Mitteilung der Verwaltung
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- Frieder Schäfer
- vor 6 Jahren
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1 Vorlage AUG Mitteilung der Verwaltung TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Strategische Lärmkarten gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie SITZUNG (DATUM, GREMIUM) Ausschuss für Umwelt und Grünflächen INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: HERR BEIGEORDNETER DR. WELPMANN) Anlass Die EU-Umgebungslärmrichtlinie besteht seit Anfang der 2000er-Jahre. Mit Hilfe dieser Richtlinie soll EU-weit festgestellt werden, wie hoch die Lärmbelastung ist. Bei dem Erreichen von Schwellenwerten soll mit Hilfe von Aktionsplänen langfristig eine Lärmsanierung erreicht werden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gliedert sich in Stufen. In Stufe I waren nur große Ballungsräume sowie sehr stark frequentierte Verkehrswege wie z.b. Autobahnen zu untersuchen. Seit Stufe II müssen zusätzlich auch sog. kleine Ballungsräume, das sind Kommunen mit mehr als Einwohnern, untersucht werden. Die Stadt Neuss hat als kleiner Ballungsraum, der von mehreren Autobahnen durchzogen wird, an allen drei Stufen teilgenommen. Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Lärmbelastung in sogenannten Strategischen Lärmkarten darzustellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. neu zu berechnen. Zusätzlich sind auf der Grundlage bestimmter Berechnungsvorschriften sogenannte Belastete zu ermitteln. Die Lärmkarten zeigen die sogenannte gewichtete Gesamtbelastung Ld,e,n sowie die Belastung zur Nacht-Zeit Lnight für die Emittenten Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbelärm und Häfen sowie Fluglärm. Beide Indices werden nicht nach den deutschen Regeln berechnet und können nur eingeschränkt mit den Lärmbelastungen verglichen werden, die z.b.im Rahmen der Bebauungsplanung ermittelt wurden. Die Ergebnisse werden von der Stadt an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW weiter geleitet. Das LANUV übergibt die Daten dann der Europäischen Kommission. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes in deutsches Recht überführt. Die Erfüllung dieser Richtlinie und die Berechnung der Strategischen Lärmkarten stellt eine Pflichtaufgabe der Stadt Neuss dar. Die strategischen Lärmkarten liegen nunmehr vor und sind als Anlage beigefügt. Das LANUV wird die Karten auf dem Lärmportal des Landes NRW unter der Öffentlichkeit zugänglich machen. Ergebnis Straßenverkehrslärm Bei der Ermittlung des Straßenverkehrslärms ist die Stadt Neuss einen besonderen Weg gegangen. Es wurden nicht wie vorgeschrieben nur die Hauptstraßen berechnet, sondern es wurden auch die Sammelstraßen hinzugenommen, so dass sich ein wesentlich genaueres und flächendeckendes Bild zur Lärmbelastung durch den Straßenverkehr ergibt. Dieses Vorgehen wurde gewählt, da über die gesamte Fläche der Stadt Neuss gesehen der Straßenverkehr die Hauptlärmquelle in Neuss darstellt.
2 TOP Vorlage AUG Seite 2 TOP Die Karten für die Gesamtbelastung Ld,e,n und die Nachtbelastung Lnight sind als Anlagen AUG und AUG beigefügt. Es zeigt sich, dass an allen stark befahrenen Straßen hohe Lärmwerte an den Fassaden der Wohngebäude herrschen. Entlang der Autobahnen sind die positiven Wirkungen der aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Wälle/Wände) erkennbar. Straßen mit einem hohen LKW-Anteil sind durch Lärm besonders betroffen. Insgesamt ergibt sich nur geringfügige Veränderungen im Vergleich zu den Lärmkarten aus dem Jahre Ergebnis Schienenverkehrslärm (Strecken außer DB-AG) Die Hauptverkehrsstrecken sowie die Strecken, auf denen nur die Deutsche Bahn-AG fährt, werden vom Eisenbahnbundesamt berechnet. Die Stadt Neuss muss daher nur den Eisenbahnlärm auf den sonstigen Strecken, z.b. der Strecke Neuss-Kaarst) ermitteln. Somit entfällt auf der Karte zum Eisenbahnlärm z.b. die prominente Strecke Köln-Neuss. Die Straßenbahnen sowie die Hafenbahn.werden zum Schienenverkehrslärm gerechnet und in den Karten zum Schienenverkehrslärm mit betrachtet. Die Karten für die Gesamtbelastung Ld,e,n und die Nachtbelastung Lnight sind als Anlagen AUG und AUG beigefügt. Die Karten zum Eisenbahnlärm zeigen im Vergleich zum Straßenverkehrslärm nur eng begrenzte Belastungen entlang der jeweiligen Schienenstrecke. Wesentliche Veränderungen zu den Lärmkarten 2012 ergeben sich nicht. Die Karten zu den vom Eisenbahnbundesamt untersuchten Strecken der DB-AG liegen noch nicht vor. Sie werden direkt in das Lärmportal des Landes NRW eingestellt. Ergebnis Gewerbelärm (IED-Anlagen und Hafen) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass ausschließlich sog. IED-Anlagen bei der Berechnung der strategischen Lärmkarten zu berücksichtigen sind. IED-Anlagen fallen unter die sog. industrial emissions directive, die u.a. die Energiewirtschaft und die chemische Industrie betrifft. In Neuss sind nur wenige Betriebe