Lärmaktionsplan Owen - Lenningen
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- Adrian Holzmann
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1 1 Gemeinsame Informationsveranstaltung - Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung Dipl. Geogr. Jürgen Roth
2 2 Gliederung Zielsetzung der Lärmaktionsplanung EU Umgebungslärmrichtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung Dezibel Untersuchungsbereiche: B 465, L 1210 Lärmkartierung nach EU-Richtlinie und erste Analysen Mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung Wirkungen von einzelnen Maßnahmen Hinweise Literatur und Internet
3 3 Zielsetzung der Lärmaktionsplanung Lärm - ein vorrangiges Umweltproblem. In Deutschland fühlen sich ca. 60 % der Menschen durch Lärm, v.a. durch Verkehrslärm belastet EU-weit hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert oder gemindert werden müssen. Lärmaktionsplan: strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung zu formulieren
4 4 EU Umgebungslärmrichtlinie Verabschiedung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch das Europäische Parlament Konzept des Europäischen Parlaments: auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten Erstellung von Lärmaktionsplänen Begriff Umgebungslärm : belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien wird ausschließlich durch Aktivitäten des Menschen verursacht einschließlich des Lärms von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie (von) Geländen für industrielle Tätigkeiten Beinhaltet nicht: Sport- und Freizeitlärm, Nachbarschaftslärm und Lärm innerhalb von Gebäuden
5 5 EU Umgebungslärmrichtlinie Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht über das BImSchG ( 47 a-f) und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV) Erste Phase (bis 2007/2008) Straßen > Kfz/24 h, Schienen- Strecken > Züge pro Jahr, Ballungsräume > Einw. Aktuelle Phase (ab 2012) Straßen > Kfz/24h, Schienen- Strecken > Züge pro Jahr Zunächst erfolgt eine Erfassung und Bewertung der Lärmsituation und nachfolgend die Formulierung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und Strategien unter Beteiligung der Öffentlichkeit um eine langfristige Verringerung der Gesamtlärmbelastung zu erreichen. Gleichzeitig sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden
6 6 EU Umgebungslärmrichtlinie: Ablauf (grob) Lärmkartierung (= Situationsbeschreibung) Bürgerbeteiligung (Sammlung von Vorschlägen zur Lärmminderung) Offenlage der Lärmkartierung Prüfung der Vorschläge (Abwägung) und Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes Verabschiedung des Lärmaktionsplanes und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
7 7 Öffentlichkeitsbeteiligung Pflichtbestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie ohne sich über Art und Umfang festzulegen MVI empfiehlt, sich an Bebauungsplanverfahren zu orientieren Öffentlichkeit: Bürger, Träger Öffentlicher Belange (TÖB), Interessensvertretungen, Stadtverwaltung Aufnahme der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Danach (inhaltliche) Abwägung, Kosten-Nutzenrelation, Abwägung der Baulastträger! Ergebnisse müssen nicht zwingend in die Aktionsplanung einfließen
8 8 Dezibel Dezibel ist die Maßeinheit für den Schalldruckpegel, meist * + Schallpegel genannt. Da unser Gehör Töne unterschiedlicher Frequenz als verschieden laut empfindet, werden die Schallsignale im Messgerät so gefiltert, dass die Eigenschaften des menschlichen Gehörs nachgeahmt werden. Man spricht dann von einer sogenannten A-Bewertung, kurz db(a). Die Dezibel-Skala ist logarithmisch aufgebaut. Null db(a) entspricht der Hörschwelle, 130 db(a) der Schmerzgrenze. (Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg)
9 9 Dezibel (Quelle: Stadtentwicklung Berlin)
10 Dezibel 10 (Quelle: Stadtentwicklung Berlin)
11 Dezibel (2) 11
12 Untersuchungsbereich Straße 12 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) hat die Straßen > Kfz/24h in der Baulast des Bundes bereits kartiert (Stand 2010) (siehe Internet) Gemeinden sind verpflichtet, alle Straßen > Kfz/ 24 h zu untersuchen. B 465 (Owen, Brucken, Unterlenningen, Oberlenningen und Gutenberg) und L 1210 in Owen
13 Grundlage Untersuchungsbereich: Digitales Geländemodell, Kataster, Straße, Einwohnerzahlen 13
14 Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel) 14
15 Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LNight (22:00 Uhr 6:00 Uhr) 15
16 Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel) 16
17 Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel) 17
18 Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel) 18
19 Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel) 19
20 Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel) 20
21 Lärmkartierung nach EU-Vorgaben - LDEN (24-Stunden-Pegel) 21
22 Erste Analysen: Einwohnerstatistik Anzahl Personen in Lärmpegelbereichen 22
23 Erste Analysen: Flächenstatistik Flächen mit Lärmpegel > x db(a) 23
24 Erste Analysen: Auslösewerte 24 EU-Umgebungslärmrichtlinie kennt zunächst keine Grenzwerte Auslösewerte, definiert vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) Alle Berechnungen erfolgen in 4 m Höhe
25 Erste Analysen: Auslösewerte 25 Anhand der berechneten Lärmpegel an den Fassaden lässt sich ermitteln, welche Gebäude über den Auslösewerten der Lärmaktionsplanung liegen und für welche Gebäude (akuter) Handlungsbedarf besteht.
