Anlass und Ziel der Lärmaktionsplanung

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1 Lärmaktionsplan Brandenburg an der Havel - Internet-Darstellung, Stand Anlass und Ziel der Lärmaktionsplanung In Deutschland werden rund 70 Prozent der Menschen durch Lärm belästigt. Der Straßenverkehrslärm ist hierfür eine der Hauptursachen. Eisenbahnverkehrslärm, Fluglärm, Wohnund Freizeitlärm sowie Gewerbelärm sind weitere Hauptlärmquellen. Was ist Lärm und wie wird er bewertet? Der wertende Begriff Lärm bezeichnet lästige und unerwünschte Geräusche, die als Schalldruckwellen in unterschiedlichen Frequenzen und als Schalldruck gemessen werden können. Das menschliche Ohr kann Frequenzen von ca. 16 bis Hertz und Schalldruckschwankungen im Bereich von ca. 0,00002 bis 200 Pascal wahrnehmen. Zur leichteren Handhabung dieses sehr großen Bereiches wird mit der logarithmischen dezi- Bel-Skala gearbeitet (db). Benannt nach dem Stimmphysiologen und Erfinder Alexander Graham Bell wird der Hörschwelle dort die Verhältniszahl 1 (10 0, entspricht 0 db) zugeordnet, die Schmerzschwelle liegt bei der 10-billionenfachen Intensität der Hörschwelle (10 13, dies entspricht 13 Bel oder 130 db). Unser Hörempfinden hängt aber auch von der Frequenz ab. Deshalb wird ein sogenannter A-Filter verwendet; die Schallpegel werden dann in db(a) angegeben. Lautstärkeänderungen gelten ab einer Differenz von ein bis zwei db(a) als wahrnehmbar. Eine Zunahme um rund zehn db(a) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden. Wie wirkt Lärm? Lärm ist ein sogenannter Stressor. Das heißt, Stresshormone werden ausgeschüttet, Blutdruck und Pulsfrequenz steigen. Auf Dauer überlastet das den menschlichen Körper. Die Forschung ist sich einig, dass dauerhafter Verkehrslärm ab 65 db(a) tags und 55 db(a) nachts vermehrt Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht. Bereits bei einer Lärmbelastung ab db(a) an der Außenwand des Hauses können Schlafstörungen auftreten.

2 Lärmaktionsplan Brandenburg an der Havel - Internet-Darstellung, Stand Aber auch unterhalb der gesundheitsrelevanten Schwellenwerte gibt es Belästigungen. Beeinträchtigungen eines Wohnzimmer-Gesprächs durch Straßenverkehrslärm oder unruhige Parkspaziergänge können sich ebenfalls zu einer wesentlichen Belästigung summieren, die letztendlich die Attraktivität der Wohnquartiere senkt. Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Den Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen will die Europäische Union mit der Umgebungslärm-Richtlinie entgegenwirken. Die Richtlinie verfolgt mehrere Ansätze: Für alle EU-Mitgliedsstaaten werden sogenannte Lärmkarten erstellt, welche die Lärmbelastung beschreiben und die Grundlage für Aktionspläne bilden. Auf Basis der Lärmkartierung werden Lärmaktionspläne aufgestellt. Sie sollen den Umgebungslärm mindern und eine zufriedenstellende Umweltqualität erhalten. Außerdem soll die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert werden und Gelegenheit zur Mitwirkung an der Aktionsplanung erhalten. Die Inhalte der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden inzwischen in das deutsche Recht übernommen ( 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG). Die Pflicht zur Lärmkartierung und Aktionsplanung ist demnach an bestimmte Fristen und Schwellenwerte gebunden: Bis 30. Juni 2007 Erstellen von Lärmkarten für - Hauptverkehrsstraßen (> 6 Mio Kfz / Jahr) - Haupteisenbahnstrecken (> Zugfahrten / Jahr) - Großflughäfen (> Flüge / Jahr) - Ballungsräume (> Einwohner) Bis 18. Juli 2008 Erstellen von Lärmaktionsplänen Bis 30. Juni 2012 Erstellen von Lärmkarten für - Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio Kfz / Jahr) - Haupteisenbahnstrecken (> Zugfahrten / Jahr) - Ballungsräume (> Einwohner) Bis 18. Juli 2013 Erstellen von Lärmaktionsplänen Alle 5 Jahre Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne

