Lärmaktionsplan der Stadt Stavenhagen- Entwurf

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1 Lärmaktionsplan der Stadt Stavenhagen- Entwurf Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines 1.1. Einleitung 1.2. Zuständige Behörde 1.3. Geltende Grenzwerte 2. Beschreibung des Untersuchungsraumes, der Lärmquellen und Zusammenfassung der Daten der Lärmkarte 3. Problemdarstellung und Lösungsmöglichkeiten 4. Maßnahmenplanung 5. Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen 6. Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung- noch offen 7. Ergebniskontrolle der Lärmaktionsplanung- noch offen

2 1. Allgemeines 1.1 Einleitung Nach 47d des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) haben die Gemeinden oder zuständigen Behörden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Nach 47 d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel dieser Lärmaktionspläne sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Die Grundlage für den Lärmaktionsplan bildet die Strategische Lärmkarte des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) nach EG- Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG- Stufe II (2012) für die Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte und den Amtsbereich Stavenhagen vom Auf Basis dieser Karte besteht für die Stadt Stavenhagen die Pflicht einen Lärmaktionsplan für den kartierten Bereich aufzustellen. In diesem Plan sind geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung zu prüfen, deren Umsetzung zu bewerten und bei Realisierbarkeit festzuschreiben. 1.2 Zuständige Behörde Da Lärmaktionspläne Auswirkungen auf andere Planungen wie z.b. Bauleitpläne haben können, liegt die Zuständigkeit beim Bau- und Ordnungsamt der Stadt Stavenhagen: Stadt Stavenhagen Bau-/ Ordnungsamt Neue Str Stavenhagen Ansprechpartner: David Schacht Tel.: / d.schacht@stavenhagen.de

3 1.3 Geltende Grenzwerte: Nutzung Nutzung Anwendungsbereich Grenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (abzüglich 3 db) 1, 2 Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere in Betracht kommen 3 Grenzwerte für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen (Vorsorge) 4 Richtwerte für Anlagen im Sinne von 3 Abs. 5 BImSchG deren Einhaltung sichergestellt werden soll 5 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht (L DEN ) (L Night ) (L DEN ) (L Night ) (L DEN ) (L Night ) 70 (71) 60 (60) 57 (58) 47 (47) 45 (46) 35 (35) Reine Wohngebiete 70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 50 (51) 35 (35) Allgemeine Wohngebiete 70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 55 (56) 40 (40) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 72 (73) 62 (62) 64 (65) 54 (54) 60 (61) 45 (45) Gewerbegebiete 75 (76) 65 (65) 69 (70) 59 (59) 65 (66) 50 (50) Industriegebiete 70 (71) 70 (70) Geltende Grenzwerte (Anhang V 1.(4) RL 2002/49/EG) 2. Beschreibung des Untersuchungsraumes, der Lärmquellen und Zusammenfassung der Daten der Lärmkarte Folgende Hauptlärmquellen wurden im Untersuchungsraum ermittelt: - Stavenhagen: B 104, von der Kreuzung Treptower Straße bis zur Kreuzung Schultetusstraße- Laut Berechnungen des durch das LUNG beauftragten Umweltsachverständigen Dr. Torsten Lober wird von einer Verkehrsbelastung von durchschnittlich etwa Fahrzeugen in 24 Stunden ausgegangen. Die Verkehrsmengen wurden flächendeckend aus der Verkehrsmengenkarte 2010 (Herausgeber Landesamt für Straßenbau und Verkehr MV) entnommen. Sofern vorhanden wurden in Innenstadtbereichen Ergebnisse von eigenen Erhebungen der Ämter/ amtsfreien Kommunen sowie des LUNG MV verwendet. Die Ergebnisse sind in den Anlagen zum Bericht grafisch und tabellarisch dargestellt. Nach überschlägiger Prüfung wurden folgende Belastungsschwerpunkte, sog. Hotspots,

4 ermittelt: - Stavenhagen, Fritz-Reuter-Straße im Bereich der Kreuzungen Ivenacker Straße bis Basepohler Straße - Stavenhagen, Amtsbrink In den Bereichen Fritz-Reuter-Straße und Amtsbrink sind laut Meldestelle 149 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet (Stand ). Laut Flächennutzungsplan sind diese Gebiete als Mischgebiet ausgewiesen. Die geltenden Grenzwerte werden in diesen Bereichen sowohl am Tag, als auch in der Nacht überschritten. Aus Sicht der Stadt Stavenhagen, sollten jedoch alle Bereiche entlang der Bundesstraßen im Stadtgebiet in der Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden. Auszug Lärmkarte B104/B 194 Als ruhige Gebiete, die keinem Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind, werden u. a. nachstehende Areale vorgeschlagen: - Stavenhagen, Kleingärten am Tannenweg - Stavenhagen, Bereich Stadtholz

