Buchhaltertagung 2018 Ehegüter- und Erbrecht / Konkubinat. Josef Rütter Rechtsanwalt Notar dipl. Steuerexperte dipl. Ing. Agr. FH

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Transkript:

Buchhaltertagung 2018 Ehegüter- und Erbrecht / Konkubinat 22. Januar 2018 Josef Rütter Rechtsanwalt Notar dipl. Steuerexperte dipl. Ing. Agr. FH Seite 1 Agenda 1. Ordentlicher Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung) 2. Dokumente und deren Wirkung 3. Ehevertrag 4. Erbvertrag 5. Fallbeispiel Meistbegünstigung 6. Gemeinsame Bewirtschaftung Ehegatten 7. Fallbeispiel Konkubinat 8. Konkubinats- und Erbvertrag 9. Fragen Seite 2 1

1. Ordentlicher Güterstand (1) Errungenschaftsbeteiligung Ehemann Ehefrau Errungenschaft Errungenschaft Seite 3 1. Ordentlicher Güterstand (2) Güterrechtliche Auseinandersetzung Ehemann Ehefrau Bei Versterben & Scheidung Seite 4 2

1. Ordentlicher Güterstand (3) Versterben Ehemann: Erbmasse Ehemann Ehefrau Seite 5 1. Ordentlicher Güterstand (4) Versterben Ehemann: Erbteilung Ehemann Ehefrau Nachkommen Seite 6 3

2. Dokumente und deren Wirkung Bankvollmacht Endet grundsätzlich mit dem Tod Bankvollmachten «über den Tod hinaus» problematisch Alternativen: Gemeinschaftskonto / beide Ehegatten haben Bankkonti Vorsorgeauftrag Bei Urteilsunfähigkeit Personensorge / Vermögenssorge / Vertretung im Rechtsverkehr Endet mit dem Tod Ehe- und Erbvertrag Ehevertrag: Auflösung des Güterstandes (Scheidung / Tod) Erbvertrag: Nachlassregelung Seite 7 3. Ehevertrag Wer braucht einen Ehevertrag? Niemand (alles im Gesetzt geregelt) Eheverträge sind unromantisch! Für wen empfiehlt sich ein Ehevertrag? Unternehmerehepaare (mit Kindern) Was kann im Ehevertrag beispielsweise geregelt werden? Inventar mit Definition der Eigengüter Änderung des Güterstandes (z.b. Gütertrennung) Erklärung zu (Vermögenswerte für Beruf) Vorschlagszuweisung (Meistbegünstigung des Ehegatten) Abänderung Vorschlagszuteilung Eigentümerehegatte Bewirtschafter Verzicht auf Mehrwertbeteiligung Seite 8 4

4. Erbvertrag (1) Wer braucht einen Erbvertrag? Niemand (alles im Gesetzt geregelt) Für wen empfiehlt sich ein Erbvertrag? Abweichungen vom Gesetz Alternative: Testament (kann alleine gemacht werden) Was kann im Erbvertrag / Testament beispielsweise geregelt werden? Erbeinsetzung / Ausschluss von der Erbschaft / Vor- und Nacherbeneinsetzung Änderung gesetzliche Erbquoten (z.b. Pflichtteil / Erbverzicht) Vermächtnis (Legat) Ersatzverfügung (falls Erbe oder Vermächtnisnehmer vorversterben sollte) Teilungsvorschriften Auflagen Seite 9 4. Erbvertrag (2) Zu welchem Zeitpunkt ist der Abschluss eines Erbvertrages sinnvoll? Konkubinatspaare / kinderlose Ehepaare Eltern auf den Pflichtteil setzten / Pflichtteil als Vermächtnis ausrichten Geschwister von der Erbschaft ausschliessen (kein Pflichtteil!) Einsetzung des Partners / der Partnerin als (Allein-) Erbe / Erbin Teilungsvorschriften (z.b. Erbanteil Eltern in bar) Ehepaare mit minderjährigen Kindern Vorausvermächtnis zu Gunsten «Nichteigentümer-Ehegatte» (Landwirtschaftliches Gewerbe & Inventar; aber: Selbstbewirtschaftung!) Meistbegünstigung überlebender Ehegatte (Pflichtteil Kinder) Teilungsvorschriften (z.b. Wahlrecht überlebender Ehegatte) Wiederverheiratungsklausel Seite 10 5

4. Erbvertrag (3) Zu welchem Zeitpunkt ist der Abschluss eines Erbvertrages sinnvoll? Familie mit volljährigen Kindern Empfangene Erbvorbezüge definieren (inkl. Anrechnungswert bei Sachwerten) Erbverzicht der Kinder beim Versterben des ersten Elternteils «Verzinsung» von Erbvorbezügen Gleichbehandlung der Nachkommen Teilungsvorschriften (ev. inkl. Definition Anrechnungswert) Zuweisung landwirtschaftliches Gewerbe & Inventar (Teilungsvorschrift) Landwirtschaftsbetrieb ohne Gewerbeeigenschaft? Wiederverheiratungsklausel Seite 11 5. Fallbeispiel Meistbegünstigung (1) Fortführung Betrieb durch Ehefrau nach Tod Ehemann Ausgangslage Ehefrau 3 minderjährige Kinder Errungenschaftsbeteiligung Landwirtschaftliches Gewerbe Ehemann = Seite 12 6

