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßenund Schienenwegen (Lärmvorsorge) 4 Richtwerte für Anlagen im Sinne des BImSchG, deren Einhaltung sichergestellt werden soll 5 Nutzung Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kurgebiete. Tag in db(a) Nacht in db(a) Tag in db(a) Nacht in db(a) Tag in db(a) Nacht in db(a) Tag in db(a) 70 60 67 57 57 47 45 35 reine Wohngebiete 70 60 67 57 59 49 50 35 allgemeine Wohngebiete 70 60 67 57 59 49 55 40 Dorf-, Misch- und Kerngebiete 72 62 69 59 64 54 60 45 Gewerbegebiete 75 65 72 62 69 59 65 50 Nacht in db(a) Industriegebiete 70 70 Für die Bewertung der Lärmsituation an Flugplätzen sind die Werte des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31.Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) heranzuziehen. 1 Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23.11. 2007 2 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97, VkBl 1997 S. 434; 04.08.2006 S. 665 3 Die Auslösewerte der VLärmSchR 97 gelten nicht für die Lärmsanierung beim Schienenverkehr. 4 Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036) 5 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - (TA Lärm) vom 26.08.1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) 6/6

59 78000 32 501000 32 502000 Diekhusen-Fahrstedt DTK5 Blatt 32500_5976 Gemeindeübersicht und DTK5-Blattschnitt (Quadranten) 32498_5978 32500_5978 32502_5978 32498_5976 32500_5976 32502_5976 32498_5974 32500_5974 32502_5974 Straßenlärm - 24 Stunden-Pegel L DEN in db(a) Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr* Berechnungshöhe: 4 m über Gelände Berechnungsraster: 10 m x 10 m Berechnungsprogramm: IMMI 2012-2 *und einzelne hochbelastete zusätzliche Strecken 59 76000 59 77000 32 501000 GeoBasis-DE/LVermGEO SH (www.lvermgeosh.schleswig-holstein.de) 59 77000 32 502000 > 75 db(a) > 70-75 db(a) > 65-70 db(a) > 60-65 db(a) > 55-60 db(a) Landesgrenze Gemeindegrenze Lärmschutzwand Hauptverkehrsstraße Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein Erstellungsdatum: 27.02.2013 Auftraggeber: Auftragnehmer: Unterauftragnehmer: Gebäude 0 125 250 500 Meter Koordinatensystem: ETRS 1989 - UTM Zone 32N 8stellig Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hamburger Chaussee 25 D 24220 Flintbek LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13b 22767 Hamburg Wölfel Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG Max-Planck-Straße 15 97204 Höchberg RMK Breite Straße 32 29221 Celle

59 78000 32 501000 32 502000 Diekhusen-Fahrstedt DTK5 Blatt 32500_5976 Gemeindeübersicht und DTK5-Blattschnitt (Quadranten) 32498_5978 32500_5978 32502_5978 32498_5976 32500_5976 32502_5976 32498_5974 32500_5974 32502_5974 Straßenlärm - L Night in db(a) Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr* Berechnungshöhe: 4 m über Gelände Berechnungsraster: 10 m x 10 m Berechnungsprogramm: IMMI 2012-2 *und einzelne hochbelastete zusätzliche Strecken 59 76000 59 77000 32 501000 GeoBasis-DE/LVermGEO SH (www.lvermgeosh.schleswig-holstein.de) 59 77000 32 502000 > 70 db(a) > 65-70 db(a) > 60-65 db(a) > 55-60 db(a) Lärmschutzwand > 50-55 db(a) Landesgrenze Gemeindegrenze Hauptverkehrsstraße Lärmkartierung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein Erstellungsdatum: 27.02.2013 Auftraggeber: Auftragnehmer: Unterauftragnehmer: Gebäude 0 125 250 500 Meter Koordinatensystem: ETRS 1989 - UTM Zone 32N 8stellig Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hamburger Chaussee 25 D 24220 Flintbek LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13b 22767 Hamburg Wölfel Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG Max-Planck-Straße 15 97204 Höchberg RMK Breite Straße 32 29221 Celle