Lärmaktionsplan der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

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1 der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Gemeindekennzahl: Kennung der Behörde für ung: DE_NW_ _Schloß Holte- Stukenbrock Zuständige Behörde: Zuständige Behörde für die ung nach 47e BImSchG ist: Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Postfach 11 60, Schloß Holte-Stukenbrock, Welche Hauptlärmquellen wurden auf dem Stadtgebiet im Rahmen der Lärmkartierung 2012 kartiert? Hauptverkehrsstraßen Hauptschienenwege Großflughäfen Beschreibung der zu berücksichtigenden Lärmquellen: Die Beschreibung des Ballungsraumes bzw. der Hauptlärmquellen wurde vom LANUV im Rahmen der Lärmkartierung abgefragt und mit dem Bericht zur Lärmkartierung im Internet unter veröffentlicht. Hauptlärmquellen, welche in der Stadt einwirken, sind folgende: Name Kennung Kfz/a A 33 DE_NW_rd_ L756 Bielefelder Straße DE_NW_rd_ L751 Oerlinghauser Straße DE_NW_rd_ L758 Augustdorfer Straße DE_NW_rd_ Die A33 führt in NordSüd Richtung mittig durch das Stadtgebiet Schloß Holte-Stukenbrock. Im Norden der Stadt verläuft die L756 und L758 in WestOst Richtung durch den Ortsteil Stukenbrock. Die Autobahnab- und auffahrt Schloß Holte-Stukenbrock liegt im Westen der Stadt und mündet auf die L751, die in NordSüd Richtung längs eines Wohngebietes der Stadt verläuft. Im Süden des Stadtgebiet befindete sich die Autobahnab- und auffahrt Stukenbrock-Senne. 1

2 Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland in 47a -f des BImSchG. Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die Ergebnisse der Lärmkarten an den Hauptverkehrsstraßen, nicht-bundeseigenen Schienenwegen und Großflughäfen wurden durch das LANUV ermittelt und im Internet unter veröffentlicht. Die Ergebnisse der Lärmkartierung durch den Schienenverkehr sind auch direkt unter der Internetseite > infrastruktur > Umgebungslärmkartierung > Ergebnisse einzusehen. Die Angaben werden durch das LANUV in Anlage 1 übernommen. Bewertung der Lärmkarten und der Anzahl der betroffenen Personen, Angaben von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden auf ihre Plausibilität geprüft, z.b. in Bezug auf die korrekte Berücksichtigung vorhandener Lärmschutzanlagen. Abweichungen zur örtlichen Situation wurden nicht festgestellt. Die mittels der Lärmkartierung gewonnenen Ergebnisse sind in Hinblick auf die in Nordrhein- Westfalen festgelegten Auslösewerte (siehe RdErl. des MUNLV) bewertet worden. Aus dieser Analyse ergaben sich verschiedene Lärmschwerpunkte, für die eine ung durchgeführt werden soll: An geschätzten 47 Wohnungen wurden relevante Lärmeinwirkungen (> 70 / 60 db) festgestellt. Bereits in 2007 wurde die A33 kartiert. In zwei Bereichen wurden die Grenzwerte der Lärmbelastung überschritten. Daraufhin wurde in 2008 ein aufgestellt und der Straßenbaulastträger hat diese Bereiche nach der RLS 90 die Lärmbelastung erneut geprüft. Die Überprüfung ergab, dass die passiven Lärmschutzmaßnahmen ausreichen. Von diesem Ergebnis ist in der SBA-Sitzung am berichtet worden. Eine hohe Lärmbelästigung geht von der L 756 aus. Ca. 11 Wohnungen sind zwischen Bielefelder Str. und Eschenweg betroffen. Weiter im Ortsteil Stukenbrock Hauptstraße werden bis zu 15 Wohnungen einer höheren Lärmbelastung ausgesetzt. An der L751 zwischen der Senderstraße und Falkenstraße liegen 11 Wohnungen im Bereich der erhöhten Lärmbelastung. Nahe der Stadtgrenze zu Oerlinghausen sind noch 3 weitere Wohnungen betroffen. An ca. 8 Wohnungen an der L758 ergaben sich weitere Lärmschwerpunkte. Diese verteilen sich auf die gesamte Länge der Augustdorfer Straße. 2

