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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Johannes Stober u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Umsetzung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Rechtsverordnungen gemäß 47 f Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Bundesregierung zum Format und den Inhalten von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen sowie zur Datenerhebung und Datenübermittlung erlassen hat; 2. ob sie der Auffassung ist, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) als zuständige Behörde zur Erstellung der Lärmkarten entlang von Schienenwegen des Bundes nach 47 e Abs. 3 BImSchG diese Anforderungen erfüllt hat und falls nein, welche Anforderungen nicht als erfüllt zu betrachten sind; 3. welche Gemeinden, die rechtlich dazu verpflichtet waren, auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplans entlang von Schienenwegen des Bundes bislang aufgrund fehlender oder aus ihrer Sicht unzureichender Daten des EBA verzichtet haben; 4. ob es zutreffend ist, dass baden-württembergische Gemeinden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) Emissionsdaten über den Lärm entlang von Schienenwegen des Bundes erhalten, um die Lärmkartierung nochmals neu zu berechnen und wenn ja, um welche Kommunen es sich dabei handelt und wann dies jeweils erfolgt ist; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 5. wie die für die Erstellung der Lärmkarten entlang von Schienenwegen des Bundes notwendigen Zugzahlen und Zugklassen bestimmt wurden und ob diese Zahlen für die einzelnen Strecken öffentlich einsehbar sind; 6. ob und wenn ja unter welchen Bedingungen geplante oder absehbare Änderungen an den Zugzahlen oder Zugklassen auf den Schienenwegen des Bundes zu einer Neuerstellung der Lärmkarten auch vor dem in 47 c Abs. 4 BImSchG festgeschriebenen Fünfjahreszeitprogramm verpflichtend führen müssen; 7. inwieweit wie in Ziffer 1 des Anhangs IV der Richtlinie 2002/49/EG der Europäischen Union über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Richtlinie vorgeschrieben auch die vorhersehbare Lärmsituation in den in Deutschland erstellten Lärmkarten dargestellt wird; 8. für welche Schienenwege des Bundes in Baden-Württemberg bislang Verkehrsprognosen vorliegen und inwieweit diese bei der Erstellung der Lärmkarten berücksichtigt wurden Stober, Grünstein, Haller, Kaufmann, Knapp, Stehmer SPD Begründung Seit dem 30. Juni 2007 ist die Stufe der Umsetzung der Umgebungsrichtlinie in Kraft getreten. Dabei hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) die Aufgabe, alle Eisenbahnstrecken des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens Zügen pro Jahr sowie in Ballungsräumen mit mehr als Einwohnern alle Eisenbahnstrecken des Bundes zu kartieren. Allerdings ist nach Auffassung einiger Kommunen das EBA nicht oder zumindest nicht ausreichend dieser Aufgabe nachgekommen, was dazu geführt hat, dass in Kommunen wie der Stadt Karlsruhe die Aufstellung eines Lärmaktionsplans entlang von Bahn-Gleisen ausgesetzt wurde. Nun hat jedoch erfreulicherweise die LUBW den Städten mit Emissionsdaten ausgeholfen, sodass die Erstellung der Lärmaktionspläne fortgesetzt werden kann. Nichtsdestotrotz ergeben sich viele Fragen bezüglich der Arbeit des EBA, die insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das EBA im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie bis zum 30. Juni 2012 weitere Lärmkarten erstellen muss auch einer zeitnahen Klärung bedürfen. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 1. Februar 2011 Nr /79 nimmt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Rechtsverordnungen gemäß 47 f Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Bundesregierung zum Format und den Inhalten von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen sowie zur Datenerhebung und Datenübermittlung erlassen hat; Die Bundesregierung hat aufgrund des 47 f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) erlassen. Die 34. BImSchV konkretisiert Anforderungen an Lärmkarten nach 47 c BImSchG entsprechend der in 47 f Abs.1 und Abs. 2 BImSchG genannten Punkte. 2. ob sie der Auffassung ist, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) als zuständige Behörde zur Erstellung der Lärmkarten entlang von Schienenwegen des Bundes nach 47 e Abs. 3 BImSchG diese Anforderungen erfüllt hat und falls nein, welche Anforderungen nicht als erfüllt zu betrachten sind; Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seiner Verpflichtung nach 47 e Abs. 3 BImSchG nicht nachgekommen ist. Danach ist das EBA zuständig für die Ausarbeitung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes nach 47 c, insoweit auch für die Mitteilung der Haupteisenbahnstrecken nach 47 c Abs. 5, für die Mitteilung der Informationen nach 47 c Abs. 6 an das Umweltbundesamt (UBA) sowie für die Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 47 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3. Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind die Ergebnisse der Lärmkartierung vom EBA über das UBA an die europäische Kommission gemeldet worden. Seitens der Kommission ist die Umsetzung der Lärmkartierung nicht beanstandet worden. 3. welche Gemeinden, die rechtlich dazu verpflichtet waren, auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplans entlang von Schienenwegen des Bundes bislang aufgrund fehlender oder aus ihrer Sicht unzureichender Daten des EBA verzichtet haben; Die für die Lärmaktionsplanung erforderlichen Daten des EBA liegen vor. Ergänzend zu den Ergebnissen der Umgebungslärmkartierung hat das EBA in Amtshilfe Ergebnis- und Grundlagendaten der Lärmkartierung bereitgestellt, sodass im Rahmen der Lärmaktionsplanung eigene Berechnungen durchgeführt werden können. Es liegen keine Informationen darüber vor, welche Gemeinden aus welchen Gründen auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für Haupteisenbahnstrecken verzichtet haben. 3

