Information zum Lärmsanierungsprogramm. Lärmsanierungsmaßnahmen in Gevelsberg. Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

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1 Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Information zum Lärmsanierungsprogramm Lärmsanierungsmaßnahmen in Gevelsberg Deutsche Bahn AG DB Netz AG Andreas Tecklenburg / Nebojsa Skaro 04.Juli 2018

2 Abgrenzung Lärmsanierung - Lärmvorsorge Lärmsanierung Lärmvorsorge Gesetzliche Grundlagen Unverändert fortbestehende Schienenwege unterliegen nicht der 16. Verkehrslärmschutzverordnung: daher seit 1999! Förderrichtlinie für Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen des Bundes. Bundesimmissionsschutzgesetz vom Verordnung zum Bundesimmissionschutz- Gesetz Förderkriterien - Freiwilliges Programm des Bundes (daher kein Rechtsanspruch!) - Gültig für Bestandsstrecken - Fördermöglichkeit gemäß Förderrichtlinie - Neubau - Baulicher Eingriff - Wesentliche Änderung (Verschlechterung der Lärmsituation)

3 Grundlagen Lärmsanierungsprogramm Finanzierung BMVI / EBA 150 Mio (Bundesmittel/Jahr) Dialog Bauherr und Umsetzung DB Netz AG Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes Hilfsweise Anwendung von: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) Verkehrswege-Schallschutz-Maßnahmenverordnung (24. BlmSchV) Berechnungsverfahren: Strecken und Bahnhöfe Schall 03

4 Grundlagen Lärmsanierungsprogramm Voraussetzungen zur Förderfähigkeit gemäß Lärmsanierungsrichtlinie Immissionsgrenzwerte Die Förderungsfähigkeit ist gegeben, wenn: 1. Vor Inkrafttreten des BIMSchG ( (in den neuen Ländern )) die bauliche Anlage errichtet wurde oder der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich die bauliche Anlage errichtet wurde vor dem in den neuen Ländern vor dem rechtsverbindlich wurde 2. Die Immissionsgrenzwerte, für die Lärmsanierung überschritten sind 3. Bei aktiven Maßnahmen das Nutzen / Kostenverhältnis NKV > 1 ist NKV NU dl E t K NU = 55, der Nutzen je db(a) Pegelminderung, Einwohner und Jahr; dl = die mittlere Pegelminderung in db(a) aus dem schalltechnischem Gutachten; E = die Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Einwohner (= WE x 2,1) t = 25 Jahre, die anzusetzende Nutzungsdauer; K = die Höhe der für die Maßnahme erforderlichen Zuwendungen in Euro.

5 Maßnahmen zur Lärmsanierung Aktive Maßnahmen Passive Maßnahmen Einbau von Schallschutzfenstern Lärmschutzwände Schallgedämmte Wandlüfter Verbessern Schalldämmung von Rollläden, Wänden und Dächern Fördervoraussetzung: Der bewertete Nutzen übersteigt die Kosten der Maßnahme (NKV>1) Schallschutzwände nicht überall einsetzbar (Topographie, städtebauliche Gegebenheiten) Einsatz, wenn nach aktiven Maßnahmen Immissionsgrenzwert an Außenfassade > 57 db(a) Schützen Innenräume, nicht den Außenbereich Gem. Förderregularien 25%-tige finanzielle Beteiligung der Eigentümer

6 Grundlagen des Lärmsanierungsprogramms: Förderrichtlinie: Liste der zu sanierende Ortsdurchfahrten Prioritätenliste Gesamtkonzept Anlage 1 bzw. 3 Grundlagen der Priorisierung: -- Zugzahlen -- Lärmbelastung -- Einwohner

7 Schalltechnisches Gutachten digitales Berechnungsmodell Sontra

8 Lärmsanierungsmaßnahmen Gevelsberg Untersuchungsbereich Schalltechnische Untersuchung Sontra

9 Darstellung Lageplan SSW Gevelsberg Strecke 2423

10 Darstellung Lageplan SSW Gevelsberg Strecke 2550

11 Darstellung Lageplan SSW Gevelsberg Strecke 2550

12 Lärmsanierungsmaßnahmen - Auszug Schalltechnische Untersuchung (ohne SSW)

13 Lärmsanierungsmaßnahmen - Auszug Schalltechnische Untersuchung (mit SSW)

14 Bauliche Umsetzung Regelquerschnitt

15 Bauliche Umsetzung Erstellen der Gründung Bauen vom Gleis Einbringen der Rammrohre

16 Bauliche Umsetzung Einbetonieren der Pfosten in die Gründungsrohre Bauen vom Gleis Setzen der Pfosten

17 Bauliche Umsetzung Einbau Betonsockel und Aluelemente Bauen vom Gleis Einbau Betonsockel und Alu-Elemente, Einbau Randweg

18 Bauliche Umsetzung Sonderbauwerke auf Brücken

19 Bauliche Umsetzung Farbgestaltung

20 Bauliche Umsetzung Farbgestaltung

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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