5. Fallbeispiel Meistbegünstigung (2) Fortführung Betrieb durch Ehefrau nach Tod Ehemann Fragestellungen Kann die Ehefrau den Betrieb weiter führen? Wie kann das Tagesgeschäft fortgeführt werden? Wer entscheidet über Investitionen? Nimmt die KESB Einfluss? Mit welchen Massnahmen (zu Lebzeiten) kann die Weiterbewirtschaftung durch den Nicht-Eigentümer-Ehegatten gesichert werden? Seite 13 5. Fallbeispiel Meistbegünstigung (3) Fortführung Betrieb durch Ehefrau nach Tod Ehemann Zuweisung nach BGBB Art. 11 Abs. 1 BGBB 1 Befindet sich in der Erbschaft ein landwirtschaftliches Gewerbe, so kann jeder Erbe verlangen, dass ihm dieses in der Erbteilung zugewiesen wird, wenn er es selber bewirtschaften will und dafür als geeignet erscheint. Art. 12 Abs. 1 & 2 BGBB 1 Hinterlässt der Erblasser als Erben minderjährige Nachkommen, so müssen die Erben die Erbengemeinschaft weiter bestehen lassen, bis entschieden werden kann, ob ein Nachkomme das landwirtschaftliche Gewerbe zur Selbstbewirtschaftung übernimmt. 2 Erfüllt jedoch im Zeitpunkt des Erbgangs ein gesetzlicher Erbe die Voraussetzungen zur Selbstbewirtschaftung, so ist das Gewerbe diesem zuzuweisen. Seite 14 7

5. Fallbeispiel Meistbegünstigung (4) Fortführung Betrieb durch Ehefrau nach Tod Ehemann Bewirtschaftung durch Erbengemeinschaft Grundsatz Entscheide der Erbengemeinschaft haben einstimmig zu erfolgen. Minderjährige Kinder sind Mitbewirtschafter. Art. 306 Abs. 2 ZGB 2 Sind die Eltern verhindert oder haben sie in einer Angelegenheit Interessen, die denen des Kindes widersprechen, so ernennt die Kindesschutzbehörde einen Beistand oder regelt diese Angelegenheit selbst. Die KESB «redet mit» sowohl bei der Bewirtschaftung wie auch bei Investitionsentscheiden. Dies gilt auch bei einer allfälligen Verpachtung (Gewerbe, verkürzt, parzellenweise). Seite 15 5. Fallbeispiel Meistbegünstigung (5) Fortführung Betrieb durch Ehefrau nach Tod Ehemann «Massnahmen» zu Lebzeiten Ehe- und Erbvertrag mit «Meistbegünstigung» Ehefrau Ehevertag: «Vorschlagszuweisung» Ehemann = Erbmasse Seite 16 8

5. Fallbeispiel Meistbegünstigung (6) Fortführung Betrieb durch Ehefrau nach Tod Ehemann «Massnahmen» zu Lebzeiten Ehe- und Erbvertrag mit «Meistbegünstigung» Ehefrau Erbvertrag: «Zuweisung frei verfügbare Quote» Ehemann 5/8 = Erbmasse 3/8 Nachkommen Seite 17 5. Fallbeispiel Meistbegünstigung (7) Fortführung Betrieb durch Ehefrau nach Tod Ehemann «Massnahmen» zu Lebzeiten Ehe- und Erbvertrag mit «Meistbegünstigung» Erbvertrag: «Vorausvermächtnis» zu Gunsten überlebender Ehegatte Vorausvermächtnis Erbteilung ist nicht erforderlich; die Sache ist der Bedachten «auszuliefern» Gegenstand: Landwirtschaftliches Gewerbe & Betriebsinventar inkl. der damit verbundenen Schulden In Anrechnung an die güter- und erbrechtlichen Ansprüche Übergang von Nutzen & Schaden per Todestag Einsetzung eines Willensvollstreckers, welcher das Vermächtnis auszurichten hat (Anmeldung Eigentumsübergang beim Grundbuchamt) Aber: Selbstbewirtschaftung! Seite 18 9

