Stand der Lärmaktionsplanung
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- Kai Waldfogel
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1 Für Mensch & Umwelt ALD Lärmaktionsplan 2. Stufe Stand der Lärmaktionsplanung Matthias Hintzsche Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten, Lärmwirkungen
2 EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Ermittlung der Lärmbelastung Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Aktionspläne zur Verminderung der Lärmbelastung Schutz ruhiger Gebiete Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 1
3 EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 2007/2008 Hauptverkehrsstraßen > 6 Mill. Fahrzeuge / a Haupteisenbahnstrecken > Züge / a Großflughäfen > Bewegungen / a Ballungsräume > Einwohner 2012/2013 Hauptverkehrsstraßen > 3 Mill. Fahrzeuge / a Haupteisenbahnstrecken > Züge / a Großflughäfen > Bewegungen / a Ballungsräume > Einwohner Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 2
4 Kartierungsumfang 2012 (vs. 2007) Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 3
5 Lärmkartierung 2012 (vs. 2007) Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 4
6 Gemeinden mit Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 5
7 Lärmkartierte Gemeinden Straßenverkehr Schienenverkehr Flugverkehr Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 6
8 Lärmaktionsplanung 2013 (vs. 2008) Stand: Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 7
9 Lärmaktionsplanung 2014 Stand: Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 8
10 Lärmaktionsplanung 2013 Stand: Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 9
11 Umsetzungsstrategien der Bundesländer AUSLÖSESCHWELLEN FÜR DIE AKTIONSPLANUNG > 70/60 db(a) an schutzwürdigen Gebäuden / mit Betroffenen > 65/55 db(a) nach Vorprüfung Stufenkonzept: 1. Priorität 70/60 db(a), 2. Priorität 65/55 db(a) LAP grundsätzlich für alle lärmkartierten Quellen RECHTLICHE UMSETZUNG Erlass Empfehlung Information Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 10
12 Umsetzungsstrategien der Bundesländer DURCHFÜHRUNG DER LÄRMAKTIONSPLANUNG in der Regel: Gemeinden Hessen: Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Regierungspräsidium für Großflughafen Stuttgart Bayern: Regierungsbezirke für BAB, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Stand: Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 11
13 Bestandteile der Meldungen zur Lärmaktionsplanung Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 12
14 Information und Beteiligung Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. BImSchG 47 d (3) NOTWENDIGE SCHRITTE Information der Öffentlichkeit (und der Verwaltung) über die Möglichkeit/Notwendigkeit der Mitwirkung Aktive und breite Mitwirkung der Öffentlichkeit Bereitstellung geeigneter Fachinformationen zur Entscheidungsfindung zweistufiges Verfahren Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 13
15 Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 14
16 Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 15
17 Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen 47d BImSchG Lärmaktionspläne (6) 47 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend. 47 BImSchG Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Landesverordnungen (3) Bei der Aufstellung dieser Pläne sind die Ziele der Raumordnung zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen. (4) Die Maßnahmen, die Pläne festlegen, sind durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen. Sind in den Plänen planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 16
18 Maßnahmen zur Lärmminderung Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 17
19 Schutz ruhiger Gebiete Artikel 8: Ziel dieser Pläne [LAP] soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. LAI - Hinweise zur Lärmaktionsplanung mit Aussagen zu Ruhigen Gebieten ruhiges Gebiet auf dem Land L DEN = 40 db(a) ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum L DEN = 50 db(a) & mind. 4 km² Auswahlkriterien Lärmindizes; meist L DEN 55 db(a) geeignete Flächennutzungen sonstige Kriterien (v.a. Gebietsgröße und relative Ruhe) Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 18
20 Europäische Kommission HÜTERIN DER VERTRÄGE wacht über ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts Umgebungslärmrichtlinie Nationale Rechtsetzung Lärmkartierung Lärmaktionsplanung Anlass Evaluation Artikel 11 Überprüfung und Berichterstattung Europäische Datenbank NOISE Beschwerden Instrument Vertragsverletzungsverfahren (Vorstufe: Pilotverfahren) Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 19
21 Beteiligte Lärmminderung Bund Länder EU Lärmminderung Gemeinden Lärmaktionsplan 2. Stufe - ALD Berlin 20
22 Vielen Dank fürs Zuhören. Matthias Hintzsche
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