Nr. 81 26. Oktober 2010 amtliche bekanntmachung Studienordnung für den Promotionsstudiengang der Fakultät für Philologie an der Ruhr-Universität Bochum vom 28. September 2010
Studienordnung für den Promotionsstudiengang der Fakultät für Philologie an der Ruhr-Universität Bochum vom 28. September 2010 Aufgrund des 2 Abs. 4 i.v. mit 67 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Reform der Lehrerausbildung vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308), hat die Ruhr-Universität Bochum die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Dauer, Gliederung und Kreditierung des Studiengangs 3 Zielsetzung des Studiengangs 4 Lehrprogramm und Modularisierung des Studiengangs Akademischer Grad 6 Aufnahme in den Promotionsstudiengang 7 Promotionsvorbereitende Studien 8 Studien- und Leistungsnachweise 9 Inkrafttreten Anhang Studienverlaufsplan im Promotionsstudiengang der Fakultät für Philologie 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt den Promotionsstudiengang auf der Basis seiner Einrichtung durch die Universität (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 843 vom 31.8.2010) und der Promotionsordnung der Fakultät für Philologie der Ruhr-Universität Bochum vom 19.02.2008 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 728 vom 2.02.2008). 2 Dauer, Gliederung und Kreditierung des Studiengangs (1) Die Regelstudienzeit beträgt vom Beginn bis zum Abschluss des Studienganges durch die Promotionsprüfung 3 Jahre bzw. 6 Semester. Unter bestimmten, individuell zu überprüfenden Voraussetzungen sind Promotionsvorbereitende Studien (siehe 7) im Umfang von bis zu 60 CP zu absolvieren. Der Promotionsstudiengang kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Gleiches gilt für die Promotionsvorbereitenden Studien. Ein einschlägiger Studienaufenthalt im Ausland kann mit bis zu zwei Semestern (und der entsprechenden Kreditierung von 10 bis 20 CP für in dieser Zeit zu besuchende Veranstaltungen) angerechnet werden. (2) Die Studien- und Prüfungsleistungen gliedern sich in fünf verschiedene Bereiche: die Anfertigung der Doktorarbeit (Dissertation), die Teilnahme an Doktorand/inn/enseminaren und -kolloquien der Fakultät und des Promotionsfaches, den Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen, die Durchführung einer Lehrveranstaltung im Fach der Promotion sowie die abschließende Verteidigung der Doktorarbeit in einer Disputation. (3) Die CP werden hier lediglich als Hilfskonstruktion genutzt, um den Umfang der unterschiedlichen Teilelemente des Studiengangs transparent darzustellen. In diesem Sinne werden die genannten Aufgabenbereiche folgendermaßen kreditiert: Anfertigung der Doktorarbeit 12 CP Teilnahme an Doktorand/inn/enseminaren und -kolloquien der Fakultät und des Promotionsfaches insgesamt 20 CP Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen insgesamt 1 CP Durchführung einer Lehrveranstaltung im Promotionsfach 10 CP Disputation 10 CP Summe 180 CP 3 Zielsetzung des Studiengangs (1) Die Fakultät für Philologie verfolgt mit der Einrichtung des Promotionsstudiengangs folgende Ziele: - den Übergang graduierter Studierender der Fakultät für Philologie in die eigenständige Forschungsarbeit zu begleiten und zu unterstützen, - sehr guten graduierten Studierenden anderer Fächer durch individuell konzipierte Promotionsvorbereitende Studien die notwendigen fachwissenschaftlichen Grundlagen für eine Promotion in einem der Fächer der Fakultät zu vermitteln, - in die Forschungskultur der Fächer der Fakultät für Philologie und ihre verschiedenen Forschungsstile einzuführen, dabei die Methodenkenntnisse der philologischen Forschung zu erweitern und zu vertiefen sowie den Austausch zwischen den Fächern der Fakultät zu fördern, - interdisziplinäre Zusammenarbeit auf der Grundlage disziplinärer Kompetenz zu ermöglichen und