6. Gemeinsame Bewirtschaftung Ehegatten (1) «Klassische» Rollenverteilung Ehemann ist Eigentümer und Alleinbewirtschafter des Betriebes Ehemann investiert seinen Verdienst (Errungenschaft) in den Betrieb Ehefrau kann kein Vermögen aufbauen Bei Auflösung des Güterstandes erhält die Ehefrau die Hälfte der Errungenschaft Aber: Bei Gewerben gilt das Ertragswertprinzip Errungenschaft wird «vernichtet» Ehefrau erhält einen Lohn Ehemann ist Eigentümer und Alleinbewirtschafter des Betriebes Ehefrau erhält einen Lohn (Errungenschaft) Ehemann investiert seinen Verdienst (Errungenschaft) in den Betrieb Ehefrau investiert ihren Verdienst in den Betrieb (ev. als Darlehen) «Nennwertgarantie» Ev. Optimierung bei den Sozialversicherungen und Steuern möglich Ev. Besserstellung der Ehefrau bei Scheidung Seite 19 6. Gemeinsame Bewirtschaftung Ehegatten (2) Ehefrau betreibt einen Betriebszweig / Bewirtschaftung als Einfache Gesellschaft Ehefrau erwirtschaftet Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Errungenschaft) Ehemann investiert seinen Verdienst (Errungenschaft) in den Betrieb Ehefrau investiert ihren Verdienst in den Betrieb (ev. als Darlehen) «Nennwertgarantie» Ev. Optimierung bei den Sozialversicherungen und Steuern möglich Ev. Besserstellung der Ehefrau bei Scheidung Aber! Existenzgefährdung des Betriebes? Spannungsfeld zwischen Existenz des Betriebes und vermögensrechtlichen Interessen des Nichteigentümer-Ehegatten In vielen («klassisch» geführten) Ehen (auch ausserhalb der Landwirtschaft) gibt es bei der Scheidung nicht viel zu «verteilen» «Probleme»: Ausbildung / Wiedereinstieg in den Beruf / Kinderbetreuung Seite 20 10

7. Fallbeispiel Konkubinat (1) Trennung nach «wilder Ehe» von 7 Jahren Ausgangslage Konkubinatspaar 2 gemeinsame Kinder Landwirtschaftliches Gewerbe; Eigentümer: Partner Partnerin hat bisher «unentgeltlich» mitgeholfen (als Gegenleistung zum «Gratis-Wohnen») Partnerin hat die Kinder betreut und den Haushalt geführt Seite 21 7. Fallbeispiel Konkubinat (2) Trennung nach «wilder Ehe» von 7 Jahren Fragestellungen Welche Forderungen kann die Partnerin bei der Trennung für sich bzw. ihre Kinder stellen? Spielt die Dauer des Konkubinats eine Rolle? Seite 22 11

7. Fallbeispiel Konkubinat (3) Trennung nach «wilder Ehe» von 7 Jahren Neues Unterhaltsrecht ab 1. Januar 2017 Barunterhalt (wie bisher) Zur Deckung der Lebenshaltungskosten des Kindes Betreuungsunterhalt (neu ab 01.01.2017) Fehlbetrag (Manko), welcher die Lebenshaltungskosten des betreuenden bzw. obhutsberechtigten Elternteils (in der Regel die Mutter) deckt Höhe des Betreuungsunterhalts abhängig von diversen Faktoren, nämlich: der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (Existenzminimum verbleibt immer) der Arbeitstätigkeit bzw. der finanziellen Leistungsfähigkeit resp. des Mankos des betreuenden Elternteils Seite 23 8. Konkubinats- und Erbvertrag (1) Ausgangslage: Gegenseitig keine gesetzlichen Ansprüche aus Erb- und Sozialversicherungsrecht Konkubinatsvertrag Grundsatz: Den konkreten Umständen anzupassen Regelung des gemeinsamen Zusammenlebens Vereinbarung über die Tragung v.a. der Lebenshaltungskosten (z.b. gemeinsames Haushaltskonto) Konkubinat (ohne Kinder) Mitarbeit auf dem Betrieb: Gegen Lohn oder als Einfache Gesellschaft Erbvertrag: Erbeinsetzung Partner; ev. mit Nacherbeneinsetzung, wenn Vermögen in der Familie «erhalten» werden soll (Partner: Vorerbe; Drittperson: Nacherbe) Ev. Hinterlassenenleistung der Pensionskasse (muss im Reglement der Vorsorgeeinrichtung vorgesehen sein; Dauer ununterbrochenes Konkubinat mind. 5 Jahre) Seite 24 12

8. Konkubinats- und Erbvertrag (2) Konkubinat (mit gemeinsamen Kindern) Keine gegenseitigen Ansprüche aus Güterrecht Mitarbeit auf dem Betrieb: Gegen Lohn oder als Einfache Gesellschaft Erbvertrag: Kinder auf Pflichtteil setzten; Erbeinsetzung Partner (für frei verfügbare Quote) Ev. Hinterlassenenleistung der Pensionskasse (muss im Reglement der Vorsorgeeinrichtung vorgesehen sein) Seite 25 9. Fragen Seite 26 13

Besten Dank! Lic. iur. Josef Rütter Partner Rechtsanwalt Notar dipl. Steuerexperte dipl. Ing. Agr. FH T 041 541 40 01 ruetter@lex6000.ch Schönwil 2, 6045 Meggen Bevorzugte Tätigkeitsgebiete Steuern Notariat Bäuerliches Bodenrecht Landwirtschaftliches Pachtrecht Ehegüter- und Erbrecht Gesellschaftsrecht Immobiliarsachenrecht Seite 27 14