EG-Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein
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- Juliane Reuter
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1 EG-Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein blauf der ktionsplanung Carsten Kurz, STU Kiel Silberstedt, den EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 1 EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2
2 Wovon ist auszugehen? Bewertung der : Pegelhöhe nzahl der Betroffenen, Flächennutzung der betroffenen Bereiche Wo liegen Lärmprobleme vor? Ermittlung von ruhigen Gebieten bschätzung der Handlungsoptionen EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 3 Umgebungslärmrichtlinie Was ist noch zu berücksichtigen? Einbeziehung und nalyse Städtebauliche Verkehrsentwicklungsplanung Lärmaktionsplan Entwurfsplanungen Entwicklungsplanung, Entwicklungskonzepte Umweltplanungen EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 4
3 Wo soll es hingehen? Zielsetzung Hier geht es um die Festlegung konkreter Ziele, Strategien und Rahmenkonzepte -> Teil der Berichterstattung Z.B. Zielsetzung in nlehnung an die Empfehlungen des UB und des Sachverständigenrates für Umweltfragen: - kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von gesundheitsgefährdendem Lärm, - mittelfristige Umsetzung von vorsorglichen Maßnahmen zur Minderung von erheblichen Belästigungen, - langfristige Umsetzung von vorsorglichen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigungen. Z.B. langfristiger Schutz ruhiger Gebiete für die Wohnnutzung und die Erholung oder zum Erhalt touristischer ttraktivität. EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 5 Umgebungslärmrichtlinie Was soll getan werden? Entwurf des Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk Das Kernelement des ist der Maßnahmenkatalog, für den Entwurf und als Diskussionsgrundlage kann eine tabellarische Übersicht nach folgendem Beispiel hilfreich sein. Sofern keine Handlungsoptionen zur Lärmminderung erkennbar sind, ist das wesentliche Element des die Bewertung der. EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 6
4 Wer ist zu beteiligen? Mitwirkung der Öffentlichkeit Nach 47 d bs.3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für ktionspläne zu hören und ihr rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit zu geben, an der usarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Öffentliche nhörungs- oder Erörterungstermine moderierte Workshops, Runde Tische, Informationsveranstaltungen In kleineren Gemeinden oder bei geringen Betroffenheiten, kann es auch zur Begrenzung des ufwandes ebenso sinnvoll sein, die nhörung im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung oder des Umweltausschusses durchzuführen. Ein Protokoll der öffentlichen nhörung ist Teil der Berichterstattung EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 7 EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 8
5 Wie wird der ktionsplan beschlossen? ufstellen des Erstellung des unter Berücksichtigung der Stellungnahmen Beschluss der Gemeindevertretung Veröffentlichung des Für die Berichterstattung an die EU sind dem MLUR wesentliche Informationen des bis zum 18. Juli 2008 mitzuteilen. EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 9 Umgebungslärmrichtlinie Und danach? Umsetzung der Maßnahmen Überprüfung der Umsetzungsprozesse und der Zuständigkeiten in der anschließenden Realisierungsphase. Berücksichtigung des bei allen anderen lärmrelevanten. Bei bedeutsamen Entwicklungen für die, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer ufstellung sind die ktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten, wieder unter Mitwirkung der Öffentlichkeit. EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 10
6 Carsten Kurz Hopfenstr. 1d Kiel 0431 / carsten.kurz@stua-ki.landsh.de Internetseite: EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 11
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