Interkommunale Zusammenarbeit ein erfolgreicher Weg zur Abstimmung von Lärmaktionsplänen in der Region Bodensee Oberschwaben

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1 Interkommunale Zusammenarbeit ein erfolgreicher Weg zur Abstimmung von Lärmaktionsplänen in der Region Bodensee Oberschwaben Dipl.- Ing. Martin Albeck Stadt Ravensburg Baudezernat - Koordinator der IKAG-LAP

2 Inhalt Ausgangslage im Jahr 2007 Welchen Weg wollen wir gehen? Beteiligte der Interkommunalen Arbeitsgruppe Welche Auslösewerte kamen zum Ansatz? Unterstützung bei der Einarbeitung in ein neues Rechtsgebiet / Verfahren Stand der Lärmaktionsplanung und deren Umsetzung 2012 Was haben wir mit der interkommunalen Zusammenarbeit LAP erreicht? Fazit

3 Ausgangslage im Jahr 2007 Vorlage der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen der Stufe 1 durch die LUBW im September 2007 Verpflichtung der Kommunen ihre örtliche Lärmsituation zu ermitteln Ergänzung der ermittelten Lärmschwerpunkte durch belastete Kreis- und Gemeindestraßen Ziel: Entwicklung strategischer Maßnahmen für eine nachhaltige Lärminderung

4 Welchen Weg wollen wir gehen? Problemstellung: Hilfestellung durch staatliche Fachbehörden Verlagerung der Verkehre auf Nachbargemeinden Einfluss auf die Verkehrsinfrastruktur in der Region Lärmoptimierte Asphaltdeckschicht LOA 5D Überzeugung der Entscheidungsgremien (Gemeiderat) Einbindung der staatlichen Behörden (Regierungspräsidium) Lösung: Entschluss zu einer interkommunalen Zusammenarbeit

5 Beteiligte der Interkommunalen Arbeitsgruppe Ziel: Nachbargemeinden stimmen sich formal und inhaltlich ab. Damit besteht für keine Gemeinde Anlass zu befürchten, die andere Gemeinde würde sich rücksichtslos dem Lärm zum Nachteil der eigenen Gemeinde entledigen.

6 Welche Auslösewerte kamen zum Ansatz? Einigung auf einheitliche Auslösewerte Empfehlung des Landes Ergebnis: Auslösewerte 70/60 db(a)

7 Unterstützung bei der Einarbeitung in ein neues Rechtsgebiet / Verfahren 17 Sitzungen seit Januar 2008 der Arbeitsgruppe IKAG - LAP Rechtsberatung durch das Rechtsanwaltbüro Wurster Wirsing und Kupfer vertreten durch Herrn Dr. Kupfer Verkehrs-Fachberatung durch Herrn Wahl, Rapp-Trans Basel, sowie durch die Verkehrsexpertin Frau Schulze aus Markdorf Einbindung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben und der beiden Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg Zusammenarbeit mit Städtetag und Gemeindetag BW Projektföderung durch MVI, vertreten durch Herr Dr. Mezger und Herr Dr. Weese im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie

8 Stand der Lärmaktionsplanung und deren Umsetzung 2012 Beschlossene Lärmaktionspläne: Friedrichshafen Hagnau Meckenbeuren Ravensburg Überlingen Weingarten Die anderen Kommunen stehen kurz vor der Beschlussfassung oder sind noch in der Erarbeitungsphase der Lärmaktionspläne

9 Was haben wir mit der interkommunalen Zusammenarbeit LAP erreicht? Abgestimmte Lärmaktionspläne/Planentwürfe in der Verkehrsmodell zur Abschätzung verkehrsverlagernder Maßnahmen Kostenreduzierung durch Kostenteilung Verständnis für das "nachbarliche Verkehrsproblem Möglichst zeitgleiche Erstellung der Lärmaktionspläne Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen Abgestimmte Vorgehensweise mit den Trägern öffentlicher Belange, der höheren Straßenverkehrsbehörde und dem staatlichen Straßenbaulastträger Erkenntnis, dass die Gemeinderäte gute Multiplikatoren sind die Lärmschutzmaßnahmen in der Öffentlichkeit zu vertreten flächendeckendes Lärmmonitoring

10 Was haben wir mit der interkommunalen Zusammenarbeit LAP erreicht? gemeinsame vom Land BW geförderte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema die neuen Helden der Straße Strategie für einen lärmarmen Verdichtungsraum Leitfaden des Landes Baden-Württemberg zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aus dem Jahr 2011 im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Kooperationserlaß des MVI v. März 2012 (AZ /75) zur Klärung von Verfahrensfragen, Hinweise zur Aufstellung v. LAP und Bindungswirkung

11 Fazit 1. Die interkommunale Zusammenarbeit hat sich bewährt 2. Die Städte und Gemeinden zeigen mit der Umsetzung der EU- Umgebungslärmrichtlinie in ihren Lärmaktionsplänen die Bereitschaft durch geeignete Maßnahmen dem Ziel weniger Lärmbelastung Ihrer Bürgerinnen und Bürger" entschlossen näher zu kommen 3. Es müssen weitere Erkenntnisse daraus folgen, die Grundzüge des bisherigen nationalen Lärmschutzrechts und ihrer Verwaltungsvorschriften zu überdenken und mit den Zielen der EU-Umgebungslärmrichtlinie abzugleichen 4. Eine politische Zielsetzung den Lärm in den Kommunen an qualifizierten Strassen mit hohem Lärm-und Verkehrsaufkommen mittels gesetzlich festgeschriebenen Tempobeschränkungen (bsw. Tempo 40 ) zu reduzieren ersparen zukünftig aufwendige und teure Lärmaktionsplanungen 5. Sie findet auf zahlreichen Wunsch der Städte und Gemeinden in der Region Bodensee-Oberschwaben auch in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung wohl ihre Fortsetzung

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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