Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm

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1 Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm Allgemeines Lärm ist Schall, der als störend empfunden wird oder der objektiv schädlich ist. Seit langem werden die Immissionen von Verkehrswegen und ihre Emissionen, das sind Immissionen im Abstand von 25 m vom Verkehrsweg, in Karten dargestellt. Diese vermitteln ein anschauliches Bild der Lärmbelastung. Im folgenden sollen verschiedene in Deutschland erarbeitete Darstellungen für Eisenbahnlärm gezeigt und erläutert werden: Karte der Schall Emissionen der Eisenbahnstrecken Das DB Umweltzentrum Berlin hat die folgende Karte entwickelt (Bild 1). Es ist nicht bekannt, ob diese Karte, aus der sich schnell überschlägige Werte ablesen lassen, nur für den DB internen Gebrauch vorliegt, oder ob sie auch in guter Qualität veröffentlicht worden ist: Bild 1: Nächtliche Schallemissionen der deutschen Eisenbahnstrecken Die Karte zeigt die streckentypischen Immissionspegel zwischen 22 und 6 Uhr ohne Abzug von 5 db (A) Schienenbonus. Quelle: DB-Umweltzentrum, Berlin, Stand: Hinweise und Kritik zur Karte Die Karte sollte in einem größeren Maßstab mit Angabe aller Orte mit mehr als Einwohnern vorliegen. In diesen liegen häufig wegen der im Gegensatz zu Außerortsstraßen gesetzlich nicht eingeführten Anbauverbotszone Wohngebäude bis zu 10 m

2 2 Anmerkungen zu den Eisenbahn Lärmkarten Abstand neben dem Gleis, leider auch nach dem 1. April 1974 errichtete Neubauten, bei deren Planung auf gesundes Wohnen keine Rücksicht genommen wurde und bei denen keine Kosten für Lärmsanierungsmaßnahmen erstattet werden. Aus der Karte läßt sich unmittelbar die Größenordnung der für eine Lärmsanierung maßgebenden Nacht Beurteilungspegel ablesen: 60 db(a) für Wohngebiete, 62 db(a) für Dorf und Mischgebiete. Die Karte zeigt, daß die Belastung durch Eisenbahnlärm in den neuen Bundesländern größenordnungsmäßig um 5 db(a) niedriger als in den alten Bundesländern ist. Ursache dürfte der in den neuen Bundesländern geringere Güterverkehr sein. Es ist nicht bekannt, ob die Karte fortgeführt wird; denn die dargestellten Emissionspegel stehen im Gegensatz zur Lärmkartierung nach EU Recht in unmittelbarem Zusammenhang zur deutschen Regelung der Lärmsanierung. Karte zum DB Lärmsanierungsprogramm Diese durch die Deutsche Bahn AG erstellte Karte (Bild 2) zeigt Strecken, bei denen das durch die Bundesrepublik Deutschland seit 1999 finanzierte Lärmsanierungsprogramm umgesetzt wird. Dargestellt sind die Schienenwege des Bundes mit den einzelnen geplanten oder bereits durchgeführten Maßnahmen. Gesundheitspolitisch und eigentumsrechtlich bedenklich ist es, daß auf die Lärmsanierung kein Rechtsanspruch besteht. Immerhin liegen die nächtlichen Auslösewerte für eine Lärmsanierung in einer Höhe, die kritisch sind im Hinblick auf eine nach Art. 14 (3) Grundgesetz nicht zulässige entschädigungslose Enteignung: Ein erhöhtes Risiko für Herz Kreislauf Erkrankungen besteht bei einer Dauereinwirkung von Mittelungspegeln von mehr als 65 db(a). Ein beginnendes Risiko für Lärmschwerhörigkeit besteht bei einer Dauereinwirkung von Mittelungspegeln von mehr als 75 db(a). Auch ist nicht auszuschließen, daß die hohen gesundheitlich bedenklichen Werte nach Art 2 (2) Grundgesetz unzulässig sind. Hinweise und Kritik zur Karte Die Karte sollte nicht nur die Orte mit Lärmsanierungsmaßnahmen zeigen, sondern alle geplanten, im Bau befindlichen oder fertiggestellten Ausbau (Teil) Strecken. Bild 2 (unten) nennt die Daten für die geplante Lärmsanierung in der Marktgemeine Reichertshofen in Oberbayern an der Hauptabfuhrstrecke München Nürnberg. Dort sind im Rahmen der Lärmsanierung keine Lärmschutzwände (sog. aktiver Schallschutz) geplant, sondern nur die Kostenerstattung für den Einbau von Lärmschutzfenstern in 10 Gebäude. Zwischen Pfaffenhofen und München enthält die Karte an der genannten Strecke keine Lärmsanierungsmaßnahmen, weil in diesem Abschnitt wegen des Streckenausbaus wirksamere Lärmvorsorge Maßnahmen vorgesehen sind.

