Lärmaktionsplan der 2. und 3. Stufe für die Stadt Geseke

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1 für die Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am Vorstellung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan zur Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 1

2 Rechtlicher Rahmen und Kartierungsumfang Umgebungslärmrichtlinie, BImSchG 47a-f mehrstufiges Verfahren in 5-Jahres-Schritten (fortlaufender Prozess) 1. Stufe: u.a. Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr ab 2. Stufe: u.a. Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/Jahr sowie jeweils bei Erfordernis darauf aufbauend Lärmaktionspläne Lärmkartierungen 2. und 3. Stufe in Geseke: Hauptverkehrsstraßen ab einer Kfz-Belastung von Kfz/24h ( 3 Mio. Kfz/Jahr) durch das LANUV Landesamt für Natur, Umwelt u. Verbraucherschutz Hauptschienenstrecken ab einer Belastung von Zügen/Jahr (Strecke Hamm Paderborn) durch das EBA Flughafen PAD: unterhalb der Schwelle von > Flugbewegungen/Jahr Folie 2

3 Lärmkartierung Straße Stufe 2 und 3 Hauptverkehrsstraßen ab einer Kfz-Belastung von Kfz/24h (entspricht 3 Mio. Kfz/Jahr) A 44, B 1 sowie L 549 A 44, B 1, L 549 sowie L 875 B 1 L 875 B 1 L 549 L 549 A 44 A 44 in der 3. Stufe kommen im Straßenverkehr die B 1 westlich von Geseke sowie die L 875 hinzu Folie 3

4 Bewertung der Lärmsituation - Auslöse- und Schwellenwerte Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung: L DEN = 70 db(a) und L Night = 60 db(a) entsprechend Runderlass des MUNLV 2008 Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung: L DEN = 65 db(a) und L Night = 55 db(a) entsprechend Entwurf des Runderlasses 2012 Folie 4

5 Ergebnisse der Lärmkartierung der 2. und 3. Stufe (LANUV) Straßenlärm: Geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von (gerundet auf 10er-Stellen): L DEN / db(a) >55 <=60 >60 <=65 >65 <=70 >70 <=75 >75 Betroffene Menschen in der 2. Stufe Betroffene Menschen in der 3. Stufe Betroffene Menschen gesamt > 65 db(a) L Night / db(a) >50 <=55 >55 <=60 >60 <=65 >65 <=70 >70 Betroffene Menschen in der 2. Stufe Betroffene Menschen in der 3. Stufe Betroffene Menschen gesamt > 55 db(a) Folie 5

6 Straßenverkehrslärm an Gebäuden mit Wohnnutzung - Lärmkartierung Stufe 3 Folie 6

7 Definition und Priorisierung von Maßnahmenbereichen Maßnahmenbereiche: Zusammenfassung zusammenhängender vergleichbarer Bereiche mit hohen Lärmbetroffenheiten Berechnung einer LärmKennZiffer (LKZ) zur Priorisierung (LKZ Night = 10 bedeutet bspw., dass für 5 Betroffene eine Überschreitung der gesundheitlichen Schwellenwerte von 2 db(a) vorliegt) 4 Maßnahmenbereiche in der 2. Stufe, 3 weitere Maßnahmenbereiche in der 3. Stufe mit folgenden Prioritäten: 1. Priorität: LKZ Night > Priorität: LKZ Night > 5 einzelne Gebäude mit hohen Lärmbelastungen/ -betroffenheiten werden als Maßnahmenbereiche ausgeschlossen Folie 7

8 Maßnahmenbereiche und Prioritäten in der 3. Stufe E A B 1 Erwitter Str. (OT Störmede) L 875 Störmeder Str. L 549 Ernst-von-Bayern- Str./ Alhardstr. B 1 Erwitter Str. A B B 1 Erwitter Str./ Südring D B 1 Südring/ Salzkottener Str. L 549 Bürener Str. F G F C C Folie 8

9 Lärmaktionsplanung - mögliche Maßnahmen Vermeidung von Lärmemissionen Stadtentwicklung: Stadt der kurzen Wege Verkehrsentwicklung: Förderung der lärmarmen Verkehrsarten Verlagerung von Lärmemissionen räumliche Verlagerung auf neue Strecken oder Bündelung im Bestand Verminderung von Lärmemissionen leise Verkehrsabwicklung z.b. durch stetigen, langsamen Verkehr auf leisen Belägen Verminderung von Immissionen aktiver oder passiver Lärmschutz Folie 9

10 Fahrbahnsanierung und lärmmindernder Asphalt Rollgeräusch von Pkw ab ca. 35 km/h relevant, von Lkw ab ca. 55 km/h verschiedene z.t. anerkannte Regelbauweisen mit Minderungswirkungen zwischen 2 und 5 db(a) verfügbar Folie 10

11 Fahrbahnsanierung und lärmmindernder Asphalt Empfehlung: L 549 Bürener Str. (C): Prüfung des Einsatzes eines lärmmindernden Asphalts im Zuge der durch Straßen.NRW geplanten Instandsetzung der Fahrbahn B 1 Erwitter Str., Ortsteil Störmede (G): Prüfung des Einsatzes eines lärmmindernden Asphalts im Zuge der durch Straßen.NRW geplanten Instandsetzung der Fahrbahn (vorhandene Straßenschäden mit lärmerhöhender Wirkung) L 549 Bürener Str. B 1 Erwitter Str., Ortsteil Störmede Folie 11