im Bereich des Hafens und der aluminiumverarbeitenden Industrie im Neusser Süden betroffen. Zusätzlich schreibt die EU-Umgebungslärmrichtlinie vor, den Hafenlärm zu ermitteln, sofern im Hafen mehr als 1,5 Mio t Güter pro Jahr umgeschlagen werden. Dies ist in Neuss der Fall. Die Karten für die Gesamtbelastung Ld,e,n und die Nachtbelastung Lnight sind als Anlagen AUG und AUG beigefügt. Es zeigt sich, dass die IED-Anlagen im Neusser Süden die Umgebung nicht wesentlich verlärmen. Dies hat seinen Grund in den strengen Auflagen der national geltenden TA-Lärm. Der Hafen belastet dagegen seine Umgebung deutlich. Dies liegt insbesondere an alten, noch gültigen Betriebsgenehmigungen, die von den Genehmigungsbehörden zu einer Zeit erlassen wurden, in der noch nicht die Regelungen der aktuellen TA-Lärm galten. Es ist hierbei zu betonen, dass diese Genehmigungen weiterhin Bestand haben. Insgesamt hat sich der Hafenlärm im Vergleich zum Jahr 2012 leicht abgeschwächt. Ergebnis Flugverkehr Der Fluglärm wurde nicht von der Stadt Neuss, sondern NRW-weit vom LANUV berechnet. Es wird hierbei kein Überfluglärm ermittelt, sondern der Lärm von Flugzeugen im Abflug und im Landeanflug im Nahbereich der Flughäfen. Für Neuss ist daher nur der Flughafen Düsseldorf einschlägig. Die Karte für die Gesamtbelastung Ld,e,n ist als Anlage AUG beigefügt. Für Neuss liegt keine Karte der Nachtbelastung vor, da sie vom LANUV nicht berechnet werden musste.
3 TOP Vorlage AUG Seite 3 TOP Eine Lärmbelastung durch Flugverkehr gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie besteht im Neusser Norden. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen aus den Berechnungen des Jahres Sportlärm, Freizeitlärm, Lärm durch Schiffsverkehr auf dem Rhein Diese Lärmarten sind nicht zu überprüfen. Der Stadt Neuss liegen hierzu zwar Karten im Rahmen des Schallimmissionsplans (SIP) der Stadt Neuss vor. Der SIP wurde jedoch nach nationalen Berechnungsregeln aufgestellt und steht nicht in Verbindung mit der EU- Umgebungslärmrichtlinie. Gesamtbelastung durch alle Lärmquellen Häufig wirken auf Menschen gleichzeitig verschiedene Lärmquellen ein. Selbst wenn jede Lärmquelle für sich nicht wesentlich ist, kann es durch das Zusammenwirken zu erheblichen Belastungen kommen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die lärmtechnische Betrachtung einer Gesamtbelastung durch alle Lärmquellen nicht vor. Es liegen somit keine strategischen Lärmkarten zur Gesamtbelastung durch alle Lärmquellen vor. Anzahl der Belasteten Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt auch die Ermittlung der Belasteten vor. Es ist zu beachten, dass hierbei jeweils nur die durch eine einzelne Lärmart Betroffenen ermittelt werden. Betroffen sind Einwohner ab einer Belastung von 55 db(a) für die Gesamtbelastung Ld,e,n und ab einer Belastung von 50 db(a) für die Nachtbelastung Lnight. Die Ermittlung erfolgt theoretisch, indem die Bewohner eines Hauses gleichmäßig auf die Hausfassaden verteilt und diese Fassaden dann auf ihre Lärmbelastung überprüft werden. Außerdem betrachtet die Ermittlung der Belasteten keine bestehenden passiven Schallschutzmaßnahmen, insbesondere Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüftungen. Für den Straßenverkehr in Neuss als Hauptlärmquelle ergibt sich, dass 2017 insgesamt rund Bürgerinnen und Bürger einer Gesamtbelastung (Straßenverkehrslärm) von mehr als 55 db(a) ausgesetzt sind. Im Jahr 2012 waren es noch rund Belastete. Erfreulich ist auch der Rückgang der Nachtbelastung (Straßenverkehrslärm) von rund Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2012 auf rund im Jahr Der Rückgang bei der Zahl der Belasteten beschränkt sich dabei auf die gering Belasteten. Die Zahl der hoch oder sehr hoch durch Straßenverkehrslärm belasteten Bürgerrinnen und Bürger hat hingegen um 5% zugenommen und liegt aktuell für die Gesamtbelastung Ld,e,n bei und für die Nachtbelastung Lnight bei Eine Zunahme um 5% lässt keine Rückschlüsse auf eine Verstärkung des Lärmproblems zu, da sie sich im Schwankungsbereich der Zu- und Abgänge der Einwohner in den betroffenen Gebäuden befindet. Die Zahl der durch den sonstigen Schienenverkehr Belasteten hat sich nur unwesentlich verändert, ebenso die Zahl der durch den Fluglärm Belasteten. Die Zahl der durch den Gewerbelärm aus den IED-Anlagen und dem Hafen Belasteten hat 2017 im Vergleich zu 2012 deutlich um rund 40% abgenommen. Lärmaktionsplanung Eine Lärmaktionsplanung muss durchgeführt werden, sofern Betroffene ab einem bestimmten Schwellenpegel belastet sind. Für Neuss liegen die Schwellen bei 70 db(a) für den Index Ld,e,n (Gesamtbelastung) und bei 60 db(a) für den Index Lnight (Nachtbelastung). Die Stadt Neuss besitzt einen Lärmaktionsplan, der ein Bündel von lärmmindernden Maßnahmen aufzeigt. Dieser Plan stammt aus dem Jahr Die in diesem Plan genannten Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. werden bei laufenden Maßnahmen fortgeführt.
