B 269n, Abzweig B 51 bis Anschlussstelle Ensdorf, insgesamt 1400 m Länge, Fahrzeuge/Tag, Gewerbegebiet ohne Anlieger

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1 Lärmaktionsplan der Gemeinde Ensdorf (2. Stufe) Grundlagen: Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU Umgebungslärmrichtlinie ) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern zu können. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor: Bis zum 30. Juni 2012 und danach alle 5 Jahre sind Strategische Lärmkarten zu erstellen für Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von mehr als , Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen. Bis zum 18. Juli 2013 und danach alle 5 Jahre müssen Aktionspläne ausgearbeitet werden, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen erfolgte im Auftrag des Saarländischen Städte- und Gemeindetags unter Koordinierung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) landesweit einheitlich durch das Zentrum für Bodenschutz und Flächenhaushaltspolitik (ZBF) am Umweltcampus Birkenfeld. Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Die Erstellung der Lärmaktionspläne obliegt den Gemeinden. 1. Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen Im Gebiet der Gemeinde Ensdorf verlaufen folgende Straßenabschnitte, die von der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (mehr als Fahrzeuge pro Tag) betroffen sind: B 269n, Abzweig B 51 bis Anschlussstelle Ensdorf, insgesamt 1400 m Länge, Fahrzeuge/Tag, Gewerbegebiet ohne Anlieger B 51, Abzweig L 139 bis Abzweig B 269, insgesamt 2000 m Länge, Fahrzeuge/Tag, Umgehungsstraße ohne Anlieger B 51, Abzweig B 269 bis Abzweig Kreisel Ensdorf, insgesamt 500 Meter Länge, Fahrzeuge/Tag, Bereich Bauhauskreisel bis Kreisel Hela ohne Anlieger L 345, Abzweig L 139 Kreisel Ensdorf bis Ortsanfang Hülzweiler, insgesamt m Länge, Fahrzeuge pro Tag, Anlieger Provinzialstraße und Bei Fußenkreuz

2 L 139, Abzweig B 51 bis Abzweig L 345, insgesamt 600 Meter Länge, Fahrzeuge pro Tag, Anlieger Saarlouiser Straße L 139, Abzweig L345 bis Abzweig Provinzialstraße, insgesamt 400 Meter Länge, Fahrzeuge pro Tag, Anlieger Provinzialstraße Kreisel bis Straße Am Schwalbacher Berg Für die gemeindeeigenen Straßenabschnitte Provinzialstraße von Abzweig Bei Fußenkreuz bis Ortsanfang Fraulautern (1.100 Meter Länge) und von Abzweig Am Schwalbacher Berg bis Einmündung Walter-von-Rathenau-Straße (1.200 Meter Länge) liegen keine Daten aus der Verkehrszählung vor. Alle betroffenen Straßenabschnitte befinden sich nicht in der Baulast der Gemeinde, sondern in der des Bundes und des Landes. Tabelle 1: Verkehrsparameter der betroffenen Straßenabschnitte (unterteilt nach Verkehrsnetzknotenpunkten VKN)* Straße DTV (KfZ 24 h) LKW-Anteil (d,e,n in %) Geschwindigkeit PKW (km/h) Geschwindigkeit LKW (km/h) B ,8/12,3/5, B ,8/12,3/5, B ,8/7,1/4, B ,8/11,7/7, B ,8/7,1/4, B ,2/4,6/2, L ,6/4,8/2, L ,2/7,1/3, L ,2/8,1/4, L ,2/1,6/0, Zuständige Behörde: Gemeinde Ensdorf, Rathaus, Provinzialstraße 101 A, Ensdorf 3. Rechtlicher Hintergrund Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU- Umgebungslärmrichtlinie ), Abl. L 189/12 vom Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBI. I S ( 47a-f des BImSchG) Grundlage: Strategische Lärmkarten, die gemäß 47 c BImSchG erstellt wurden; Vorliegen der Voraussetzungen des 47d BImSchG.