3 Anmerkungen zu den Eisenbahn Lärmkarten 3 Bild 2: Interaktive Karte der Deutschen Bahn AG zur Lärmsanierung an deutschen Eisenbahnstrecken Die Karte ist nach Bundesländern gegliedert, Bayern ist im Beispiel (oben) zum Aufklicken angezeigt. Das untere Bild zeigt die einzelnen Lärmsanierungsmaßnahmen. Aufgeklickt ist die Ortsdurchfahrt Reichertshofen (Obb.) Quelle: Deutsche Bahn AG ( Stand: ca. 2011

4 4 Anmerkungen zu den Eisenbahn Lärmkarten Lärmkartierung nach EU Umgebungslärmrichtlinie Aufgrund der am in Kraft getretenen EU Richtlinie zum Umgebungslärm mußte das Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) angepaßt werden. Der Sechste Teil mit 47 a 47 f befaßt sich mit der Lärmminderungsplanung. Grundlage für die zugehörige Rechtsverordnung (Verordnung über die Lärmkartierung, 34. BImSchV) ist 47 f BImSchG. Es sind danach verpflichtend durch die zuständigen Behörden zu erstellen (Strategische) Lärmkarten, das sind Schallimmissionspläne. Aus den Karten für die nächtliche Lärmbelastung läßt sich der an einem Gebäude abgelesene Belastungswert nicht unmittelbar mit den für die deutsche Lärmsanierung maßgebenden Werten vergleichen, da diese zur Zeit noch 5 db(a) Schienbonus berücksichtigen. Man müßte zu den aus den Lärmkarten des Eisenbahn Bundesamtes abgelesenen Werten 5 db(a) hinzurechnen, um auf die deutschen Werte für die Lärmsanierung zu kommen. Lärmaktionspläne (Lärmminderungspläne). Nach der EU Umgebungslärmrichtlinie muß zwar die Gesamteinwirkung aus mehreren Lärmquellen, z. B. laute Bahnlinie und laute Straße, nicht berücksichtigt werde, trotzdem empfiehlt dies 47 d (1) BImSchG. Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen begründen für die Lärmverursacher, z. B. die Deutsche Bahn AG, formal keine Rechtspflicht, die Maßnahmen umzusetzen. Die Verwirklichung erfolgt ähnlich wie bei der bisherigen Lärmsanierung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Zuständig für die Erstellung der Lärmkarten für Eisenbahnlärm ist das Eisenbahn Bundesamt (EBA), für die Lärmaktionspläne nach 47 d sind es die zuständigen Behörden. Alle Behörden, also Eisenbahn Bundesamt, Gemeinden und sonstige Behörden, haben nach 3 der 34. BImSchV den für die Ausarbeitung der Lärmaktionspläne zuständigen Landesbehörden die erforderlichen Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Weiteres unter Gesetzlicher Rahmen/gesetzlicher rahmen inhalt.html Bild 3 zeigt einen Ausschnitt aus der durch das Eisenbahn Bundesamt in Zusammenarbeit mit privaten Firmen für den Raum Bonn erstellten Eisenbahn Lärmkarte.

5 Anmerkungen zu den Eisenbahn Lärmkarten 5 Bild 3: Strategische Lärmkarte Bonn (Ausschnitt) Quelle: Eisenbahn-Bundesamt, Bonn Stand: 2009 Hinweise und Kritik zur EU Umgebungslärmkartierung Deutsche Regelungen zur Lärmvorsorge beim Bau oder Umbau von Verkehrswegen (mit Rechtsanspruch), Lärmsanierung an unveränderten Verkehrswegen (ohne Rechtsanspruch), Kartierung nach EU Recht (verpflichtend nach EU Recht, jedoch ohne Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen) laufen parallel nebeneinander. Die anzuwendenden Ermittlungsverfahren sowie die Grenz und Auslösewerte sind nicht identisch. Das ist für die lärmbetroffenen Bürger verwirrend und nur schwer vermittelbar, außerdem verwaltungsökonomisch nicht sinnvoll. 5. August 2012 Dipl. Ing. Wolfgang Hendlmeier

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