4 TOP Vorlage AUG Seite 4 TOP Eine Lärmaktionsplanung kann in der Regel nur langfristig wirken, insofern sind die im bestehenden Lärmaktionsplan genannten Maßnahmen nicht wirkungslos, dies zeigt sich in der Abnahme der Gesamtzahl der Belasteten. Die Zahl der hoch bis sehr hoch Belasteten konnte jedoch insbesondere beim Straßenverkehrslärm nicht gesenkt werden. Daher ist der Lärmaktionsplan der Stadt Neuss aus Sicht der Verwaltung zu überarbeiten. Diese Überarbeitung muss die Anpassung der bestehenden Maßnahmen sowie weitere Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten. Außerdem sind die Maßnahmen aus der von der Bezirksregierung Düsseldorf geplanten Aktualisierung des Luftreinhalteplans Neuss zu beachten. Die Verwaltung wird noch im Jahr 2017 eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Lärmaktionsplans bilden. Neben dem Amt für Umwelt und Stadtgrün werden an der Arbeitsgruppe das Planungsamt, das Amt für Verkehrsangelegenheiten und das Tiefbaumanagement Neuss teilnehmen. Je nach Bedarf werden weitere Teilnehmer, bspw. der Rhein-Kreis Neuss, hinzugezogen. Über die Fortschritte der Arbeitsgruppe soll bei Bedarf und in geeigneter Form im Ausschuss für Umwelt und Grünflächen berichtet werden. Es wird angestrebt, den überarbeiteten Lärmaktionsplan bis Ende 2018 fertig zu stellen. Im Rahmen dieser Fertigstellung werden die Bürgerinnen und Bürger durch eine Offenlage des Plan-Entwurfs beteiligt. Ähnlich dem Vorgehen im Bauleitplanverfahren können die Bürgerinnen und Bürger dann ihre Anregungen und Bedenken äußern. Dieses Verfahren hat sich bei der Aufstellung des bestehenden Lärmaktionsplans bewährt. Der Lärmaktionsplan Neuss wird abschließend vom Rat beschlossen und dann über das LANUV der Europäischen Kommission vorgelegt. Für den Schienenverkehrslärm auf den Strecken der DB-AG wird eine eigenständige Lärmaktionsplanung vom Eisenbahnbundesamt durchgeführt. ANLAGENNUMMER AUG AUG AUG AUG AUG AUG AUG BEZEICHNUNG Straßenverkehrslärm Gesamtbelastung Ld,e,n Straßenverkehrslärm Nachtbelastung Lnight Sonstiger Schienenverkehrslärm Gesamtbelastung Ld,e,n Sonstiger Schienenverkehrslärm Nachtbelastung Lnight Gerbelärm Gesamtbelastung Ld,e,n Gewerbelärm Nachtbelastung Lnight Fluglärm Gesamtbelastung Ld,e,n
5 AUG Straßenverkehrslärm Gesamtbelastung Ld,e,n
6 AUG Straßenverkehrslärm Nachtbelastung Lnight
7 AUG Sonstiger Schienenverkehrslärm Gesamtbelastung Ld,e,n
8 AUG Sonstiger Schienenverkehrslärm Nachtbelastung Lnight
9 AUG Gewerbelärm Gesamtbelastung Ld,e,n
10 AUG Gewerbelärm Nachtbelastung Lnight
11 AUG Fluglärm Gesamtbelastung Ld,e,n (Daten des LANUV) Anmerkung: Die Daten des LANUV enthalten keine Pegelklassen, die kleiner oder gleich 55 db(a) sind.
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