26 Erste Analysen: Auslösewerte 26
27 Erste Analysen: Auslösewerte 27
28 Erste Analysen: Auslösewerte 28
29 Erste Analysen: Auslösewerte 29
30 Erste Analysen: Auslösewerte 30
31 31 Mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung Aktive Maßnahmen. Sie setzen an der Quelle an, z.b.: Lärmschutzwände und Wälle, Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge, geräuschmindernder (offenporiger) Fahrbahnbelag, möglicher Verzicht auf Fahrbewegungen lassen Sie öfter mal das Auto stehen Passive Maßnahmen. Werden am Immissionsort platziert, z.b. Lärmschutzfenster, Schalldämmlüfter, Dämmung am Haus. Planerische und organisatorische Maßnahmen. Z.B. Verkehrslenkung Verkehrsverlagerung Verkehrsbeschränkung ( Anlieger frei, Sperrung für Lkw ), Geschwindigkeitsbegrenzung, Straßenraumgestaltung, ÖPNV-Förderung, städtebauliche Maßnahmen (Abschirmung durch Schließung von Baulücken; Grundrissgestaltung von Neubauten etc.)
32 Mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung 32 Einteilung der Maßnahmen zur Lärmminderung : Kurzfristig schnell umsetzbar (z.b. Aufstellung eines Verkehrsschildes) Mittelfristig in den nächsten 2-3 Jahren umzusetzen (z.b. neuer Straßenbelag) Langfristig sehr zeit- und kostenintensive Maßnahmen (z.b. Planung einer Umfahrung)
33 33 Was bewirken einzelne Maßnahmen (Beispiele) o Lärmschutzwand / Lärmschutzwall (je nach Lage zur Straße) ca.3-8 db(a) o Temporeduzierung 50 km/h auf 30 km/h: ca. 2-3 db(a). o Temporeduzierung 50 km/h auf 40 km/h: ca. 1,5 db(a). o Auswechseln eines defekten Fahrbahnbelags durch einen neuen Standardbelag: mindestens 2 db(a). o Einsatz eines lärmarmen Asphalts innerorts: ca. 3 db(a) o Einsatz eines offenporigen Asphalts (OPA) außerorts: ca. 5 db(a) o Sperrung für Lastkraftwagen (je nach %-Anteil am Gesamtverkehr) bis zu 5-6 db(a).
34 Maßnahmenvorschläge 34 Allgemeine Vorschläge (betrifft die Gesamtstrecke der B 465 und die L 1210 in Owen): Einsatz eines lärmarmen Asphalts innerorts (Schachtdeckel beachten!) Tempokontrollen v. a. auch für Motorräder. Häufige Kontrolle der Motorräder, z.b. bei Verdacht auf Manipulation der Auspuffanlagen.
35 Maßnahmenvorschläge 35 M1 Ortseingang Owen (von Dettingen her kommend): Verlagerung des Ortsschildes bis kurz vor den äußeren Siedlungsbereich (Temporeduzierung früher!).
36 Maßnahmenvorschläge 36 M2 Owen L 1210 (von Beuren kommend): Tempo 30 km/h bis zur Kreuzung B 465
37 Maßnahmenvorschläge 37 M3 Zwischen Owen und Brucken: Tempo 50 km/h
38 Maßnahmenvorschläge 38 M4 Zwischen Brucken und Unterlenningen: Tempo 50 km/h
39 Maßnahmenvorschläge 39 M5 Unterlenningen Ortsdurchfahrt: Tempo 30 km/h
40 Maßnahmenvorschläge 40 M6 Oberlenningen Ortsdurchfahrt: Tempo 30 km/h
41 Maßnahmenvorschläge 41 M7 Gutenberg: Tempotrichter vor dem Ortseingang (von 100 km/h auf km/h)
42 Maßnahmenvorschläge 42 M8 Gutenberg: Ortsdurchfahrt: Tempo 30 km/h
43 43. der Vortrag ist gleich beendet, dann sind Sie gefragt!! Was noch gesagt werden muss:
44 44 Weiterer Ablauf der Lärmaktionsplanung Informationsveranstaltung - Bürgerbeteiligung (Vorstellung von ersten Maßnahmen, Sammeln von Anregungen und Vorschlägen) Öffentliche Auslegung Sammeln der eingehenden Anregungen und Bedenken von Privatpersonen (und evtl. Träger öffentlicher Belange) Abwägung der eingegangenen Vorschläge Erstellung des Lärmaktionsplans im Entwurf (Ausarbeitung der Maßnahmenvorschläge) Beteiligung und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange. GR-Beschluss über Lärmaktionsplan
45 45 Hinweise Literatur und Internet o Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union: Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. (Lärm, Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung..) ( Hinweise zu allen Arten von Lärmquellen, sehr guter Einstieg) (umfassend, Hörkiste!!) /downloads/publikationen/ Strasenverkehrslaerm.pdf (eine Hilfestellung für Betroffene) (Beispiel eines Lärmaktionsplanes) Vielen Dank für Ihr Interesse!
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