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2 INITIATOREN-Bürgerinitiativen aus: Birkenwerder Fredersdorf - Vogelsdorf Hennickendorf Klein Zieten Leegebruch Rüdersdorf A-10 Ausbau Mühlenbecker Land Werder (Havel)

3 Die genannten Bürgerinitiativen treten als Betroffene für einen verbesserten Lärmschutz ein. Sie mussten erkennen, dass das am weitesten verbreitete Umweltproblem, der Verkehrslärm, von den politisch Verantwortlichen, den Verwaltungen im Bund und im Land Brandenburg keine angemessene Beachtung findet. Die direkt betroffenen Kommunen erfahren nicht die notwendige Unterstützung durch den Bund und die Länder. Die Sachargumente von Fachinstitutionen werden nicht angemessen gewürdigt.

4 Zu viel Schall - in Stärke und Dauer - kann nachhaltige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden hervorrufen. Schall wirkt auf den gesamten Organismus, indem er körperliche Stressreaktionen auslöst. Dies kann schon bei niedrigeren, nicht-gehörschädigenden Schallpegeln geschehen, zum Beispiel bei Verkehrslärm.

5 WHO zum Nachtlärm Das European Centre for Environment and Health, Bonn Office der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den aktuellen Wissensstand zum Thema Lärm und Schlafstörungen in den neuen Night Noise Guidelines (Leitline für Nachtlärmbelastung) zusammengetragen. Aus dem Ergebnis hat die WHO neue Qualitätsziele für nächtliche Geräuschbelastungen abgeleitet. Eine wesentliche Änderung gegenüber älteren Veröffentlichungen der WHO ist die Absenkung des Mittelungspegels (L night ) außerhalb von Wohnungen von 45 db(a) auf 40 db(a).

6 und wie hält es der deutsche Staat mit dem Lärm?

7 TA Lärm (Regelung außerhalb von Gebäuden) Immissionsgrenzwerte für Neuanlagen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Lärmvorsorge: Neue oder wesentlich geänderte Straßen und Schienenwege Tag (6 22 Uhr) Nacht (22 6 Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 57 db(a) 47 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 64 db(a) 54 db(a) in Gewerbegebieten 69 db(a) 59 db(a)

8 TA Lärm (Regelung außerhalb von Gebäuden) Immissionsgrenzwerte für Neuanlagen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Lärmvorsorge: Neue oder wesentlich geänderte Straßen und Schienenwege Tag (6 22 Uhr) Nacht (22 6 Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 57 db(a) 47 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 64 db(a) 54 db(a) in Gewerbegebieten 69 db(a) 59 db(a)

9 TA Lärm (Regelung außerhalb von Gebäuden) Immissionsgrenzwerte für Altanlagen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Lärmsanierung: bestehende Straßen und Schienenwege Tag Nacht an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten 67 db(a) 57 db(a) 69 db(a) 59 db(a) in Gewerbegebieten 72 db(a) 62 db(a)

10 TA Lärm (Regelung außerhalb von Gebäuden) Immissionsgrenzwerte für Altanlagen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Lärmsanierung: bestehende Straßen und Schienenwege Tag Nacht an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten 67 db(a) 57 db(a) 69 db(a) 59 db(a) in Gewerbegebieten 72 db(a) 62 db(a)

11 TA Lärm (Regelung außerhalb von Gebäuden) Lärmschutz angewendete Richtlinie - StV

12 TA Lärm (Regelung außerhalb von Gebäuden) Lärmschutz angewendete Richtlinie - StV

13 STAAT im Vergleich zu PRIVAT Nach der Inbetriebnahme des ersten in Europa fast voll eingehausten Zementwerkes wurden 46,3 db(a) erreicht. Es wurde kurzfristig ein Nachbesserungsprogramm mit mehreren Millionen DM Aufwand realisiert um die 45 db(a) zu erreichen. Mischgebiet Lärm Nacht : Zementwerk 45 db(a) Bundesstraße 1, Neue Ortsumgehung Herzfelde 49 db(a)

14 STAAT im Vergleich zu PRIVAT Der Staat hat diese Umgehungsstraße vor kurzer Zeit errichtet. Viele Anwohner der B 1 Ortsdurchquerung wurden entlastet. Für die neuen Straßenanwohner gibt es jetzt nach dem Gesetz höhere Lärmbelastungen und trotzdem keinen Schallschutz. Mischgebiet Lärm Nacht : Zementwerk 45 db(a) Bundesstraße 1, Neue Ortsumgehung Herzfelde 49 db(a)

15 STAAT im Vergleich zu PRIVAT Private Hilfe vor Verkehrslärm!

16 Zur Reduzierung der Umweltbelastungen Lärm wurde die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG im EU-Parlament beschlossen. Grundlage zur Umsetzung dieses europäischen Beschlusses in Deutschland ist das BImSchG Lärmminderungsplanung 47a-f und die 34. BImSch V.

