Wärmeerzeugung Infoanlass 17. November 2017

Ähnliche Dokumente
Förderung im Kanton Bern

Weiterbildungstag Feuerungskontrolleure Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz

Energiebilanzierung bei Gebäuden - 380/1 & Heizungen. VSSH à jour 20. Juni 2017

Holzenergie-Tagung 2016 BEO HOLZ, Wimmis,

Ein Blick über die Grenze: Klimaschutz in Basel und der Schweiz

Energievollzug das Wichtigste in Kürze. Schulung Beratende, 4. April 2017 Pasqual Stüdle, Projektleiter Energie und Bauen

Revidiertes Energiegesetz Basel-Stadt

Die Neuerungen der KEnV im Detail. Informationsveranstaltung zur Teilrevision KEnV 2016

Die Neuerungen der KEnV im Detail. Informationsveranstaltung zur Teilrevision KEnV 2016

Infoanlass Mitwirkung Donnerstag, 02. November 2017

Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG)

Infoveranstaltung Riehen

EnergiePraxis-Seminar

DIV / Abteilung Energie Heizungsersatz: Was ist erlaubt?

Vollzugshilfen Kanton Luzern (Energieordner) Nachweis der energetischen Massnahmen (Energienachweis)

Förderprogramm Kanton Bern. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Leitfaden

Einzelbauteilgrenzwerte bei Neubauten und neuen Bauteilen

Revidiertes Energiegesetz Basel-Stadt

Herzlich willkommen. Begrüssung: Daniel Wyrsch, Gemeindepräsident

Erste Erfahrungen aus der Umsetzung der MuKEn 2014 im Kanton Bern

Fragestunde Energiegesetz. Ettiswil

MuKEn 2014 / LRV Kompetent informieren

Informationsanlass Fischer Wärmetechnik AG Heizen und Warmwassererzeugung im Wandel. Jules Pikali, Dipl. Ing. ETH/SIA OekoWatt GmbH, Rotkreuz

Neues Energiegesetz des Kantons Luzern Umsetzung der MuKEn 2014

Fördergesuche

Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern ergänzen die Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, EnFK. Die Vollzugshilfen des Kantons

Entwurf Vernehmlassungsvorlage. 2015_11_BVE_Kantonales Energiegesetz_KEnG_200/2015/2. Kantonales Energiegesetz (KEnG) Der Grosse Rat des Kantons Bern,

1. Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung sind diese so auszurüsten, dass der Anteil an nichterneuerbarer

Informationsanlass für Bauherren Kantonale Energieförderung und pronovo. 24. Oktober 2018, Stadtsaal Wil Lorenz Neher, Leiter Energieförderung

Förderprogramm Kanton Bern. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Leitfaden

Förderprogramme des Kantons Graubünden 2017

Neues Kantonales Energiegesetz. Türöffner-Event Emmenbrücke, 12. Juni 2018 Jürgen Ragaller, Abteilungsleiter

Gebäudemodernisierung in Etappen als Chance

Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung. Marco Lustenberger, Projektleiter Energie 19. September 2018, Luzern

Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz Umsetzbarkeitsstudie von Standardlösungen

DIV / Energie Energiepolitische Ziele, Energierecht und Förderprogramm

DIV / Abteilung Energie Förderprogramme für den Wärmeerzeugerersatz

Informationsanlass für Gemeinden, Januar 2016 Beat Marty, Abteilungsleiter Energie, Luft und Strahlen

< Zurück. Klicken Sie auf den entsprechenden Kasten für Zusatzinformationen. Ihre Öl- oder Gasheizung ist defekt und muss ersetzt werden

MuKEn 2014 und LRV Bedeutung für Heizölbranche? Beat Gasser Leiter Wärmetechnik

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm

Totalrevision kantonales Energiegesetz. Medienkonferenz vom 26. Juni 2017

Wieviel zahlen Sie für die Energie?