12 Geschwindigkeitsreduzierungen häufig die einzige, kurzfristig wirksame Maßnahme zur Lärmminderung, wenn andere Maßnahmen nicht greifen Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen werden in Deutschland bereits vielfach umgesetzt (Tempo 30) Quelle: Südkurier.de hohe Lärmminderungswirkung (bis zu 2,7 db(a) von 50 auf 30 km/h) Synergieeffekte mit Luftreinhaltung und Verkehrssicherheit Prüfung straßenverkehrsrechtlicher Anforderungen an ein Tempolimit Abwägung von Alternativmaßnahmen Prüfung nachteiliger Wirkungen, insbesondere Verkehrsverlagerung Folie 12

13 Maßnahmenbereiche mit Richtwertüberschreitungen Nr. A B C D E F G Bereich L 549 Ernst-von- Bayern-Str./ Alhardstr. B 1 Erwitter Str./ Südring L 549 Bürener Str. B 1 Südring/ Salzkottener Str. L 875 Störmeder Str. B 1 Erwitter Str. B 1 Erwitter Str. (OT Störmede) Baufläche entspr. FNP 2016 bzw. B-Plan Wohnbaufläche/ gem. Baufläche Wohnbaufläche/ gem. Baufläche Wohnbaufläche/ gem. Baufläche/ Gewerbefläche Gebäude mit Richtwertüberschreitungen tags (6-22 h) / nachts (22-6 h) Einwohner in Gebäuden mit Richtwertüberschreitungen tags (6-22 h) / nachts (22-6 h) 0 / 3 0 / 11 0 / 2 0 / 5 0 / 4 0 / 14 Wohnbaufläche 0 / 1 0 / 2 Wohnbaufläche 0 / 0 0 / 0 gemischte Baufläche/ Gewerbefläche 0 / 0 0 / 0 Wohnbaufläche 0 / 3 0 / 13 Folie 13

14 Geschwindigkeitsreduzierungen Empfehlung: B 1 Erwitter Str., Ortsteil Störmede (G): Prüfung der Anordnung von Tempo 70 aus Lärmschutzgründen im Teilabschnitt zwischen Steinweg und Brenker Weg B 1 Erwitter Str., OT Störmede keine Empfehlung zu Geschwindigkeitsreduzierungen für andere Bereiche mit Richtwertüberschreitungen, da negative Verlagerungseffekte zu erwarten sind alternative Maßnahmen möglich sind oder die Verkehrsfunktion (Ausfallstraße, anbaufreie Straße) dagegen sprechen Folie 14

15 Straßenräumliche Maßnahmen straßenräumliche Maßnahmen haben eine lärmmindernde Wirkung und können die Aufenthaltsqualität verbessern akustische Wirkung durch Abstandsvergrößerung Änderung der Fahrlinie des Kfz-Verkehrs sowie Verlangsamung und Verstetigung Synergieeffekte Verbesserung der Verkehrssicherheit Verbesserung der Straßenraumqualität Radfahrstreifen in Salzkotten - B 1 Am Wallgraben Mittelinsel L 875 Störmeder Str. Folie 15

16 Straßenräumliche Maßnahmen Empfehlung: L 549 Ernst-von-Bayern-Str./ Alhardstr. (A): Anlage eines Schutzstreifens (bereits geplant) sowie Prüfung der Umgestaltung der Kreuzungen Störmeder Str./ Lüdische Str. und Auf den Strickern/ Uekernstr. in Kreisverkehre L 549 Ernst-von-Bayern-Str./ Alhardstr. Kreuzung L 549 Ernst-von-Bayern-Str./ Alhardstr.- Störmeder Str./ Lüdische Str. Kreuzung L 549 Ernst-von-Bayern-Str./ Alhardstr.- Auf den Strickern/ Ueckernstr. (im Vordergrund) Folie 16

17 Aktiver / Passiver Schallschutz Empfehlung aktiver Schallschutz (Wände und Wälle): B 1 Südring/ Salzkottener Str. (D): Verlängerung der vorhandenen Lärmschutzwand an Südseite in Richtung des KV Bürener Str./ Othmarstr. Empfehlung passiver Schallschutz: unterstützende Informationen für Hauseigentümer durch die zu bestehenden Programmen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen Folie 17

18 Maßnahmenbereich: Straßenname Länge in m Priorität Maßnahmenempfehlungen/ Prüfaufträge Fahrbahnsanierung / lärmarmer Belag Straßenräumliche Maßnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Verkehrsverstetigung aktiver Schallschutz Gesamtkonzept MB A: L 549 Ernst-von-Bayern-Str./ Alhardstr. MB B: B 1 Erwitter Str./ Südring MB C: L 549 Bürener Str. MB D: B 1 Südring/ Salzkottener Str. MB E: L 875 Störmeder Str. MB F: B 1 Erwitter Str. MB G: B 1 Erwitter Str. (OT Störmede) alle Maßnahmenbereiche G/E E G/E G/E E A G/E E 70 G Informationsangebot der zu passivem Schallschutz G = bereits geplant E = Empfehlung des Lärmaktionsplans/ Prüfauftrag A = aktiver Schallschutz Empfehlung für Geschwindigkeitsreduzierung betrifft Teilbereich des Maßnahmenbereichs G: Tempo 70 zwischen Steinweg und Brenker Weg Folie 18

19 Weiteres Vorgehen Auslegung des Entwurfs vom , Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen Erstellung Lärmaktionsplan mit Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Entwurf Beschluss des Lärmaktionsplans Folie 19

20 für die Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 20

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