17 Birkenwerder Lärmkartierung Nacht Wegen der von der BI Birkenwerder durchgesetzten Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn ist die Zahl der durch den Verkehrslärm extrem betroffenen Bürger reduziert.

18 Birkenwerder Lärmkartierung Tag Am Tag sind die Verkehrslärmbelastungen für viele Bürger wegen der fehlenden Geschwindigkeitsanpassungen gegenüber der Nacht deutlich verstärkt.

19 Ludwigfelde Lärmkartierung Nacht Die Stadt Ludwigsfelde wird durch die Autobahn durchtrennt und viele Bürger durch den Verkehrslärm extrem belastet. Eine Bebauung zur harmonischen Entwicklung des Stadtkerns ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich.

20 Töplitz Lärmkartierung Nacht Die Autobahnanwohner sind in Töplitz vom Autobahnlärm stark betroffen. Lärmschutzmaßnahmen existieren nicht.

21 Rüdersdorf Lärmkartierung Nacht Das Ortszentrum von Rüdersdorf wird durch die Autobahn durchtrennt. Viele Rüdersdorfer werden durch die Autobahnlärm stark belastet. Die hier gezeigte Lärmkarte muss fehlerhaft sein, da z.b. keine Geschwindigkeitsbegrenzungen von Süden bis nahe der Waldstraße existieren. Die klappernden Dehnungsfugen finden keine Beachtung.

22 Rüdersdorf Lärmkartierung Tag Dieser Lärmkarte kann der ungesetzliche Zustand bezüglich der Lärmbelastungen in Rüdersdorf entnommen werden. Auch hier sind die Belastungen der dauerhaft klappernden Dehnungsfugen der Brücken nicht berücksichtigt.

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27 Hier wurde keine Schallschutzwand, sondern nur ein Spritzschutz gebaut!

28 Diese Bürger können alles sehen und hören!

29 und auch deshalb wurden in den Kommunen Lärmaktionspläne erarbeitet und von den gewählten Abgeordneten beschlossen. In den Bereichen wo das Land oder der Bund Verantwortung tragen, konnten die Lärmaktionspläne nicht realisiert werden. Deshalb haben sich Bürgerinitiativen gegründet um außerparlamentarisch die Lärmaktionspläne zum Ziel zu führen. Nicht mehr und nicht weniger.

30 LÄRMAKTIONSPLÄNE FÜR DIE AKTENABLAGE?

31 AKTIVITÄTEN DER BÜRGERINIATIVEN Kleiner Erfolg Wandern an der A10 Internationaler Tag gegen Lärm Beten an der A10 Messungen Autobahnkonferenz Treffen in Werder Unterschriften Birkenwerder Hohen-Neuendorf Mühlenbeck wehrt sich Michendorf: Politischer Kleinmut bringt Innovation zu Fall

32 Bürgerinitiativen für besseren Lärmschutz reichen Petitionen ein: 2003 Landtag, Rüdersdorf, 656/4 Durchsetzung von wirksamen Lärmschutzmaßnahmen zur Minimierung des Autobahnlärms in der Ortslage Rüdersdorf 2005 Landtag, Rüdersdorf, Baumaßnahmen an den Autobahnbrücken Rüdersdorf und Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten Europa, Birkenwerder, Lärmschutz im Bereich der Autobahn 2010 Bund, Birkenwerder, Lärmschutz im Bereich der Autobahn 2010 Land, Birkenwerder, Lärmschutz im Bereich der Autobahn

33 Bürgerinitiativen für besseren Lärmschutz reichen Petitionen ein: 2011 Bundestag, Birkenwerder, Mangelnde Koordination bei Großprojekten, u.a. Lärmschutz 2011 Landtag, Birkenwerder, Mangelnde Koordination bei Großprojekten, u.a. Lärmschutz 2014 Bundestag, Rüdersdorf, Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich der A10 Ortsdurchfahrt der Gemeinde Rüdersdorf 2016 Bundestag, Initiative-Lärmschutz, Regelungen zur Umsetzung der Maßnahmen von Lärmaktionsplänen Landtag, Initiative-Lärmschutz, Regelungen zur Umsetzung der Maßnahmen von Lärmaktionsplänen.

34 Ergebnisse der Arbeit der Bürgerinitiativen: In 15 Jahren fleißiger Arbeit der Bürgerinitiativen ist bis auf wenige Ausnahmen die Erfolglosigkeit charakteristisch! Ausnahmen: Geschwindigkeitsreduzierung bei Birkenwerder in der Nacht Warum sind im Bemühen um den Lärmschutz im Bereich des Verkehrs in Brandenburg keine gravierenden Verbesserungen möglich?

35 Die im Landtag Brandenburg in Gegenwart und Vergangenheit verantwortlichen Parteien halten den Schutz der Bürger vor Lärm für nicht wichtig! Beleg: In keinem aktuellen Wahlprogramm finden sich Ziele zum Lärmschutz bzw. zu der Umsetzung der gesetzlich geforderten Lärmaktionspläne!