forschungspraktisch wirksam werden zu lassen, - wissenschaftliche Kompetenzen für die Forschungs- und Lehrtätigkeit im Fach der Promotion zu vermitteln, - durch Foren des wissenschaftlichen Austauschs zwischen den Doktorand/inn/en und durch die Verpflichtung zu bzw. die Initiierung von über Fach, Fakultät und Universität hinausgehenden nationalen und internationalen Fachkontakten Isolation und einseitige Orientierung bei der Anfertigung von Doktorarbeiten zu überwinden sowie die Betreuung der Graduierten zu verbessern, - einen wirksamen Beitrag zur Verkürzung der Promotionszeiten zu leisten und tendenziell die Anzahl der Promotionen zu erhöhen. 4 Lehrprogramm des Studiengangs (1) Das Lehrprogramm, insbesondere der Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen, ist so anzulegen, dass die Arbeit an der Dissertation unterstützt, nicht aber behindert wird. Ein möglicher Studienverlaufsplan ist im Anhang abgedruckt. (2) Im Verlauf der sechs Promotionssemester müssen ein Doktorand/inn/enseminar der Fakultät ( CP), ein Doktorand/inn/enkolloquium der Fakultät ( CP), ein Doktorand/inn/enkolloquium des Promotionsfaches (bzw. eine entsprechende Veranstaltung; CP) sowie eine weitere der drei vorgenannten Veranstaltungen ( CP) besucht werden (insgesamt 20 CP). (3) Über drei weitere Veranstaltungen bzw. Aktivitäten müssen, ebenfalls innerhalb der sechs Promotionssemester, wissenschaftliche Kompetenzen erworben werden (je CP; insgesamt 1 CP). Zu den hierfür geeigneten Veranstaltungen bzw. Aktivitäten gehören: - Aktive Konferenz- bzw. Tagungsteilnahme (Vortrag, Poster etc.) - einschlägiger Auslandsaufenthalt unter einem Semester - Archivarbeit bzw. ähnliche fachwissenschaftliche Aktivität außerhalb der Bochumer Universität - Veröffentlichung (Artikel, Rezension, Lexikoneintrag etc.) - Organisation von selbst initiierten Konferenzen/Workshops - promotionsrelevanter Sprachkurs - Wahrnehmung hochschuldidaktischer Angebote, insbes. der Internen Fortbildung und Beratung (IFB), z.b. das dort in jedem Semester angebotene Basismodul - Teilnahme an Veranstaltungen der Ruhr University Research School für diejenigen, die Mitglieder der RURS sind; den weiteren im Studiengang Eingeschriebenen wird empfohlen, sich ebenfalls um die Aufnahme in die RURS zu bewerben - Fachmentorentätigkeit (4) Bei einem einschlägigen Studienaufenthalt im Ausland über ein (bis zwei) Semester werden 10 bzw. bei zwei Semestern 20 CP für den Auslandsaufenthalt vergeben. Die Anzahl der CPs, die in den in 4 Abs. 1 genannten Veranstaltungen zu erbringen sind, reduziert sich entsprechend.
() Bestandteil der Ausbildung ist auch die Durchführung einer Lehrveranstaltung unter Anleitung des Betreuers/der Betreuerin zum Gegenstandsbereich der Dissertation (10 CP). Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltung durch das von der IFB angebotene Basismodul (http://www.uv.rub.de/ifb/angebote/hochschuldidaktik_basismodul.htm) als die in diesem Semester zu erwerbende wissenschaftliche Kompetenz zu begleiten. Akademischer Grad Für die erfolgreich durchgeführte Promotion im Rahmen des Promotionsstudiengangs wird der akademische Grad Dr. phil. der Fakultät für Philologie verliehen. 6 Aufnahme in den Promotionsstudiengang der Fakultät für Philologie (1) Für den Promotionsstudiengang wird gemäß 3 Abs. 3 Nr. 2 der Promotionsordnung ein eigener Prüfungsausschuss eingesetzt; dieser entspricht dem um den/die Prodekan/in sowie eine/n weitere/n Hochschullehrer/in erweiterten Promotionsausschuss (siehe Promotionsordnung ). Für die Aufnahme in den Promotionsstudiengang gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen, die vom Prüfungsausschuss überprüft werden: 1. Der Nachweis von Sprachkenntnissen entsprechend den Anforderungen der Promotionsordnung der Fakultät für die einzelnen Fächer gemäß 8 der Promotionsordnung. 