Energiestrategie 2050 Rolle des Kantons bei der Umsetzung

Energiepraxis Seminar

Infoveranstaltung März Förderprogramme der Gemeinde Lohn-Ammannsegg

Photovoltaik in Gebäudestandards / Förderprogramme

Die MuKEn 2014: Gemeinden in einem Spannungsfeld. Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Umsetzung der MuKEn in den Kantonen. Robert Küng Regierungsrat

Förderprogramm Energie

Energiewende im Kanton Bern eicher+pauli, 3. November 2016, Bern

Die Reise in die Zukunft

Infoveranstaltung März Förderprogramme der Gemeinde Buchegg

Entwurf für Vernehmlassung. Landsgemeindebeschluss zur Revision des Energiegesetzes (GS ) Synoptische Übersicht

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm

Heizungsersatz. Christian Leuenberger. Leuenberger Energie- und Umweltprojekte GmbH Quellenstrasse Zürich

Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt

Ausstieg aus der fossilen Wärmeproduktion auch bei meiner Liegenschaft!


REVISION ENERGIEVERORDNUNG ÜBERSICHT WEITERENTWICKLUNG CAPO-FAMILIE

Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt

Holzenergie im Rahmen der kantonalen Energiepolitik

Förderprogramm Kanton Bern. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Leitfaden

Mehr dämmen oder erneuerbare Energie wie und was fördern bzw. fordern die Kantone? Suisse Public, Bern, 19. Juni 2015

Einsteigen mit erneuerbarer Energie in die Zukunft. 21. März 2016, Bürgerversammlung Dorfkorporation Schwarzenbach Philipp Egger, Geschäftsleiter

Was bedeutet das für die Heizungs-/Sanitärbranche?

Neuerungen Förderprogramm Kanton Luzern ab Energie Apéro Luzern Mo, 13. Januar 2014, HSLU Wirtschaft Cyrill Studer Korevaar, uwe

Anhang 11 1) Pauschalbeitragssätze. 1. Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich Förderbeitragsbedingungen HFM: M-01

A1. Anhang: Förderbereich Gebäudehülle

Mehr Sonnenenergie in Graubünden. Fördermöglichkeiten. Energie-Apéro

Energieförderung im Kanton St.Gallen. Gebäudemodernisierung mit Konzept

Das neue Förderprogramm Energie

Vorgehen bei der Auswahl und Planung eines neuen Heizsystems

MINERGIE - Cost-optimized way to nearly zero energy buildings

Mustervorschriften Jules Pikali, Dipl. Ing. ETH/SIA, OekoWatt GmbH, Rotkreuz

Förderprogramm Energie Uri 2017 Stand

FÖRDERPROGRAMM ENERGIE Energieregion Bern-Solothurn

Amt für Umwelt und Energie Neue Energievorschriften für Basel-Stadt

Ablauf und Tipps zum Heizungsersatz. Energieberatung Stadt Bern

DIV / Abteilung Energie. MuKEn Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Bernard Dubochet. Kanton Thurgau, Abteilung Energie

Förderprogramm Energie Uri 2019 Stand Massnahmenspezifische Anforderungen und erforderliche Gesuchbeilagen

Förderprogramme des Kanton Zürich

Effizienter Elektroboiler-Ersatz in EFH

Herzlich Willkommen Programm heute Abend

MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude

Antragsformular Energieberatung in der Gemeinde Mauren

Verordnung zum Energiereglement (Energieverordnung) Vom 27. Juni (Stand 1. April )

Energieverordnung Anhang

Erfolgreiche Heizungssanierung!