36 Nur das Bündnis 90 DIE GRÜNEN beschäftigen sich in Ihrem Wahlprogramm mit dem Schutz der Bürger vor Verkehrslärm. Die Probleme mit den Lärmaktionsplänen finden hier auch keine Beachtung.

37 Ziele der amtierenden Landesregierung Brandenburg

38 Das Brandenburger Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und die Lärmaktionsplanung

39 Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und die Lärmaktionsplanung

40 Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und die Lärmaktionsplanung zukünftig: Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030 Klima und Umwelt Im Rahmen zahlreicher Projekte ist es in Brandenburg gelungen, die Anzahl der vom Verkehrslärm Betroffenen zu reduzieren. Im Vergleich zu anderen Bundesländern bewegt sich die Zahl der vom Verkehrslärm betroffenen auf einem moderaten Niveau. Daher gilt es zum Beispiel mit dem Schallschutzprogramm am BER oder im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Kommunen, die Lärmbelastungen der Menschen zu verringern. Mobilität umweltfreundlich gestalten Keine Aussage zum Verkehrslärm!

41 Zum Umgang mit Petitionen beim Bundestag: Beschwerden der Bürger wegen der hohen Lärmbelastungen, die durch ein Gutachten der Landesumweltbehörde bestätigt wurden, sind für den Petitionsausschuss des Bundestages und der Straßenverkehrsbehörde Brandenburg nicht relevant. (1) Da ein aktuelles Gutachten zur Lärmbelastung der Autobahnanwohner noch nicht vorliegt, entscheidet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der Grundlage eines älteren Bescheides der Brandenburger Straßenverkehrsbehörde mit Ablehnung. (1) Ein Antrag zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten bei der Brandenburger Straßenverkehrsbehörde, wie im Lärmaktionsplan formuliert und von der Gemeindevertretung beschlossen, darf aus formalen Gründen durch den von der Gemeindevertretung beauftragten Bürgermeister nicht gestellt werden. (1)

42 Zum Umgang mit Petitionen beim Bundestag: Die Straßenverkehrsbehörde Brandenburg kam in einem Gutachten für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm zu dem Ergebnis, dass 2 Häuser in Rüdersdorf betroffen sind und entschädigt wurden. (1) Anmerkung: Hier liegt ein Widerspruch zu den gesetzlich geforderten Lärmkartierungen des Jahres 2012 vor. Die Verkehrsprognosen zum sechs-streifigen Ausbau der A10 in den 90er Jahren sind 2013 nicht erreicht. Deshalb sind keine lärmreduzierenden Maßnahmen notwendig. (1) Gemäß dem DFB (? Abkürzung des Petitionsausschusses) sind an den Brückenbauwerken lärmarme Fahrbahnübergangskonstruktionen eingebaut worden. (1) Anmerkung: Die Klappergeräusche sind in großer Entfernung immer noch zu hören!

43 Zum Umgang mit Petitionen Bundestag: Die Brückenkonstruktionen beim sechsspurigen Ausbau der Autobahn in Rüdersdorf lassen laut Straßenverkehrsbehörden keine weiteren schallreduzierenden Maßnahmen zu. (1) Fragen: Wieviel Millionen Euro wurden durch diese gewählten Brückenkonstruktionen und den dann nicht möglichen Schallschutz zu Lasten der Anwohner eingespart? Dieser Bau ist doch ungesetzlich?

44 Zum Umgang mit Petitionen beim Landtag Brandenburg: Petition-Nr. 1621/6 Änderung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Lärmaktionsplänen Diese Petition wurde äußerst kurzfristig beantwortet, mit dem Verweis, dass auf die Entscheidung des Bundes Petitionsausschusses zu einer anderen Petition gewartet wird. Die Petenten sind über die fehlende Bürgernähe der Brandenburger Landtagsabgeordneten verwundert. Es gab von den Ausschussmitgliedern nicht einmal eine Nachfrage in Ihren Wahlkreisen.

45 Wer ist an dieser Stelle verpflichtet die für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne verantwortlichen Kommunen zu unterstützen??

46 Forderungen der oben genannten Bürgerinitiativen gegenüber den politisch Verantwortlichen und Verwaltungen:

47 Durchführung von Schallimmissionsmessungen in Bereichen hoher Lärmbelastungen der Bürger durch den Verkehr. Die Lärmmessungen sind Unterbrechungsfrei über ein ganzes Jahr hinweg zu realisieren. Hierdurch sollen die objektiv vorhandenen Fehlerquellen der Rechenmethoden, z.b. Geschwindigkeiten, zum Schutz der Bürger ausgeschlossen werden.

48 und deshalb stellt sich für viele Menschen in Brandenburg die Frage: Warum helfen Sie uns nicht? Herr Minister Vogelsänger (u.a. verantw. für Umweltschutz) Frau Ministerin Schneider (u.a. verantw. für Verkehr) ( im Bund und im Land) (im Bund und im Land) (im Bund und im Land) (im Land)

49 ein kleiner Denkanstoß: Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen. Winston Churchill

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