3 Lärmaktionsplan Brandenburg an der Havel - Internet-Darstellung, Stand Lärmkartierung Lärmkarten stellen die Lärmbelastung der Bevölkerung grafisch und flächenhaft dar. Die Lärmbelastung wird über eine Lärmausbreitungsrechnung ermittelt. Darin werden neben den Lärmquellen auch Daten über die Bebauung und andere Hindernisse sowie über das natürliche Gelände berücksichtigt. Die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) legt fest, welche Ergebnisse im Rahmen der Kartierung ermittelt und an die Europäische Kommission sowie die Öffentlichkeit weitergeleitet werden sollen. Die Lärmkarten für die Stadt Brandenburg an der Havel wurden vom Landesumweltamt erarbeitet. Wird Lärm gerechnet oder gemessen? Lärmpegel an Straßen werden als Jahresmittelwert berechnet. Das hat gegenüber Messungen den Vorteil, dass Verzerrungen durch momentane Ereignisse wie Witterungseinflüsse und Verkehrsbelastungsschwankungen ausgeschlossen werden. Um all diese Einflüsse angemessen zu berücksichtigen, müssten die Messungen über einen recht langen Zeitraum erfolgen. Ein Messgerät kann auch nicht die verschiedenen Lärmquellenarten einzeln messen. Es würde also den Straßenverkehrslärm genauso erfassen wie das Vogelgezwitscher am Morgen. Schließlich erlauben Berechnungen eine Wirkungsprognose für geplante Maßnahmen, bevor diese realisiert werden. So wird sichergestellt, dass nur wirklich wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Aus diesen Gründen sind Rechenverfahren zwingend vorgeschrieben. Sie sind so konzipiert, dass in fast allen Fällen die Ergebnisse von Messungen unter denen von Berechnungen liegen. Es wird also grundsätzlich zu Gunsten der Lärmbetroffenen gerechnet. Mit welchen Kenngrößen wird der Lärm beschrieben? Damit die Lärmkarten europaweit verglichen werden können, werden L DEN (Level Day, Evening, Night) und L Night als einheitliche Kenngrößen für die Geräusch-Immissionen verwendet. Beim L DEN handelt es sich um einen gemittelten Schalldruckpegel über den gesamten 24- stündigen Tag mit Gewichtungsfaktoren von 5 db(a) für die vierstündige Abendzeit (18-22 Uhr) und 10 db(a) für die achtstündige Nachtzeit (22 6 Uhr). Der L DEN ist ein Indikator für die Lärmbelästigung. Der L Night ist ein gemittelter Schalldruckpegel über die achtstündige Nachtzeit (22 bis 6 Uhr), mit dessen Hilfe Aussagen über Schlafstörungen gemacht werden können.

4 Lärmaktionsplan Brandenburg an der Havel - Internet-Darstellung, Stand Woran erkenne ich, ob eine Aktionsplanung notwendig ist? Das Land Brandenburg hat Prüfwerte definiert, deren Überschreitung durch das Instrument der Lärmaktionsplanung immer entgegen gewirkt werden soll. Diese Prüfwerte liegen bei 65 db(a) am Tag und bei 55 db(a) in der Nacht.

5 Lärmaktionsplan Brandenburg an der Havel - Internet-Darstellung, Stand Lärmaktionsplanung Lärmaktionspläne sollen eine Lärmminderung in besonders belasteten Gebieten erreichen. Dazu können die Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen. Das Hauptziel der Planung ist eine höhere Lebensqualität in den Städten. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern der Städte einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen. Wie soll der Lärm in Brandenburg an der Havel gemindert werden? Der städtische Lärmaktionsplan verfolgt verschiedene, sich ergänzende Strategien zur Minderung des Verkehrslärms: Der Verkehrslärm kann langfristig vermieden werden, beispielsweise durch die Schaffung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen und duch die Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (Bus / Bahn, Fuß, Rad). Die verbleibenden Kfz-Verkehre können kurz- und mittelfristig verträglicher abgewickelt werden, beispielsweise durch Fahrbahnsanierungen oder niedrigere Geschwindigkeiten. Schließlich kommt in besonders hoch belasteten Bereichen baulicher Schallschutz in Frage, wie Lärmschutzwände oder Lärmschutzfenster. Normalerweise wird in Aktionsplänen auch eine räumliche Verlagerung von Verkehren in andere (weniger sensible) Straßen angestrebt. Dies ist momentan in Brandenburg an der Havel aber nicht wünschenswert, weil kapazitätsreduzierende Maßnahmen an den Hauptstraßen (z.b. am Zentrumsring) zu erheblichen Mehrbelastungen im Nebennetz führen würden. Bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans im Jahr 2012 / 2013 wird diese Möglichkeit aber erneut untersucht, weil dann auch viele schwächer befahrene Straßen in die Planung einbezogen werden (z.b. Steinstraße).