2. Der Nachweis einer der folgenden Qualifikationen: a) der Nachweis des Abschlusses eines mindestens mit der Note gut bewerteten einschlägigen Universitätsstudiums mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor verliehen wird, oder b) der Nachweis eines Abschlusses eines mit der Note sehr gut bewerteten einschlägigen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließenden angemessenen, auf die Promotion vorbereitenden Studien im Promotionsfach im Umfang von 60 CP (vgl. 7) oder c) der Nachweis des Abschlusses eines mindestens mit der Note gut bewerteten, wenigstens 2-, höchstens 4-semestrigen Masterstudiengangs mit vorausgegangenem Bachelorstudium oder d) der Nachweis eines mit der Note sehr gut abgeschlossenen einschlägigen Kunst- oder Fachhochschulstudiums und daran anschließenden angemessenen, auf die Promotion vorbereitenden Studien im Promotionsfach im Umfang von 60 CP (vgl. 7). e) Die vorgenannten Zulassungsvoraussetzungen gelten sinngemäß auch bei ausländischen Studierenden. (2) Die Aufnahme in den Promotionsstudiengang erfolgt auf der Grundlage einer in deutscher oder englischer Sprache verfassten schriftlichen Bewerbung, die spätestens drei Monate vor Semesterbeginn im Dekanat einzureichen ist, sowie eines Aufnahmegesprächs. Vorzulegen sind: Lebenslauf, beglaubigte Kopien der erreichten akademischen Abschlüsse, eine Projektskizze in deutscher oder englischer Sprache, eine Empfehlung einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers, der/die nicht mit dem/ der Betreuer/in identisch ist, sowie die Abschlussarbeit des zur Aufnahme des Promotionsstudiengangs berechtigenden Studiums, falls sie nicht bei dem/der zukünftigen Betreuer/in angefertigt wurde. Der Prüfungsausschuss beauftragt den/die zukünftige/n Betreuer/in mit der Durchführung des Aufnahmegesprächs. Bei positivem Verlauf wird gemäß 6 der Promotionsordnung der Fakultät für Philologie dabei die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet, und der/die Promovend/in hat sich in das Doktorand/ inn/enverzeichnis eintragen zu lassen. (3) Sofern es sich bei dem/der Bewerber/in um eine/n Stipendiatin/Stipendiaten des Stipendienprogramms der Fakultät für Philologie handelt, ersetzt das dafür zu absolvierende Auswahlkolloquium das Aufnahmegespräch. Die Betreuungsvereinbarung gemäß 6 der Promotionsordnung der Fakultät für Philologie wird in diesem Fall nachträglich, aber noch vor Aufnahme in den Promotionsstudiengang unterzeichnet. (4) Das Aufnahmeverfahren soll einen Zeitrahmen von drei Monaten nicht überschreiten. () Von der Aufnahme in den Promotionsstudiengang ausgeschlossen sind Master- bzw. Magister-Absolvent/inn/en, die eine Abschlussprüfung in einem vergleichbaren Fach endgültig nicht bestanden haben. 7 Promotionsvorbereitende Studien (1) In bestimmten Fällen kann der Promotionsstudiengang Promotionsvorbereitende Studien umfassen. Die Promotionsvorbereitenden Studien dienen dazu, fachfremde Quereinsteiger mit einem sehr guten Abschluss in einem wissenschaftlichen oder künstlerischen Studiengang einer Fach- oder Kunsthochschule sowie hochbefähigte Studierende des Faches, die noch nicht über hinreichende fachliche Voraussetzungen verfügen, an den Ausbildungsstand eines Masters im angestrebten Promotionsfach heranzuführen und ihnen so die Teilnahme am Promotionsstudiengang der Fakultät für Philologie zu ermöglichen. (2) Voraussetzung für die Aufnahme von Promotionsvorbereitenden Studien ist der Nachweis von Sprachkenntnissen entsprechend den Anforderungen der Promotionsordnung der Fakultät für die einzelnen Fächer gemäß 8 der Promotionsordnung. Erforderlich ist außerdem der Nachweis einer der folgenden Qualifikationen: a) der Nachweis eines Abschlusses eines mit der Note sehr gut bewerteten einschlägigen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern oder b) der Nachweis eines mit der Note sehr gut abgeschlossenen einschlägigen Kunst- oder Fachhochschulstudiums. c) Die vorgenannten Zulassungsvoraussetzungen gelten sinngemäß auch bei ausländischen Studierenden. (3) Die Zulassung zu den Promotionsvorbereitenden Studien erfolgt durch ein Aufnahmegespräch, das auf der Grundlage einer schriftlichen Bewerbung vorgenommen wird, die spätestens drei Monate vor Semesterbeginn einzureichen ist. Vorzulegen sind: Lebenslauf, beglaubigte Kopien der erreichten akademischen Abschlüsse, die Abschlussarbeit des zur Aufnahme der Promotionsvorbereitenden Studien berechtigenden Studiums, eine Empfehlung einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers, die nicht mit dem/der Betreuer/in identisch ist, und eine Projektskizze in deutscher oder englischer Sprache. Das Aufnahmegespräch wird durch den/die zukünftige/n Betreuer/in sowie den/die Prodekan/in geführt. Auf der Basis der Zulassung zu den Promotionsvorbereitenden Studien ist die Einschreibung als Doktorand/in möglich. (4) Das Zulassungsverfahren soll einen Zeitrahmen von drei Monaten nicht überschreiten. () Die in bis zu drei Semestern zu absolvierenden Promotionsvorbereitenden Studien umfassen 60 CP im für die Promotion vorgesehenen Fach. Art und Inhalt der Promotionsvorbereitenden Studien legt der Prüfungsausschuss (vgl. 6) vor Studienbeginn in Abstimmung mit dem/der Betreuer/in so fest, dass im Promotionsfach ein der Abschlussprüfung eines (Zweifach-)Masters bzw. Magisters in den beteiligten Fächern entsprechender Ausbildungsstand erreicht wird. (6) Die Promotionsvorbereitenden Studien sind abgeschlossen, wenn dem Prüfungsausschuss Nachweise über entsprechende Studienleistungen vorgelegt werden. 8 Studien- und Leistungsnachweise (1) Erfolgreich besuchte Veranstaltungen werden den Studierenden bescheinigt. Die Bescheinigung gibt Auskunft über die Art und Qualität der in der Veranstaltung erbrachten individuellen Leistung sowie über die erworbene CP. (2) Alle absolvierten Veranstaltungen und erbrachten Leistungen werden in einer Übersicht zum Promotionsstudiengang dokumentiert.
9 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fakultät für Philologie vom 16.12.2009. Bochum, den 28. September 2010 Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum Universitätsprofessor Dr. Elmar W. Weiler
Anhang Studienverlaufsplan im Promotionsstudiengang der Fakultät für Philologie Jahr Semester Veranstaltungen SWS Nachweis/ CP 1. 1. (Arbeit an der Dissertation) Thematisches Doktorandenseminar der Fakultät Wissenschaftliche Kompetenzen 2. (Arbeit an der Dissertation) Lehre im Fach Wissenschaftliche Kompetenzen (empfohlen wird das Basismodul der IFB) 10 2. 3. (Arbeit an der Dissertation) Doktorandenkolloquium der Fakultät Wissenschaftliche Kompetenzen 4. (Arbeit an der Dissertation) Doktorandenkolloquium o.ä. im Fach (bzw. mit Betreuer/in ausgewähltes für die Dissertation relevantes MA- Seminar/Doktorandenkolloquium außerhalb des Promotionsfachs) 3.. (Arbeit an der Dissertation) Doktorandenkolloquium im Fach oder Doktorandenkolloquium in der Fakultät oder thematisches Doktorandenseminar der Fakultät 6. Abschluss der Dissertation Disputation 12 10 Die oben dargestellte Empfehlung für den Verlauf des Promotionsstudiengangs, dem ggf. bis zu drei Semester Promotionsvorbereitende Studien vorzuschalten sind, ist nur einer von mehreren möglichen Verläufen; sie bietet insofern Anregungen, nicht Vorgaben zur eigenen Gestaltung. Die CP werden hier lediglich als Hilfskonstruktion genutzt, um den Umfang der unterschiedlichen Teilelemente des Studiengangs (Anfertigung der Dissertation und Disputation, Veranstaltungsbesuche, Erwerb von wissenschaftlichen Kompetenzen) transparent darzustellen sie bilden keinesfalls den wirklichen zeitlichen Umfang der jeweiligen Studiengangteile ab.