3 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit ist über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren und am weiteren Ablauf der Lärmminderungsplanung mit einzubeziehen. Folgende Methoden der Öffentlichkeitsbeteiligung an der ung wurden in der Kommune angewandt: Nutzung der Printmedien öffentliche Sitzungen Nutzung des Internet Alle Informationen, Pläne sowie politischen Beschlüsse des es betreffend ist für die Öffentlichkeit über die städtischen Homepages unter der Rubrik > Klima & Umweltschutz >Energie und Klima > Bekämpfung von Umgebungslärm einsehbar. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen Die im Stadtgebiet betroffenen Straßen sind Landes- bzw. Bundesstraßen und liegen in der Zuständigkeit von Straßen NRW. Über geplante und bereits durchgeführte Maßnahmen zur Lärmminderung von Seitens StraßenNRW an den besagten Landesstraßen ist der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nichts bekannt. Eine schriftliche Abfrage wird von der Stadt erfolgen. Der Schriftverkehr wird für die Bürgern/Innen der Stadt auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete an Hauptverkehrsstraßen In folgenden Bereichen könnten Maßnahmen zur Lärmminderung erfolgen: Geschwindigkeitsreduzierungen Reduzierung des Schwerlastverkehrs, ggf. zeitlich beschränkt Instandhaltung der Fahrbahnoberfläche (z. B. Beseitigung von Schlaglöchern) bauliche Maßnahmen an der Straßenoberfläche (Fahrbahnbelag) lärmarme Fahrbahnbeläge Minderung bzw. Verlagerung des Verkehrsaufkommens, Verstetigung des Verkehrs durch Optimierung der Ampelschaltung ( Grüne Welle ). Verlagerung, Bündelung von Verkehren, Veränderung des Modal-Split Vergrößerung des Abstandes zwischen Quelle und Immissionsort Nutzung von Eigenabschirmungen bei Neuplanungen aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände und wälle passive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzfenster Stadtbegrünung (z.b. Begrünung von Fassaden, Bepflanzungen zur Bodendämpfung, etc.) 3

4 Einen konkreten Einfluss auf die Durchführung von Maßnahmen zur Lärmminderungen hat die Stadt nicht, da die betroffenen Landesstraßen in der Zuständigkeit von Straßen NRW liegen. Maßnahmen, die die Stadt in ihren rechtlichen Rahmen umsetzen kann sind wie folgt: 1. alle Bürger, die durch den Straßenverkehr nachweislich einer hohen Lärmbelästigung ausgesetzt sind und einen Anspruch auf passiven Lärmschutz haben, werden von der informiert und auf die Fördermöglichkeit bei Straßen NRW hingewiesen. 2. Des Weiteren wird die Stadt bei der nächsten Ausschreibung des öffentlichen Linienverkehrs beim Kreis bzw. VVOwL darauf hinwirken, dass Lärm ärmere Linienbusse (Hybrid etc.) eingesetzt werden. 3. Zwischen Oerlinghauser Straße und Flugplatzstraße ist von Straßen NRW eine Querschnittsumgestaltung mit Erweiterung eines Geh-/Radweges vorgesehen. Inwieweit Maßnahmen zur Lärmminderung Berücksichtigung finden, ist anhand der Planung zu überprüfen bzw. beim Straßenbaulastträger zu erfragen. Insbesondere in Höhe des Eschenweges wird die Stadt darauf hinwirken, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung durch Straßen NRW umgesetzt werden. Lärmarme Fahrbahnbeläge oder Geschwindigkeitsreduzierung wären z.b. geeignete Maßnahmen. 4. Auf der Augustdorfer Straße sowie Oerlinghauser Straße sind einzelne Häuser betroffen. Hier ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, inwieweit ein Anspruch auf Lärmschutz besteht. Diese Überprüfung obliegt dem Straßenbaulastträger. Die Stadt veranlasst dort eine entsprechende Erhebung. Zudem soll über ein straßenverkehrsrechtliches Verfahren ermittelt werden, ob die Lärmbelastung durch eine Geschwindigkeitsreduzierung vermindert werden kann. 4

5 5. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Hauptstraße im Ortsteil Stukenbrock bewirkt eventuell eine Minderung der Lärmbelastung. Dies ist zu prüfen. Dazu wird ein straßenverkehrsrechtliches Verfahren eingeleitet. Gleichzeitig wird der Straßenbaulastträger aufgefordert, die Lärmbelastung nach RLS90 zwecks Feststellung eines Anspruches auf Lärmschutz zu überprüfen. Einen Ratsbeschluss über diese Maßnahmen besteht z.zt. nicht. Dieser wird nach der Beschlussfassung dem städtischen beigefügt. Langfristige Strategie der Lärmminderung Lärmaktionspläne sind auf eine weitsichtige und langfristige Verbesserung der Lärmsituation bzw. Erhaltung der Ruhe ausgerichtet. Die langfristige Lärmminderungsstrategie für das Stadtgebiet ist darzustellen. Da der Einfluss der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock auf konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung wegen der Zuständigkeiten begrenzt ist, sieht die Stadt ihre Aufgabe darin, Straßen NRW auf die Lärmsituation an gewissen Schwerpunkten hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung realisiert werden.. 5

6 Anlage 1: Daten zu den Lärmkarten Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr (Aufnahme in Datenbericht nur wenn Berechnungen vorliegen) Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr ausgeht: Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): > > > > >75 N L night /db(a): > > > > >70 N Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Stadt: Größe/km2 10, , , Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude Lärmeinwirkung durch Schienenverkehr (Aufnahme in Datenbericht nur wenn Berechnungen vorliegen) Einwirkung von Schienenverkehrslärm, der von Hauptschienenstrecken mit mehr als Zugbewegungen / Jahr ausgeht: Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): > > > > >75 N L night /db(a): > > > > >70 N Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Stadt: Größe/km2 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude 6

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