Das attraktive Energieförderungsprogramm für Hauseigentümer

Energie Apéro Schwyz vom 29. März

Anhang 1. Anhang Normen und Empfehlungen der Fachverbände gemäss angeführtem Ausgabejahr

Informationsveranstaltung Thun, 22. September Energiebedarf bei Neubauten Grenzwerte. Markus May Öffentliche Energieberatung Thun Oberland-West

Kantonales Energiegesetz (SRSZ ) und Energieverordnung (SRSZ ) Wichtige Änderungen in der Übersicht

Gebäudesanierung Begrüssung. Energieapéro beider Basel 10. Juni 2010 Hotel Engel

Transkript:

STUBERHOLZ LÖSUNGEN WACHSEN Wärmeerzeugung Infoanlass 17. November 2017 1 Wärmeerzeugung für EFH und MFH aus Sicht der Kantonalen Energiegesetzgebung

Hinweis zum folgenden Foliensatz: Der Fokus ist auf das Thema Wärmeerzeugung gerichtet. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit weder für das Thema Wärmeerzeugung noch übrige Gesetzgebung. 2

Schwerpunkte 1. Kantonales Energiegesetz 2. Wärmeerzeugung in Wohnbauten Was verlangt das Gesetz? 3. Förderbeiträge für Wärmeerzeugung 4. Ausblick Revision Kantonales Energiegesetz hinsichtlich Sanierung von Wärmeerzeugung 3

Kantonales Energiegesetz (KEnG) Energienutzung - Artikel 34 KEnG, Grundsätze: 1 Energie ist sparsam und effizient zu nutzen. 2 Soweit möglich sind erneuerbare Energien und Abwärme zu nutzen. 3 Gebäude und Anlagen sind so zu erstellen, zu betreiben und zu 4 unterhalten, dass möglichst geringen Energieverluste eintreten. Gebäude mit nahezu Null Energieverbrauch Energieverbrauch mit erneuerbaren Energien

Wärmeerzeugung in Wohnbauten Gebäude, Benutzer und Standort bestimmen den Energieträger im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Neubauten - Anforderung an den gewichteten Energiebedarf - Technische Anforderungen Sanierungen - Technische Anforderungen - Weitere Bestimmungen zum Anteil erneuerbare Energie voraussichtlich ab 1.9.2018 5

Entwicklung Anforderungen Energiebedarf in kwh /m 2 *Jahr 6

Was verlangt das Gesetz bei Neubauten? Standardlösungskombinationen (SLK) Vereinfachter Nachweise für den gewichteten Energiebedarf bei Wohnbauten mit Standardlösungskombinationen 7

8

Wärmepumpen Hinweise Luft-Wasser Wärmepumpe - vorteilhafter für gut gedämmten Gebäuden - vorteilhafter für Gebäuden in tieferen (geographisch) Lage - Lärmsituation (Luftansaug) beachten www.vol.be.ch/vol 9 Wasser-Wasser Wärmepumpe - effizienteres System - Abhängig vom Untergrund - Konzession, Gewässerschutzbewilligung: www.be.ch/awa (Schnellzugriff Wärmepumpe)

Anforderung Wärmepumpen (WP) "Stand der Technik" Artikel 2 Absatz 1 der Kantonalen Energieverordnung besagt, dass die Massnahmen der Verordnung nach dem Stand der Technik zu planen und auszuführen sind. 10 Leistungsziffer WP gem. SIA 380/4:2006

Holzheizungen Hinweise Automatische Holzfeuerungen (Schnitzel, Pellets) Manuell beschickte Holzfeuerungen sofern dauernde Benutzung aufgrund der installierten Holzlogistik 11 Dezentrale Holzöfen (Schwedenöfen usw.) gelten nur als Standardlösung, wenn diese 100% der Wärmebedarfes abdecken

Fernwärme Hinweise Anschluss an Fernwärme von: Kehrrichtverbrennungen (KVA) Abwasserreinigungsanlagen (ARA) Wärmenetze, wo erneuerbare Energie wie Holz etc. zum Einsatz kommt, oder nicht anders nutzbare Abwärme 12

Sind fossile Energieträger in Neubauten noch gestattet? Fossile Energieträger sind nicht ausgeschlossen, wenn der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs eingehalten ist. Jedoch weitergehende Anforderungen nötig, wie z.b. Besserer Dämmung der Gebäudehülle Einbau einer Solaranlage für Warmwasser und Heizungsunterstützung Kontrollierte Wohnungslüftung 13

voraussichtlich ab 1.9.2018: Verbot von Oelheizungen in neuen Wohnbauten 100.0% 90.0% 80.0% 70.0% 60.0% 50.0% 40.0% 30.0% 20.0% 10.0% 0.0% Unbekannt Fernwärme Sonnenkollektor Wärmepumpe Holz Elektrizität Gas Heizöl 14 Bauperiode

