Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

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1 Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie Bericht zur Lärmaktonsplanung Gemeinde Lilienthal, LK Osterholz Der vorliegende Bericht zum Lärmaktionsplan (LAP) ist eine erstmalige Aufstellung

2 - I - Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeine Angaben Für den Lärmaktionsplan zuständige Behörde Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Hauptreisestrecken oder Großflughäfen und andere Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Rechtlicher Hintergrund Geltende Grenzwerte 4 2 Bewertung der Ist-Situation Lärmkartierung Kartierungsergebnisse Straßenlärm Zusammenfassung der Daten der Lärmkartierung Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftige Situationen 8 3 Maßnahmenplanung Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Langfristige Strategien zur Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen 10 4 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des LAP Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des LAP und der Mitwirkung der Öffentlichkeit am Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der öffentlichkeit 11 5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans 12 6 Evaluierung des LAP 12 7 Inkrafttreten des LAP Der Lärmaktionsplan ist durch Beschluss / Entscheidung des Rates in Kraft getreten am: Die Bekanntmachung erfolgte am: Link zum Aktionsplan im Internet 12

3 - II - Abbildungsverzeichnis Seite Abb. 1: Verkehrsaufkommen in DTV [Kfz/24 h] im Gemeindegebiet Lilienthal 3 Abb. 2: Kartierungsergebnis 6 Tabellenverzeichnis Seite Tab. 1: Tab. 2: Tab. 3: Übersicht über Immissionsgrenz- und richtwerte im Bereich des Lärmschutzes 4 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen 7 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen und Wohnungen 7

4 - 1-1 Allgemeine Angaben 1.1 Für den Lärmaktionsplan zuständige Behörde Gemeinde Lilienthal Kennziffer: Ansprechpartner: Gemeinde Lilienthal Herr Riemenschneider Klosterstraße Lilienthal Tel.: / stephen.riemenschneider@lilienthal.de Internet:

5 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und andere Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Gemeinde Lilienthal mit zur Zeit etwa Einwohnern liegt am nördlichen Rande der Stadt Bremen. Der Fluß Wümme bildet die Grenze. Der unmittelbar an den Ballungsraum Bremen angrenzende Siedlungsbereich hat ein städtisches Gepräge und ist durch die Straßenbahnlinie 4 an das Bremer Straßenbahnnetz angebunden. Weitere ländlich geprägte Ortsteile, ehemals selbstständige Gemeinden, liegen in kultivierten Moorgebieten des Teufelsmoores (St. Jürgen, Heidberg und Seebergen, Worphausen). Neben den zwei Haufendörfern Frankenburg (zu St. Jürgen) und Seebergen ist hier die Siedlungsform der Moorhufendörfer ( Findorff-Siedlungen ) vorherrschend. Landesstraßen und Kreisstraßen verbinden die Ortsteile und erschließen das Gemeindegebiet. Von besonderer Bedeutung ist die radial auf Bremen zulaufende Landesstraße L 133. Weitere das Gemeindegebiet durchquerende Landesstraßen sind die L 154 und die L 153. Die Kreisstraßen (K 8, K 9, K 11, K 18, K 27 und K 36) sowie die gemeindliche Lüninghauser Straße ergänzen das Netz der Hauptverkehrsstraßen. Seit 2010 ist eine gemeindliche Ortsentlastungsstraße ( Lilienthaler Allee ) in Betrieb, die die durch den Ortskern führende Landesstraße L 133 (Hauptstraße / Falkenberger Landstraße) entlastet. Sie beginnt in Bremen kurz hinter der Landesgrenze Niedersachsen Bremen und führt den Verkehr am westlichen Ortsrand wieder zur L 133 ( Falkenberger Landstraße ). Die Ortsentlastungsstraße erschließt westliche Gewerbegebiete und hat die Voraussetzung geschaffen, eine Straßenbahn als Stadtbahn L 4 auf der Landesstraße L 133 durch den Ortsbereich zu führen. Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Eisenbahnlinien berühren nicht das Gemeindegebiet. Das Verkehrsaufkommen in DTV (Kfz/24 h) ist der Abb. 1 zu entnehmen. Hierbei wurden die Verkehrsmengen der Verkehrsmengenkarte Niedersachsen 2015 für die Landesstraßen entnommen und durch gemeindeeigene Verkehrserhebungen für die übrigen Hauptverkehrsstraßen ergänzt.