4 4. ob es zutreffend ist, dass baden-württembergische Gemeinden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) Emissionsdaten über den Lärm entlang von Schienenwegen des Bundes erhalten, um die Lärmkartierung nochmals neu zu berechnen und wenn ja, um welche Kommunen es sich dabei handelt und wann dies jeweils erfolgt ist; Die Ergebnis- und Grundlagendaten der Lärmkartierung des EBA stehen in Baden-Württemberg den 190 Städten und Gemeinden, die von der ersten Stufe der Lärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes betroffen sind, seit März 2010 zur Verfügung. Die LUBW unterstützt das EBA bei der Weitergabe von Daten. Mit einem eigens erstellten Internet-Bestellformular können die EBA-Daten bei der LUBW angefordert werden. Die Datenabgabe erfolgt auf Anfrage und ist unentgeltlich. Sie ist jedoch an Nutzungsregelungen des EBA und der Landesvermessung Baden-Württemberg gebunden. Folgende 45 Städte und Gemeinden haben bislang Daten des EBA von der LUBW erhalten (alphabetisch sortiert, mit Lieferdatum): Altbach 19. März 2010 Appenweier 19. März 2010 Asperg 18. März 2010 Bad Bellingen 30. März 2010 Beimerstetten 22. März 2010 Bernstadt 29. März 2010 Bietigheim 19. März 2010 Bietigheim-Bissingen 9. April 2010 Breitingen 29. März 2010 Bühl 22. April 2010 Deizisau 18. März 2010 Ditzingen 18. März 2010 Eislingen/Fils 12. März 2010 Emmendingen 19. März 2010 Esslingen 30. Juli 2010 Ettlingen 19. Januar 2011 Freiburg 12. März 2010 Friesenheim 19. Mai 2010 Geislingen 19. März 2010 Göppingen 12. März 2010 Herbolzheim 16. September 2010 Holzkirch 29. März 2010 Karlsruhe 19. März 2010 Kehl 14. Juli 2010 Kenzingen 18. Mai 2010 Ladenburg 18. März 2010 Lahr 23. April 2010 Leinfelden-Echterdingen 19. März 2010 Ludwigsburg 28. Juni 2010 Mannheim 12. März 2010 Müllheim 10. November 2010 Neuenburg am Rhein 19. März 2010 Offenburg 19. März 2010 Ottersweier 23. April 2010 Plochingen 18. März 2010 Reilingen 18. März 2010 Sindelfingen 12. März 2010 Stutensee 10. November 2010 Stuttgart 30. März

5 Teningen 19. März 2010 Uhingen 19. März 2010 Waiblingen 12. März 2010 Waldkirch 12. März 2010 Weidenstetten 29. März 2010 Weinheim 22. April wie die für die Erstellung der Lärmkarten entlang von Schienenwegen des Bundes notwendigen Zugzahlen und Zugklassen bestimmt wurden und ob diese Zahlen für die einzelnen Strecken öffentlich einsehbar sind; Die Verkehrsbelastung auf den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes wurde aus dem Jahresfahrplan 2007 der DB AG ermittelt. Aus den Fahrplandaten werden die akustisch relevanten Parameter (Fahrzeugart, Länge des Zuges, Geschwindigkeit usw.) ausgewertet und eine Einteilung entsprechend der Berechnungsvorschrift VBUSch vorgenommen. Die Gesamtverkehrs - belastung der in ersten Stufe kartierungspflichtigen Streckenabschnitte ist innerhalb des EU-Reportes im Tabellenblatt DF1(and DF5)_MRail im Internetauftritt des EBA öffentlich einsehbar. Sie sind auch auf den Seiten der EU unter in der Datei DE_BR_DF4_MRail_v1.xls zu finden. 6. ob und wenn ja unter welchen Bedingungen geplante oder absehbare Änderungen an den Zugzahlen oder Zugklassen auf den Schienenwegen des Bundes zu einer Neuerstellung der Lärmkarten auch vor dem in 47 c Abs. 4 BImSchG festgeschriebenen Fünfjahreszeitprogramm verpflichtend führen müssen; Nach 47 c Abs. 5 BImSchG sind Lärmkarten mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Eine Verpflichtung zu einer Neuerstellung der Lärmkarten vor Ablauf von fünf Jahren besteht nicht. 7. inwieweit wie in Ziffer 1 des Anhangs IV der Richtlinie 2002/49/EG der Europäischen Union über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Richtlinie vorgeschrieben auch die vorhersehbare Lärmsituation in den in Deutschland erstellten Lärmkarten dargestellt wird; 8. für welche Schienenwege des Bundes in Baden-Württemberg bislang Verkehrsprognosen vorliegen und inwieweit diese bei der Erstellung der Lärmkarten berücksichtigt wurden. Lärmkarten sind nach Artikel 7 der Richtlinie 2002/49/EG bzw. 47 c Abs. 1 BImSchG jeweils bezogen auf das Kalenderjahr vor dem dort genannten Stichtag auszuarbeiten. Für die Lärmkarten der zweiten Stufe, welche zum 30. Juni 2012 auszuarbeiten sind, sind die Daten des Jahres 2011 zu verwenden. In Anhang IV Ziffer 1 wird die Möglichkeit aufgeführt, dass auf einer Lärmkarte statt der aktuellen auch eine frühere oder eine vorhersehbare Lärmsituation dargestellt wird. Sowohl die LUBW, welche im Land die Lärmkartierung außerhalb der Ballungsräume durchführt, wie auch das EBA, welches bundesweit die bundeseigenen Schienenwege kartiert, verwenden nach Möglichkeit aktuelles Datenmaterial bezogen auf das vorangehende Kalenderjahr der Ausarbeitung der Lärmkarten. Gönner Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 5

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