Last but not least - Sonnenenergie 15 uneingeschränkt verfügbar aktive und passive Nutzung

16

Förderbeiträge Grundsätzliches Einreichen des aktuelles Baugesuch vor Baubeginn Gültigkeit der Beitragszusicherung ist max. 3 Jahre Beitragsgesuch, Vorgehen und Beilagen gemäss Förderprogramm 17 Hinweise ohne GEAK bei Wohnbauten, Reduktion um Fr. 1000.- (z.b. bei Ersatz Elektroheizung) Beitrag maximal 35% der Anlagekosten

Voraussetzung für Förderbeiträge Ersatz von Elektro- und Ölheizungen durch Wärmpumpe, Holzheizung oder Fernwärme Bestehende (zu ersetzende) Anlage ist eine fest installierte, ordentlich bewilligte Elektro- oder Oelheizung Die zu ersetzende Ölheizung ist mindestens 15 Jahre alt Neue Heizung muss 100% des Heizwärmebedarfes decken Warmwasseraufbereitung muss mindestens während der Heizperiode über das neue System erfolgen Bei bestehenden Bauten: Förderbeitragsberechtigt sind kleinere WP mit Anlagezertifikat (Systemmodul WPSM), grössere WP mit gültigem WP- Gütesiegel 18

Voraussetzung Förderung Thermische Solaranlagen Beitrag nur für bestehenden Bauten (Baujahr vor 1.1.2012) Thermische Anlage Förderung - ja Photovoltaikanlage 19 Förderung nein Anlagen von www.kollektorliste.ch ohne GEAK Reduktion Förderbeitrag

Voraussetzung Förderung Wärmeerzeugung mit Holz Beitrag nur bei bestehenden Bauten (Baujahr vor 1.1.2012) Ersatz einer bestehenden Anlage wird nicht gefördert Vollständige, termingerechte Anwendung von "QM Holzheizwerke" 20

Kantonale Förderung Detaillierte Anforderungen, Vorgehen und Förderungsbeiträge: www.energie.be.ch energie.foerderung@bve.be.ch 21

Was verlangt das Gesetz bei Sanierungen? Aktuell Ausser technischen Bedingungen, keine Anforderungen an den Energieträger (erneuerbare und fossile möglich). 22 Voraussichtlich ab 1.9.2018 Bei Sanierung von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen (wie Oel, Gas) und schlecht gedämmter Gebäudehülle, mindestens 10% erneuerbare Energie

voraussichtlich ab 1.9.2018 Öl- und Gaskesselersatz 23

Standardlösungen bei Sanierung von Oel- und Gaskesseln Wärmeerzeugung: Holzfeuerungen, Wärmepumpen, Fernwärme an KVA, ARA und erneuerbare Energien, Wärmekraftkopplung, Bivalente Feuerungen (Grundlast erneuerbare Energie und Spitzenlast fossile Energie) 24 Weitere: Warmwasser mit thermischer Solarenergie Kontrollierte Wohnungslüftung Anteil Hüllensanierung

Kosten von Standardlösungen http://appl.fr.ch/sde_chauffage/de 25

voraussichtlich ab 1.9.2018: Verbot zentraler Elektro-Wassererwärmer zentrale Wassererwärmer in Wohnbauten, die ausschliesslich direkt elektrisch beheizt werden (Elektroboiler), sind nicht gestattet 26 Ersatzpflicht von bestehenden zentralen Elektroboilern mit Übergangsfrist von 15 Jahren

Öffentliche regionale Energieberatung 27

Imelda Greber Projektleiterin Gebäude Reiterstrasse 11 3011 Bern imelda.greber@bve.be.ch 28 http://www.bve.be.ch/bve/de/index/energie/energie.html