3 4. Geltende Grenzwerte Nationale Werte für Lärmsanierung oder Lärmvorsorge. Tabelle 2: An die EU gemeldete Grenzwerte Straßenverkehrslärm für Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) LDEN bzw. Pegelwert Tag db(a) LNight bzw. Pegelwert Nacht db(a) Krankenhaus, Schule, Altenheim Reine und allgemeine Wohngebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Gewebegebiete Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Auf der als Anlage 1 beigefügten Karte sind die von der Stufe 2 der Lärmkartierung betroffenen Straßenabschnitte gelb (Landstraße), blau (Bundesstraße) und grün (Gemeindestraße) markiert. Die als Anlage 2 und 3 beigefügten Karten sind Isophonenkarten. Sie spiegeln die Gesamtbelastung durch Straßenverkehrslärm in der Gemeinde Ensdorf für die Lärmindikationen LDEN (am Tag von 7.00 bis Uhr/19.00 bis 23. Uhr) bzw. LNight (in der Nacht von bis 7.00 Uhr) wider. Aus der Tabelle EU-Gebäudestatistik ist die Anzahl der betroffenen Menschen ersichtlich. 6. Bewertung und Anzahl Betroffener In den folgenden Tabellen ist jeweils die Anzahl der betroffenen Anwohner für die jeweils gemessenen Lärmpegel (Tag und Nacht) dargestellt. Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte Bei Überschreitung der Werte von 70 db(a) für den Lärmindikator LDEN bzw. 60 db(a) für den LNight liegt eine Situation mit sehr hoher Belastung vor. Gesundheitliche Auswirkungen sind nicht ausgeschlossen; es besteht kurzfristig dringender Handlungsbedarf. In den Umgebungen der Provinzialstraße sind insgesamt 67 Menschen Pegeln von mehr als 70 db (A) (LDEN) bzw. 92 Menschen Pegeln von mehr als 60 db(a) (LNight) ausgesetzt. Hier besteht kurzfristig Handlungsbedarf. Im Bereich der L 139 wird kurzfristig kein Handlungsbedarf gesehen; die Anzahl der Personen, die einer Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte ausgesetzt sind, ist sehr gering (7). Straße Betroffene mit LDEN Betroffene mit LNIGHT > 70 db (A) 60 db (A) L (0) Provinzialstraße 67 (100) 92 (100)

4 Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Die Empfehlungen der WHO, des Umweltbundesamtes (UBA) und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 65 db(a) tags, bzw. 55 db(a) nachts eine gesundheitliche Gefährdung vermieden wird. Die Anzahl Betroffener in der Gemeinde Ensdorf in den Pegelbereichen > 65 db(a) (LDEN) bzw. > 55 db(a) (LNight) ist in dieser Tabelle dargestellt. Straße Betroffene mit LDEN Betroffene mit LNight 65 db(a) 55 db(a) L (100) 101 (100) L (0) 45 (0) Provinzialstraße 136 (100) 128 (100) Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 60 db(a) tags bzw. 50 db(a) nachts erhebliche Lärmbelästigungen vermieden werden. Die Anzahl Betroffener in Ensdorf ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Straße Betroffene mit LDEN Betroffene mit LNight 60 db(a) 50 db(a) L (100) 115 (100) L (100) 75 (100) Provinzialstraße 130 (100) 128 (100) In keinem der 3 Fälle (Handlungsbedarf) ist eine Schule, ein Krankenhaus oder ein Altenheim betroffen. 7. Analyse und Bewertung der Lärmsituation Bei den von Lärmemissionen betroffenen Straßen innerorts handelt es sich um innerörtliche Landstraßen(abschnitte): L 139 (Streckenabschnitt Saarlouiser Straße - Provinzialstraße Am Schwalbacher Berg) L 345 (Bei Fußenkreuz) Provinzialstraße (Rathauskreisel bis Straße Am Schwalbacher Berg) Da sie nicht in der Baulast der Gemeinde, sondern in der des Landes sind, werden bauliche und verkehrliche Maßnahmen an den Straßen nicht von der Gemeinde durchgeführt. Die Ortsbereiche, durch die die betroffenen Straßen verlaufen, sind keine reinen Wohngebiete, sondern Mischgebiete.