6 Lärmaktionsplan Brandenburg an der Havel - Internet-Darstellung, Stand In Brandenburg an der Havel kann die Lärmaktionsplanung auf bereits vorliegende Planungen wie den Luftreinhalteplan und den Verkehrsentwicklungsplan aufbauen. Konkret empfiehlt der Lärmaktionsplan folgende Maßnahmen: Fahrbahnsanierungen an Potsdamer Straße, Am Hauptbahnhof, Otto-Sidow-Straße, Zanderstraße, Kreuzung August-Bebel-Straße / Fontanestraße und Magdeburger Landstraße Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 in der Nacht (22-6 Uhr) an Otto-Sidow- Straße an der Wohnbebauung im Knotenbereich Wilhelmsdorfer Straße auf einer Länge von ca. 330 m und an der Wilhelmsdorfer Straße zwischen Otto-Sidow-Straße und Göttiner Straße auf einer Länge von ca. 370 m. Prüfung der Machbarkeit von Lärmschutzwänden östlich der August-Bebel-Straße.

7 Lärmaktionsplan Brandenburg an der Havel - Internet-Darstellung, Stand Welche Wirkung werden diese Maßnahmen haben? Konfliktbereich Tempo 30 nachts Fahrbahnsanierung Mittelungspegel bis zu... db(a) L den / L night Prüfauftrag Lärmschutzwand Minderungspotenzial bis zu... db(a) L den / L night Kosten Kosteneffizienz [Euro je Betroffener und db(a)] Potsdamer Straße X 71 / 62-3 / Am Hauptbahnhof X 67 / 59-3 / Otto-Sidow-Straße X X 78 / 70-3 / Wilhelmsdorfer Straße X 76 / 67 0 / Zanderstraße X 64 / 56-3 / Fontanstraße / August-Bebel-Straße Rathenower Landstraße Magdeburger Landstraße X X 68 / 60-3 / Lärmvorsorge (Lärmschutzwand) 67 / X 74 / 66-3 / Was kann Jeder selbst tun? Schließlich kann auch jeder Einzelne durch sein eigenes Verhalten zu einer Lärmsenkung beitragen: Eine langsamere und stetige Fahrweise trägt durch geringere Abroll- und Motorgeräusche zur Lärmminderung bei (und spart Benzin!). Jeder Autofahrer kann sein Auto mit lärmarmen Reifen leiser machen. Eine Orientierungshilfe gibt das Umweltbundesamt ( Stichwort Reifen ). Wer auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad umsteigt, verringert den Verkehrslärm insgesamt. Wie geht es weiter? Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans kann vom bis zum innerhalb der Dienststunden in der Stadtverwaltung, Klosterstraße 14, Zi. F 001, eingesehen werden. Dort können auch Anregungen und Einwände eingereicht werden. Im Jahr 2012 ist dann auch die Lärmkartierung und ggf. Aktionsplanung für weniger stark befahrene Straßen vorgeschrieben.

8 Lärmaktionsplan Brandenburg an der Havel - Internet-Darstellung, Stand Ansprechpartner Für die Lärmaktionsplanung ist die Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel zuständig. Die Lärmkartierung wurde durch das Landesumweltamt Brandenburg durchgeführt. Bearbeitende Büros LK Argus GmbH Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs Berlin, Novalisstraße 10 Tel. 030 / info@lkargus.de CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbh, Dipl.-Ing. Lars Bison Berlin, Köpenicker Straße 145 Tel. 030 / info@cs-plan.de

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