6 - 3 - Abb. 1: Verkehrsaufkommen in DTV [Kfz/24 h] im Gemeindegebiet Lilienthal Quellen: Ausschnitt aus Verkehrsmengenkarte Niedersachsen 2015 und gemeindeeigene Verkehrserhebungen

7 Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. 1.4 Geltende Grenzwerte Geltende nationale Grenzwerte sind in der Tab. 1 zusammengefasst: Anwendungsbereich Nutzung Krankenhäuser, Schulen, Altenheime Kurgebiete reine Wohngebiete allgemeine Wohngebiete Dorf-, Misch- und Kerngebiete Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen 1 Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Grenzwerte für den Neubau oder die wesentliche Änderungen von Straßenund Schienenwegen (Lärmvorsorge) 2 Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Richtwerte für Anlagen im Sinne des BImSchG, deren Einhaltung sichergestellt werden soll 3 Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Gewerbegebiete Industriegebiete Tab. 1: Übersicht über Immissionsgrenz- und richtwerte im Bereich des Lärmschutzes 1 Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV vom (BGBI. I S. 1036) 3 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) vom (GMBI Nr. 26/1998 S. 503)

8 - 5-2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Lärmkartierung Kartierungsergebnisse Straßenlärm Die Straßenlärmausbreitung für den engeren Bereich Lilienthals mit Angabe der bereits vorhandenen Lärmschutzbauwerke zeigt Abb. 2. Die Kartierung zeigt die Lärmausbreitung an der L 154 und an der L 133 (bis Gemeindegrenze). Weiterhin sind die Ausbreitungen an der K 8 (ab Hauptstraße bis K 18) und an der K 18 (Trupermoorer Landstraße) dargestellt. Nicht enthalten sind Darstellungen für die Ortsentlastungsstraße (Lilienthaler Allee). Die Ortsentlastungsstraße (Lilienthaler Allee) ist im Rahmen der Bauleitplaung durch Lärmschutzuntersuchungen begleitet und entsprechende Maßnahmen getroffen worden. (siehe auch Abb. 1). Die hierfür prognostizierten Verkehrswerte sind noch nicht erreicht. Die Kreisstraßen K 8 (Reststrecke), K 27 (Alte Reihe) und K 36 (Moorender Straße) wiesen zur Zeit der Kartierung Verkehrswerte auf, die keine Lärmkartierung erforderten. Inzwischen sind Verkehrssteigerungen auf der K 8 zwischen K 18 (Trupermoorer Landstraße) und Einmündung Lüninghauser Straße eingetreten, die eine Überprüfung bei Fortschreibung der Lärmkartierung erforderlich machen (siehe Abb. 1). Bei der Fortschreibung wird auch zu berücksichtigen sein, dass die Verkehrsmengen auf der L 133 in der Ortsdurchfahrt (Hauptstraße und Falkenberger Landstraße) zurückgegangen sind. Die anbaufreien Kreisstraßen K 9 (bis Hamme-Fluß) und K 11 (bis Gemeindegrenze Worpswede) bleiben unberücksichtigt.

9 -6- Abb. 2: Kartierungsergebnis Quelle: (Niesersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz)

10 Zusammenfassung der Daten der Lärmkartierung Aufgrund der Lärmkartierung (Kap ) wird die Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen abgeschätzt. L DEN db(a) Belastete Menschen - Straßenlärm über 55 bis über 60 bis über 65 bis 70. /. über 70 bis 75. /. über 75. /. Summe 275 Tab. 2: Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen 55 bis 65 db(a) L DEN ~ 0,9 ~ bis 75 db(a) L DEN. /.. /. über 75 db(a) L DEN. /.. /. Summe ~ 0,9 ~110 Tab. 3: Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche und Wohnungen

11 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Etwa 275 Menschen sind tagsüber Schallpegeln oberhalb 55 db(a), jedoch unterhalb der Immissionsgrenzwerte (Tag) der Verkehrslärmschutzverordnung, ausgesetzt. Es gibt keine Anwohner, die Überschreitungen von Richtwerten ausgesetzt sind, bei denen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftige Situationen Lärmprobleme lassen sich unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der einzelnen Gebiete und der vorliegenden Auswertungskarten nicht identifizieren. 4 Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom

12 - 9-3 Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Im Gebiet der Gemeinde Lilienthal wurden folgende lärmmindernde Maßnahmen in der Vergangenheit durchgeführt: Bau einer 6,7 km langen ortsnahen Entlastungsstraße (Lilienthaler Allee) von der Borgfelder Allee in Bremen bis zur Falkenberger Landstraße (L 133) zur Verkehrsentlastung der L 133 im Ortsbereich (Hauptstraße und Falkenberger Landstraße) mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen (Wall / Wand) um 1999 um um bis 2017 und 2018 Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf den wohnsiedlungsnahen Zubringerstraßen zur Ortsentlastungsstraße von 50 km/h auf 30 km/h und hier Einrichtung von T 30-Zonen. (Truperdeich, Trupe, Torneestraße und Feldhäuser Straße) Durchgängige Reduzierung auf 50 km/h ab Sportplatz St. Jürgen bis L 133 (3,1 km) für die Moorhauser Landstraße (K 8) Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der angebauten Trupermoorer Landstraße (K 18) auf einen Abschnitt der Ortsentlastungsstraße Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf Teilstrecken der L 154 im Außenbereich (70 km/h) Schallschutzwand an der Heidberger Straße (L 154, Ortsbereich) Ersatz des den Siedlungskern querenden Stadtbusverkehrs auf der Hauptstraße und der Falkenberger Landstr. (L 133) durch die Stadtbahn L 4 der BSAG mit nachfolgender Verlegung der Regionalbuslinien aus dem Ortskern auf tangierende Straßen Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf einem 0,7 km langen Abschnitt der Hauptstraße (L 133) von 50 km/h auf 30 km/h im Ortskern Anordnung der zulässigen Geschwindigkeit v = 30 km/h nach StVO vor Schulen (GS Schroeterschule, Gymnasium Schoofmoor, IGS Auf dem Kamp, GS Falkenberg, GS Worphausen, GS Trupermoor auf der K 18)

13 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Es sind keine Maßnahmen geplant, da nach Kap. 2.2 keine Lärmprobleme festgestellt wurden. 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Als ruhige Gebiete, die vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind, werden folgende Gebiete festgelegt: Klinik Lilienthal Einrichtung der Diakonischen Behindertenhilfe Die besondere Schutzwürdigkeit wird in der Bauleitplanung berücksichtigt. Allgemeine Maßnahmen: Lärmerzeugende Pflasterstraßen wie z. B. die Straße Konventshof sind zu erneuern oder lärmmindernd zu sanieren. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen In der Bauleitplanung und bei der Erstellung von Verkehrsanlagen ist der Lärmschutz vertieft zu beachten. 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Aufgrund der Maßnahmen nach Kap. 3.3 werden etwa 50 Personen im Bereich Konventshof entlastet und für etwa 800 Personen (Patienten, Bewohner, Beschäftigte) die Verkehrsruhe abgesichert.

14 Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des LAP 4.1 Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des LAP und der Mitwirkung der Öffentlichkeit Der Bericht zur Lärmaktionsplanung wurde am im öffentlich tagenden Ausschuss für Baudienste vorgestellt und vom Ausschuss empfohlen. Der Verwaltungsausschuss hat am diese Empfehlung zur Kenntnis genommen und eine Bürgerbeteiligung beschlossen. Für die Bürgerbeteiligung liegt der Bericht im Rathaus der Gemeinde Lilienthal vom bis aus. 4.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit - später -

15 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans - keine - 6 Evaluierung des LAP Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47 Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des LAP werden dabei ermittelt und bewertet. 7 Inkrafttreten des LAP 7.1 Der Lärmaktionsplan ist durch Beschluss / Entscheidung des Rates in Kraft getreten am: 7.2 Die Bekanntmachung erfolgte am: 7.3 Link zum Aktionsplan im Internet Pfad: Bauen & Verkehr - Verkehr Lärmaktionsplan bzw. Unterschrift Name, Ort, Datum, ggf. Funktion, Stempel

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