5 Da es sich bei den beiden Straßenabschnitten Provinzialstraße ab Bei Fußenkreuz bis Ortsanfang Fraulautern und Provinzialstraße ab Am Schwalbacher Berg bis Walther von Rathenau-Straße um Gemeindestraßen handelt, liegen bei der vorhandenen Kartierung keine Daten aus der Verkehrsmengenzählung vor. Insgesamt sind in der Gemeinde Ensdorf 658 (700) Menschen von Lärmpegeln über LDEN 60 db(a) und 684 (700) Menschen von Lärmpegeln über 50 db(a) LNight betroffen. Bei 166 Anwohnern werden die Lärmpegel für dringenden Sanierungsbedarf überschritten 8. Protokolle der öffentlichen Anhörung Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden im Rahmen einer Ausstellung vom 7. bis 18. September 2015 im Rathaus Ensdorf dargestellt und werden dauerhaft auf der Internetseite der Gemeinde Ensdorf veröffentlicht. Zusätzliche Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung werden protokolliert und weitergeleitet. 9. Vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Da die kartierten Straßenabschnitte sämtlich in der Baulast des Landes liegen, ist der Landesbetrieb für Straßenbau für die Durchführung lärmmindernder Maßnahmen zuständig. Verschiedene Planungen, wie der Bau eines Verkehrskreisels in Höhe der Einmündung Am Schwalbacher Berg oder das Anlegen eines Radschutzstreifens beidseitig der Provinzialstraße werden aktuell durchgeführt. Bereits erfolgt: Anlegen des großen Verkehrskreisels am Rathaus (1998) Modelldorf bei der Aktion Die Stroos durchs Dorf (Aktionsprogramm des Umweltministeriums, 2009) LKW-Fahrverbot in der Provinzialstraße ab Kreuzung Am Schwalbacher Berg bis Walther-von- Rathenau-Straße (2013) Anlegen einer Überquerungshilfe in der Provinzialstraße (Bereich Blumenladen, 2014) Kurzfristig geplant: Bau des o.g. Verkehrskreisels in der Ortsmitte (2016) Anlegen weiterer Überquerungshilfen (Bereich Schanzenstraße) Anlegen eines beidseitigen Fahrradstreifens längs der Provinzialstraße unter Wegnahme des Mittelstreifens (2016/2017) Mittelfristig geplant: Umgestaltung der Ortausfahrten Richtung Bous und Fraulautern Anlegen von Radschutzstreifen oder Rad-/Gehweg längs der Straßen Am Schwalbacher Berg und Bei Fußenkreuz Beidseitige Begrünung der Provinzialstraße Weitere unterstützende Möglichkeiten wären: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Aufklärung/Aktionen zu lärmmindernder Fahrweise

6 Einbau von lärmarmem Asphalt bei der Straßensanierung Förderung des Radverkehrs durch verschiedene Aktionen Finanzielle Förderung von individuellen Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Einbau von Lärmschutzfenstern). (Durchführung der Maßnahmen an Gemeindestraßen vorbehaltlich der Voraussetzung, dass entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt werden). Anlagen: 1 Übersichtskarte Lärmkartierung Ensdorf, 2. Stufe 2 Karte Ensdorf LDEN (PegelwerteTag) 3 Karte Ensdorf LNight (Pegelwerte Nacht) 4 Tabelle EU-Gebäudestatistik (Anzahl betroffene Menschen) *Teilabschnitte lt. Netzknotenkarte des Saarlandes VNK= Verkehrsnetzknotenpunkt (NNK= Endpunkt) B 51, Länge 41 m, VNK , NNK : Bereich Bauhauskreisel bis Ortsschild Ensdorf; Gewerbegebiet B 51, Länge 291m, VNK , NNK : Bauhauskreisel bis Ortsgrenze Bous (Kreisel); Gewerbegebiet B 51, Länge 964m, VNK , NNK : Auffahrt Ensdorf/Mitte bis Abfahrt Saarplateau; keine Anlieger B 51, Länge 314 m, VNK , NNK : Anschlussstelle Gewerbepark Süd bis Einmündung B 269 neu; keine Anlieger B 51, Länge 872 m, VNK , NNK : Abfahrt Saarplateau bis Anschlussstelle Gewerbepark Süd; keine Anlieger B 51, Länge 3146m, VNK , NNK : Auffahrt Saarlouis-Fraulautern bis Abfahrt Ensdorf; keine Anlieger L 139, Länge 1047 m, VNK , NNK : Kreuzung Provinzialstraße Saarlouis bis Ensdorf, Abfahrt B 51; keine Anlieger in Ensdorf L 139, Länge 580 m, VNK , NNK : Ensdorf Abfahrt B 51 bis Rathauskreisel; Anlieger Saarlouiser Straße L 139, Länge 2857, VNK , NNK : Rathauskreisel bis Kreuzung Ensdorfer Straße/Hauptstraße in Schwalbach; Anlieger Provinzialstraße und Am Schwalbacher Berg L 345, Länge 2984, VNK , NNK : Rathauskreisel bis Kreuzung Laurentiusstraße in Hülzweiler; Anlieger Provinzialstraße und bei Fußenkreuz

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