5 3. Problemdarstellung und Lösungsmöglichkeiten Stavenhagen ist durch seine Lage am Kreuzungspunkt von zwei Bundes- und einer Landesstraße einer hohen Belastung durch den Straßenverkehrslärm ausgesetzt. Besonders stark betroffen ist der Bereich der B104/ B194 zwischen der Postkreuzung und dem Abzweig Treptower Straße. Besonders der hohe Anteil an Schwerlastverkehr wirkt sich negativ auf den Schallpegel aus. Dabei erzeugt Stavenhagen selbst mit seinen großen Industriebetrieben und zahlreichen Logistikunternehmen einen nicht unwesentlichen Teil des Lärms aus Schwerlastverkehr selbst. Es bestehen folgende realistische Lösungsmöglichkeiten, um eine Verringerung der Lärmbelastungen zu erreichen: Kurz- und Mittelfristige Maßnahmen: - Senkung des Geschwindigkeitsniveaus - Instandhaltung der Fahrbahnoberfläche (z.b. Beseitigung von Schlaglöchern) - Verstetigung des Verkehrs (Optimierung der Ampelschaltung) - zeitweise Reduzierung des Schwerlastverkehrs (z.b. Lkw- Nachtfahrverbot) Langfristige Maßnahmen: - Verlagerung von Verkehr (z.b. Umgehungsstraßen) - bauliche Maßnahmen an der Straßenoberfläche ( Flüsterasphalt ) - aktive Schallschutzmaßnahmen (z.b. Schallschutzwände) 4. Maßnahmenplanung Folgende Maßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms wurden, bzw. werden durch die Stadtverwaltung geplant: 1. Antrag bei der unteren Verkehrsbehörde des Landkreises auf Geschwindigkeitsreduzierung für Lkw in den Nachtstunden auf 30 km/h (B194/ B 104) 2. Anmeldung der Ortsumgehung West im BWVP Antrag auf Einbau eines offenporigen Asphaltes Flüsterasphalt im Bereich B 104 (Scheunenweg)- zunächst abgelehnt 4. ständig: Instandhaltung der Fahrbahnoberfläche in Absprache mit dem SBA

6 5. Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Bei Umsetzung der Maßnahme 1- Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Lkw in den Nachtstunden auf 30 km/h- würde für alle Anwohner im Bereich von Bundesstraßen zu einer Lärmminderung führen. Laut einer Studie (MOBILEV, Modell zur Schadstoff- und Lärmemissionsberechnung an Straßen) führt die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zu einem um 2,6% niedrigeren Lärmpegel. Laut Schätzungen der Verwaltung könnten etwa bis zu 1000 Einwohner davon profitieren. Bei Umsetzung der Maßnahme 2- Realisierung der Ortsumgehung West im BWVP 2015 würde der Bereich Schultetusstraße- Postkreuzung- Scheunenweg vom Verkehr entlastet. Laut Schätzungen der Verwaltung könnten etwa bis zu 500 Einwohner davon profitieren. Bei Umsetzung der Maßnahme 3- Einbau von geräuschminderndem Asphalt (zunächst im Rahmen des Straßenausbaus im Bereich Scheunenweg, dann auf der kompletten B 104/ B 194) würde ebenfalls zu einer Lärmreduzierung führen. Die zweilagige, offenporige Bauweise (ZWOPA) ist im Vergleich zu einer herkömmlichen Bauweise etwa um 5-8 db(a) leiser. Laut Schätzungen der Verwaltung könnten etwa bis zu 1000 Einwohner davon profitieren. Entscheidender Nachteil dieser Maßnahme sind deutlich höhere Bau- und Instandhaltungskosten, zudem sind sie im Bereich von Stadtstraßen schwierig zu realisieren. Abschirmungsmaßnahmen (z.b. durch den Einsatz von Schallschutzwänden) sind nicht Teil der Planung. Vor der straßennahen Bebauung im Bereich der Bundesstraßen erscheint diese Maßnahme als nicht umsetzbar.

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